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Ja, man darf Gerichte kritisieren – manchmal muss man es sogar

Von Amerika bis Österreich ist es ein Grundrecht, dass man Gerichte kritisieren darf. Auch heftig. Das scheinen viele Menschen in einem seltsamen Untertanendenken in letzter Zeit vergessen zu haben. Das Recht auf Urteilsschelte ist von Anfang an unveräußerlicher Teil der Meinungsfreiheit. Dennoch versuchen die Linken aller Länder die heftige Kritik von Donald Trump als Staatsstreich zu denunzieren. Heftige Urteilsschelte verdient aber jetzt auch in Österreich ein neues Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts. Das ist nämlich schlicht dumm.

Zuerst zu Trump. Egal, wie man zu dem von Trump über sieben islamische Länder verhängten Einreisestopp steht und zu der von zwei Instanzen erfolgten Aufhebung dieses Einreisestopps: In einer freien Demokratie ist heftige Kritik auch am Richter erlaubt und möglich. Auch für den Präsidenten. Solange die jeweilige Rechtslage beachtet wird, ist dadurch der Rechtsstaat in keiner Weise in Gefahr. Dieser wäre vielmehr nur dann in Gefahr, wenn Kritik verboten würde.

Während sämtliche österreichischen Medien völlig gleichgeschaltet Schaum vor dem Mund ob Trumps versuchter Einreisesperre haben, zeigt eine Repräsentativumfrage von Servus-TV (die sonst in keinem Medium erwähnt wird), dass – sogar – die total einseitig informierten Österreicher darüber viel positiver denken als die sie negativ zu indoktrinieren versuchenden Medien: 41 Prozent der Alpenrepublikaner sind für Mauerbau und Einreisestopp. Das ist – selbst wenn man die Dinge anders sehen sollte – ein gewaltiges und mutiges Zeichen, wenn man das Verhalten der Medien bedenkt. Und in den USA findet sogar – wider alle Medien und Gerichte – eine Mehrheit die Abriegelung gut.

Ein noch dickeres Lob für die Fähigkeit der Österreicher zur eigenständigen Urteilsfindung löst eine weitere Antwort in der gleichen Umfrage aus. Nur 16 Prozent der Österreicher sagen, dass ihnen Trump selbst und sein persönlicher Stil gefällt. Eine kluge Differenzierung. Kluge Menschen. Auch wenn man Trump für einen ichbesessenen und eitlen Narziss hält, kann man konkrete Handlungen wie etwa den Versuch einer Abriegelung für richtig halten. Abgesehen davon: Grenzenlos eitel ist auch Christian Kern, der seit fast einem Jahr Österreich beglückt und noch nichts Ähnliches auch nur versucht hat. Trump ist ein selbstdarstellerischer Macher, der viel Richtiges und auch viel Falsches macht. Kern ist ein Selbstdarsteller, der nichts macht.

Weniger klug als die soeben zitierte Meinung der Österreicher ist ein soeben bekannt gewordenes Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts. Es untersagt dem Flughafen Schwechat den Bau der langfristig benötigten dritten Piste. Begründung: Dadurch würden die Treibhausgasemissionen ansteigen.

Das ist ein abgrundtief dummes Urteil dieses Gerichts (das unter Leitung eines Mannes aus einem ehemaligen SPÖ-Kanzlerkabinett steht). Denn selbst wenn alle Thesen über klimarelevante Folgen von CO2 stimmen sollten – sie sind freilich aus einer ganzen Reihe von Gründen heftig umstritten –, so ist doch eines völlig unbestritten: Die Folgen treten global ein und nicht nur über dem Emissionsgebiet. Egal, wo diese Emissionen stattfinden.

Das heißt: Wenn nicht der absolut auszuschließende Fall eintreten sollte, dass durch die österreichische Selbstbeschädigung der globale Flugverkehr auch nur um ein Tausendstel Promille weniger rasch wachsen sollte, als er es alljährlich tut, hat Österreich jedenfalls durch dieses Urteil nur den Schaden. Aber keinen einzigen Vorteil.

Dazu kommt, dass Flugzeuge immer emissionsärmer und sauberer werden. Gewiss ist das angesichts der Langlebigkeit der Flieger ein langfristiger Prozess. Aber auch der Bau der Piste ist ja ein überaus langfristiges Vorhaben.

In Pressburg, Budapest und München kann man heute jedenfalls voller Freude auf dieses Urteil aus Österreich anstoßen. Denn dort wird künftig all der zusätzliche Flugverkehr stattfinden, dem sich Österreich verweigert. Besser gesagt: Dem es sich auf Grund des Ratschlusses von drei Richtern verweigern muss, die der grünen Greuelpropaganda geglaubt haben. Vielleicht wird sogar der Lufthansakonzern seine nächste Flotte im Osten aufstellen statt in Wien?

Die Richter (gegen die allerdings noch der Weg zu den Höchstgerichten offen ist) haben sogar eiskalt hineingeschrieben, dass ihr Erkenntnis standortpolitisch und arbeitsmarktpolitisch negative Auswirkungen für Wien haben wird. Sie wissen also, was die getan haben.

Tut nichts, die Piste wird abgelehnt.

Dieses Urteil kommt ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da Österreich und vor allem Wien unter der weitaus höchsten Arbeitslosigkeit seit dem Krieg leiden, da die Regionen ringsum wirtschaftlich davonziehen, da die Stadt Wien als internationaler Standort auch auf Grund der unternehmerfeindlichen Politik der Stadtverwaltung immer weiter zurückfällt.

Tut nichts, die Piste wird abgelehnt.

Dazu kommt, dass naturgemäß das Fliegen von Wien aus in der Folge überdurchschnittlich teurer werden muss: Es gibt weniger Konkurrenzmöglichkeiten, daher weniger Preisdruck. Wenn Lande-Slots knapp werden, werden sie unweigerlich kostspieliger. Diese Folgen der Entscheidung haben österreichische Urlaubsreisende, Geschäftsreisende und der Wien-Tourismus zu tragen. Auch wenn pragmatisierte Richter solche Zusammenhänge nicht verstehen sollten, finden sie dennoch statt.

Tut nichts, die Piste wird abgelehnt.

Dazu kommt, dass die einzige realistische Alternative zum Fliegen ja nicht die Bahn ist, sondern das Auto (siehe die Einstellung vieler Nachtzüge in Deutschland, siehe die Flaute bei den Autoreisezügen, siehe den Boom der Fernbusse). Und Bus wie Auto sind bei jedem Kilometer weit umweltfeindlicher als das Fliegen.

Tut nichts, die Piste wird abgelehnt.

PS: Wem dieses relativ neue Gericht noch unbekannt sein sollte: Es ist nicht nur für Pistenverweigerung zuständig, sondern auch mitverantwortlich dafür, wie viele Asylanträge in Österreich genehmigt werden (was ja in vielen anderen EU-Ländern viel seltener der Fall ist).

PPS: Noch eine Anmerkung zu Trump: Einer der vielen Anlässe für Erregung der weltweiten Trump-Hass-Armada ist die Modefirma der Trump-Tochter. Das Weiße Haus hat sich öffentlich darüber beklagt, dass eine Kaufhauskette deren Produkte ausgerechnet jetzt – also eindeutig aus politischen Motiven – aus dem Sortiment genommen hat. Darüber schäumen die Medien, aber wieder einmal total einseitig. Denn sie erregen sich nur, weil es – in der Tat – ungehörig ist, dass sich das Weiße Haus zu den Geschäften der Präsidenten-Tochter äußert. Aber sie erregen sich überhaupt nicht darüber, dass die Firma der Trump-Tochter jetzt rein aus politischem Hass auf den Vater diskriminiert wird.

PPPS: Mir fallen nur zwei Beispiele ein, wo sich die Politik nicht an rechtskräftige Urteile gehalten hat – in Österreich: Das eine war Jörg Haider als FPÖ-Landeshauptmann, der ein VfGH-Erkenntnis in Sachen zweisprachiger Ortstafeln grob unterlaufen hat. Das andere war die SPÖ der 60er Jahre, deren Innenminister damals trotz eines rechtskräftigen Erkenntnisses Otto Habsburg die Einreise nach Österreich verwehrt hat; die Partei hat damals das Gericht noch viel wilder beschimpft hat, als jetzt Trump es tut.

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