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Justiz: Jagd auf Politik statt Suche nach Gerechtigkeit

Österreichs Strafjustiz wird immer stärker zu einem Kaleidoskop von Ressentiments, Machtrausch und Hass auf demokratisch gewählte Politiker. Dazu kommt eine üble ideologische Schlagseite eines Teils der Justiz-Akteure, die sich gerne in Existenzvernichtungs-Strategien gegen Politiker der Rechten niederschlägt, bisweilen aber auch Linke trifft.

Die vielen Skandale rund um die Korruptionsstaatsanwaltschaft sind hier schon mehrmals aufgezeigt worden (etwa hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier). Aber leider gibt es demokratiegefährdende Indizien nicht nur bei dieser Staatsanwaltschaft.

Das zeigt jetzt die Auslöschung der gesamten bürgerlichen Existenz des früheren Salzburger SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden durch ein (rechtskräftiges) Strafurteil. Schaden ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden, für die nicht nur bei seinen Parteifreunden blankes Unverständnis herrscht. Schaden wird darüber hinaus durch die Last mehrerer Hunderttausend Euro an Prozesskosten in den Konkurs getrieben. In der Summe ist das Wort Existenzvernichtung für das, was diesem Mann angetan worden ist, absolut gerechtfertigt.

Das einzige "Delikt", das er begangen hat: Er hat im Interesse der von ihm geleiteten Stadtgemeinde Salzburg hochriskante Wertpapiere an das Land Salzburg abgegeben. Er hat diese Papiere, wenn man so will, dem Land angehängt, die dann tatsächlich zu einem Millionenschaden geführt haben.

Selbstverständlich sind jene Landespolitiker und -beamten, die diese Papiere der Gemeinde leichtfertig abgenommen und ins Landeseigentum übernommen haben, zu bestrafen, selbst wenn sie nur fahrlässig waren und nicht die Absicht gehabt hatten, das Land zu schädigen. Vielmehr dürften sie die eigenen Fähigkeiten einfach überschätzt haben, sich im riskantesten Wertpapierbereich (Swaps) geschickt bewegen zu können.  

Dieser Irrglaube eines "Wir schaffen das" erinnert übrigens lebhaft an die europäische Ebene, wo vor vier Jahren eine Politikerin mit haargenau der gleichen dummdreisten Haltung den überhaupt größten Schaden der europäischen Nachkriegsgeschichte ausgelöst hat. Dennoch wird die deutsche Bundeskanzlerin in keiner Weise zur Rechenschaft gezogen.

Zurück nach Salzburg. Es ist absurd, nicht nur jene zu bestrafen, die sich dieser Wir-schaffen-dass-Haltung befleißigt haben, sondern auch jenen Mann, der klargemacht hat: Wir (die Stadt Salzburg) schaffen das nicht. Und der deshalb dafür gesorgt hat, dass diese Papiere möglichst rasch aus den Tresoren der von ihm vertretenen Stadt verschwinden.

Ein Bürgermeister hat immer die Interessen seiner Stadt zu vertreten, nicht die des Landes. Schaden hätte daher eigentlich die große goldene Verdienstmedaille der Stadt gebührt und keine Verurteilung (bei diesem Prozess ging es wohlgemerkt nicht darum, dass die Stadt die hochriskanten Papiere einst überhaupt nicht anschaffen hätte dürfen, sondern nur darum, dass sie sich von diesen wieder getrennt hat).

Heinz Schaden jetzt zu verurteilen ist eigentlich genauso, wie wenn man – um noch einmal mit der Migrationskatastrophe zu vergleichen – jene Politiker einsperrt, die von ihrem Land die vielfältigen Gefahren und Probleme durch die Massenmigration abgehalten haben, etwa durch die Errichtung von Grenzzäunen, etwa durch konsequente und rasche Abschiebungen.

Die Verurteilung Schadens ähnelt der Verurteilung des ehemaligen freiheitlichen Spitzenmannes Peter Westenthaler, weil dieser einst als Funktionär der Fußball-Bundesliga eine erhaltene Subvention für einen anderen Zweck ausgegeben hat, der genauso legal war und ihm aber damals dringlicher erschienen ist. Auch bei ihm ist es nicht im Entferntesten um persönliche Bereicherung gegangen, sondern um eine durchaus nachvollziehbare Entscheidung im Dienste seines Arbeitgebers.

Zumindest fragwürdig war einst auch die drastische Verurteilung von Kärntner ÖVP-Landesräten gewesen, die in die – zweifellos unsauberen – Aktionen des inzwischen verstorbenen Jörg Haider geraten waren.

Und noch viel fragwürdiger ist der geradezu lustvolle geführte Prozess gegen Karl-Heinz Grasser. Dieser wird dort seit Jahr und Tag mit rechtlich völlig irrelevanten Details (etwa: in welchen teuren Lokalen er als Minister Gesprächspartner getroffen hat …) dem voyeuristischen Gejohle der Medien vorgeführt. Das erinnert lebhaft an den Pranger des Mittelalters, in dem am Marktplatz angeblich Schuldige dem Spott und Hohn der Massen ausgesetzt worden sind. Auch im Falle Grasser kann man von einer gezielten ökonomischen und menschlichen Existenzvernichtung sprechen, die auch dann nicht mehr aus der Welt zu schaffen sein wird, wenn Grasser am Ende voll freigesprochen werden sollte (wofür ja nach wie vor das Fehlen harter Beweise gegen ihn spricht).

Menschenwürde? Gibt’s offensichtlich für Politiker bei der Justiz nicht.

Was ist da los? Warum ist die einstige – ebenfalls übertriebene – Zurückhaltung der Justiz gegenüber Exponenten der staatlichen Macht, gegenüber den Spitzen von Legislative und Exekutive ins Gegenteil gekippt?

Im kollektiven Unterbewusstsein von Richtern und Staatsanwälten spielen anscheinend gleich mehrere Faktoren mit, die dieses Verhalten erklären:

  1. Viele von ihnen sind überzeugt, dass es reine Bösartigkeit und Sadismus der Politik ist, wenn die Justiz finanziell und personell nicht all das bekommt, was sie fordert. Das erhöht zumindest im Unterbewusstsein ganz automatisch das Rachebedürfnis (wobei man zweifellos für viele Forderungen der Justizangehörigen durchaus Verständnis hat, jedoch nicht dafür, dass es nicht zugleich ernsthafte eigene Vorschläge der Justiz gibt, wie man durch Reformen – etwa des Prozessrechts – den Betrieb der Rechtsprechung billiger und zugleich effizienter machen könnte. Oder wieviel Beschleunigung eine Anwesenheitspflicht für Richter im Gericht brächte).
  2. Viele Richter und Staatsanwälte haben während der Jahrzehnte ihrer Unabhängigkeit (nachdem sie jahrhundertelang Büttel der Aristokraten und Diktatoren gewesen waren) das Gefühl entwickelt, die höchste und zugleich moralisch überlegene Staatsmacht zu sein, die aber nicht genug Anerkennung bekommt. Sie haben geistig das von Montesquieu gelegte Fundament des modernen Rechtsstaats verlassen, das in einer Gleichwertigkeit von Judikatur, Exekutive und Legislative besteht.
  3. Viele in der Justiz sind unterschwellig ein wenig eifersüchtig auf das sehr starke Scheinwerferlicht, das "die Politik" ständig in der Öffentlichkeit bekommt – und vergessen die Nachteile des Politikerdaseins. Vor allem, dass ein Politiker nie pragmatisiert ist, sondern sich zum Unterschied von Richtern und Staatsanwälten alle paar Jahre dem Urteil der Bürger stellen muss.
  4. Viele Richter und Staatsanwälte fühlen sich als Elite und über das Volk erhaben, verachten dieses innerlich vielleicht sogar. Das kann man des Öfteren an ihrem Umgang mit Zeugen ablesen, und an ihrer Gleichgültigkeit gegenüber der oft unerträglich langen Dauer von Verfahren.
  5. Nirgendwo wird Jusstudenten oder Justizangehörigen die Bedeutung des allerersten Artikels der Bundesverfassung wirklich ins Bewusstsein vermittelt, dass das Recht vom Volke ausgeht. Und nicht von den Richtern.
  6. Letztlich ist auch das Verhalten von Richtern und Staatsanwälten durch einen offenbar allen Menschen unterschwellig innewohnenden Trieb geprägt: Das ist die Lust zur Ausübung von Macht über andere Menschen. Ein solches Verhalten der ständigen Bereitschaft zu Machtkämpfen zeigt sich in vielen anderen Bereichen ebenfalls:
  • Regierungen versuchen gerne, die Macht des Parlaments einzuschränken (indem sie dieses etwa – siehe Großbritannien – gegen seinen Willen auf Urlaub  schicken).
  • Regierungen und Parlamente kämpfen in vielen Ländern vor allem darum, dass ihnen alle Macht reserviert bleibt. Sie sabotieren daher – auch wenn sie im Wahlkampf oft anders klingen – jeden Ansatz zur direkten Demokratie, zur vergrößerten Mitbestimmung des Volkes.
  • Die traditionellen Medien (insbesondere die mit einem Gebührenmonopol ausgestatteten) bekämpfen mit großer Erbitterung die – eigentlich großartige – Demokratisierung des Kommunikations- und Meinungsbildungsflusses durch das Internet und all seine neuen Möglichkeiten. Sie wollen unbedingt selber exklusive Gatekeeper der Bürgerinformation bleiben.
  • In vielen Unternehmensvorständen tobt ein Kampf um die Macht zwischen dem Mann an der Spitze und den Gremien, die ihn in Fesseln legen wollen. Was darf der Chef alleine, wie legt man ihm Fesseln an (siehe die jüngste Groteske um die Befugnisse des Chefs der Nationalbank)?
  • Religionen und Kirchenführer haben sich einst sogar das Recht zu Todesstrafen arrogiert – obwohl das zumindest von Jesus Christus in keiner Weise so gewünscht worden war.

Natürlich ist auch die Politik selbst mitschuldig an den wachsenden Aggressionen der Justiz gegen sie. Man denke an den ununterbrochenen Hang der Politik zu neuen Regeln und neuen Strafen – was zwangsläufig die Macht der Richterklasse ständig erweitert, die aber auch die legistischen Fehler der Politik sehr genau auszubaden hat.  Man denke an den Spruch des Ex-Innenministers Kickl, "Das Recht muss der Politik folgen, nicht die Politik dem Recht"; dieser Satz war in dieser Allgemeinheit zweifellos unrichtig (als Gesetzgeber gestalten Politiker zwar das Recht, aber als Exekutive – etwa als Minister – muss ein Politiker zu hundert Prozent dem gesatzten Recht gehorchen). Man denke an die Herrn Jörg Haider und zuletzt vor allem Peter Pilz, die ununterbrochen Strafanzeigen gegen politische Gegner eingebracht haben, die dadurch ununterbrochen selbst die Strafjustiz in die Politik hineingezogen haben.

Damit hat sich die Politik halt selbst ans Messer geliefert und die Richter zum De-Facto-Vorgesetzten von Legislative und Exekutive gemacht.

Dennoch kann dieses Mitverschulden der Politik die Kritik am aggressiven Vorgehen der Justiz gegen die Politik nicht entkräften. Was dabei besonders empört, ist die gleichzeitige unbegreifliche Milde gegenüber echten Kriminellen. So wurden vor wenigen Tagen in Wien drei Russen sofort wieder auf freien Fuß gesetzt, nachdem diese gleich zweimal hintereinander einen Raubüberfall auf ein und dasselbe Cafe verübt und einen Angestellten vorsätzlich schwer verletzt hatten. Um nur ein Beispiel einer versagenden Justiz zu nennen …

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