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Direkte Demokratie: Ja, bitte – statt: Ja, aber

Die Bedenkenträger sind wieder einmal kräftig unterwegs. Ihr Motto: „Direkte Demokratie? Ja schon, aber nicht wirklich.“ In der Folge einige Überlegungen, warum die Bedenkenträger Unrecht haben, und wie man die Direkte Demokratie erfolgreich gestalten könnte. Sie wäre jedenfalls für die Zukunft des Landes enorm wichtig und positiv. Die Machthaber sind freilich schon mit großem Erfolg dabei, alle Versuche wieder abzudrehen.

Am wirksamsten für diesen Abdreh-Erfolg ist wohl, wenn auch unbeabsichtigt, die Initiative „Mein OE“. Sie hat sich zwar eigentlich die Forderung nach mehr direkter Demokratie (neben einigen problematischeren Anliegen) auf die Fahnen geschrieben. „Mein OE“ ist aber trotz reichlicher publizistischer Unterstützung von den Bürgern weitgehend ignoriert worden. Sie haben nach den vorliegenden Informationen nicht einmal annähernd die Hälfte jener Zahl an Unterschriften erreicht, die man an Stimmen für einen einzigen Parlamentsabgeordneten benötigt.

Der Grund des Flops: Diese Initiative wird von der inoffiziellen Vereinigung all jener Altpolitiker getragen, welche die geringste Sympathie in der Bevölkerung genießen. Das haben die Herren Voggenhuber, Frischenschlager, Busek & Co offenbar schwarz auf weiß wissen wollen. Jetzt wissen sie es: Sie haben zwar bei etlichen linken Mainstream-Journalisten ihren Stellenwert, sind aber bei den Bürgern kollektiv Minus-Männer.

Die Österreicher fragen etwa kritisch, weshalb die Herren erst nach ihrer Politikerzeit kluge Gedanken entwickelt haben. Auch war es nicht gerade Sympathie-vermehrend, dass sich die Mein-OE-Herren in ihrem politischen Leben zuletzt alle Richtung Linksaußen bewegt haben. Das hat sich auch am sonstigen Unterstützerkreis der Herren gezeigt, der von Heide Schmidt bis zur linkradikalen Aktion Kritischer Schüler reicht. „Mein OE“ ist daher ebenso wie so manche „Mutbürger“-Vereinsmeierei als unbedeutende Marginalie abzuhaken.

Die Direkte Demokratie ist wichtiger als "Mein OE"

Es wäre aber dennoch eine totale Katastrophe, wenn mit diesem Altherrensommer auch gleich die Direkte Demokratie beerdigt würde. Was zwar ganz sicher versucht werden wird, was aber zum Glück nicht automatisch die Folge sein muss. Denn immerhin macht die Annäherung zwischen Schwarz und Blau über deren Ausbau doch wieder Hoffnung auf ein Überleben der Idee. Und die SPÖ tut sich mit ihrem ursprünglichen Njet zunehmend schwer. Die Grünen waren eigentlich ohnedies immer dafür – man muss aber abwarten, ob sie im üblichen Grünreflex nun dagegen sein werden, weil die rechten Parteien dafür sind. Jüngste Inverviews von Alexander van der Bellen zeigen nämlich schon ein weites Abrücken von der Idee.

Gewiss braucht es noch eine ernsthafte, aber dennoch zügige Debatte. Wobei die von Heinz Fischer gestarteten Versuche mit großer Aufmerksamkeit zu beobachten sind, durch Einberufung eines langwierigen Konvents in bekannter Manier die Idee auszubremsen.

Unter den sonstigen Hindernissen ist jedenfalls die Debatte, ab wie vielen Unterschriften unter ein Volksbegehren ein Referendum zwingend folgen müsste, die unwesentlichste Frage. Da wäre jede Zahl irgendwo zwischen den vielen bereits genannten sinnvoll und denkbar.

Viel gefährlicher ist das insgeheime Denken in jeder Partei: Nützt’s uns oder nicht? Welches Anliegen kriegen wir damit durch und welches nicht? Wenn da zu viele Rotlichter aufscheinen, droht jede Partei auch bald ihre Lust auf direkte Demokratie zu verlieren.

Wer seine Stimme nicht abgibt, gibt sie ab

Ebenso gefährlich sind die „Ja, aber“-Bedenken und -Hürden. So etwa das Verlangen, dass Referenden erst ab einer bestimmten Teilnehmeranzahl gültig sein sollen. Wobei mit 50 Prozent eine Hürde genannt wird, die höher ist als in vielen Ländern die Beteiligung an Parlamentswahlen beträgt. Dennoch bezeichnet dort niemand die Volksvertretungen als ungültig bestellt. Diese Hürde ist völlig absurd und nur ein böswilliger Verhinderungsmechanismus.

Nichtwähler übertragen ihr Stimmrecht ja immer automatisch auf jene, die hingehen. Diesen ist das zur Abstimmung stehende Thema (oder Gremium) halt wichtiger als denen, die nicht hingehen. Das macht es legitim, dass ihre Stimmen dann auch mehr Gewicht haben als die von daheimbleibenden Couch Potatoes. Und auch im Parlament können Beschlüsse ohne ein Mindestquorum fallen.

Raffinierter ist ein weiteres Argument der Gegner des Anspruchs der Bürger auf mehr Mitsprache: Sie wollen bestimmte Inhalte einem Referendum entziehen. Da gibt es etwa die breite Forderung, dass der Inhalt einer Volksabstimmung nicht gegen Verfassung, gegen Völkerrecht, EU-Recht oder gegen Grundrechte verstoßen darf.

Warum bitte diese Angst? Wäre das wirklich eine Katastrophe? Es gibt doch auch bei den vom Parlament beschlossenen Gesetzen viele, welche die Verfassung verletzen, ohne dass deswegen jemand „Katastrophe!“ schreien würde. Zahllose Gesetze, Urteile, Bescheide oder Verordnungen sind schon von einem österreichischen oder europäischen Höchstgericht aufgehoben worden. Das ist ein normaler Vorgang in einem Rechtsstaat.

Es wäre daher auch keine Staatskrise, wenn der VfGH künftig bisweilen auch ein Gesetz aufheben sollte, welches Ergebnis eines Referendums ist. Nach einer solchen Aufhebung kann man aber auch noch über etwas Zweites nachdenken: nämlich, ob dann nicht vielleicht die Verfassung entsprechend den Wünschen der Bürger abgeändert werden solle. Die Parteien wären jedenfalls gut beraten, daran zu denken. Wollen sie doch wiedergewählt werden. Und die Wünsche einer Mehrheit der Bürger sollten wichtiger sein als jene der Taxi-Innung, die sichon Verfassungsänderungen durchgesetzt hat.

Man kann aber auch über eine stärkere direkte Rolle der Bürger auch bei Änderungen der Verfassung nachdenken. Da gibt es eine Menge kluger Ideen, wie etwa doppelte Referenden über die selbe Frage in einem zeitlichen Mindestabstand, damit nicht Augenblicksstimmungen entscheidend sind. Letztlich steht die Republik in solchen Situationen immer vor der Alternative: Entweder: „Eine Verfassung sucht sich neue Bürger;“ oder: „Die Bürger suchen sich eine neue Verfassung“.

Die Angst vor dem Verlust der Macht

Hinter dieser Tabuisierung der Verfassung steckt neben prinzipieller Veränderungsangst vor allem der Kampf der sich für unverzichtbar und wichtig haltenden Machtträger in Politik, Oberstgerichten und Verwaltung (samt ihren Claqueuren in Universitäten und Medien). sie wollen ihren Einfluss, ihre Wichtigkeit bewahren. Diese Haltung ist aber in Wahrheit eine unerträgliche Hybris. Sie erinnert an die Feudalprivilegien einstiger Epochen, als man es für natur- oder gottgegeben hielt, dass alle Macht bei einer kleinen privilegierten Schicht Adeliger lag.

Ja, unsere Verfassung schreibt das im Gegenteil sogar schon heute vor, dass die Bürger in besonders wichtigen Fragen das allerletzte Wort haben. Immer dann, wenn es um eine sogenannte Gesamtänderung geht, ist eine Volksabstimmung nämlich sogar Pflicht. Und nach herrschender Ansicht besteht eine Gesamtänderung oft schon in der Änderung des einen oder anderen Satzes der Verfassung.

Mit welcher Logik aber sollen Volksabstimmungen dann plötzlich gefährlich sein, wenn es um weniger wichtigere Fragen als die einer Gesamtänderung geht?

Gegen die verlangte Tabuisierung der „Verfassung“ spricht aber auch noch die Tatsache, dass der Geltungsbereich der Verfassung in den letzten Jahrzehnten durch den Gesetzgeber oder auch bloß die Judikatur der Richter enorm ausgedehnt worden ist. Seit sogar Taxikonzessionen, die Existenz von Landesschulräten oder Kammern Verfassungsfragen sind, ist eine solche Tabuisierung absolut grotesk. Dazu kommt, dass von der Linken praktisch jeder zweite Satz eines blauen, orangen oder auch schwarzen Politikers als schwere „menschenverachtende“ Grundrechtsverletzung denunziert wird. Selbst harmlose Ballveranstaltungen werden ja schon – mit Unterstützung vieler Medien! – als Gefährdung der Verfassung dargestellt.

Ist die Wehrpflicht etwa kein Verfassungsthema?

Das Beharren der SPÖ darauf, dass die direkte Demokratie nicht die Verfassung berühren darf, macht den Beitrag ihres Ministers Norbert Darabos zur Debatte besonders amüsant: Er verlangt als „Nagelprobe“ für die direkte Demokratie, die Abschaffung der Wehrpflicht einer Volksabstimmung zu unterziehen. Nun gibt es aber überhaupt keinen Zweifel, dass deren Abschaffung nicht nur die Verfassung verändern, sondern auch das Völkerrecht verletzen würde. Eine Verletzung liegt so lange vor, so lange Österreich nicht formell auf seine „immerwährende Neutralität“ verzichtet, die es mit all ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen versprochen hat. Ohne Wehrpflicht ist aber dieses alle Welt notifizierte Versprechen eindeutig und endgültig gebrochen.

Wenn es passt, sollen dann plötzlich sehr wohl Volksabstimmungen über Verfassung und Völkerrecht entscheiden dürfen? Aber sonst nicht?

Entlarvend war unlängst auch ein Interview des SPÖ-Klubchefs Josef Cap, in dem er als typischer Ja-Aber-Politiker langatmig davon sprach, wo es überall keine direkte Demokratie geben solle. Auf die Frage, ob dann überhaupt noch etwas für Referenden übrig bleibt, fiel ihm ein einziges Thema ein: ein eventueller türkischer EU-Beitritt. Genau das ist aber die einzige Frage, wo es schon seit schwarz-blauen Jahren eine (dann auch von der Gusenbauer-SPÖ übernommene) Zusage der Politik gibt, jedenfalls eine Volksabstimmung abzuhalten. Mit anderen Worten: Auch die vielen Worte des Herrn Cap laufen in der Kurzfassung auf den Satz hinaus: nichts soll sich ändern.

Prammer zwischen Äpfeln und Pflastersteinen

Sensationell kaltschnäuzig war auch die Parlamentspräsidentin Prammer, als sie bei einer ORF-Debatte dialektisch ihren Widerwillen gegen die direkte Demokratie zeigte: Wenn die ÖVP schon so sehr die direkte Demokratie wolle, solle sie doch einfach das Androsch-Volksbegehren unterstützen. Aber genau das wäre natürlich nicht direkte Demokratie, wenn ein – trotz Millionen-Werbung – mager unterstütztes Begehren ohne Referendum zum Gesetz würde.

Prammer verwechselt da bewusst Äpfel mit Pflastersteinen. Ein naturgemäß immer nur von einer Seite unterstütztes Volksbegehren kann nie ein Referendum ersetzen. Denn nur dieses bietet auch die Möglichkeit, Nein zu einer Initiative einer kleinen, aber oft lautstarken Pressure group zu sagen.

Prammers Wortlmeldung wird durch die Tatsache besonders skurril, dass sich die SPÖ ja bisher nie gescheut hat, viel stärker unterstützte Volksbegehren eiskalt abzuschmettern. Etwa jene gegen Abtreibung oder gegen den Bau des Wiener Konferenzzentrums (das dennoch gebaut, aber nie ein Erfolg geworden ist). Aber Logik war ja noch die Stärke sozialistischer Dialektik.

Wenig Logik hat aber auch die Forderung des (sonst oft sehr weisen) langjährigen Verfassungsgerichtshofs-Präsidenten Karl Korinek, die direkte Demokratie dürfe das Parlament nicht schwächen. Was auch ein Heinz Fischer oder Andreas Khol in etwa so sagen. Ganz abgesehen davon, dass es das Parlament selber war, das sich in den letzten Jahrzehnten selbst immer weiter geschwächt hat: Wer, wenn nicht die Mehrheit der Bürger soll über jedem Parlament stehen?

Spezialisten werden weiter benötigt

Oft wird auch behauptet, den Bürgern fehle die Einsicht in komplizierte Materien. Das stimmt – genauso wie aber auch beim Großteil der Abgeordneten. Deshalb ist ja schon seit Jahrzehnten weltweit immer mehr die eigentliche Legistik – also die präzise Ausformulierung eines Gesetzestextes – von den Parlamenten in die Ministerien gewandert. Die Parlamente haben dann meist nur noch das eine oder andere Detail (wenn überhaupt etwas) geändert. Oder sie haben gute Gesetzesentwürfe der Ministerien durch parteipolitische Kuhhändel in oft schlechtere Gesetze verwandelt.

Dabei geht die Verfassung eigentlich davon aus, dass die Ministerien nur zur Umsetzung, nicht zur Schaffung der Gesetze da sind. Dennoch schreiben fast alle Journalisten ständig, dass dieser oder jener Minister ein Gesetz beschlossen oder geändert habe. Was juristisch falsch, aber realistisch ist. An der legistischen Detailarbeit in den Ministerien wird sich natürlich auch in direktdemokratischen Zeiten nichts ändern. Die direkte Demokratie wird immer nur ganz wenige, den Menschen wichtige Fragen herausgreifen. Der Rest bleibt den Technokraten. Diese müssten aber künftig immer daran denken, dass da noch wer über ihnen steht. Was eine wohltuende Wirkung hätte.

Auch internationale Verträge sind nicht tabu

Ein gewichtigeres Gegenargument ist jenes, dass Österreich viele Rechtsgrundlagen wie Menschrechtskonvention und EU-Verträge gar nicht mehr autonom ändern kann. Das stimmt an sich. Aber auch in diesem Bereich gibt es genug Spielraum für die Direkte Demokratie: So wie in der Schweiz könnten zumindest künftige Staatsverträge oder Beitritte zu Konventionen einem bindenden Referendum unterzogen werden, wenn binnen einer bestimmten Frist genügend Bürger ein solches begehren.

Zweitens könnte auch das Abstimmungsverhalten österreichischer Minister in EU-Räten direktdemokratisch gebunden werden. Genau so, wie das jetzt schon ein Parlamentsausschuss kann (aber auf Grund der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse nie tut). Und drittens könnte ein Referendum auch der Regierung den bindenden Auftrag erteilen, sich für eine Änderung internationaler Rechtsgrundlagen einzusetzen. So wie sich nach dem – ganz knappen – Antiatomreferendum sämtliche Politiker, also auch die früheren Atombefürworter plötzlich international als Atomgegner auftreten mussten.

Wie sehr die repräsentative und die direkte Demokratie zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, lässt sich an Hand eines aktuellen Beispiels zeigen: Die EU-Innenminister wollen – aus Sorge wegen der zusammenbrechenden Strukturen Griechenlands – gegebenenfalls wieder auf längere Frist Grenzkontrollen einführen; denn über Griechenland drängt ein gewaltiger Strom illegaler Zuwanderer nach Europa. Das EU-Parlament hat jedoch diesem Vorhaben den Krieg erklärt: Es fühlt sich dadurch in seiner eigenen Wichtigkeit – und in seiner europa-zentralistischen Attitüde – umgangen. Dabei gibt es aber überhaupt keinen Zweifel, dass die Innenminister und nicht die sogenannten Volksvertreter im EU-Parlament in Übereinstimmung mit der Mehrheitsmeinung der EU-Bürger stehen.

Nötig sind: Vorlaufzeiten und Finanzierungs-Regelungen

Es spricht also eigentlich alles für die direkte Demokratie. Dennoch sollte in zwei Bereichen den Bedenkträgern durch eine sorgfältige Ausgestaltung des Wies entgegengekommen werden:

Erstens braucht ein Referendum – so wie in der Schweiz – eine lange öffentliche Diskussions-Phase. In dieser Phase sollte auch allen Seiten (zumindest jenen, die durch ausreichende Unterschriften oder Mandatare dazu legitimiert sind), ausführlich und pluralistisch die Möglichkeit zur Information und Argumentation gegeben werden. Das gäbe den vorhandenen, wie auch eventuellen neuen öffentlich-rechtlichen Medien eine wichtige Aufgabe. Wenn die Menschen wissen, dass ihre Stimme am Ende wirklich zählt, ist eine Mehrheit durchaus bereit, sich qualifiziert zu informieren.

Und zweitens wäre es wohl auch sinnvoll, einer weiteren oft kolportierten Besorgnis Rechnung zu tragen. Diese Sorge sagt, dass direktdemokratisch entscheidende Bürger hemmungslos Ausgaben erhöhen und Steuern senken würden. Dass sie also den Staat in den Bankrott treiben würden. Daher sollte bei Referenden, deren Umsetzung Kosten verursacht, auch immer gleich obligatorisch ein Bedeckungsvorschlag mit abgestimmt werden. Ob der ausreicht, müsste in Zweifelsfällen schon vor der Abstimmung ein spezielles Gremium (etwa Verfassungsgerichtshof und/oder Ökonomen und/oder Staatsschuldenausschuss) beurteilen.

Dieser Vorschlag dient primär zur Beruhigung der Ja-Aber-Bremser, die meinen, die Österreicher wären halt nicht so verantwortungsbewusst wie die Schweizer. Diese haben ja auf direkt-demokratischem Weg ihr Land zu einem der sparsamsten, effizientesten und geringst verschuldeten Staaten Europas gemacht.

Keine schlechte Visitenkarte für mehr direkte Demokratie.

 

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