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Es ist der nächste Skandal rund um die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA. Denn das angebliche Delikt eines Politikers – natürlich wie immer ist es einer rechts der Mitte –, für das jetzt endlich ein Prozess vor einem Richter stattfindet, liegt nicht weniger als sieben Jahre zurück. Es ist völlig unklar, warum das so lange gedauert hat. Denn es gab in der ganzen Causa keinerlei Notwendigkeiten komplizierter Kontoöffnungen oder Erhebungen im Ausland. Es gibt vielmehr einen recht einfachen Sachverhalt – dessen Strafbarkeit freilich extrem fragwürdig ist.
Diesmal ist der ehemalige Vizekanzler und – für die WKStA vor allem: – FPÖ-Chef H.C. Strache das Opfer der WKStA. Es geht um die Er- und Ablebensversicherung, welche die FPÖ zugunsten von Strache abgeschlossen hatte. War es berechtigt, dass Strache bei seinem Sturz die zu seinen Gunsten ausbezahlt haben wollte? War die Versicherung, wie er es darstellt und was wohl auch als einziges logisch ist, zur Absicherung seiner Existenz und der seiner Familie für den Fall eines Sturzes gedacht? Warum sonst sollte die FPÖ diese Versicherung abgeschlossen haben, war doch für Strache nach so vielen Jahren der Absenz die Rückkehr in seinen Dentisten-Beruf praktisch unmöglich geworden (schon deshalb, weil Knowhow wie Kunden komplett verloren gegangen sind)? Ist die ganze Causa überhaupt nur deshalb von der FPÖ hinausgespielt worden, weil man – an sich verständlicherweise – auf Strache wegen seines alkoholisierten Ibiza-Auftritts zornig war, weil man sich geärgert hat, dass er ein politisches Comeback außerhalb der Partei versucht hat?
Plötzliche "Verabschiedungen" von wirklichen Spitzenleuten, wo diese dann von Null anfangen müssen, sind jedenfalls alles andere als selten – es sei denn, es geht um einen Beamten oder der gestürzte Parteichef bekommt ein normales Parlamentsmandat. In jedem anderen Fall wird jede berufliche Tätigkeit nach der Politik medial und politisch extrem kritisch thematisiert. Man denke nur an die Fälle Klima und Gusenbauer, an die Fälle Mitterlehner und Kurz, an die Fälle Riess, Ofner und Böhmdorfer. Da macht eine materielle Versicherung gegen dieses Risiko durchaus Sinn.
Zur Causa dieser Versicherung Strache/FPÖ gibt es zwar interessante Fragen, aber keinesfalls solche, die monate- oder gar jahrelanges Nachdenken erfordern oder wo man mühsame Erhebungen anstellen müsste. Es geht einfach um eine rechtliche Beurteilung dieser Fragen. Für die muss man ein paar Gesetze und Entscheidungen studieren und eine Handvoll Zeugen befragen.
Ob es am Ende zu einer rechtskräftigen Verurteilung Straches kommt (was vorerst eher zu bezweifeln ist), ist jedenfalls Sache des Gerichts. An dem gibt es im Gegensatz zum ersten Kurz-Prozess auch nichts auszusetzen.
Der wahre Skandal ist vielmehr ganz eindeutig die lange Verfahrensdauer. Und der noch größere Skandal ist die Tatsache, dass solche Verfahrensdauern bei der WKStA geradezu üblich sind, obwohl sie alle Fristen des Gesetzgebers und des Menschenrechtsgerichtshofs weit übersteigen. Obwohl diese lange Dauer für jeden Betroffenen – auch wenn er am Ende freigeht – natürlich eine Zeit ununterbrochener Qual ist, in der er keine Chance hat, wieder irgendwo Fuß zu fassen.
Der allergrößte Skandal aber ist die Tatsache, dass die für die Aufsicht über die WKStA eigentlich zuständige Justizministerin so wie ihre Vorgänger keinen Finger gerührt hat, um in der WKStA endlich – endlich! – für Ordnung zu sorgen. Wofür bekommt Frau Sporrer eigentlich ihre Ministerbezüge? Nur dazu, dass sie bisweilen kampffeministische Sprüche absondert?
Tatsache ist jedenfalls, dass der Letzte, der die WKStA nachweislich und ernstlich zu schnellerem Arbeiten anzuhalten versucht hat, der Sektionschef Christian Pilnacek gewesen ist. Das ist ihm freilich gar nicht gut bekommen. Denn aus Rache, dass er es gewagt hat, die sich für allmächtig haltende WKStA zu rüffeln, ist es ja durch die ideologisch stets eng mit der WKStA sympathisierenden grünen Minister Kogler und Zadic zur Suspendierung Pilnaceks gekommen. Und diese war – obwohl er alle Verfahren gegen diese Suspendierung gewonnen hat – letztlich eindeutig schuld an seinem Tod, der ja jedenfalls mit seiner Depression ob des ungerechtfertigten Urteils und ob der erzwungenen Untätigkeit zusammenhängt, zu der dann der Schock der Führerscheinabnahme gekommen ist. Dabei ist es völlig wurscht, ob das dann letztlich ein nächtlicher Unfall oder ein Selbstmord gewesen ist (an die skurrile These eines Mordanschlags der ÖVP gegen Pilnacek scheinen ja ohnedies nur die Herren Peter Pilz und Christian Hafenecker zu glauben).
Es gibt nur drei Erklärungen dafür, dass die überlange Verfahrensdauer bei der WKStA geradezu das übliche Grundmuster ist – siehe etwa auch den absurd hinausgezögerten Prozess gegen Sebastian Kurz wegen eines angeblichen Auftrags zu einer Meinungsumfrage.
Die erste Erklärung wäre schlicht: juristische Unfähigkeit und Faulheit der WKStA-Mannschaft. Das vermuten sogar ehemalige Justizminister (wenn auch zum Selbstschutz hinter vorgehaltener Hand). Denn selbst wenn die WKStA wirklich unter der immer wieder behaupteten Arbeitsüberlastung leiden sollte – was freilich jeder Beamte dieser Republik schon rein routinemäßig tut –, kann das ja kein Grund sein, warum fast alles bei ihr so lange dauert, warum sie nicht wenigstens einen Teil der Verfahren rasch abzuschließen vermag.
Die zweite Erklärung ist eine noch viel schlimmere. Sie ist so widerwärtig, dass man nur hoffen kann, dass sie nicht stimmt: In der WKStA herrscht ein Geist des Sadismus, der sich daran ergötzt, dass man die Macht hat, einst Mächtige zu stürzen, dass man sie jahrelang zittern lassen kann.
Die meisten Gesprächspartner sind aber von der dritten Erklärung überzeugt: Die WKStA sieht sich in ihrem inneren Selbstverständnis als Speerspitze der ideologischen Linken, die jeden Politiker rechts der Mitte hasst, die in jedem Unternehmer einen Gauner sieht. Dort glaubt man ganz offenbar in unglaublicher politischer Naivität, die in der Bevölkerung seit 40 Jahren eindeutig nachgewiesene konservative Mehrheit dadurch ausbremsen zu können, dass man der FPÖ und ÖVP nach der Reihe die Spitzenleute lahmlegt. Und da man Angst hat, bei geistig unabhängigen Richtern damit Schiffbruch zu erleiden, ersetzt man die richterliche Strafe durch die fast genauso schlimme und jedenfalls viel längere Strafe eines Vorverfahrens. Diese dritte Erklärung wird vor allem dadurch gestützt, dass die WKStA trotz ihrer unglaublich großen Verfahrenslust die zweifellos größte Korruption in diesem Land nie vor einen unabhängigen Richter gebracht hat, nämlich die hunderten Millionen Medienbestechung durch das Imperium der Gemeinde Wien.
Welche Erklärung auch immer zutrifft: Ein ordentlicher Rechtsstaat würde eine handelnde Justizministerin brauchen.
Ich schreibe bisweilen Kolumnen auf der Nachrichten- und Meinungsplattform Exxpress.