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Justiz und Politik: Die wahren Täter von Berlin

Man fasst es alles nicht, was da rund um den durch einen tunesischen Kriminellen und Salafisten begangenen Berliner Massenmord schon bisher an den Tag gekommen ist. Das Unfassbare, das wirklich abgrundtief Böse ist aber – abgesehen von den verbrecherischen Fundamenten des Islamismus – nicht etwa ein Versagen von Polizisten und Kriminalbeamten. Diese hatten den Mann zwar schon lange vor der weihnachtlichen Todesfahrt im Visier gehabt, konnten die Tat aber nicht verhindern.

Das Unfassbare, das wirklich Böse sind aber vielmehr die Richter, Staatsanwälte und europäischen Höchstgerichte, die dem Terrorismus, der illegalen Massenmigration und der Islamisierung seit Jahren mit Ignoranz und einer weltfremden Gutmenschjudikatur den Weg bereitet haben. Sie sind das zusammen mit der Gesetzgebungsmaschinerie in den einzelnen Ländern und in Europa, die fast immer mehr an den Menschenrechten mutmaßlicher Täter als an den Überlebensrechten der Opfer interessiert gewesen ist. Die Politik hat sich vor lauter Political correctness nie getraut, den zuwanderungsfreundlichen Tätern in der Justizrobe wirksam in den Arm zu fallen.

Mittäter sind aber auch alle Medien und die (vor allem im grünen, amtskirchlichen und roten – sowie in Österreich: pinken – Lager zu findenden) Gutmenschen, die immer gegen effiziente Datenschutzgesetze aufgetreten sind, gegen effiziente Abschiebungsgesetze und gegen die Inhaftierung von nichtausreisewilligen Zuwanderern, denen das Asyl verweigert worden ist.

Es ist wirklich unfassbar, was da alles schiefgelaufen ist, im konkreten Einzelfall Amri wie in der angeblichen Antiterrorpolitik. Die wichtigsten Elemente des Entsetzens über die selbstzerstörerische Degeneration des Rechtsstaates, aber auch über die Hilflosigkeit der Politik vieler Länder:

  1. Einen Tag nach dem Berliner Massenmord gibt der EU-Gerichtshof bekannt, dass er eine effiziente Jagd auf potenzielle Terroristen durch Datenspeicherung, also durch das Speichern von Kontaktdaten etwa für sechs Monate, verbietet. Diese dürfe nur bei schweren Verbrechen stattfinden. Was die EuGH-„Richter“ (aus Österreich ist es die SPÖ-Politikerin Berger, die von der Koalition ohne einen einzigen Tag richterlicher Erfahrung dort hinein gehievt worden ist) freilich nicht begreifen: Man weiß leider nicht im Vorhinein, wer ein Schwerkrimineller ist. Gäbe es diese Vorratsdatenspeicherung, dann könnte man nach konkreten Taten binnen weniger Minuten zumindest wissen, mit wem ein Tatverdächtiger in den letzten 6 oder 12 Monaten telefoniert, gemailt oder sonst Kontakt gehabt hat. Aber den EU-Richtern ist der Antiterrorkampf halt nicht wichtig …
  2. Amri ist nicht nur in Tunesien, sondern dann auch in Italien schwer kriminell gewesen. Nur die deutschen Behörden, vor die er dann als armer Schutzsuchender getreten ist, haben das weder von der italienischen noch der tunesischen Justiz mitgeteilt bekommen.
  3. Tunesien hat sich geweigert, den Mann zurückzunehmen, weil er (wohlweislich) keine Papiere besessen und ständig seine angebliche Identität geändert hat. Da könne man ja nicht wissen, ob er Tunesier ist. Dabei lebt seine ganze Familie in Tunesien und hat sich auch nach Berlin sofort den Kameras gestellt. Das Verhalten Tunesiens ist zwar verständlich, weil das Land selbst Riesenprobleme mit dem Terror und absolut kein Bedürfnis an solchen Typen hat. Es ist aber unbegreiflich, dass Europa das achselzuckend hinnimmt.
  4. Der deutsche Botschafter in Tunesien hat im Vorjahr (allerdings nur laut nicht ganz verifizierbarer Hinweise) berichtet, dass das Land Gefängnisse geöffnet hat, um mittels des „Flüchtlings“-Stroms etliche ungute Typen loszuwerden.    
  5. Die Gesetzgeber haben sich nicht einmal getraut, dschihadistischen „Gefährdern“, also zum Terror bereiten, aber noch nicht aktiv gewordenen Islamisten Asyl und/oder Staatsbürgerschaft zu entziehen. Oder solchen Islamisten, die in Syrien sogar beim IS dabei gewesen sind – aber wo man naturgemäß nicht weiß, was sie dort genau gemacht haben.
  6. In den meisten europäischen Ländern sind bis heute alle Versuche gescheitert, die Vergabe von Entwicklungshilfe welcher Art immer an die strikte Verpflichtung eines Empfängerlandes zu knüpfen, Menschen zurückzunehmen, die von europäischen Behörden als Bürger jenes Landes identifiziert worden sind. Auch die EU war in Hinblick auf ihre Hilfe nicht zu einer solchen Verknüpfung bereit. In Österreich gibt es neuerdings diese Regelung – allerdings mit ein paar Weichmacher-Klauseln.
  7. In den meisten Ländern gibt es gemäß Judikatur und Gesetzgebung keine Möglichkeit, Menschen notfalls dauerhaft zu inhaftieren, deren Asylantrag abgewiesen worden ist und die sich weigern auszureisen.
  8. Das geht irrwitzigerweise nicht einmal dann, wenn die Behörden Indizien haben, dass der Mann mit einer terroristischen Tat liebäugelt, wie es beim Tunesier Amri der Fall war. Solange er noch keinen Anschlag begangen hat oder solange ein Plan dazu in allen Details aufgedeckt worden ist, gehen für die Gerichte in aller Regel die Menschenrechte eines solchen Gefährders vor. Was sollen die Richter dagegen die Menschenrechte jener Menschen kümmern, die dann von diesem Mann getötet oder verstümmelt werden…
  9. Es gibt nicht einmal die Möglichkeit, solche Gefährder, solche Möchtegern-Terroristen mit elektronischen Fußfesseln zu versehen, um sie im Überblick zu behalten.
  10. In Berlin wurde jetzt nach dem LKW-Terror ein salafistischer Moschee-Verein gestürmt. Wieder gestürmt. Denn dieser war schon 2015 gestürmt worden, weil dort Türken und Kaukasier für den Terrorkampf des „Islamischen Staates“ rekrutiert worden sind. Damals kam der verantwortliche Imam auch in Untersuchungshaft – und wurde offenbar wieder freigelassen.
  11. Jetzt regen sich alle auf, dass Anis Amri zwar als Gefährder bekannt war, aber nicht rund um die Uhr überwacht worden ist. Es regen sich vor allem genau jene auf, die es immer für in Ordnung gefunden haben, dass die Justiz niemanden ernsthaft verfolgt und inhaftiert, dem nicht schon konkrete Taten nachgewiesen werden können. Dabei übersehen diese Kritiker aber, dass zur Überwachung eines einzelnen Mannes rund 40 Beamte nötig sind. Was angesichts von europaweit weit über Zehntausend Gefährdern, Rückkehrern aus dem Dschihad und Anstiftern zum Dschihadismus die Idee völlig unmöglich macht.
  12. Zusätzlich unglaublich ist, dass im Fall Amri die Generalbundesanwaltschaft die Observierung des Verdächtigen im September gestoppt hat, weil es nur belastende Indizien gegeben hat, weil aber (noch) nichts Konkretes passiert war.
  13. Mir sind in Österreich mehrere Fälle bekannt, wo die Staatsanwaltschaft gegen Kriminalbeamte mit Strafverfahren vorgegangen ist, weil diese bei der Jagd auf Verbrecher bisweilen einzelne Fahndungsmaßnahmen ohne ausdrückliche Anordnung der Staatsanwaltschaft durchgeführt haben. In den meisten Fällen haben die Richter zwar die Polizisten letztlich freigesprochen. Aber deren Demotivation wurde dennoch eine dauerhafte. Schon allzu viele Polizisten haben sich auf Grund des formalistischen oder machtbewussten Verhaltens der Staatsanwälte innerlich geschworen, künftig nur noch Dienst nach Vorschrift zu machen. Längst hätte die Entmündigung der Polizei durch die Anfang des Jahrtausends erlassene StPO wieder rückgängig gemacht werden müssen. Auch wenn sich die massiv politisch schlagseitigen Staatsanwälte massiv dagegen wehren. Sie haben den Machtzuwachs aber schlicht missbraucht.
  14. Eine andere Katastrophe unter Verantwortung der Justiz, diesmal der italienischen, im Fall Amri: Es spricht viel dafür, dass der kriminelle Typ erst im italienischen Gefängnis überhaupt erst salafistisch radikalisiert worden ist.
  15. Der allergrößte Skandal aber ist, dass von den links regierten deutschen Bundesländern kaum mehr Abschiebungen durchgeführt werden (In Deutschland ist die Abschiebung nämlich Landessache). Die neue Regierung der Stadt Berlin – wo sich der Täter zuletzt aufgehalten hat – hat sich an die Spitze der Abschiebungs-Verweigerer gestellt. Umso unfassbarer ist, dass der Berliner SPD-Bürgermeister Müller jetzt anstelle eines Hauches von Selbstkritik die CSU-Kritik am Berliner Nichtstun als „unanständig“ bezeichnet.
  16. RotRotGrün haben in Deutschland auch im Bundesrat effizientere Abschiebungsgesetze verhindert.
  17. In Österreich gibt es keine einzige offene Information und eingehende Studie, warum es eigentlich hier noch weniger Abschiebungen gibt als in Deutschland. Das genau zu untersuchen wäre längst schon ein Fall für den Rechnungshof. Zu Innen- wie Justizministerium oder den Landespolizeibehörden gibt es da keinerlei Vertrauen mehr, dass dort wirklich umfassend und ehrlich informiert würde..
  18. Bis heute wird bei Asylwerbern keine DNA-Identität aufgenommen. Mit deren Hilfe würde man nicht nur Straftaten leichter verfolgen können; damit könnte auch die nationale Herkunft von schweigsamen Asylwerbern herausgefunden werden (das wäre jedoch „rassistisch“, argumentiert dagegen die linke Völkerwanderungs-Hilfsfront mit ihrem Killervokabular).
  19. In Deutschland wie in Österreich gibt sich die Justiz gegenüber der Öffentlichkeit extrem schweigsam. Während sich die Polizeibehörden daran gewöhnt haben, für ihr Verhalten öffentlich Rechenschaft ablegen zu müssen, halten sich Staatsanwälte und Richter erhaben über solche Anmutungen.
  20. Fast genauso widerlich wie die Untätigkeit der Gesetzgeber und Justizbehörden im Anti-Terror-Kampf und beim Stoppen der Völkerwanderung ist ihr Eifer bei der Verfolgung von Bürgern, die auf sozialen Medien ihrem Zorn über all das mit allzu deutlichen Worten, also „hetzerisch“, also kriminell Ausdruck verleihen. Meinungsfreiheit der Verfassung hin oder her.

Angesichts einer solchen Justiz kann man nur hoffen und beten, dass der offenbar für Weihnachten geplante islamische Terror nicht noch neue Schauplätze findet. In Australien ist soeben bekannt geworden, dass ein weihnachtlicher Anschlag verhindert worden ist. Dort sind freilich Justiz und Politik nicht solche Weicheier wie in Deutschland oder Österreich.

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