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Das neue Strafgesetz: Nur noch die Gedanken sind frei

Diese Woche beschließt das Parlament eine dramatische Einschränkung der Meinungsfreiheit. Da es aber in diesem Land kaum liberal denkende Menschen gibt, werden der unselige Verhetzungsparagraph und seine neuerliche Zuspitzung nicht einmal diskutiert. Unter den Großdenkern der Republik ist es offenbar einzig der langjährige Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, der versteht, worum es geht, und der das auch offen zu kritisieren wagt. Dabei ist es ja schon vor der Strafgesetznovelle sehr schlecht um die Meinungsfreiheit gestanden. Und mehr als bezeichnend ist, dass diese Novelle pikanterweise in der gleichen Woche beschlossen wird, da dieses Parlament die einst so laut versprochene Einführung der direkten Demokratie wieder brutal abdreht.

Nach liberalem Denken wird man jedenfalls in der österreichischen Politik vergeblich suchen. Die angeblich liberalen Neos haben sich ja als Tugendterroristen entpuppt, die diesbezüglich nur noch mit den Grünen wetteifern. Der liberale Flügel der ÖVP ist längst verkümmert oder zu einem linkspopulistischen „Modernitäts“-Geflatter degeneriert. Auch bei den Freiheitlichen gibt es kaum noch wirklich liberales Denken, kann man doch damit offenbar keine Wahlen gewinnen. Und die Überreste des Teams Stronach sind nicht einmal mehr imstande dazu, liberales Denken auch nur zu artikulieren.

Der wichtigste Kern liberalen Denkens besteht ganz eindeutig in der Meinungsfreiheit. Und Meinungsfreiheit besteht darin, seine Meinung auch öffentlich unbesorgt ausdrücken zu können, und nicht nur darin, diese in seinen Gehirnwindungen zu verstecken und maximal voll verstecktem Ingrimm auf die machthabende Klasse zu singen: „Die Gedanken sind frei“. Weil sie ja niemand erraten könne.

Schwulen-Exzesse haben nichts mit liberal zu tun

Medien und Rotgrün tun so, als ob das ständige Abhalten von teuren Schwulenfesten mit möglichst viel nackter Haut und die Montage neuer Schwulenampeln das Wesen von liberalem Denken wären. In Wahrheit würden sich alle großen Liberalen der Geschichte im Grab umdrehen, wenn sie das hören könnten. Ob das nun ein Hayek, ein (Milton) Friedman, ein Mises oder ein Erhard im 20. Jahrhundert gewesen sind. Oder in früheren Epochen ein Voltaire, ein Hume, ein Locke, ein Mill oder ein Smith.

Gäbe es heute in Österreich noch ein liberales Substrat, würde etwa eine lebhafte Empörung darüber ausbrechen, dass eine Richterin in Eisenstadt gerade allen Ernstes den Satz formuliert hat: „Man hat schon den Eindruck, dass das, was Sie hier (in einem Video) sagen, von ihnen kommt, weil das ihre Auffassung ist.“ Also nichts anderes als die „Auffassung“ eines Menschen wird da angeklagt.

Oder dass man in einem Bericht über einen anderen Prozess in Oberösterreich lesen kann: „Weiters warf ihm der Staatsanwalt das Teilen einer Karikatur, die diese Religionsgemeinschaft verunglimpft, und die Beschimpfung einer Nationalratsabgeordneten mit Migrationshintergrund vor“. Auch das stößt niemandem bitter auf.

In Wahrheit aber bedeutet das: Nationalratsabgeordnete werden zwar weiterhin mit den wüstesten Ausdrücken beschimpft werden können. Aber wenn einer von ihnen Migrationshintergrund hat, schreitet der Staatsanwalt mit der ganzen Macht des Strafgesetzes ein. Manche sind halt gleicher.

Noch skandalöser ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass jemand eine islamkritische Karikatur (in Facebook) geteilt hat. Deswegen zerrt dieser Staat Menschen vor den Richter! Da protestiert kein einziger von all denen, die ein paar Wochen davor noch mit Bleistiften und anderen Lächerlichkeiten Solidarität mit den islamkritischen Karikaturen von „Charlie Hebdo“ geheuchelt haben!

Anklage für Heinz Fischer?

Das war also nur tiefe Heuchelei. Oder wird jetzt auch Heinz Fischer von dieser Staatsanwaltschaft angeklagt? Hat er doch wörtlich vor allen in Wien akkreditierten Diplomaten gesagt: „Je suis Charlie“ und das auch in Facebook geteilt.

Und nun verschärft das neue Strafgesetz sogar den Verhetzungsparagraphen, statt ihn abzuschaffen beziehungsweise auf die legitime Bestrafung von Gewaltaufrufen zu reduzieren. Der Paragraph stellt bestimmte Bevölkerungsgruppen – Moslems, Ausländer, Schwule – unter den Schutz heftiger Strafandrohungen. Gegen andere Gruppen  – Priester, Unternehmer, Bauern, Freiheitliche, Konservative – kann man hingegen weiter unbesorgt hetzen. Was auch immer „Hetzen“ eigentlich ist. Die serienweisen Strafanzeigen der Grünen werden es uns schon beibringen.

Diese unterschiedliche Behandlung von Bevölkerungsgruppen ist absolut widerlich und ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Sie wird aber absurderweise mit voller Zustimmung der Volkspartei beschlossen, obwohl gerade ihre Stammwählergruppen übel diskriminiert werden (offenbar nur, damit sich Herr Brandstetter als Reformator ins große Juristenbuch eintragen kann).

Doppelt widerlich ist das, weil dabei reine Meinungsdelikte unter Strafe gestellt werden.

Mit zwei Jahren Haft zu bestrafen, weil jemand etwas sagt, was „geeignet“ ist, bei anderen Hass hervorzurufen, ist ein blütenreines Meinungsdelikt. Dieser Verhetzungsparagraph geht weit über das Verbotsgesetz hinaus, das einst nach den schrecklichen Nazi-Verbrechen noch gewisse Berechtigung hatte, obwohl auch da reine Meinungsdelikte bestraft werden. Aber man konnte mit gutem Grund im Verbotsgesetz eine Art moralische Teilkompensation gegenüber den Überlebenden der Konzentrationslager und anderen NS-Opfern sehen.

Der Skandal dieses Verhetzungsparagraphen wird dadurch nicht gemildert, dass einst die EU-Justizminister (aus Österreich die SPÖ-Linksaußen Maria Berger) ohne jede demokratische Absegnung durch EU-Parlament oder Kommission so etwas verlangt haben. Ein Staat mit minimalem demokratischem oder rechtsstaatlichem Selbstbewusstsein würde den damaligen Justizminister-Beschluss mit seiner extrem zweifelhaften juristischen Qualität ignorieren. In Österreich ist man hingegen geradezu froh, dass man wieder die EU vorschützen kann, wenn man die Freiheit der Menschen weiter knebelt.

Um den Irrsinn des neuen Strafgesetzes noch auf die Spitze zu treiben, wird es künftig auch noch dazu zwingen, bestimmte Sachverhalte zu glauben, nämlich von Gerichten anerkannte Völkermorde. Das dahinter stehende autoritäre Denken gleicht bis aufs geringere Strafausmaß („nur“ zwei Jahre) völlig dem Meinungsterror des Islamischen Staates und seinen Abschlachtungen sowie den Scheiterhaufen, die einst im angeblichen Namen des Christentums für Häretiker gelodert haben.

Viele Millionen Menschen haben in der Geschichte aus Angst vor solchen Konsequenzen halt gottergeben immer das "geglaubt", was sie auf Verlangen der Mächtigen zu glauben hatten. Wollten sie doch verständlicherweise überleben. Jetzt sind wir offenbar wieder soweit.

Wäre das alles nicht so mies, könnte man nun mit zynisch-klammheimlicher Freude abwarten, ob dieser Staat seine absurden Gesetze auch gegen bestimmte Gruppen durchsetzen wird, die eigentlich durch eine andere Ziffer dieses Paragraphen 283 geschützt werden. Es gibt ja hierzulande Hunderttausende Türken und Serben (mit und ohne Pass). Der allergrößte Teil von ihnen denkt aber absolut nicht daran, die Völkermorde in Armenien beziehungsweise Srebrenica zu glauben und anzuerkennen.

Werden auch die von dieser Strafjustiz angeklagt werden? Wird dann auch bei jedem einzelnen von ihnen eine Richterin nach der wahren „Auffassung“ all dieser Menschen forschen? Natürlich nicht. Sowenig  wie der Bundespräsident wegen seiner öffentlichen Solidarität mit islamkritischen Karikaturen angeklagt werden wird. Auch wenn es das Prinzip der Gleichbehandlung, also die Gerechtigkeit eigentlich erfordern würde.

Damit aber muss man zum allerschlimmsten Schluss kommen: Dieser Staat verwandelt sich in einen Willkürstaat. Willkür besteht ja fast immer darin, dass zwar scheinbar nur die – im überreichen Umfang erlassenen – Gesetze angewandt werden, dass sie aber immer nur dann angewandt werden, wenn es dem tiefen Staat passt. Das ist seit 15 Jahren vor allem eine katastrophal politisierte Staatsanwaltschaft. Aber Hauptschuldige sind die Gesetzgeber, die ihr ganz bewusst solche Instrumente der Willkür in die Hand geben.

Wo bleibt Sebastian Kurz?

Und diese Gesetzgeber haben ausgerechnet jetzt offiziell erklärt, dass es in Österreich keine direkte Demokratie geben werde. Sie haben das noch im letzten Wahlkampf von Teilen der ÖVP laut unterstützte Projekt so lange gestreichelt, bis es tot war.

So lange sie noch die Mehrheit haben, klammern sich Rot und Schwarz an die Macht, verteidigen ihre jämmerlichen Ämterl – und tun inhaltlich das, was die Grünen wollen. Vor allem die SPÖ hat sich da quergelegt, aber auch die ÖVP hat, höflich ausgedrückt, nur einen sehr endenwollenden Einsatz gezeigt. Und von Sebastian Kurz, der das Projekt Direkte Demokratie bei der Wahl noch so lautstark unterstützt hat, hört man überhaupt nur betretenes Schweigen.

Immer öfter fühlt man sich in diesem Land an den Vormärz erinnert. Irgendwann explodiert jedoch jeder Druckkochtopf, wenn es zu arg wird.

 

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