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Wöginger hat Recht – inmitten peinlicher Patzer

Österreich wie Europa stehen dem Überhandnehmen des illegalen Zustroms von völlig bildungsfernen, aber kriminalitätsnahen Massen aus außereuropäischen, vor allem islamischen Ländern völlig hilflos gegenüber. Außer gelegentlichen scharfen, aber wirkungslos bleibenden Worten des Innenministers (ob er nun Karner, Nehammer oder Kickl heißt) fällt Österreich seit Jahren kein Gegenmittel ein. Diese Hilfslosigket hat viel mit der unerträglichen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und der beiden europäischen Gerichtshöfe zu tun. Diese berufen sich dabei wiederum auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Daher hat ÖVP-Klubobmann August Wöginger absolut recht mit seiner Kritik an dieser Konvention und vor allem der zugehörigen Judikatur (ebenso wie FPÖ-Politiker mit ähnlichen Aussagen schon länger Recht hatten und der einstige Bundeskanzler Schüssel mit seiner noch viel weiter zurückliegenden – allerdings damals noch in einem anderen Zusammenhang stehenden – Kritik an der europäischen Judikatur ebenfalls). Das ändert aber absolut nichts daran, dass auch Wöginger in diesem Zusammenhang peinliche Fehler mitzuverantworten hat.

Die schlimmsten dieser Fehler:

  1. Der wohl schwerste und katastrophalste Fehler hat sich noch gar nicht niedergeschlagen. Das ist nämlich die im Koalitionspakt festgehaltene Zusage der ÖVP an die Grünen, die nächsten österreichischen Richter für beide europäischen Gerichtshöfe nominieren zu dürfen, also für den der EU und jenen des Europarates, der die Europäische Menschenrechtskonvention zu überwachen hat. Dabei hat Österreich jeweils nur einen Richter in jedem dieser Gerichtshöfe. Dabei ist die – ja nie ideologiefreie! – Judikatur der Höchstgerichte zweifellos weit mehr Schuld an der Immigrationskatastrophe als der Wortlaut der Europäischen Menschenrechtskonvention selbst. Dennoch hat die ÖVP bei den Koalitionsverhandlungen des Sebastian Kurz – als Wöginger schon Fraktionsvorsitzender gewesen ist – die beiden wichtigsten von Österreich zu vergebenden Richterposten der Linksaußenpartei überantwortet. Sie hat damals offenbar nicht begriffen, wie wichtig diese Funktionen sind.
  2. Der zweite Fehler ist das von Wöginger mitzuverantwortende Eingehen einer Koalition mit den Grünen. Diese blockieren ganz automatisch jede sinnvolle Maßnahme, jedes einfache Gesetz, jede Verordnung gegen die Migration.
  3. Ein ganz persönlicher Fehler Wögingers war es, nicht schon vor seinem jetzigen Vorstoß die sachkundige Unterstützung qualifizierter Juristen gesucht zu haben, ja nicht einmal eine Absprache mit der ÖVP-Europaministerin Edtstadler. Seine Kritik von vornherein juristisch zu präzisieren wäre noch viel wichtiger gewesen, als es die inzwischen reihenweise eingetroffene Verbalunterstützung aus den ÖVP-Landesorganisationen sind.
  4. Der vierte Fehler ist der Umstand, dass die ÖVP seit langem keinen qualifizierten Verfassungsjuristen in der eigenen Fraktion hat, wie das etwa einst die Herren Neisser und Khol gewesen sind. Auch die Verfassungsministerin kennt sich eher mit dem Strafrecht als mit dem Völker- und Verfassungsrecht aus.
  5. Dazu kommt ein Problem, für das Wöginger selbst nichts kann: Auch in den Verfassungsgerichtshof – dessen sehr eigenwillige Judikatur ja die meisten Abschiebungen verhindert – sind einst auf ÖVP-Vorschlag einige Richter entsandt worden, die zwar den Wünschen mancher schwarzen Provinzhäuptlinge entsprochen haben, die aber in ihrem Wertgefüge einer liberalkonservativen Partei sehr ferne stehen.
  6. Und auch das sechste Problem ist vor Wögingers Zeit passiert: In Österreich hat die EMRK – zum Unterschied von den anderen europäischen Ländern – seit 1964 Verfassungsrang. Damit bräuchten ÖVP und FPÖ, die ja beide den einschlägigen Handlungsbedarf erkannt haben, auch noch die Unterstützung von Rot oder Grün, die sich aber beide nach wie vor als militante Migrationsunterstützer betätigen und daher alle Änderungswünsche prinzipiell ablehnen. Schwarz und Rot wollten in jenen Jahren einerseits am Weg in die EG/EU Vorzugsschüler sein. Andererseits glaubten sie, dass die EMRK jenes Defizit füllen kann, das darin besteht, dass Österreichs Verfassung von 1920/29 keinen eigenen Grundrechtskatalog enthält. Man hat sich nie auf einen solchen einigen können. Allerdings hat Österreich schon seit 1867 den – freilich etwas bejahrten – Menschenrechts-Katalog des Staatsgrundgesetzes beibehalten.

Erst nach Behebung all dieser Fehler kann Österreich mit Glaubwürdigkeit daran gehen, internationale Unterstützung für eine Änderung der EMRK zu suchen. Das ist freilich angesichts der Linksregierungen in Deutschland, Frankreich und Spanien derzeit ebenfalls eine fast unlösbare Aufgabe. Überdies ist die EMRK seit fast 20 Jahren auch über den EU-Vertrag verankert. Die EU hat sich damals auf das Feld der Menschenrechte verlegt, das sie früher – als EWG/EG/EU noch in ihrem eigentlichen Aufgabengebiet, dem Binnenmarkt, erfolgreich waren – überhaupt nicht interessiert hatte.

Eine ernsthafte Absage an die Fehlentwicklungen rund um die EMRK wäre also wohl nur durch Befolgung des britischen Weges, einen "Öxit", realisierbar. Den aber will hierzulande bis auf ein paar Spinner niemand.

Dennoch ist es richtig, über ein als wichtig und notwendig erkanntes Ziel zu diskutieren. Vielleicht kann man ja am Ende doch eine Mehrheit überzeugen. Und jedenfalls soll sich Österreich nicht den Vorwurf machen lassen, geschwiegen zu haben, nicht alles versucht zu haben.

Die Empörung des Herrn Van der Bellen und vieler anderer Linken über Wögingers Vorschlag ist hingegen hanebüchen: Wie könne man nur an der Verfassung rütteln! Dabei waren es in den letzten Monaten gerade die Grünen, die an der Verfassung gerüttelt haben: Sie haben die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung gefordert. Das ist zwar zum Glück von der ÖVP abgelehnt worden (sonst könnten die Grünen jetzt leicht jeden Berggipfel mit Windmühlen vollpflastern). Das zeigt aber, dass natürlich sehr wohl Verfassungsänderungen gefordert werden können und dürfen. Oder dürfen das nach Van der Bellens Auffassung nur Linke?

Unbestreitbar ist auch, dass in Österreich schon vor 1964 beziehungsweise 1958 (der Unterzeichnung der EMRK) mit Ausnahme der Jahre 1934 bis 1945 die Menschenrechte gut geschützt gewesen sind. Klar ist gewiss ebenso: Es ist schön und gut, dass sich österreichische Bürger bei einer Instanz außerhalb der Republik mit durchaus seriösen Aussichten über das Verhalten hiesiger Behörden und Gerichte beschweren können. Das hat etwa der Meinungsfreiheit hierzulande bisher recht gutgetan.

Das führt zur Kernfrage: Warum besteht im Konglomerat von Menschenrechtskonvention und Judikatur der Höchstgerichte überhaupt so dringender Handlungsbedarf?

Die Massenmigration aus fremden Kontinenten hat eine gewaltige Schieflage offenbart. Zwar können sich Millionen (und letztlich Milliarden) Nichteuropäer auf den Schutz einer europäischen Konvention berufen. Aber Europäer haben außerhalb ihres Kontinents in keiner Weise Schutz durch irgendeinen wirksamen internationalen Vertrag – selbst wenn sie noch so mies behandelt, gefoltert, eingesperrt werden. In solchen Fällen gibt es höchstens Resolutionen der UN-Generalversammlung. Die aber sind rechtlich leider genauso irrelevant wie Proteste von Rotem Kreuz, Kirchen oder Medien.

Eine so steile und langanhaltende Schieflage verleitet immer mit absoluter Sicherheit zu massivem Missbrauch. Dieser Missbrauch empört immer mehr Menschen in Europa. Dieser Missbrauch ist auf Dauer nicht tolerierbar.

Im Grund besteht die Lösung in einem einzigen an sich logischen Satz: Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt alle Staatsbürger Europas und alle Angehörigen von Staaten, die ihrerseits die EMRK unterzeichnet haben, aber sonst niemanden, gegen jede Verletzung ihrer persönlichen Grundrechte durch einen Unterzeichner-Staat.

Der Widerstand gegen eine solche Änderungsdiskussion stammt einerseits aus dem generellen linken Hass auf alles, was zum Schutz der nationalen oder europäischen Identität notwendig ist. Er wurzelt aber auch in dem naiven Denken der EU, dass das europäische Wesen imstande wäre, die ganze Welt genesen zu lassen.

Das sieht man nicht nur in Sachen üppiger Asylgewährung durch die Gerichtshöfe.

Das sieht man nicht nur in dem noch üppigeren Anspruch auf exzessive Wohlfahrtsleistungen, den diese Gerichthöfe jedem illegalen Migranten zuerkennen.

Das sieht man nicht nur in der Weigerung dieser Gerichtshöfe, sehr viele Menschen abschieben zu lassen selbst dann, wenn sie am Ende doch kein Asyl bekommen haben.

Das sieht man ja auch daran, dass Europa auch in anderen Fragen ständig den Vorzugsschüler zu spielen versucht. Etwa bei der Rettung des Planeten vor dem angeblichen "Verbrutzeln", obwohl andere Länder viel mehr CO2 in die Atmosphäre abgeben. Obwohl sämtliche Anstrengungen der Europäer angesichts ihrer geringen Zahl mit absoluter Sicherheit keine Auswirkungen auf das Klima haben können (selbst wenn alle dazu behaupteten Theorien stimmen sollten).

Bei einer solchen Neuregelung wäre einerseits klar, dass Ukrainer weiterhin voll unter den Schutz fallen. Andererseits würden Syrer, Pakistanis, Afghanen oder Somalis nicht mehr darunterfallen. Damit wäre die Flucht der Ukrainer auch rein quantitativ lösbar.

Gewiss: Bis auf Großbritannien und Dänemark, die außereuropäische "Flüchtlinge" für die oft jahrelange Dauer eines Asylverfahrens nach Ruanda abschieben wollen (was die europäischen Gerichtshöfe "natürlich" nicht goutieren), hat sich noch kaum jemand getraut, gegen diese Schieflage wirksam aufzubegehren. Daher ist Wöginger Anerkennung auszusprechen, dass er jetzt in der großen Regierungspartei zumindest einen Denkprozess über die diesbezügliche Handlungsnotwendigkeit eröffnet hat. Wenn auch mit unzureichenden Mitteln und unter peinlichem Schweigen seines eigenen Parteiobmannes.

Wie sehr die Folgen der fehllaufenden Massenmigration zum zentralen Problem Europas geworden sind, sieht man im Großen wie im Kleinen schon alleine an den Nachrichten der letzten paar Stunden:

  • In Österreich ist jetzt – nur wenige Tage nach den Linzer Migrantenunruhen – ein 18-jähriger Iraker wegen Vergewaltigung eines 11- und eines 14-Jährigen Mädchen verhaftet worden (während die immer unbegreiflicher werdende Strafjustiz den 17-jährigen Mittäter gleich wieder laufen gelassen hat).
  • In Österreich sind alle Migrantenquartiere durch die aus Asien andrängenden Massen so voll, dass laut der Migrationslobby schon einige von ihnen auf der Straße schlafen müssen.
  • Zwischen Italien und Frankreich tobt ein schwerer Konflikt, weil Paris die Aufnahme von 3000 "Flüchtlingen" aus Italien ablehnt, während Italien – endlich wieder – das Anlegen von Schlepperschiffen mit diesen Flüchtlingen ablehnt.
  • Und aus Deutschland wird bekannt, dass die Berliner Regierung – in Wahrheit der nie gefragte deutsche Steuerzahler – diese nur zum Zweck der Schlepperhilfe ins Mittelmeer entsandten Schiffe (auf dem Umweg über die evangelische Kirche) mit acht Millionen Euro finanziert.

PS: Zwar sollte man eigentlich nicht Zeit mit den unsäglichen Aussagen des ÖVP-Europaabgeordneten Othmar Karas vergeuden. Aber dennoch muss man, weil er ja immer wieder von den Mainstreammedien als gezielte Waffe gegen die ÖVP eingesetzt wird. Und weil der Bundespräsident ähnlichen Unsinn von sich gibt. Karas hat behauptet, der Wöginger-Vorstoß "sägt an einem Grundpfeiler unserer Demokratie". Nun, Herr Karas: Erstens war Österreich schon vor der EMRK demokratisch. Und zweitens heißt Demokratie auf deutsch "Herrschaft des Volkes", was auch schon im ersten Artikel unserer Verfassung steht. Und dieses Volk steht in seiner Mehrheit auf der Seite Wögingers.

PPS: Typisch für den grünen Bundespräsidenten: Statt sich auch nur eine Sekunde mit den Migrationssorgen der Österreicher zu befassen, nahm er soeben demonstrativ an einer Ehrung für einen Rechtsanwalt teil, der ständig Migranten vertritt. 

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