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Wie man den Rechtsstaat wiederherstellen könnte

23 konkrete Vorschläge könnten Wesentliches zur Korruptionsbekämpfung und zur Reparatur der Justiz beitragen, eines zentralen Eckpfeilers der Republik. Diese ist durch eine Reihe von Vorfällen, durch das Agieren aller Parteien und durch das Werken der Genossen in der WKStA und an der Spitze des Justizministeriums heute schwer demoliert. Freilich gibt es keinerlei Chancen auf Realisierung dieser Vorschläge, weil in all diesen Fragen wirklich alle Parteien nur auf den eigenen Vorteil schauen und darauf, wie sie die Konkurrenz anpinkeln können. Hingegen lässt keine einzige von ihnen erkennen, dass ihr die Grundrechte der Bürger ebenso ein Anliegen sind wie die Rückkehr des Rechtsstaats und der Überzeugung der Bürger, dass es in der Justiz wieder gerecht zugeht.

Gewiss, in der ÖVP ist man – bis auf einige die jeweiligen Provinzblätter nachplappernde Landeshauptleute – zu Recht empört über die Sauereien, mit denen die WKStA-Zadic-Achse gegen zahllose schwarze Spitzenpolitiker von Sebastian Kurz abwärts vorgeht. Es ist dabei jedoch eindeutig, dass auch die ÖVP nur auf die eigenen Interessen blickt.

Denn sie schweigt etwa komplett zu den parallel stattfindenden Sauereien der gleichen Justiz-Achse gegen den langjährigen FPÖ-Chef H.C. Strache. Ja, sie beobachtet diese sogar mit klammheimlicher innerer Freude. Dabei sind diese Sauereien ziemlich genauso schlimm wie die Achsen-Aktionen gegen Kurz und seine Freunde. Beide Aktionsbündel bewegen sich weit jenseits all dessen, was man unter Gerechtigkeit versteht.

Tatsache ist jedenfalls, dass Strache von den Staatsanwälten mit reihenweise unzutreffenden Anschuldigungen und Verschwörungstheorien verfolgt worden ist. Inzwischen mussten nicht weniger als fünf Verfahren gegen ihn eingestellt werden, weil keine Rechtswidrigkeit des Ex-Vizekanzlers nachweisbar ist. Dies geschah aber erst, nachdem die Staatsanwälte Strache mit dem Flächenbombardement von Vorwürfen in die De-Facto-Pleite getrieben haben: Seine Konten sind beschlagnahmt und die Anwaltskosten werden auch bei Einstellung mit keinem Cent ersetzt.

Und selbst jenes einzige Verfahren, wo die Justiz-Achse zumindest eine Verurteilung Straches in erster Instanz erreicht hat, ist ein Skandal: Nicht weil der Vorwurf unzutreffend wäre, dass sich Strache für die Beseitigung der Benachteiligung einer Privatklinik eingesetzt hat, deren Betreiber an die FPÖ gespendet hat (also in Wahrheit trotz der Spende für einen edlen Zweck). Aber der Skandal liegt darin, dass die linke Justizachse in all jenen Fällen, wo haargenau der gleiche Vorwurf in noch viel größerer Dimension der SPÖ zu machen ist, völlig untätig geblieben ist. Denn die SPÖ hat als Gesetzgeber und Regierungspartei zahllose Wünsche von ÖGB oder Arbeiterkammer durchgedrückt, ebenso wie die ÖVP die von anderen Kammern; wofür eindeutig direkte oder indirekte Gegenleistungen an die Parteien geflossen sind.

Weder Straches ungerechte Behandlung noch seine wirtschaftliche Vernichtung durch die Justiz hat auch nur eine einzige Stimme zugunsten des FPÖ-Altobmannes laut werden lassen. Bei den Linksparteien sowieso nicht, aber auch nicht bei der ÖVP. Offensichtliches Motto: Was interessiert uns das Unrecht, das der Angehörige einer anderen Partei erleidet?

Noch schlimmer ist: Auch Straches einstige Partei ist stumm geblieben und feixt sogar über dessen Unglück. Der Name Strache löst bei der FPÖ nur noch Rachegefühle dafür aus, dass dieser nach seinem Abgang als FPÖ-Chef der eigenen Ex-Partei durch eine Gegenkandidatur bei den Wiener Wahlen geschadet hat.

ÖVP und FPÖ begreifen noch immer nicht, dass sie angesichts des brutalen Vorgehens der Linksparteien und ihrer Exponenten in Staatsanwaltschaft und Justizministerium im gleichen ringsum angebohrten Boot sitzen. Sie haben aber auch nicht begriffen, dass der Rechtsstaat ein viel höheres Gut ist als die eigenen Partei- oder Racheinteressen. Dass man sich nur durch Kritik an Justizsauereien ALLER Art moralisch von den Linksparteien abheben würde.

Ähnliches hat sich übrigens auch schon im Fall des vor längerer Zeit verurteilten Salzburger SPÖ-Bürgermeisters Schaden gezeigt. Auch ihm ist von der Justiz ganz übel mitgespielt worden. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, obwohl er sich nur für die Interessen seiner Stadt eingesetzt hatte. Schaden hat faule Wertpapiere im Besitz der Stadt an das Land weiterverkauft – was zwar ein mögliches Delikt auf Landesseite gewesen ist, aber niemals auf Seiten der Stadt (solange der Bürgermeister niemanden im Land bestochen hat). Dafür müsste Schaden eigentlich einen Orden der Stadt statt einer Verurteilung bekommen. Wenn das wirklich rechtswidrig war, müsste auch jeder zweite Verkäufer eines Altautos ins Gefängnis gehen.

Jedenfalls hat sich auch bei diesem Justizskandal niemand für das Opfer eingesetzt und den Skandal aufgedeckt.

Parallel dazu setzt sich heute auch niemand aus den anderen Parteien für Sebastian Kurz ein. Obwohl das einzige, was von der WKStA beziehungsweise ihrem publizistischen Zentralorgan vorgelegt worden ist, Indizien für mutmaßliche Rechtswidrigkeiten des Thomas Schmid sind. Es gibt aber keinerlei Beweis, dass Kurz selbst den Finanzministeriums-Beamten dazu angestiftet oder dass er zumindest von seinen Rechtswidrigkeiten gewusst hatte. Offenbar gilt aber für die linke Justizachse schon die Tatsache parteiinterner Freundschaft als Schuldbeweis. Oder überhaupt das Prinzip: Weg mit allen Bürgerlichen.

Ähnlich ist es im Fall Strache: Zwar haben sich alle zu Recht über jene Worte Straches aufgeregt, die durch den Ibiza-Lauschangriff bekannt geworden sind. Aber ringsum wurde dann die doch mildernde Tatsache ignoriert, dass diese im Alkoholnebel gemachten Äußerungen zwar weiterhin politisch und moralisch als übel anzusehen sind, dass sie aber rechtlich nicht strafbar sind. Und sie haben ebenso ignoriert, dass Straches Handy ohne Hinweis auf eine konkrete Rechtswidrigkeit beschlagnahmt worden war. Dass deshalb seither jeder Österreicher, der sich mit einer Bitte, einer Beschwerde an Strache gewandt hat, mit einem Fuß im Kriminal steht. Als ob das Einschalten eines Politikers bei Ungerechtigkeiten nicht Recht jedes Bürgers wäre.

Von keiner Partei hingegen wurde das Verbrechen des Lauschangriffs selbst attackiert. Keine hat ernstlich auf strengste Untersuchungen gegen Täter und Hintermänner bestanden, die noch immer lustlos in einem Hinterzimmer der Justiz vor sich hin tümpeln. Die Linksparteien natürlich deshalb nicht, weil diese Untersuchungen wieder einmal ganz ins Umfeld der Tal-Silberstein/Udo-Proksch-Partei führen würden.

Ernüchternde Konklusion: In diesem Staat gibt es immer weniger von dem schwierigen Ding zu finden, das man Gerechtigkeit nennt, und immer mehr von einer problematisch gewordenen Strafjustiz, bei der wichtige Behördenteile vor allem von zwei inneren Motiven angetrieben ist: entweder massive Linkslastigkeit oder prinzipieller Hass auf demokratisch gewählte Politiker.

Daher ist auf eine grundlegende Reparatur des Rechtsstaats durch diese Parteienlandschaft und dieses parlamentarische Personal zumindest derzeit nicht zu hoffen.

Die Ecksteine einer möglichen Rechtsstaats-Reparatur

Dennoch sei in Stichworten angeführt, was die Ecksteine einer solchen Reparatur sein müssten. Was einen effektiven Schutz jedes einzelnen Bürgers vor Willkür brächte, ob er nun Politiker ist oder Unternehmer. Auch wenn dieser Katalog zweifellos nicht realisiert werden wird, so sei er dennoch hier aufgelistet, um zu zeigen, dass es relativ leicht realisierbare Maßnahmen und Gesetze gäbe, durch die der Grundrechtsschutz effektiver, die Korruption geringer und die Justiz glaubwürdiger würde:

  1. Jeder Österreicher, gegen den die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren führt, hat sowohl im Vor- wie auch im Hauptverfahren Anspruch auf vollen Ersatz aller tarifmäßigen Aufwendungen für Rechtsanwalt und Sachverständigen, wenn das Verfahren ohne Verurteilung zu Ende geht.
  2. Jeder Richter, der auf Wunsch der Staatsanwaltschaft die Verhängung von Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, Abhörmaßnahmen, Computer-Beschlagnahmen oder ähnliches genehmigt, muss das selbst ausreichend schriftlich begründen, sonst sind all diese Maßnahmen unzulässig.
  3. Jene Richter, die überdurchschnittlich oft solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen genehmigen, bekommen eine schlechte Dienstbeschreibung in ihren Personalakt.
  4. Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz ist massiv aufzuwerten, der Bürger gegen solche Maßnahmen schützen soll. Er bekommt ausreichende Infrastruktur und kann disziplinäre Maßnahmen gegen einzelne Staatsanwälte beziehungsweise Untersuchungsrichter in die Wege leiten (die dann natürlich erst von einem Obergericht zu bewerten sind).
  5. Der Rechtsschutzbeauftragte bekommt auch die Kompetenz, Verfahren aufzuspalten und auf verschiedene Behörden aufzuteilen, wenn in einem Akt unzählige in Wahrheit überhaupt nicht zusammenhängende Vorwürfe vermischt sind (so gehen die Staatsanwälte mit dem eigentlich schon einzustellenden Ibiza-Akt Straches gegen nicht weniger als 90 andere Beschuldigte vor).
  6. Die Zusammenführung von so viel Macht in einer einzigen nationalen Behörde wie der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist durch Aufteilung auf vier gleichrangige Behörden (etwa entsprechend den Oberlandesgerichten) zu beenden. 
  7. Von jeder einzelnen Staatsanwaltschaft ist jährlich die Zahl der durch Verurteilung eines Verdächtigten wie erfolglos (durch Einstellung oder Freispruch) beendeten Verfahren wie auch deren durchschnittliche Dauer zu erheben und zu veröffentlichen.
  8. Wenn eine Staatsanwaltschaft bei diesen Kriterien signifikant schlechter abschneidet als der Österreich-Schnitt (ohne dafür richterlich überprüfbare Gründe nennen zu können), dann ist dem Behördenleiter eine Verwarnung zu erteilen; und wenn das zweimal hintereinander passiert, ist sein Posten neu auszuschreiben.
  9. Rechtswidrige Abhöraktionen durch eine Behörde – wie etwa eine Staatsanwaltschaft – müssen zur sofortigen Suspendierung des Leiters dieser Behörde führen.
  10. Zufallsfunde, die zu einem Verfahren führen, sollen zwar nicht verboten werden (wie mancherorts gefordert wird), weil natürlich jeder Hinweis auf ein Delikt zu verfolgen ist. Aber es ist als Amtsmissbrauch eines Staatsanwalts oder auch Richters zu verfolgen, wenn es keine ausreichenden strafrechtlichen Gründe gibt, warum die Quelle (etwa ein Handy) ursprünglich überhaupt beschlagnahmt worden war – außer der Hoffnung: "Irgendwas findet man bei jedem".
  11. Justizminister dürfen nach ihrer Tätigkeit nicht mehr in jene Kanzlei zurückkehren oder an ihr beteiligt sein, für die sie vor ihrem Regierungsamt tätig waren. Sie dürfen auch nie mehr für irgendeinen Klienten der damaligen Kanzlei in irgendeiner Form aktiv werden. Dafür ist ihnen der Umstieg in den Richterberuf zu erleichtern.
  12. Für Angehörige eines Richters gelten die gleichen Unvereinbarkeiten beziehungsweise Entschlagungspflichten wie für diesen selbst.
  13. Politiker, die mehr als fünf Mal Strafanzeigen gegen andere Politiker erstattet haben, die nicht zu einer Verurteilung führen, dürfen fünf Jahre für kein Abgeordnetenmandat oder Ministeramt mehr kandidieren.
  14. Der Weisungsrat des Justizministers muss im Zusammenwirken der Ober- und Höchstgerichte bestellt werden, wobei mindestens die Hälfte justizfremde Professoren sein müssen.
  15. Wenn Interventionen eines Wirtschaftstreibenden bei Politikern und deren Reaktion als rechtswidrig behandelt werden, dann muss haargenau dasselbe für Verbände wie Gewerkschaften oder Kammern gelten.
  16. Wenn die Anstellung einer Abgeordneten in ihrem Hauptberuf bei einer Bank als Bestechung strafrechtlich behandelt wird, dann muss dasselbe automatisch bei allen gelten, die bei Gewerkschaften oder Kammern angestellt werden.
  17. Jede von der öffentlichen Hand bezahlte Studie ist umgehend zu veröffentlichen.
  18. Universitätsangehörige dürfen honorierte Gutachten nur dann erstellen, wenn ihre Vorlesungs-, Publikations- und Prüfungsaktivitäten nicht darunter leiden.
  19. Ein neues Informationsfreiheitsgesetz gibt jedem Staatsbürger das Recht auf unverzügliche Vorlage des kompletten Aktes zu jedem staatlichen Vorgang, bei dem Steuern, Gebühren oder Zwangsbeiträge geflossen sind. Zur Verhinderung von Schikanen und Behördenüberlastung haben auskunftsheischende Bürger einen fairen Kostenersatz für Kopier- und Zeitaufwand zu leisten.
  20. In jedem laufenden Strafverfahren ist hingegen von den Behörden der gesamte Inhalt geheim zu halten. Wird diese Regel verletzt, so ist automatisch(!) die Polizei beauftragt, herauszufinden, ob dieser Rechtsverstoß durch Beamte begangen worden ist. Zugleich ist jeder Justizakt von vornherein elektronisch so zu sichern, dass jeder Zugriff identifizierbar wird.
  21. Jeder parlamentarische Untersuchungsausschuss ist vom Verfassungsgerichtshof darauf zu prüfen, ob seine Zielrichtung einer Verbesserung von Verwaltung oder Gesetzgebung dient, oder ob er als Tribunal mit parteipolitischen Intentionen konzipiert ist.
  22. Das Wichtigste zuletzt: Aus Steuer-, Gebühren- oder Abgabegeldern bezahlte Inserate oder Kooperationen der öffentlichen Hand mit einem Medium ebenso wie die Vergabe von Meinungsumfragen müssen immer gemäß dem Vergabegesetz ausgeschrieben werden. Dabei ist natürlich die Zahl der Leser ebenso wie die durch die jeweilige Informationskampagne anzusprechende Zielgruppe zu berücksichtigen. Jede andere Vergabe über 1000 Euro pro Medium und Jahr ist automatisch als Amtsmissbrauch zu behandeln.
  23. Die Erhöhung der allgemeinen Presseförderung um mehr als die Inflationsrate braucht ebenso wie die Änderung der Vergaberichtlinien für diese Förderung eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit.

Das klingt – leider – nach vielen neuen Regeln, die auch sicher noch der Konkretisierung und des Feinschliffs benötigen. Aber jede einzelne dieser Regeln ist – leider – aus sehr konkreten Anlässen heraus notwendig geworden, obwohl man ihre Beachtung schon heute zum Teil auf Grund der geltenden Gesetze eigentlich für selbstverständlich halten sollte.  Das ist aber – leider – nicht immer der Fall.

Der Kampf für ihre Umsetzung wäre daher enorm wichtig,

  • wenn der Rechtsstaat wieder unstrittig sein soll,
  • wenn die Grundrechte wieder für alle gelten sollen,
  • wenn der Korruption wirklich ein Riegel vorgeschoben werden soll,
  • wenn die Justiz wieder als unparteiisch dastehen soll und
  • wenn ihre Reputation künftig nicht mehr jener von Politikern oder Journalisten ähneln soll – sondern dem Ansehen der Polizei.

Dennoch kann man sicher sein, dass die Parteien und die Lobbys der Staatsanwälte keinen einzigen dieser – im Detail sicher noch feinzuschleifenden – Vorschläge Wirklichkeit werden lassen.

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