Die sexuelle Revolution frisst unsere Kinder

Autor: Werner Reichel

Wind und Atom – die Gegensätze

Autor: Gerhard Kirchner

Wie die Politik Betriebe schädigt

Autor: Andreas Tögel

Frohe Ostern!

Autor: Markus Szyszkowitz

90 Jahre Februar-Aufstand – 90 Jahre Juli-Putsch

Autor: Herbert Kaspar

Wer die Mär von der Frau als Opfer weitererzählt, ist kein Feminist

Autor: Christian Klepej

Nicht Messer, sondern Menschen töten

Autor: Andreas Tögel

Und wieder eine Print-Zeitung weniger ...

Autor: Günter Frühwirth

Die europäische Systemtransformation

Autor: Josef Stargl

Freiheit stirbt oft scheibchenweise

Autor: Elisabeth Weiß

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Ziemlich schade um Republik und Rechtsstaat

Würde Sebastian Kurz Gleiches gleich behandeln, dann müsste er spätestens jetzt den Grünen das Justizministerium entziehen und einen parteiunabhängigen Richter oder Notar damit betrauen – selbst auf die Gefahr hin, dass dann die Koalition platzt und er keine Regierungsmehrheit mehr hat. Da es aber ringsum keine Alternativen für ihn gibt, wird er das natürlich nicht tun. Das ändert jedoch nichts daran, dass gegen die Grünen im spektakulärsten Kriminalfall der letzten Jahre massive Indizien vorzuliegen scheinen, die mindestens das gleiche Gewicht haben wie die Vorwürfe, die 2019 gegen die FPÖ und den FPÖ-Innenminister vorgelegen sind. Dazu kommt, dass auch schon das Verhalten des Justizministeriums in den letzten Tagen und Wochen in keiner Weise dazu geeignet gewesen ist, Vertrauen zu erwecken, dass dort die parteipolitische Unabhängigkeit der Strafverfolgung noch gewährleistet wäre. Ganz im Gegenteil.

Zuerst aber eine Erinnerung an die turbulenten Stunden im Mai 2019:

Fast unmittelbar nach Auftauchen der sogenannten Ibiza-Videos ist H.C. Strache zurückgetreten. Die Videos haben zwar, wie später rechtskräftig klargestellt worden ist, kein direkt rechtswidriges Verhalten enthüllt. Aber Strache hat bei den belauschten und von einem kriminellen Agenten provozierten Gesprächen in absolut unmissverständlichen Worten die Bereitschaft zur Korruption, zur gesteuerten Vergabe von staatlichen Aufträgen gezeigt, falls er einmal an die Macht kommt. Das hat ihn moralisch und politisch absolut untragbar gemacht. Kurz hat sich – angeblich auf Verlangen bestimmter ÖVP-Landeshauptleute – einen halben Tag später nicht mehr mit dem Rücktritt Straches begnügt, sondern auch den von Innenminister Herbert Kickl verlangt, obwohl es keinerlei Hinweis gab und gibt, dass Kickl in die Vorgänge rund um Ibiza in irgendeiner Weise involviert gewesen wäre. Kickl und die FPÖ lehnten die Rücktrittsforderung ab. Die Folgen sind bekannt: Die FPÖ scheidet aus der Regierung aus; Kurz wird durch ein rot-blaues Misstrauensvotum gestürzt; er gewinnt dann aber die Neuwahlen.

Interessant und relevant war aber die Begründung für die Rücktrittsaufforderung: Kickl könne nicht objektiv einen (vermeintlich) gravierenden Kriminalfall untersuchen, in dem sein eigener langjähriger Parteichef und Freund eine Schlüsselrolle spielt.

Diese Begründung enthält – zusätzlich dazu, dass die Ibiza-Äußerungen Straches letztlich gar nicht strafbar gewesen sind, – noch einen weiteren Denk- oder Wissensfehler: Seit der Änderung der Strafprozessordnung 2008 kann die Polizei – und damit auch deren oberster Chef im Innenministerium – gar nichts mehr abdrehen, jedenfalls keinen Fall, der einmal bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist. Denn seither sind die Staatsanwälte die absoluten Herren der Strafverfolgung. Sie geben der Polizei die Befehle. Sie können – wenn sie wollen – sämtliche Fahndungsschritte bis ins kleinste Detail selber steuern. Sie können alle Vernehmungen auch selber vornehmen. Es gibt kein einziges Beispiel, dass ein Innenminister seit dieser Strafprozessrechtsreform in irgendeiner Weise ein von einem Staatsanwalt geführtes Verfahren beeinflusst hätte, beeinflussen hätte können.

Die Machtlosigkeit von Polizei und Innenminister (wie übrigens auch der Untersuchungsrichter) in einem strafrechtlichen Vorverfahren und die komplette Machtübernahme durch die Staatsanwälte dürfte aber Kurz nicht so ganz klar gewesen sein, sonst hätte er nicht auf dem  Rücktritt Kickls bestanden (die in FPÖ-Kreisen kursierende alternative Erklärung, dass Kurz einen Vorwand gesucht habe, um die bis dahin gut funktionierende schwarz-blaue Koalition plötzlich aufzukündigen, ergibt wenig Sinn).

Wechsel in den März 2021: Jetzt ist der Hauptakteur von Ibiza, der sogenannte Detektiv Julian H. (der eigentlich gar kein Detektiv-Gewerbe besitzt), nach Österreich ausgeliefert worden. Das hat jetzt das deutsche Höchstgericht erfreulicherweise so entschieden. Die Untersuchungen gegen H. und seine Hintermänner, die jetzt anstehen, haben das Zeug, zum spannendsten Justizverfahren mit politischem Hintergrund seit den Prozessen unter den Stichworten Lucona oder Buwog zu werden (auch wenn sich der ORF und andere Linksmedien demonstrativ bemühen, wegzuschauen).

Jetzt rückt natürlich die politisch, aber auch juristisch wichtige Frage ins Zentrum: Kann ein grüner Justizminister (ob er nun Zadic oder Kogler heißt) der oberste Herr über das Vorverfahren in diesem Verfahren sein? Jetzt wird nämlich alles darauf ankommen, ob die vom Justizminister abhängigen Staatsanwälte intensiv ermitteln oder nur so tun als ob.

Denn inzwischen sind erstaunliche Hinweise auf Querverbindungen zwischen dem Ibiza-"Detektiv" und dem mit ihm kooperierenden (Ex-?)Rechtsanwalt M. einerseits und den Grünen andererseits aufgetaucht. Diese zumindest im Raum stehenden Verbindungen müssen – bei voller Beachtung der Unschuldsvermutung – jedenfalls dringend aufgeklärt werden. Dazu kommt die mehr als interessante Frage: Woher hat ein kleiner "Detektiv" das Geld, um sich eine ganze Armada von teuren Anwälten in Deutschland und Österreich leisten zu können?

Wird sich die Staatsanwaltschaft an all dem so desinteressiert zeigen wie an der seit vielen Jahren viele Hunderte Steuermillionen verschlingenden Medienbestechung aus Steuergeldern?

Selbst wenn sich der grüne Justizminister in all diese jetzt dringend notwendigen Untersuchungen formal nicht einmischen sollte, entsteht ein ganz schiefer Anschein, wenn dafür die einem grünen Politiker unterstehenden und in ihrer Karriere von diesem abhängigen Staatsanwälte zuständig sind. Selbst parteipolitisch nicht schlagseitige Staatsanwälte – die gibt es gewiss! – könnten sehr leicht vom Interesse an der eigenen Karriere beeinflusst und daher verleitet sein, nicht allzu genau hinzuschauen.

Die Indizien, die auf Verbindungen zwischen den Grünen und Julian H. zeigen, gehen einerseits in Richtung des Bundespräsidenten und andererseits und noch viel mehr gegen einen Mann, der jetzt beim Parteichef, Vizekanzler und (amtierenden) Justizminister Werner Kogler im Kabinett sitzt. Dabei geht es wohlgemerkt um den Kabinettsmitarbeiter selber und nicht nur um einen Schwager einer Kabinettsmitarbeiterin des Bundeskanzlers wie in der dennoch von allen Medien in skandalöser Sippenhaftung breit auf diese Beziehung zugespitzten Hygiene-Austria-Affäre (bei der nach wie vor die Wahrscheinlichkeit sehr gering – wenn auch durchaus gegeben – ist, dass abgesehen vom Alltagsdelikt Schwarzarbeit eines Personalbereitstellungs-Unternehmens überhaupt ein echtes strafrechtliches Delikt gefunden werden kann).

Dieser Kogler-Mitarbeiter ist offenbar in regelmäßigen Telefon-Kontakt mit Julian H. gestanden und hat laut der EU-Infothek in einer Zeugenaussage gesagt: "Ich hatte schon fast den Eindruck, als wäre ich der Psychotherapeut des Julian H."

Diese Vorwürfe – die ich selbst nicht überprüfen kann – müssten ganz eindeutig ausreichen, um den Grünen das Justizministerium zu entziehen. Zumindest wenn man die Parallelen zum Mai 2019 ernst nimmt.

Ein solcher Schritt wäre umso mehr angebracht, als das Justizministerium in den letzten Tagen überdies auch noch eine massiv parteipolitisch motivierte Entscheidung wider fundamentale Interessen der Republik zu verantworten hat. Das Ministerium hat die weitgehende Freigabe aller SMS-Dialoge zwischen Bundes- und Vizekanzler aus der Zeit der Regierung Kurz-Strache an alle Abgeordneten des parlamentarischen Untersuchungstribunals angeordnet. Was ja so gut wie gleichbedeutend ist mit einem Plakatieren aller Dialoge auf sämtlichen Plakatwänden der Republik.

Das ist umso absurder, als der einzige Grund, warum die SMS-Dialoge der beiden Herren überhaupt in die Hände der Staatsanwälte gelangt sind, das Verfahren wegen der korruptionswilligen Äußerungen Straches in Ibiza gewesen ist. In dessen Zug ist das Handy Straches samt all diesen Dialogen von den Staatsanwälten konfisziert worden. Dieses Verfahren haben die Staatsanwälte aber einstellen müssen, sodass nichts Rechtswidriges mehr zu verfolgen gewesen ist. In einem Rechtsstaat hätten daher eindeutig auch umgehend die SMS-Dialoge von der Justiz gelöscht werden müssen! In einem Rechtsstaat halt.

Aber statt dass sie gelöscht worden wären, sind sie jetzt in der Litfass-Säule Parlament gelandet, von wo sie nach wenigen Stunden bei Medien weitergegangen sind.

Dieser fast völlig freie Weitergabe ist absolut ungeheuerlich – auch wenn die sich jetzt durch die Dialoge wühlenden Abgeordneten bisher nur völlig harmlose Tageskontroversen zwischen zwei Parteien an die Öffentlichkeit spielen haben können, die keine Spur von Rechtswidrigkeiten zeigen.

In keiner anderen Demokratie der Welt wäre es auch nur ansatzweise denkbar, dass der Inhalt sämtlicher Telefonate beziehungsweise SMS-Unterhaltungen zwischen den zwei obersten Angehörigen der Regierungsspitze straflos an die Öffentlichkeit gelangt! An diesem Urteil ändert auch die Tatsache nichts, dass natürlich überall großes voyeuristisches – pardon: mediales – Interesse am Bekanntwerden vergleichbarer Unterhaltungen bestehen würde, ob sie nun zwischen Donald Trump und Mike Pence oder zwischen Angela Merkel und Olaf Scholz geführt worden sind.

Aber überall anders außer in Österreich weiß man: Wenn es nicht einmal zwischen den Spitzen des Staates möglich wäre, vertrauliche Konversationen zu führen, ohne in irgendeiner Form von den eigenen Behörden abgehört zu werden und ohne dass sich in der Folge alle Welt daran belustigen kann, dann ist der Staat kaputt! Wenn auch Staatsanwälte und Parlamentsabgeordnete genau dasselbe tun, was Herr H. und Herr M. getan haben – also nicht für Dritte bestimmte Gespräche zwischen zwei Menschen an die Öffentlichkeit zu zerren –, dann ist Österreich kein Rechtsstaat mehr. Absolut jeder von uns hat in solchen – vermeintlichen – Vieraugenunterhaltungen schon Dinge gesagt, die er nicht in der Öffentlichkeit haben will.

Wenn eine Regierungsspitze welcher Farbkombination immer das nicht mehr kann, dann kann sie auch nicht mehr regieren.

Das hat man auch in der Korruptionsstaatsanwaltschaft wie auch in der Oberstaatsanwaltschaft  zumindest halbwegs begriffen: Beide Behörden waren einig geworden – was in der Justizgeschichte der letzten Jahre angesichts der gegenseitigen Feindschaft fast ein Unikat sein dürfte –, dass die Kurz-Strache-Dialoge nur unter so strengen Geheimhaltungs-Auflagen ans Parlament gehen dürfen, dass parteipolitische Schmutzkübelaktionen nicht mehr möglich wären.

Beide Behörden haben also wenigstens einen Rest von Verantwortung für diese Republik gezeigt. Das – nach einer Säuberungsaktion auf Sektionschef-Ebene – linksradikal geführte Ministerium hat hingegen beschlossen, den Parteien die Schmutzkübel ohne jeden Deckel zur jederzeitigen Verwendung frei ins Haus zu liefern.

Das war die wohl verantwortungsloseste Aktion gegen die Interessen Österreichs, seit im Jahr 1950 die Kommunisten einen Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung versucht haben.

Und unter Führung eines solchen Ministeriums sollen nun die Erhebungen gegen die Ibiza-Mafia geführt werden! Das ist grotesk. Das ist das Ende des Rechtsstaats Österreich. Freilich: Das war bei einer Bewegung, deren Wurzeln völlig außerhalb des Rechtsstaates in der sogenannten Studentenrevolution 1968ff gelegen sind, eigentlich nicht weiter verwunderlich.

Dennoch wird die Regierung des Landes, das einmal Österreich gewesen ist, halt irgendwie weiterstolpern. Denn sie ist ja politisch alternativlos.

Gibt es doch (einziges Glück im Unglück) seit 40 Jahren keine Linksmehrheit im Lande. Und sind doch die Brücken zwischen ÖVP und FPÖ, die 2019 durch eine vorschnelle Aktion von Sebastian Kurz gesperrt worden sind, inzwischen durch die ununterbrochenen Hass-Auftritte von Herbert Kickl, aber auch durch das völlig überflüssige Verbot von FPÖ-nahen Kundgebungen und die martialischen Polizeiaktionen gegen diese endgültig zum Einsturz gebracht worden.

Wir Bürger dürfen offenbar nur noch mit großer Trauer konstatieren: Es ist ziemlich schade um diese Republik.

PS: Jetzt werden manche jener, die in den üblichen parteipolitischen Schablonen denken, einwenden: Aber man kann den Grünen doch in einer sorgfältig ausgewogenen Koalition nicht einfach ein Ministerium wegnehmen! Abgesehen davon, dass Kurz das 2019 bei den Freiheitlichen sehr wohl versucht hat, gäbe es ja auch eine Lösung entlang der Linien einer Koalitionslogik: Kurz könnte den Grünen zum Ersatz das Verteidigungsministerium anbieten. Ist es doch ohnedies früher immer ein Tabu gewesen, dass beide Chefs über die großen bewaffneten Einheiten des Landes von der gleichen Partei gestellt werden. Außerdem war die Wahl der gegenwärtigen Ressortchefin, höflich ausgedrückt, ohnedies nicht die allerbeste Entscheidung im Leben des Sebastian Kurz gewesen (Frauenquote wird von den Parteien halt für wichtiger gehalten als Kompetenz, wie auch der Fall Aschbacher gezeigt hat). Die Nominierung dieser Ministerin hat Kurz bisher ja ohnedies nur einen einzigen Nutzen gebracht: Sie hat ihm die lästigen Forderungen "Das Heer braucht mehr Geld!" erspart, die unweigerlich jeder Minister von einer anderen Partei erhoben hätte.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung