Von Wölfen, Bären und Muslimen: Wie linker Realitätsverlust Europa zerstört

Autor: Werner Reichel

Freund und Helfer – oder Staatsbüttel?

Autor: Silvio Pötschner

Die Angst vor der Genschere – oder: Der Mensch fürchtet, was er längst tut

Autor: Silvio Pötschner

Vorsicht! Thukydides-Falle

Autor: Leo Dorner

Die Verteidiger unserer Demokratie werden zu ihrer größten Bedrohung

Autor: Christian Klepej

„Die ich rief, die Geister, werd` ich nun nicht los!“

Autor: Franz Luger

Wirtschafskompetenz und Nullsummendenken

Autor: Andreas Tögel

Die beliebige Geschichte

Autor: Johannes Schönner

Die stille Jihad der Muslimbruderschaft

Autor: Heiko Heinisch, Nina H. Scholz und Gustav Gustenau

Warum wir den ORF völlig neu überdenken müssen

Autor: Daniel Witzeling

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Wo Österreich wirklich gegen die Menschenrechte verstößt

Die Konstruktion der "Korruptionsstaatsanwaltschaft" WKStA ist höchstwahrscheinlich grundrechts- wie verfassungswidrig. Darauf haben nun mehrere hochrangige Juristen in einem Hintergrundgespräch hingewiesen. Das ist diese Konstruktion spätestens seit dem Zeitpunkt geworden, da die Staatsanwälte durchgesetzt haben, als Teil der Justiz zu gelten, und seit die WKStA berüchtigt dafür geworden ist, jahrelange Verfahren zu führen, die nie mit Verurteilung durch einen unabhängigen Richter enden. Allerdings ist die Konstruktion bisher nie vom Verfassungsgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisch überprüft worden.

Tatsache ist, dass die WKStA durch ihre jahrelangen Verfahren ihre Opfer oft viel mehr schädigt, als es auch das strengste richterliche Urteil für die von den Staatsanwälten behaupteten Delikte gekonnt hätte. Ein prominenter Anwalt hat das so kommentiert: "Die wirkliche Strafe ist das jahrelange Verfahren durch die WKStA und nicht das, was am Ende eventuell der Richter als Strafe verkündet." Das ist noch mehr empörend, wenn es überdies nie eine rechtskräftige Verurteilung, sondern einen Freispruch oder eine Einstellung des Strafverfahrens gibt.

Das ist eindeutig ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

Die von den Staatsanwälten verdächtigten Opfer erleiden beruflich, familiär, psychologisch schwerste Schäden, die irreversibel sind, auch wenn sie nachher nie verurteilt werden. Diese Schäden kann die WKStA dadurch erzielen, dass viele Verfahren mehrere Jahre dauern, dass sie ihre Verfahren praktisch immer öffentlich bekannt werden lässt, dass sie damit dafür sorgt, dass der Betreffende seinen Job verliert oder keine Chance auf eine neue Position hat. Dazu kommen Verfahrenskosten, die oft satte sechsstellige Summen ausmachen.

Selbst wenn irgendwann die Verfahren eingestellt werden oder wenn die Verdächtigen dann rechtskräftig freigesprochen werden, ist die Entschädigung durch die Republik angesichts der angerichteten Schäden unzureichend. Woran auch der Umstand nicht viel ändert, dass der Gesetzgeber diese finanziellen Entschädigungen zuletzt verbessert hat. Und für die immateriellen, die psychologischen, familiären und karrieremäßigen Schäden gibt es sowieso keinen Ersatz. Die Staatsanwälte gehen hingegen auch bei noch so langen, noch so willkürlichen und rechtlich noch so absurden wie stümperhaften Verfahrensführungen de facto nie ein persönliches Risiko ein. Dieses besteht nur auf dem Papier.

Die noch viel schlimmere Verfassungswidrigkeit besteht darin, dass die WKStA die sogenannte Kompetenzkompetenz hat. Das heißt: Sie kann jedes beliebige Verfahren in ganz Österreich ohne richterliche Kontrolle an sich ziehen oder auch, wenn es sie langweilt, wieder abstoßen.

Das ist ein massiver Verstoß gegen das Recht absolut jedes Angeklagten auf den "Gesetzlichen Richter", also darauf, dass schon vor Beginn jedes Verfahrens feststeht, welcher Richter zuständig ist. Das ist etwa – je nach Gericht – der Anfangsbuchstabe des Angeklagten. Dieses Prinzip muss eindeutig auch für Staatsanwälte gelten, seit sie als Teil der "Justiz" in die Verfassung geschmuggelt worden sind und seit ihre Vorgehensweise so oft zu viel schlimmeren Strafen führt, als für das jeweilige Delikt vom Gesetz vorgesehen sind.

Dass Rot und Grün dagegen nichts unternehmen, ist auf Grund ihrer ideologischen Nähe zur WKStA relativ nachvollziehbar, wenn auch rechtsstaatlich zutiefst skandalös. Vollends unverständlich wird es aber bei den anderen drei Parteien, von denen man eine eigentlich viel größere Nähe zum Rechtsstaat erwartet hätte und die auch – zumindest Schwarz und Blau – meistens die Opfer des rechtswidrigen Verhaltens der WKStA sind. Aber die haben halt alle keine tauglichen Verfassungs- und Strafrechtler in ihren Reihen …

Ich schreibe bisweilen Kolumnen auf der Nachrichten- und Meinungsplattform Exxpress.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2026 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung