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Das kommt davon, wenn man den Schwulen den kleinen Finger reicht

Viele Wähler von Schwarz und Blau sind vor den Kopf gestoßen worden. Die Koalition unternimmt endgültig keinen Versuch, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – das keineswegs so eindeutig war, wie es jetzt von der Linken dargestellt wird, – zu konterkarieren und doch noch die Homosexuellen-Ehe zu verhindern. Damit haben sich endgültig auch in Österreich nie gewählte Richter zu Gesetzgebern in fundamentalen Fragen aufschwingen können. Das ist in Wahrheit eine dramatische Gesamtänderung der österreichischen Verfassung – auch wenn das die Richter natürlich nicht so sehen wollen, die lieber auf leisen Sohlen ihre Macht ausbauen möchten. Aber keineswegs ist die Koalition deswegen von Schuld befreit.

Die Schuld der Politik besteht nicht nur darin, dass unter Rot-Schwarz dem VfGH das Hintertürl geöffnet worden ist, durch das er jetzt seinen Willen zur Schwulenehe durchsetzen konnte. Die Schuld besteht vor allem darin, dass die Regierung über rhetorisches Blabla hinaus jetzt auf konkrete Taten zum Schutz der Kinder und Steuerzahler verzichtet, dass sie alle Hoffnungen auf eine Rückkehr zu einer werteorientierten Politik zerstört, dass sie vor allem drei konkrete gesetzliche Änderungsnotwendigkeiten ignoriert, die in Zusammenhang mit dem Themenkreis Ehe/Schwule noch viel wichtiger wären als die Verhinderung der Schwulenehe.

Auf Europa brauchen sich Schwarz-Blau in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht auszureden. Ganz im Gegenteil. Denn der EuGH hat es jedem Land ausdrücklich freigestellt, ob es die Schwulenehe einführt. Daher war es auch schon ein völlig überflüssiges Einknicken der ÖVP, als sie einst unter Josef Pröll der "eingetragenen Partnerschaft" für Homosexuelle zugestimmt hat. Damit hatte man damals naiverweise geglaubt, die aggressive Schwulen-Lobby befriedigen zu können, indem man ihnen einen sehr ähnlichen Ersatz zur eigentlichen Ehe anbietet.

Das war aber in Wahrheit ein folgenreicher Fehler. Die diversen Schwulenlobbys und die drei Linksparteien ließen sich damit keineswegs beruhigen. Vielmehr lieferte die Eingetragene Partnerschaft im vergangenen Jahr der linken Mehrheit im VfGH sogar ein elegant klingendes, wenn auch total scheinheiliges juristisches Argument, weshalb es gleichheitswidrig sei, dass die Ehe nur für Heterosexuelle offen ist. Der VfGH hatte es als verfassungswidrig erklärt, dass jemand als eindeutig homosexuell geoutet ist, wenn er in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt. Das würde "diskriminieren".

Da "diskriminieren" freilich nur "unterscheiden" heißt, darf man schon fragen, was daran eigentlich schlecht sein soll. Man hat ja freiwillig und öffentlich eine solche Partnerschaft abgeschlossen, sich also öffentlich dazu bekannt. Außerdem wäre auch bei einer formellen Ehe die Homosexualität ganz eindeutig, wenn der Partner von Peter etwa Hans heißt. Und das ist dann in der Logik jener Richter nicht diskriminierend?

Vor allem aber öffnet die vom vorjährigen VfGH angewandte These, dass es sogar dann eine verbotene Diskriminierung sei, wenn man freiwillig einen Vertrag (etwa über eine solche Eingetragene Partnerschaft) mit bestimmten Folgen eingeht, jeder Absurdität Tür und Tor. Damit hat man die gesamte krause Diskriminierungsideologie der linken Genderisten übernommen, obwohl ein solches Verbot zu unterscheiden, die Grundlage unseres gesamten gesellschaftlichen und rechtlichen Zusammenlebens zerstört. Wenn man nicht unterscheidet, kann man nicht Gleiches gleichbehandeln, sondern muss immer Alles gleichbehandeln. Hatten nicht die Menschen Osteuropas 1989 genau die Ideologie der Gleichmacherei gestürzt, weil eine Gesellschaft so nicht funktionieren kann?

Mit der gleichen VfGH-Logik müssten auch Geschlechtsangaben verboten werden: Wenn sich einer als Mann outet, ist er halt keine Frau. Selbstverständlich müsste auch sofort die nur für Männer bestehende Wehrpflicht aufgehoben werden. Wenn man – oder gar eine Behörde – jemanden als "Magister", "Doktor" oder "Ingenieur" anspricht, dann diskriminiert man auch durch diese Unterscheidung alle anderen, die keinen solchen Titel haben. Ebenso dürfte man keinesfalls die Angaben von Namen erlauben. Auch das diskriminiert ja: Denn jemand der "Ahmad" heißt, wird halt anders eingeordnet als jemand, der etwa Mitterlehner oder Gusenbauer oder Unterberger heißt. Am besten, die Menschen haben nur noch eine Nummer. Aber gewiss: Diese Absurdität des Unterscheidungs-Verbots zeigt sich auch auf anderen Ebenen, etwa gerade aktuell durch die Datenschutz-Hysterie, derentwegen künftig nach sozialistischer Interpretation keine Namen mehr an den Klingel-Paneelen von Haustoren stehen dürfen.

Mit dieser Diskriminierungs-Phobie, die die linke Political Correctness verbreitet hat, und auf die wie bei jeder Dummheit einige Bürgerliche aufspringen, mit diesem sich ausbreitenden Verbot jeder Unterscheidung zwischen sieben Milliarden Menschen, treiben wir letztlich die gesamte Gesellschaft in den Wahnsinn. Dadurch werden die Menschen immer mehr von Staat und Rechtssystem entfremdet. Denn sie wissen sehr genau, dass man ohne ständig zu unterscheiden, zu diskriminieren, gar nicht leben kann.

Warum werden - von sozialdemokratischen Politikern! - neuerdings eigentlich Hundebesitzer diskriminiert: Gelten doch die neuen strengeren Regeln bei der Hundehaltung nur für bestimmte Hunderassen. Skandal! Diskriminierung! Und überdies wird da von "Rassen" gesprochen!

Oder darf man das alles bei Hunden schon?

Das Motiv der lautstarken Schwulen-Lobby ist völlig klar. Sie haben ganz sicher kein einziges Spezificum der Ehe vermisst, weil es ja ohnedies fast keine Unterschiede gibt. Viele sehen ja sogat in der Eingetragenen Partnerschaft ein viel praktischeres Instrument als in der althergebrachten Ehe. Sie wollten und wollen etwas ganz anderes: Sie wollen, dass alle Welt gezwungen ist, Homosexualität als mindestens gleichwertig und gleich gut wie Heterosexualität anzusehen, wenn nicht eigentlich sogar als eigentlich edler. Sie wollen, dass die Homosexualität schon in der Schule den ja noch orientierungslosen und unsicheren Buben und Mädchen eindringlich nahegebracht wird. Sie wollen, dass Eltern nicht unglücklich, sondern überglücklich zu sein haben, wenn ihr Sohn eröffnet, dass er einen Mann heiratet. Sie wollen, dass kein Schwuler in einer Klassengemeinschaft ob seiner sexuellen Neigungen zum Außenseiter wird.

Das werden sie freilich nie erreichen. Denn die Menschen haben ein ganz natürliches Empfinden dafür, was normal ist. Und seit vor allem die linken Paten der Schwulen dafür gesorgt haben, dass in Österreich 700.000 Moslems leben (und bald noch viel mehr), würde ich es niemandem raten, sich in einer Schule auch nur indirekt als schwul zu outen. In meiner eigenen Schulzeit hatten wir einen in der Klasse; man hat sich zwar über seine Eigenarten amüsiert (auch wenn er sich nie formell geoutet hat), aber er ist mit Sicherheit nie deswegen verprügelt worden. Heute wäre das mit hoher Wahrscheinlichkeit anders.

Die Bürgerlichen hatten den Schwulen durch diese "Partnerschaft" den kleinen Finger reichen wollen, um eine Entspannung eines aus ganz versteckten Motiven hochgespielten Themas zu erreichen, jetzt aber haben sie die ganze Hand verloren. Die Lehre: Gehe nie mit Fanatikern faule Kompromisse ein.

Und nicht einmal mit der "Ehe für alle" werden sie sich wohl begnügen: Als nächstes wird jetzt von Schwulen und Linken zweifellos eine Kampagne zur Durchsetzung von Leihmüttern kommen. Das sind Frauen, die genetisch fremde Kinder austragen - eine der entwürdigsten und demütigendsten Formen des Missbrauchs fremder Körper, der nur noch mit den finstersten Zeiten der Sklaverei verglichen werden kann. Der überdies mit hohen medizinischen Risken verbunden ist. Aber so wollen manche Homosexuelle zu "eigenen Kindern kommen - und ein paar heterosexuelle Luxusfrauen auch, die die Mühen einer Schwangerschaft scheuen.

Haben wir wirklich eine "Ehe für alle"?

Jetzt jubeln sie also alle: Die "Ehe für Alle" ist da. Und die von der ÖVP, zumindest ihren Frauenorganisationen stets abgelehnte "Ehe light" ebenfalls. Denn künftig steht eben auch die "Eingetragene Partnerschaft" allen offen. Offenbar auch schon wurscht.

Apropos: Haben wir wirklich die "Ehe für Alle"? Auch das ist eine der verlogenen Propagandalügen, die jetzt in vielen linken Medien kursiert. Natürlich haben wir sie nicht, sondern nur eine Staats-"Ehe", die jetzt auch Homosexuelle abschließen können. Weiterhin können Geschwister keine Ehe eingehen, können das Mütter und Söhne nicht, können das auch drei, vier oder fünf Menschen nicht, obwohl sie sagen, einander alle ungemein und gleichermaßen zu lieben.

Warum eigentlich können sie alle das nicht? Wenn schon der eigentliche und einzige Zweck einer Privilegierung der Ehe irrelevant geworden ist, wenn die zumindest theoretische Möglichkeit, dass aus einer Ehe zwischen Mann und Frau Kinder entstehen können, die von den leiblichen Eltern aufgezogen werden, wegfällt, dann gibt es überhaupt keinen Grund, warum nicht auch alle anderen Beziehungsformen die Privilegien einer Ehe genießen können. Das gilt insbesondere dann, wenn man zur Verteidigung der Schwulen-Ehe das gerne verbreitete Argument ernst nehmen sollte: "Aber sie sorgen doch so treu füreinander, auch im Alter, lasst sie doch heiraten!"

Jedoch: Das Treu-füreinander-Sorgen, auch in Alter und Pflegebedürftigkeit, gibt es in Wahrheit viel öfter unter Geschwistern als unter Schwulen. Und dennoch hat – etwa – die Schwester, die jahrelang ihren kranken Bruder liebevoll betreut hat, weder auf Hinterbliebenenpension noch Erbe noch Pflichtteil einen gesetzlichen Anspruch (selbst wenn die Kinder des Gepflegten sich nie um diesen gekümmert haben). Und auch die - ohnedies medizinisch extrem problematische - In-Vitro-Befruchtung durch irgendeinen Samenspender ist bei zusammenlebenden Geschwistern möglich. 

"Ehe für Alle" klingt halt nur besser als "Ehe jetzt auch für Schwule". Ist aber eben eine Lüge.

Man mag der Koalition eines zugutehalten: Welche Regelung immer sie beschlossen hätte, um die Schwulenehe noch zu verhindern – einige Varianten wären juristisch durchaus gut argumentierbar gewesen! – sie wäre zweifellos unter dem Risiko gestanden, dass diese Regelung so wie eben schon die Formulierung des über 200 Jahre alten ABGB vom VfGH gehoben zu werden. Und die Regierung spürt: Seit man im Höchstgericht die Macht und Lust am Gesetzgeben (ohne das lästige Risiko, bei Wahlen wegen schlechter Gesetze abgewählt zu werden) entdeckt hat, lässt man sich nicht mehr so leicht wieder auf das frühere Ausmaß zurechtstutzen.

Wäre der Regierung freilich das Thema wirklich wichtig, dann gäbe es sehr wohl auch jenseits dieser Frage sehr konkrete Handlungsmöglichkeiten – wohl sogar Handlungspflichten. Aber ganz offensichtlich will man nur eines: das Thema möglichst rasch und unauffällig vom Tisch haben. Deswegen hat man auch die Klubobmänner mit der Verkündung beauftragt. Bundeskanzler und Vizekanzler sind ja nur für die Verkündung der angenehmen Nachrichten da.

Dennoch kann man nicht mehr verschleiern, dass die heutige Regierung sich in einem grundlegenden Punkt von der letzten schwarz-blauen unterscheidet: Statt des damaligen Willens zur mutigen Reform dominiert zunehmend der Wille zur mutlosen Vorsicht. Das ist zwar immer noch mehr als die hasserfüllte Dauerblockade der rot-schwarzen Zeit. Das ist aber dennoch sehr enttäuschend.

Was der Gesetzgeber jetzt wirklich tun müsste

Wären Schwarz und Blau wirklich mutig; wäre ihnen das Wichtigste einer Gesellschaft, also die Kinder, ein wirkliches Anliegen; wären sie wirklich liberal im Sinn von weniger Staat, dort wo er nicht unbedingt notwendig ist; und wären sie von ökonomischer Vernunft und daher von wirklichen Sorge um die Nachhaltigkeit des Pensionssystems geprägt, dann würden sie jetzt folgende drei Gesetze beschließen, für die eindeutig eine einfache Mehrheit reicht:

  1. Ein Stopp der Fremdkind-Adoption durch schwule Paare. Der Grund für diese Notwendigkeit liegt nicht nur darin, dass es mehr als genug heterosexuelle Paare gibt, die auf Adoptivkinder warten. Es gibt vor allem auch unzählige psychologische Studien, welche die Bedeutung herausarbeiten, dass Kinder sowohl zu einem weiblichen wie auch zu einem männlichen Elternteil Beziehungen entwickeln können. Frauen und Männer sind eben nicht gleich, auch wenn das die Genderisten behaupten (das sind Wissenschaftler ungefähr von der Seriosität eines Astrologen, für die aber dennoch von der Linken gut dotierte Uni-Lehrstühle durchgesetzt worden sind. Und das auch noch im 21. Jahrhundert).
    Die Adoption durch homosexuelle Paare, wenn ein Paarteil schon Vater oder Mutter des Kindes ist, ist zwar ähnlich problematisch, aber vom VfGH bereits in einem früheren Urteil erzwungen worden. Sie wäre daher nur mit einer weit und breit nicht vorhandenen Zweidrittelmehrheit aufhebbar.
  2. Ein Stopp für den Erwerb einer Hinterbliebenenpension, wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt. Dieser Stopp sollte sich nicht nur auf homosexuelle Hinterbliebene beziehen, sondern genauso auch auf heterosexuelle Witwen, wenn es keine gemeinsamen Kinder mit dem Verstorbenen gibt. Es ist absolut skandalös und ungerecht, dass zwei Menschen (oder auch mehr, wenn es etwa mehrere Witwen nach dem gleichen Mann gibt, was ja auch möglich ist, wenn auch selten) auf Kosten der Allgemeinheit Pensionen kassieren, wenn nur für eine Person Pensionsbeiträge einbezahlt worden sind. Der absolut einzig vertretbare Grund dafür sind gemeinsame Kinder, derentwegen ein Elternteil keine ausreichende Eigenpension erwerben hat können. Für solche Pensionen kann man die Allgemeinheit heranziehen, da ja die großgezogenen Kinder dann auch später die Pensionskassen am Leben erhalten müssen. Luxusfrauen hingegen, die weder arbeiten gegangen sind noch Kinder großgezogen haben, sollten keineswegs Anspruch haben, dass ihnen andere eine Pension zahlen, ebensowenig wie junge Liebhaber, die sich ein alter Schwuler (übrigens interessanterweise meistens aus Asien) importiert hat. Ich kenne persönlich Beispiele für beides, und finde es bei beiden zutiefst ungerecht, dass meine Kinder denen einmal ein teure Hinterbliebenenpension finanzieren müssen.
  3. Eine Beendigung der Veranstaltung von Heiratszeremonien durch den Staat. Eine solche Zeremonie soll jedes Paar organisieren, wie es will und wenn es will, in einer Kirche, in einem Schloss, im Dorfwirtshaus, auf einem Schiff. Aber der Staat ist nicht dafür da. Daher gibt es in etlichen Ländern auch gar keine staatliche Ehezeremonie. Das einzige, was nötig ist, ist die Hinterlegung notariell beglaubigter Verträge, die fixieren: Ehevertrag Typ 1 oder Typ 2 oder Typ 3, und so weiter. Verträge mit gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung oder ohne solche. Verträge mit Gütergemeinschaft oder ohne. Verträge mit Treueverpflichtung oder ohne. Verträge mit Namensänderung oder ohne. Verträge mit Erbanspruch oder ohne. Alles sollte möglich sein, wenn man schon den klassischen Sinn des bisherigen Ehevertrags zertrümmert hat. Nur brauchen wir bitte dann auch keinen Staat und  keine Beamtenheere mehr, die Zeremonien mit Orgelmusik und peinlich-salbungsvollem Bürokratengewäsch veranstalten. Was viele vergessen: Diese Zeremonien hat Österreich ja erst vor hundert Jahren eingeführt (auf Verlangen der Sozialdemokraten), um den Religionsgemeinschaften Konkurrenz zu machen.

PS: Noch eine Anmerkung zur Beziehung der Moslems zum hiesigen Schwulenkult: Das ist mit Sicherheit ein Haupthindernis, warum viele Moslems auf totaler innerer Distanz zu unserer Gesellschaft bleiben, warum sie diese innerlich sogar tief verachten. Und schon allein aus diesem Grund wird die ständig beschworene Integration nicht gelingen.

PPS: Niemand soll glauben, dass dieses seltsame Desinteresse von Schwarz-Blau an ihren wertkonservativen Wählern nur ein Einzelfall ist, der nur mit diesem VfGH-Exzess zu tun hätte. Denn nur wenige Stunden nach der Kapitulationserklärung der beiden Regierungs-Klubobmänner trat die ÖVP-Ministerin Juliane Bogner-Strauß vor die Öffentlichkeit, um vehement zu bedauern, dass in der EU-Gleichstellungspolitik zu wenig vorangehe. Ja, sie hat wirklich von Gleich-"Stellung", nicht etwa Gleich-"Berechtigung" geredet. Sie hat also dem klassischen sozialistischen Ziel das Wort geredet, die Gesellschaft durch aktive Gleichmacherei zu zerstören.

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