Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Ein wichtiger Schritt zur Vernunft

Am Europäischen Gerichtshof, der ja einen guten Teil der Mitschuld an der Islamisierungs- und Migrationskatastrophe trägt, scheint jetzt wenigstens in einem Punkt, der allerdings europaweit Präjudizbedeutung hat, die Vernunft einzukehren. Nämlich beim Kopftuchverbot.

Das geht aus der Stellungnahme der deutschen EuGH-Generalanwältin hervor. Das europäische Höchstgericht folgt in der Mehrzahl der Fälle diesen Stellungnahmen. Die Generalanwältin kommt darin zum Schluss, dass ein Kopftuchverbot in Unternehmen zulässig sein kann. Wenn sich das Verbot auf eine Betriebsregelung stützt, nach der sichtbare politische, philosophische und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz untersagt sind, könne das Kopftuchverbot gerechtfertigt sein, um die vom Arbeitgeber verfolgte legitime Politik der religiösen Neutralität durchzusetzen.

Anlass war die Klage einer in Belgien bei der Sicherheitsfirma G4S Solutions beschäftigten Muslimin, die nach dreijähriger(!) Tätigkeit für das Unternehmen plötzlich darauf bestanden hat, mit einem islamischen Kopftuch zur Arbeit erscheinen zu dürfen. Daraufhin wurde sie gekündigt, da bei G4S das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen verboten ist. Dagegen hatte die Muslimin geklagt

„Natürlich“ unterstützt von einem „Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung“. Wetten, dass dieses Zentrum vor allem von Steuergeldern lebt, wie alle solche Gutmensch-Institutionen? Ob es jetzt auch den Gerichtshof als rassistisch denunzieren wird?

 

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung