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Historisches EGMR-Urteil kontra Schwulenehe

Es ist das wichtigste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit vielen Jahren. Es wird aber seit fast einer Woche von den österreichischen Medien verschwiegen. Aus Dummheit oder Absicht? Das Urteil ist jedenfalls historisch. Denn es erklärt, dass die Einführung der Schwulenehe keineswegs menschenrechtlich geboten ist. Das aber zieht der gesamten, die medialen Stammtische und den Verfassungsgerichtshof dominierenden Argumentation der Linken  den Boden unter den Füßen weg.

Die in Österreich von der Koalition beschlossene Schwulenverpartnerung und die Freigabe der Adoption fremder Kinder durch homosexuelle Pärchen kann damit künftig in keiner Weise mit den Menschenrechten begründet werden. Dabei war genau das die einzige und ständige Argumentationslinie bei diesen Schritten.

Diese Kinderadoption durch Schwule ist ja sicher die übelste Folge dieser Fehlentwicklung, weil sie die Rechte eines unschuldigen Kindes betrifft. Diese Adoptions-Frage ist vom Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) allerdings – noch – nicht als eigenes Thema behandelt worden.

Ebensowenig hat er sich bisher mit dem zweiten skandalösen Aspekt der Schwulenehe befasst: Das ist die Tatsache, dass in Österreich wie in einigen anderen europäischen Ländern schwule Partner seit Einführung der Verpartnerung einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Obwohl sie dafür nie etwas ins Versicherungssystem einbezahlt haben. Obwohl die einzige Rechtfertigung des Erhalts einer lebenslangen Witwenrente auf Kosten der Allgemeinheit auch bei normalen Ehen nur in der (gesellschaftlich wichtigen) Aufzucht von Kindern liegen kann. Es gibt keine andere Begründung, warum wir alle viel Geld für Witwenrenten zahlen müssen – es sei denn, der Staat hätte das Recht, seine Bürger willkürlich zu Sklavenarbeit zugunsten anderer zu zwingen.

Entsprechend kann übrigens auch bei kinderlosen Ehepartnern die Auszahlung einer Witwenrente absolut nicht gerechtfertigt werden (das war nur historisch nicht so aufgefallen, weil einst fast alle Ehen in Kindern gemündet haben). Es wird jedenfalls spannend, wie eines Tages der EGMR zu den Witwenrenten – die ja seit einigen Jahren auch männliche Witwer kassieren dürfen – urteilen wird.

Allerdings kann eine normale Ehe zumindest prinzipiell zu Kindern führen. Daher gäbe es wenigstens für die normale Witwenrente auch bei Kinderlosen ein – wenn auch recht artifizielles – Argument. Bei schwulen Partnerschaften fällt hingegen auch diese Rechtfertigung weg. Dennoch geben sie seit Faymann/Pröll dem Überlebenden das Anrecht, bis zum eigenen Tod auf Kosten der restlichen Bevölkerung zu leben. Moralisch ist das eine grundlose Bereicherung. Auch schon deshalb, weil bei schwulen Partnern ja beide problemlos arbeiten und eigene Pensionsansprüche erwerben können. Könnten. Denn es gibt etliche Partnerschaften älterer Karrieremänner mit jungen willigen Knaben aus Asien, die keiner geregelten Arbeit nachgehen.

Aber zurück zum Fall, über den der EGMR in Straßburg nun als allerletzte „Instanz“ entschieden hat (ich weiß schon, rein formalrechtlich ist er keine Instanz, aber hier geht’s um Wichtigeres als juristische Erbsenklauberei).

Es geht um ein französisches Paar namens Stéphane Chapin und Bertrand Charpentier. Ihr Fall hat sich über mehr als ein Jahrzehnt gezogen. Sie hatten sich durch alle französischen Instanzen durchgeklagt und das Recht auf Eintragung ihrer Verheiratung in das offizielle französische Personalregister verlangt. Das war in Frankreich von den meisten Instanzen jedoch abgelehnt worden.

Und nun hat das auch der EGMR abgelehnt. Das deckt sich zwar auch mit viele Jahre zurückliegenden früheren Entscheidungen des Gerichtshofs. Das ist aber angesichts der Hysterisierung der Thematik in den letzten Jahren und des lauten Drucks von schwulen Pressure Groups besonders wichtig.

Verbot der Schwulenehe ist keine Diskriminierung

  • Der EGMR hält fest, dass das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ durch das Verhalten der französischen Behörden nicht verletzt wird. (Artikel 8 der Menschenrechtskonvention: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“)
  • Weiters hält er fest, dass auch das „Diskriminierungsverbot“ des Artikels 14 kein Recht auf Schwulenehe gibt. (Dieser lautet: „Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.“)
  • Ebenso hält er schließlich fest, dass durch das französische Verhalten auch das „Recht auf Eheschließung“ nicht verletzt wird. Genau das steht ja eigentlich ohnedies schon ausdrücklich im Artikel 12 der EMRK: „Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen."

Aber der österreichische VfGH liest diese Artikel irgendwie anders (oder gar nicht – weil dort haben ja die Ideologen und nicht mehr die Juristen das Sagen).

Es ist jedenfalls erfrischend und erleichternd, von allerhöchster juristischer Stelle zu hören, dass „Männer und Frauen“ auch wirklich Männer und Frauen sind. Und sonst nichts. Das klingt angesichts des in letzter Zeit akkumulierten Schwachsinns aus dem Munde österreichischer Politiker, Verfassungsrichter, mancher Bischöfe und linker Journalisten fast schon mutig. Obwohl es eigentlich eine logische Selbstverständlichkeit ist.

Der EGMR hat einstimmig gehandelt

Noch erfrischender ist, dass dieses Erkenntnis des Menschrechtsgerichtshofs einstimmig gefallen ist! Es gibt damit absolut keine Perspektive, dass sich diese Judikatur in den nächsten Jahrzehnten ändern wird.

Damit hat die EGMR wieder einmal absolut historische Bedeutung errungen. Das Straßburger Gericht kann ja auch noch in einer anderen Hinsicht nicht hoch genug gepriesen werden: Er ist der einzige Garant der Meinungsfreiheit. Das wird gerade für Österreich immer wichtiger.

Zum Unterschied vom EGMR (der ja älter ist als die EU/EG/EWG und mit dieser absolut nichts zu tun hat!) versuchen die EU und auch der österreichische Gesetzgeber – zuletzt im Vorjahr unter Justizminister Brandstetter, der offenbar um die Bezeichnung „Metternichscher Zensurminister“ rittert, – die Meinungsfreiheit ständig weiter einzuschränken. Etwa durch den neuen Verhetzungsparagraphen. Wegen dessen Verletzung schleppt Brandstetters Staatsanwaltschaft Hand in Hand mit den Grünen, die fast Tag und Nacht einschlägige Anzeigen produzieren, jetzt munter zahllose Staatsbürger vors Strafgericht. Ihre Taten, auf denen unter Umständen jahrelange Haft steht, waren lediglich irgendwelche unkorrekten Äußerung in irgendeinem Internet-Forum.

Dieses eines freien Rechtsstaats unwürdige Verhalten der heimischen Justiz wird mit großer Wahrscheinlichkeit am EGMR zerschellen. Freilich: Das wird wohl zehn Jahre dauern, so wie im Fall des französischen Paares, das nun ohne Registereintragung künftig wohl ein total freudloses Leben fristen muss. Aber so lange brauchen die Straßburger Mühlen meist auch in anderen Fällen. Sie sind durch Tausende Verfahren gegen die russischen Diktatur-Maßnahmen heillos überlastet.

Hinter diesen beiden großen Leistungen des EGMR verblassen alle Kritikpunkte, die man da und dort haben muss (etwa in der Asylfrage).

Was heißt das Straßburger Urteil aber nun für Österreich? Es heißt NICHT, dass die schwule Verpartnerung und die weiteren Pro-Schwulen-Gesetze automatisch aufgehoben werden. Soweit wird der EGMR wohl nicht gehen, dass er die Länder dazu zwingt. Das Urteil heißt aber sehr wohl, dass die gesamte Argumentationslinie des VfGH, der immer vorgegeben hat, seine pro-Schwulen Judikatur wäre durch die Menschenrechtskonvention geboten, wie ein Kartenhaus in sich zusammengestürzt ist. Denn auch der VfGH ist an die Judikatur des EGMR gebunden!

Das Absurde ist: Die ÖVP hat dem rotgrünen Druck in Sachen Schwulen mit einer einzigen, ständig wiederholten Argumentation nachgegeben: Bevor uns die Gerichte dazu zwingen, machen wir halt – wenn auch widerwillig – gleich selber solche Gesetze.

Seit voriger Woche kann man über diese Argumentation nur noch lachen – wäre es nicht so schwierig, gesetzgeberische Fehlentwicklungen wieder auf den richtigen Weg zu bringen.

PS: Das komplette Schweigen der österreichischen Medien zu diesem EGMR-Erkenntnis hängt wohl mit der APA zusammen, die sich in den letzten Jahren extrem weit nach links entwickelt hat. Von der aber die meisten Medien in ihrer finanziellen Not immer direkter abschreiben und abhängen. Es hätte sicher Medien gegeben, die über dieses wegweisende Urteil berichtet hätten, hätten sie überhaupt davon erfahren (österreichische Korrespondenten in Straßburg gibt es ja keinen). Freilich sind die Medien nicht nur Opfer dieser Linksentwicklung der APA. Sie sind auch selbst mitschuld daran. Denn sie zahlen der APA weiterhin teuer für deren immer schlechter werdenden Dienste. Sie sind teilweise auch deren Miteigentümer (Haupteigentümer ist der ORF, der natürlich keine Probleme mit der linken Einseitigkeit der APA hat). Aber sie ignorieren vorerst diese und viele andere Fehlleistungen in der APA.

PPS: Apropos APA: Bei der letzten Arbeiterkammerwahl haben in den Medien rote, rotrote und grüne Listen in allen Medien mehr als zwei Drittel der Stimmen errungen – den weitaus höchsten Prozentsatz haben die linken Listen aber in der APA errungen. Dementsprechend schaut sie heute aus.

PPPS: Das Aktenzeichen der vorerst nur in Französisch vorliegenden Entscheidung des EGMR 40183/07.

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