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Zwei schwere Schnitte in die Privatsphäre der Österreicher

Verfassungsgericht wie Grüne haben binnen einer Stunde gleich zwei ganz verschiedene Attacken auf den privaten Lebensraum der Bürger ermöglicht. Beide Attacken waren zwar erwartbar gewesen. Aber beide sind dennoch für jeden Menschen jammervoll, der die Grund- und FREIHEITS-Rechte der Bürger für das wichtigste Gut eines Rechtsstaats hält.

Die Grünen ermöglichen nach – einer einzigen Verhandlungsrunde! – die De-facto-Beendigung des Bankgeheimnisses und die staatliche Einschau in alle Konten (wenn auch immerhin erst nach einer richterlichen Expressgenehmigung). Davon erhofft sich die Koalition große Summen, um das zusätzliche Defizit als Folge des Steuerpakets ein wenig zu dämpfen.

Genauso schlimm ist der Spruch der Verfassungsrichter: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss künftig sämtliche angeforderten Akten ungeschwärzt erhalten. Also auch dann, wenn in der Akte Dinge stehen, auf deren Geheimhaltung die Bürger eigentlich einen grund- und FREIHEITS-rechtlichen Anspruch haben. Und die nichts mit dem Ausschuss-Thema zu tun haben.

Das ist für die Zukunft eine bedrückende Ausdehnung des totalitären Obrigkeitsstaates. Damit sind aber auch schon im aktuellen Fall Hypo alle Bürger vogelfrei, die in irgendeinem angeforderten Justiz-, Bank- oder Finanzakt vorkommen. Also insbesondere jene, die keine Mitakteure oder gar Übeltäter in Sachen Hypo gewesen sind. Hypo-Übeltäter waren ja eindeutig und ganz überwiegend Politiker der vier größten Parteien Österreichs, die jetzt scheinheilig Untersuchungsrichter zu spielen vorgeben.

Kann irgendjemand glauben, dass da auch nur einer der Abgeordneten streng die Vertraulichkeit einhält? Das wird wohl kein einziger tun, wenn er die geringste Chance sieht, durch Anschwärzung eines nun nicht mehr durch Verschwärzung geschützten Bürgers vom Mitverschulden der eigenen Partei abzulenken.

Aber hätte nicht ein anderer VfGH-Spruch jeden U-Ausschuss sinnlos gemacht? Nein, sicher nicht. Der Gerichtshof hätte sich halt nur die Mühe machen müssen, jede geschwärzte Akte durch einen unabhängigen Richter vertraulich prüfen zu lassen, ob da wirklich nur schützenswerte Interessen eines Bürgers und keine Übeltaten geschwärzt worden sind.

Freilich ist schon seit einiger Zeit klar: Der heutige VfGH schützt nicht mehr die Grundrechte der Bürger. Er schützt nur noch die Politik und deren Durchgriff auf die Bürger.

PS: Bezeichnend, dass die Neos - einst als "liberale" Partei angetreten - der Einigung auf die Konteneinsicht zujubeln. Obwohl sie dafür gar nicht gebraucht worden sind. Die Neos wetteifern aber in vielen Fragen nur noch mit den Grünen darin, wer linker und totalitärer ist (so etwa derzeit auch beim Asylanten-Tsunami).

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