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Man muss extremes Bauchweh haben bei dem, was jetzt zumindest auf Koalitionsebene vereinbart worden ist und was bald Gesetz werden soll.. Der österreichische Verfassungsschutz DSN soll künftig die Möglichkeit bekommen, Spähsoftware auf Geräten von Verdächtigen zu installieren (natürlich ohne dass diese es wissen). Es ist zwar kaum zu bestreiten, dass das im Kampf gegen potenzielle Terroristen hilfreich und vielleicht auch notwendig sein kann. Nur: Diese Möglichkeit kann technisch auch gegen politische Oppositionelle eingesetzt werden, sobald man um ein paar Millionen die nötige Spionagesoftware zur Verfügung hat. Und zugleich ist in den letzten Jahren das Vertrauen in die österreichischen Behörden rapid geschwunden, sodass wir uns keineswegs sicher sein können, ob da nicht Missbrauch stattfinden wird. Es wären daher unbedingt vier konkrete Maßnahmen nötig, bevor man eine solche Messenger-Überwachung beschließt.
Das Misstrauen ist jedenfalls vorerst dadurch nicht geringer geworden, dass bei Einsetzung einer solchen Messenger-Überwachung ein Senat des Verwaltungsgerichts und ein Rechtsschutzbeauftragter eingeschaltet werden müssen. Und dass bei Überwachung von mehr als 30 Handys im Jahr auch das Parlament wieder aktiv werden muss.
Was also tun?
Die vier weitaus wichtigsten Dinge, die den letztlich einzig sinnvollen Ausweg aus dem Dilemma eröffnen könnten, dass es einerseits diese gewaltigen Gefahren gibt, dass man aber andererseits glaubt, die Messenger-Software trotzdem unbedingt zu brauchen, um Terroranschläge verhindern zu können, ohne erst auf die notwendigen Hinweise der US-Geheimdienste warten zu müssen, wären zweifellos:
Denn:
Es sind aber nicht nur WKStA und ihre Umtriebe, die einen zutiefst misstrauisch machen, wenn der Staat noch schärfere Mittel in der Strafverfolgung in die Hand bekommt. Das tut auch der Verfassungsschutz selber (wie auch immer er gerade heißt), der ja direkt über dieses Instrument verfügen wird.
Denn dieser Verfassungsschutz hat viel zu leichtfertig ohne Beweise öffentlich Österreicher, die keinerlei Gewalttat begangen oder geplant haben, als Extremisten bezeichnet, nur weil sie die Islamisierung und Massenmigration scharf kritisiert und Rechtsänderungen verlangt haben, damit mehr Abschiebungen stattfinden. Bei solcher Infamie des Verfassungsschutzes ist es problemlos möglich, jemanden, der schärfere Gesetze oder vielleicht auch eine Novelle von Verfassung oder Menschenrechtskonvention verlangt, auch als Verfassungs-Feind hinzustellen und zu verfolgen.
PS: Das Ganze hat etliche Ähnlichkeit mit der neuesten amerikanischen Anordnung, dass es Studentenvisa nur noch gibt, wenn diese ihre Konten auf Sozialen Medien den US-Behörden offenlegen. Wer sich dort "antiamerikanisch" geäußert hat, soll keine Einreise mehr bekommen. Die Vereinigten Staaten wollen damit ganz offensichtlich die antisemitischen und islamistischen Umtriebe an US-Universitäten unterbinden, so wie sie schon vor Jahrzehnten bei der Einreise eine Unterschrift verlangt haben, dass man nicht Mitglied einer Kommunistischen Partei ist. Das ist ganz eindeutig eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit – mit dem großen Unterschied, dass die USA dies "nur" bei Ausländern versuchen, während Österreich keinen diesbezüglichen Unterschied macht.