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Neue schwere Niederlage für „Korruptions“-Staatsanwälte

Wieder hat die WKStA eine schwere Niederlage vor dem Oberlandesgericht erlitten. Wieder haben die Mainstreammedien zumindest bisher nicht darüber berichtet. Wieder ist bestätigt, dass die WKStA-Akteure schuldhaft(!) die Rechte gleich zweier von ihr beschuldigten Staatsbürger verletzt haben, gegen die sie im angeblichen Ibiza-Zusammenhang vorgehen. Wieder hat sie ihren Opfern verfassungsrechtlich garantierte Rechte genommen, indem sie Aktenbestandteile von der Akteneinsicht ausgenommen hat, ohne dass die Beschuldigten informiert worden sind, dass es überhaupt noch weitere Aktenbestandteile gibt. Erstmals ist das Verhalten der WKStA so schlimm, dass sogar die offizielle Finanzprokuratur der Republik finanzielle Ersatzansprüche der Opfer dieser Rechtsverletzungen der WKStA anerkannt hat. Diese Opfer haben nun von der Republik aus Steuerkosten einen satten vierstelligen Euro-Betrag als Schadenersatz bekommen. Damit ist ein geradezu historischer Präzedenzfall gesetzt.

Offen ist lediglich noch, ob die Finanzprokuratur – die ja nicht dem Justizministerium untersteht! – als Rechtsanwalt der Republik von den schuldigen Staatsanwälten diese Kosten der Amtshaftung als Regress zurückfordern wird. Das müsste eigentlich im Interesse der Republik und Steuerzahler liegen. Offen ist ebenso, ob dieses skandalöse Verhalten einiger WKStA-Staatsanwälte zu dem wohl fälligen Disziplinarverfahren führen wird. Manche Strafrechtler sehen in diesem Verhalten überdies auch einen strafrechtlichen Amtsmissbrauch.

Freilich kann dieser ebenso wie die mutmaßlichen Disziplinarvergehen nur durch das Justizministerium, beziehungsweise durch die diesem unterstellte Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet werden. Was beim engen Naheverhältnis zwischen Ministerin Zadic und der WKStA praktisch auszuschließen ist.

Dieses nun bekanntgewordene Fehlverhalten der WKStA ähnelt ihrem Verhalten im Fall Karmasin, wo sie ebenfalls schuldhaft die Beschuldigte an der Akteneinsicht gehindert hat, wie das Oberlandesgericht schon im vergangenen Herbst geurteilt hat.

Das Verhalten der Justizministerin, die offenbar gewillt ist, die mehrfachen schuldhaften Rechtsverletzungen ihrer WKStA zu ignorieren, rückt sie auch deshalb zusätzlich in ein mehr als schiefes Licht, da sie der WKStA aus Steuermitteln einen eigenen PR-Berater an die Seite gestellt hat.

Dieser stand offensichtlich auch hinter einem skurrilen Auftritt der WKStA-Leiterin, bei dem diese zur Ablenkung von den jüngsten Skandalen und trotz aller nachweisbaren Hetzjagden gegen schwarze und blaue Politiker beteuert hat, wie politisch neutral diese Behörde doch wäre …

Mehr als typisch für das ständige skandalöse Verhalten der WKStA ist auch die wenige Stunden davor bekanntgewordene Einstellung der Ermittlungen gegen den ehemaligen "Presse"-Chefredakteur Rainer Nowak. Dabei war von Anfang an völlig klar (wie auch das "Tagebuch" damals sofort geschrieben hat), dass es nie auch nur die geringste rechtliche Begründung gegeben hat, gegen Nowak strafrechtliche Ermittlungen überhaupt zu beginnen oder gar den Inhalt der Chat-Botschaften zwischen Nowak und Thomas Schmid an die Öffentlichkeit zu bringen.

Hochrangige Juristen meinen, dass eigentlich auch Nowak jetzt Schadenersatz- beziehungsweise Amtshaftungs-Ansprüche gegen die WKStA hat. Denn er hat 2022 deswegen seinen Job als Chefredakteur und Herausgeber der "Presse" verloren und sich später als Redakteur der "Kronenzeitung" verdingen müssen. Was mutmaßlich einen erheblichen finanziellen Schaden bedeutet.

Dieser Hinweis auf das eindeutige rechtliche Fehlverhalten der WKStA auch in diesem Fall (der wiederum ganz "zufällig" mit der "Presse" ein als bürgerlich geltendes Opfer trifft, der also ganz typisch ins Beuteschema der linken WKStA-Staatsanwälte passt), und darauf, dass sie dieses erst nach zwei Jahren durch Einstellung des Verfahrens zugegeben hat, ohne dass es je eine Verhandlung gegeben hätte, bedeutet nicht, dass das "Tagebuch" Nowaks Verhalten in Ordnung finden würde. Es ist nach moralischen und journalistischen Standards weiterhin streng zu verurteilen.

Aber nichts davon berechtigt in einem Rechtsstaat die Justiz oder sonstige Abteilungen der Staatsmacht zum Eingreifen und schon gar nicht dazu, das Verhalten eines Staatsbürgers an die Öffentlichkeit zu bringen. Um es an einem Beispiel klarzumachen: Ehebruch ist moralisch zu verurteilen, er kann vom betrogenen Ehepartner auch in einem Scheidungsverfahren geltend gemacht werden. Aber kein Teil der Staatsmacht darf Ehebruch bekannt machen, da er ja seit einem halben Jahrhundert nicht mehr strafbar ist.

Es wäre also ein weiterer Skandal, wenn die Republik, die uns rund um die Uhr mit schikanösen Datenschutz-Regeln quält, nicht auch im Fall Nowak Konsequenzen zöge, in dem ihre Beamten ohne jeden rechtlichen Grund die privaten Kommunikationen von Staatsbürgern in für diese peinlichster Weise an den öffentlichen Pranger gestellt haben.

Das ändert nichts daran, dass die "Presse" richtig daran getan hat, Nowak zu verabschieden, als sein Verhalten bekannt geworden war: Er hatte bei Schmid den Eindruck erweckt, ihn auf seinem Weg an die Verstaatlichten-Spitze unterstützt zu haben, und von Schmid umgekehrt Unterstützung bei seinem eigenen Interesse am Job eines ORF-Generaldirektors erbeten (also bei einem Konkurrenz-Unternehmen zu der von ihm geleiteten Zeitung). Überdies hat er versucht, über seine Kontakte als Chefredakteur zugunsten seiner Lebensgefährtin zu intervenieren. Nichts davon rechtfertigt irgendwie die Einleitung eines Strafverfahrens. So degoutant es auch ist.

PS: In Hinblick auf eine inhaltlich-qualitative Gesamtbeurteilung irgendeines meiner Nachfolger habe ich mich immer um Zurückhaltung bemüht, da ich da ja zweifellos Partei bin. Ich habe mir allerdings schon mehrfach erlaubt, über die deprimierende Abwärts-Entwicklung der "Presse"-Mediaanalyse-Zahlen nach meinem Abgang hinzuweisen, da ja deren Werte in meinen letzten "Presse"-Jahren die weitaus höchsten gewesen waren, seit es die Media-Analyse gibt.

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