Sein eigener Todfeind: Der neue deutsche Michel

Autor: Leo Dorner

Unheilige Allianzen

Autor: Andreas Tögel

Demokratisches Führungspersonal: Warum die Übelsten an die Spitze kommen

Autor: Andreas Tögel

Was sagt die KI zum Klimawandel?

Autor: Helmut Wöber

Hormus und die Auswirkungen auf unsere Düngemittel

Autor: Gerhard Kirchner

Dysfunktionale Demokratien und der Totalitarismus

Autor: Andreas Tögel

Es begann mit einer großen Gesundheits- und Spitalsreform: Der AKH-Skandal

Autor: Johannes Schönner

Deutschland im freien Fall

Autor: Leo Dorner

Hitzewelle: Harte Fakten vs. Panikmache

Autor: Gerhard Kirchner

Gottes Mühlen

Autor: Leo Dorner

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Ganz einfach: Wrabetz hat Recht

Der einstige ORF-Chef Alexander Wrabetz, der sich über einen Zwischenstopp im Chefsessel des von der roten Gemeinde Wien finanzierten Fußballklubs Rapid in den Chefsessel der gleichermaßen maroden SPÖ schwingen will, hat sich jetzt zum Verfassungsgerichtshofs-Verdikt geäußert, dass künftig auch das reine Streaming des ORF kostenpflichtig sein soll. Dieses Urteil könne "mit einem Satz" umgesetzt werden. Und Wrabetz hat Recht. Er hat freilich nicht gesagt, mit welchem Satz. Aber da können wir ihm gerne aushelfen.

So würde zum Beispiel der Satz genügen: "Niemand, der nicht nachweislich Gebührenzahler ist, darf Zugang zu den Internet-Angeboten des ORF bekommen, was der ORF elektronisch zu überprüfen hat."

Alternativ ginge auch der Satz: "Der ORF hat seine Internet-Angebote einzustellen." (Da kann dann gar niemand gratis streamen!).

Noch besser wäre natürlich der Satz: "Die Gebührenpflicht für ORF-Programme wird für alle Übertragungswege abgeschafft, ob terrestrisch, per Satellit, per Kabel oder per Internet."

In der Tat: Alles ganz einfach. Alles besser als die wahnwitzige Haushaltsabgabe. Die Genossen vom VfGH bekämen Recht, weil sie die Gleichbehandlung von Streaming und Sender durchsetzen. Und die Österreicher hätten einen Grund zur Freude in trostlosen Zeiten.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2026 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung