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Das "Echo"-Medienhaus und die SPÖ

Ein nur extrem schwer verständliches OGH-Urteil verbietet es, das Echo-Medienhaus als Teil eines SPÖ-Firmennetzwerks zu bezeichnen, in dem strukturelle Korruption betrieben wird.

Können Richter wirklich so blauäugig sein? Oder sind sie so einäugig, nur weil es um eine Verurteilung von H.C. Strache geht? Wissen sie nicht, dass auch dieser ein Recht auf Meinungsfreiheit hat?

Und dass einige Tatsachen mehr als suspekt sind:

  1. Das Echo-Medienhaus hat bis 2013 eindeutig der Wiener SPÖ gehört.
  2. Dann wurde es plötzlich an ein privates Konsortium rund um den Echo-Geschäftsführer Christian Pöttler verkauft. Der Kaufpreis wurde geheimgehalten (was geht das schon die SPÖ-Mitglieder an, wie teuer oder billig das Parteisilber an angeblich völlig SPÖ-fremde Kapitalisten verkauft wird! Aber eine solche Transaktion wäre es ja, wenn der OGH recht hätte.).
  3. 2013 war zufällig auch das Jahr, in dem das von der ÖVP gegen lange hinhaltenden Widerstand der SPÖ durchgedrückte Medientransparenzgesetz voll zu wirken begann. Da war es natürlich gut, dass seither ein Medium nicht mehr direkt der SPÖ zu gehören scheint.
  4. Das Echo-Medienhaus war in eine Reihe mehr als seltsamer Transaktionen verwickelt. So etwa, als es das Burgtheater rund um die Fußball-EM anmietete und dann viel teurer an die Telekom untervermietete (eine Firma, die inzwischen durch viele Prozesse der ständigen Parteienfinanzierung überführt ist).
  5. Das Echo-Medienhaus beziehungsweise die ihm gehörenden Medien sind laut Medientransparenzgesetz eifrige Bezieher von öffentlichen Inseratenaufträgen, die rote Politiker vergeben.
  6. Das Echo-Medienhaus veranstaltet eine ganze Reihe von Events wie den „Vienna Night Run“ in engster Kooperation mit dem Rathaus.
  7. Zu den Medien gehört etwa das „Wiener Bezirksblatt“, von dessen „Unabhängigkeit“ von der SPÖ sich die Wiener regelmäßig überzeugen können.
  8. Und dass der Bruder des Echo-Chefs zehn Jahre Pressesprecher des SPÖ-Klubs und dann auch noch von Alfred Gusenbauer war, spricht auch nicht sehr gegen die Annahme eines SPÖ-Netzwerkes.

Aber laut OGH hat das alles mit der SPÖ nichts zu tun. Daher darf man das nicht einmal mehr sagen.

Bisher konnte man ja glauben, dass wir in Hinblick auf die Objektivität der Justiz nur mit einigen Teilen der Staatsanwaltschaft ein Problem hätten. Aber dem ist nicht so.

 

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