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Grasser und ein strenger Geruch

Seit sieben Jahren versucht die Staatsanwaltschaft, Karl-Heinz Grasser etwas konkret Strafrechtswidriges anzuhängen, um ihn vor Gericht zu bringen. Aber auch in engem – wenngleich nicht ganz legalem – Zusammenspiel mit ein paar Wochenillustrierten ist das bisher nicht wirklich geglückt.

Ich habe zwar keine Ahnung, ob Grasser schuldig oder unschuldig ist und was er wirklich getan hat. Aber ich weiß, dass solch lange Strafverfahren ohne Prozess für jeden Beteiligten vernichtender sind als die allermeisten Verurteilungen. Es ist daher extrem unbefriedigend und es steht – wie vieles andere an der heutigen österreichischen Realität (siehe die völlig unkontrollierten Grenzen!) – in totalem Widerspruch zu den Minimalerfordernissen eines ordentlichen Rechtsstaats, dass das ohne jede Konsequenz für die verantwortlichen Staatsanwälte vor sich gehen kann.

Solches passiert nicht nur im Fall Grasser, sondern auch in etlichen anderen Causen, wo Menschen durch die Strafverfolgungsbehörden auch zehn Jahre lang zum Unberührbaren gemacht werden können, wo Manager während dieser ganzen Zeit in die Arbeitslosigkeit gezwungen und damit de facto für den Rest ihres Lebens vernichtet werden können, ohne dass es dann jemals eine Verurteilung oder einen Prozess gäbe. Dazu kommen die bisweilen in die Hunderttausende Euro gehenden Anwaltskosten, die im Laufe dieser Zeit anfallen, ohne dass man dafür entschädigt würde. Ganz ähnlich ist es in den letzten Jahren dem FPÖ-Politiker Martin Graf ergangen, der einzig auf Grund wilder Anschuldigungen eines linksradikalen Anwalts in Zusammenhang mit einer Stiftung ruiniert worden ist, bis dann das Verfahren gegen ihn sang- und klanglos eingestellt werden musste. Ist es wirklich nur Zufall, dass Graf die gleichen parteipolitischen Wurzeln hat wie einst Grasser?

Grasser war in seiner Ministerzeit bei den Wählern (und der Kronenzeitung) so beliebt, dass er damals für die Linke zum Hauptfeind geworden ist. Diese Feindschaft ist offenbar so groß, dass das Grundprinzip jeder Strafjustiz nicht mehr zu gelten scheint: Im Zweifel – also insbesondere dann, wenn die Beweise nicht ausreichen, – für den Angeklagten.

Besonders absurd ist, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft als offenbar einzigen Beweis hat, dass Grasser bei der Buwog-Privatisierung mitgeschnitten hätte. Er soll einen solchen kriminellen Plan schon Jahre vor(!) der Privatisierung einem deklariert roten Berater eines SPÖ-Ministers verraten, den schwarzen Koalitionspartnern aber vorenthalten haben. Wer kann denn das auch nur eine Sekunde für glaubwürdig halten?

Hier stinkt etwas im Staate Österreich. Und zwar ganz heftig, wenn man gleichzeitig gesehen hat, mit welch fadenscheinigen Argumenten in dieser Zeit das Strafverfahren wegen Medienbestechung gegen die Herrn Faymann und Ostermayer eingestellt worden ist. Wo es deutlich mehr und konkretere Beweise gegeben hat als die Aussage eines parteipolitischen Gegners.

Aber die Linke instrumentalisiert immer weiter die Justiz. So wie etwa mit einer Massenstrafanzeige gegen H.C.Strache wegen Verhetzung, also wegen eines gerade erst von dieser Koalition eingeführten Strafparagraphen. Das hatten wir ja schon zweimal im vorigen Jahrhundert: Die Justiz als Waffe gegen die Meinungen von Gegnern, vor allem, wenn diese erfolgreich sind. Und wetten: Die Staatsanwaltschaft wird da wieder intensiv dahinter sein . . .

Die Versuche der Linken, mit der Justiz erfolgreiche Rechtsparteien zu bekämpfen, sind eine europaweite Strategie. So wird in Frankreich jetzt der bei vielen Umfragen führenden Marine Le Pen jetzt wegen Formulierungen, die sie vor fünf Jahren gemacht hat, der Prozess gemacht. So ist in Italien jetzt der Gründer der Lega Nord zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden, weil er andere Politiker (etwa einen exkommunistischen Staatspräsidenten) beleidigt hat.

Der Rechtsstaat bricht nicht nur an den Außengrenzen Europas sondern auch in seinem Justizsystem zusammen.

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