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Islamgesetz: Manch Kluges, manch absolut Unakzeptables

Die Bundesregierung präsentiert einen Entwurf für ein Islamgesetz. Der Text macht auf den ersten Blick einen halbwegs positiven Eindruck. Freilich bleiben schon jetzt viele Fragen offen. Und manches müsste im Parlament noch dringend geändert werden.

Überaus positiv ist, dass Imame und ähnliche Funktionsträger künftig nicht aus dem Ausland bezahlt werden dürfen. Das ist vor allem in Anbetracht der Tatsache lobenswert, dass viele dieser Imame derzeit de facto türkische Staatsbeamte sind, die völlig unkontrolliert in Schulen und Moscheen ihr Unwesen treiben konnten. Wer glaubt, dass die im Zweifel zu Österreich und nicht zur Türkei loyal sind, der ist über jede Schmerzgrenze hinaus naiv.

Nur: Hält diese Regelung auch? Droht da nicht sofort massiver internationaler Druck – und zwar nicht nur aus islamischen Ländern, sondern auch von den diversen – oft total weltfremden – Menschenrechts-Gurus? Wird die Regelung nicht beim ersten Verfahren etwa vor dem Straßburger Menschenrechts-Gericht als eine unzulässige Einschränkung der Religionsfreiheit aufgehoben werden?

Die Kläger könnten ja eine Ungleichbehandlung etwa gegenüber Sekten behaupten, die ja auch oft vom Ausland, etwa den USA, finanziert werden. Katholische Missionare und Entwicklungshelfer in der Dritten Welt sind ebenfalls „vom Ausland finanziert“. Gleichzeitig gibt es sowieso Hunderte Wege, wie solche Finanzierungsverbote im halblegalen Raum umgangen werden können, damit weiter türkisches oder Katar- oder Saudi-Geld in dunkle Kassen im Lande fließt.

Mit ähnlichen Argumentationen könnte auch die – an sich ebenfalls sehr positive – Regelung eines Tages von Richtern gehoben werden, dass islamische Seelsorger auch Deutsch können müssen. Auch bei der Sprache gibt es nämlich in christlichen Religionsgemeinschaften (vor allem orthodoxen oder protestantischen) Fälle, wo die betreffenden Priester kein brauchbares Deutsch beherrschen. Wieder droht der Gleichheits-Artikel.

Islamische Lehren müssen vorgelegt werden

Überaus lobenswert ist, dass künftig die religiösen Lehren in schriftlicher Form genau vorgelegt werden müssen. Bisher haben sich ja Moslem-Aktivisten immer mit blumigen Ausreden vor jeder Festlegung gedrückt. Eine solche Festlegung wird extrem spannend. Erst an ihrer Hand wird man dann sehen: Kann diese Lehre überhaupt genehmigt werden oder widerspricht sie glatt der Verfassung? Etwa in Hinblick auf die Gleichberechtigung der Frau, auf das Gewaltverbot (in Bezug auf Kriege in fremden Ländern wie auch auf die eigene Familie), auf die Einstellung jeder Paralleljustiz, auf die Trennung von Religion und Staat und insbesondere auf die Religionsfreiheit.

Die österreichische Verfassung garantiert, dass man seine Religionszugehörigkeit frei wechseln oder aufgeben kann. Das bereitet aber offenbar Moslems Riesenprobleme: Ich habe jedenfalls schon in vielen Podiumsdiskussionen – auch als liberal geltende – Moslem-Vertreter gefragt, ob man denn den Islam auch verlassen kann. Und da habe ich noch nie ein klares „Ja“ zur Antwort bekommen.

Erst wenn eine definierte Lehre vorliegt, könnte dann übrigens Außenminister Sebastian Kurz die Behauptung mit Recht aufstellen, dass die IS-Schlächter im Widerspruch zum wahren Islam stünden (auf den sie sich ja intensiv berufen). Kurz kann diesen wahren Islam noch gar nicht kennen, sondern bestenfalls Tausende einander oft widersprechende Behauptungen einzelner Islam-Gelehrter und -Ungelehrter.

Riesengewinne mit Halal werden legalisiert

Es gibt aber zwei Punkte, die das Gesetz vorerst völlig unakzeptabel machen. Der erste: Auch künftig wird es die Möglichkeit geben, unter Berufung auf den Islam in Österreich Steuern und Abgaben zu hinterziehen, etwa in sogenannten Halal-Läden, wie zum Beispiel Fleischhauereien. Das ist nicht nur ein großer Verlust für Staatskassen, sondern auch glatt verfassungswidrig. Denn sonst müsste es gemäß dem Gleichheitsgrundsatz ja auch katholische Lebensmittelgeschäfte geben dürfen, die sich nicht an das Gewerberecht zu halten brauchen.

Der zweite: Dieses Gesetz beendet nicht die unerträgliche Privilegierung der „Islamischen Glaubensgemeinschaft“. Das wäre erst dann der Fall, wenn jede religiöse Richtung im Islam das gleiche Recht hat, sich – ab einer bestimmten Mitgliederzahl – selbständig beim Staat als Religionsgemeinschaft registrieren zu lassen. So wie ja auch zahllose christliche Religionen nebeneinander existieren, ohne einer obersten „Glaubensgemeinschaft“ zu unterstehen.

Wird diese doppelte Privilegierung nicht beendet, dann sollten verantwortungsbewusste Volksvertreter dem Islamgesetz keinesfalls zustimmen.

Weniger störend ist hingegen, dass Moslems künftig das Recht haben, an drei Feiertagen Urlaub zu nehmen. Es erhöht freilich nicht gerade ihre Chancen am ohnedies kriselnden Arbeitsmarkt. Wichtig ist jedenfalls, dass dieser Anspruch schon bei Arbeitsantritt angemeldet wird und nicht erst drei Tage vor einem islamischen Feiertag.

Und in kein Gesetz kann man die Notwendigkeit hineinschreiben, dass nun endlich Schul- und Polizeibehörden genauer überprüfen, ob Religionslehrer oder Prediger direkt oder indirekt zu Gewalt motivieren, ob sie sonst gegen irgendeinen Aspekt der Verfassung beziehungsweise der Grundrechte argumentieren. Das aber müsste absolute Priorität haben.

Erst wenn all das wirklich voll umgesetzt wird, sollte es auch die Rechte geben, die aus der Anerkennung erwachsen: Die bestehen insbesondere in der staatlichen Bezahlung von Religionslehrern und Heeresimamen.

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