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Fußnote 461: Die Staatsanwälte und die selektiven Prozesse

Das mediale Sommerloch wird derzeit in hohem Ausmaß vom Strafverfahren wegen der illegalen Finanzierungen des BZÖ durch die Telekom gefüllt.

Der Bürger sieht gleichzeitig das baldige Wahlkampfdatum und denkt sich seinen Teil. Er glaubt jedenfalls nicht an einen Zufall, wenn der Mut der Staatsanwälte und Richter ausgerechnet gegen eine in Wahrheit schon im Koma liegende Partei ausgerechnet im Wahlkampf so groß wird. Da will sich jemand als mutig zeigen, der es nicht ist. Noch viel seltsamer erscheint das aber angesichts der massiven Hinweise, dass auch Richtung SPÖ oder ÖVP Geldströme geflossen sind. Deretwegen ist aber weit und breit kein Prozess in Aussicht. Dabei ist ein Honorar für eine wertlose Pseudo-Gegenleistung zur Unterstützung des SPÖ-Wahlkampfs sogar direkt an eine SPÖ-eigene Agentur geflossen, während es bei BZÖ und ÖVP „nur“ parteinahe Agenturen waren (wo Finanzströme ohne echte Gegenleistung auf Kosten von Aktionären und Kunden natürlich genauso rechtswidrig sind). Staatsanwälte sind nicht naiv, sondern klug. Sie wissen: Auch in Zukunft gibt es eine recht hohe Wahrscheinlichkeit schwarzer oder roter Justizminister, jedoch für orange beträgt sie kaum mehr als null. Und sie wissen auch, dass es niemand anderer als der jeweilige Justizminister ist, der über die Vergabe von Justiz-Spitzenposten entscheidet . . .

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