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Fußnote 458:Die Notwehr der Rassisten

Das amerikanische Urteil im Fall Zimmerman-Trayvon ist das selbstverständliche in einem Rechtsstaat; die Reaktionen darauf sind hingegen das Absurdeste.

Ich bin genausowenig wie alle anderen sicher, ob der Angeklagte George Zimmerman in Notwehr gehandelt hatte, als er den Jugendlichen Trayvon Martin erschossen hatte. Aber in jedem Rechtsstaat sollte eines selbstverständlich sein: Wenn die Schuld eines Angeklagten nicht hundertprozentig erwiesen ist, ist er freizusprechen. Offenbar gilt für viele dieser Rechtsgrundsatz nicht mehr, wenn der Tote ein Schwarzer ist und der – mutmaßlich – Notwehr Leistende eine hellere Hautfarbe hat. Dabei kann man noch den Ärger der Schwarzen Amerikas irgendwie verstehen, freilich nicht ihre Gewaltdrohungen. Völlig unverständlich ist aber die geradezu auf Knopfdruck erfolgte Erregung der Linken aller Länder. Für sie ist offenbar der Status „Weiß“, „Bürgerwehr“ und „Mann“ schon automatisch mit „Rassismus“ und einem „Schuldig“ identisch. Da brauchen sie keine Fakten mehr. Dabei ist Zimmerman trotz seines Namens eigentlich primär ein Latino.

PS: Die Hysterie der amerikanischen Medien, die es lieben, über bestimmte Prozesse intensiver als über Wahlen oder Flugzeugabstürze zu berichten, tut nun ein Übriges, um die Emotionen in der Hitze und der Nachrichtenarmut des Sommers zu schüren.

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