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Die GmbH, die Krise und die Fiktionen des Gesetzgebers

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird einfacher und billiger. Super. Die wahren Probleme für Gründer liegen aber wohl wo anders (selbst wenn man die Schuldenpolitik von Regierung und Europa einmal außer Acht lässt).

Man kann eine GmbH künftig schon mit einem Stammkapital von 10.000 statt 35.000 Euro gründen. Man erspart sich auch etliche Kosten, wie etwa jene zur Finanzierung der Wiener Zeitung, die ja inzwischen in einem Ausmaß zur reinen Parteizeitung degeneriert ist, wie sie es noch nie in ihrer langen Geschichte gewesen ist (sich dafür aber einen Wirtschaftsteil erspart). Ebenso werden die Anwaltskosten bei einer Gründung geringer und auch die Mindestkörperschaftssteuer (eine an sich skandalöse Erfindung). Alles lobenswerte Dinge.

Freilich ist das Stammkapital einer GmbH schon lange nicht mehr das entscheidende Kriterium. Denn im Insolvenzfall ist von diesem Stammkapital in aller Regel ohnedies kein Cent mehr zu finden. Der durch die Mindestkapital-Regelung vorgegaukelte Gläubigerschutz ist in Wahrheit eine bloße Phantasie der Gesetzbücher. Umgekehrt wird keine GmbH von irgendeiner Bank einen Kredit bekommen, wenn nicht auch noch eine echte Person, etwa ein Gesellschafter, volle persönliche Haftung übernimmt. Also gilt auch hier wieder: Die „beschränkte Haftung“ ist nur gesetzliche Fiktion. In der Praxis ist sie jedoch keineswegs beschränkt.

Diese Reform wird uns zwar im Wahlkampf noch oft als große Errungenschaft erzählt werden. Es gibt auch nichts gegen sie einzuwenden. Aber den großen Boom wird sie wohl nicht auslösen.

Dazu bräuchte es ganz andere Reformen. So etwa eine Abschaffung der Gewerbeordnung – oder zumindest ihre Reduktion auf wirklich gesundheitsgefährdende Tätigkeiten (nicht nur angebliche!). In der Praxis ist die Gewerbeordnung vor allem ein Instrument der etablierten Unternehmer, um Konkurrenz vom Markt fernzuhalten. Und um Startversuche von Anfängern auch mit Anzeigen zu bekämpfen.

Statt dass sich die Kammer über neue Beitragszahler freut (wenn es schon eine Zwangsmitgliedschaft geben muss), hält sie neue Mitglieder durch unsinnige Prüfungen und Schikanen fern. Wovon dann manche gleich ganz illegal zu arbeiten beginnen . . .

Gerade in Zeiten wie diesen wäre eine Wachstumspumpe im Bereich der Gewerbeordnung bei Gründern und Einzelunternehmern extrem wertvoll. Noch viel wirksamer für die Stärkung des bröckelnden Arbeitsmarktes wäre es, wenn die gewaltigen finanziellen Lasten eines Arbeitgebers beispielsweise für die ersten zwei oder drei Angestellten wegfielen. Zumindest einige Jahre lang. Aber statt die dadurch zu erwartenden höheren Lohnsteuereinnahmen und den Wegfall von AMS-Ausgaben zu sehen, blickt die Politik angsterfüllt darauf, dass dann U-Bahn-Steuer, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung oder Kommunalsteuer ausbleiben könnten. Und sie ignoriert die Tatsache, dass die ohnedies ausbleiben werden.

Natürlich würde auch vieles sonst helfen. Etwa im Steuerbereich. Warum haben nur Sportler einen akzeptabel niedrigen Steuersatz, nicht aber Normalsterbliche – eine krasse Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes? Wann wird Österreich das tun, was die Schweden in dem Zeitpunkt getan haben, da ihr sozialistischer Wohlfahrtsstaat krachend gegen die Wand gedonnert ist? Die Schweden haben nämlich den Spitzensteuersatz gleich halbiert.

Die wirklich notwendigen Reformen werden dann erst wohl in der großen Krise plötzlich möglich sein. Also ohne sie noch in diesem Jahrzehnt. Sie werden nur dann halt viel tiefergreifend sein müssen.

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