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Metternichs Wiedergeburt zu Wien

In Wien lebt es sich gefährlich. Denn hier ist die Meinungsfreiheit auf einem Niveau, das intensiv an das System Metternich erinnert, also an die Jahre vor 1848 - und an andere Perioden mit einem ähnlich geringen Niveau der Rechtsstaatlichkeit, in denen jede unerwünschte Meinungsäußerung bestraft worden ist.

Da Unkenntnis nicht vor Strafe schützt, sei hier als Leserservice das "Wiener Antidiskriminierungsgesetz" (samt eigener Landesverfassungsbestimmung) in Erinnerung gerufen, mit dem in dieser Stadt seit 2004 im Grund fast jede kritische Äußerung mit 1090 Euro bestraft werden kann. Das Gesetz ist bisher trotz seiner Ungeheuerlichkeit nicht als Verletzung der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention aufgehoben worden. Offenbar fürchtet jeder, wenn er gegen das Antidiskriminierungsgesetz ist, dass er dann selbst als Diskriminierer dasteht.

Das Gesetz verbietet jedenfalls - unter vielem anderem - die "Belästigung" auf Grund der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung. Eine solche Belästigung liegt vor, wenn ein Verhalten gesetzt - oder noch gummiparagraphenartiger: wenn "ein Umfeld geschaffen wird" - das als "Anfeindung" eingestuft werden kann, das die Würde dieser Person verletzt und "von dieser Person als unerwünscht angesehen wird."

Dadurch wird nun vieles strafbar. Etwa Kritik an der islamischen Glaubensgemeinschaft, weil sie immer wieder enge Kontakte zu terrornahen Gruppierungen unterhält, oder am Wiener Bürgermeister, weil er auf Grund seiner Weltanschauung einem Massenmörder ein Denkmal gesetzt hat. Dass solche Vorwürfe, pardon "Anfeindungen", die Würde des Kritisierten verletzen und unerwünscht, also strafbar sind, kann man nun umso leichter behaupten, als die Beweislast großteils umgekehrt ist und als auch ein bloßer Wahrheitsbeweis nichts hilft.

Was jeden Kritiker, der nicht in ein anderes Bundesland auswandert, in einer schwierige Situation bringt. Wie soll man etwa beweisen, dass Kritik erwünscht gewesen ist?

Natürlich ohne es zu wagen, die Wiener SPÖ-Gemeinderäte anzufeinden - da sei schon dieses Gesetz vor -, erlaube ich mir noch ganz abstrakt und dezent darauf hinzuweisen, dass eine solche Beweislastumkehr vor allem für Unrechtsstaaten typisch ist. Und dass sie so wie die Knebelung der Meinungsfreiheit diametral jenen Bürgerrechten widerspricht, die sich die Österreicher und nicht zuletzt die Wiener 1848 und 1867 erkämpft haben.

Irgendwie fragt man sich da nur noch: Wäre es nicht einfacher, man würde einfach alle bestrafen, die nicht der Weltsicht Michael Häupls, seiner Political-Correctness-Wächter und informellen Mitarbeiter sind?

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