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Das höchste Recht als höchstes Unrecht

Bilanz einer kranken Gesellschaft: Kreuze müssen europaweit abgehängt werden; der islamische Zwangsschleier dringt immer weiter vor; die Schwulenehe tut dies in einem skurrilen Gleichschritt; die Flüchtlingskonvention wird von linken Fanatikern und weltfremden Juristen tendenziell zu einem Rechtsanspruch auf Einwanderung verwandelt; und die neue europäische Verfassung wagt nicht einmal mehr zu erwähnen, welche geistigen Grundlagen die 2000-jährige europäische Geschichte hat.

Ich habe einen Großteil meines Lebens geglaubt, die Beziehungen zwischen den Menschen und den Staaten müssen nur immer stärker vom Recht geprägt werden, damit die Welt eine gute Entwicklung nimmt. Im Prinzip will ich auch heute noch daran glauben.

Nur setzt dieses Prinzip bei der Anwendung gesunden Menschenverstand und Augenmaß voraus. Diese Voraussetzung wird aber immer stärker unterminiert: Vor allem durch Richter in internationalen Gerichtshöfen, die ihre Aufgabe zunehmend in der Gewährung überspitzter Ansprüche und Rechte einzelner sehen. Die keine Rücksicht auf Europas Wertebasis und das verbreitete Gerechtigkeitsempfinden nehmen. Die keine Rücksicht auf die Finanzierbarkeit nehmen.

Das unter Juristen übliche Gerede von der ständigen Fortentwicklung des Rechts führt in Wahrheit zu einer wörtlich zu verstehenden Fort-Entwicklung des Rechts. Fort von dem, was mehrheitlich als gerecht und verständlich empfunden wird. Fort von dem, was einst kluge Rechtsgelehrte als unverzichtbar bezeichnet haben: nämlich bei Rechtssetzung wie Rechtssprechung immer Maß und Ziel im Auge zu haben.

Das alles wird potenziert durch nationale wie europäische Gesetzgeber mit parallelen Intentionen. Jeder will ständig neue spezifische Ansprüche und Rechte entwickeln: um eine Lobby zu bedienen; im Irrglauben, das ganze Leben könne nach irgendeinem gutmenschlichen Ideal reglementiert werden; oder nur, um in der Geschichte Spuren zu hinterlassen. Und man übersieht, dass dabei das Ganze kaputt zu gehen droht.

Man kann jede der eingangs kurz skizzierten Entwicklungen des Zeitgeistes natürlich durchaus rechtfertigen. In der Summe bietet sich aber ein erschreckendes Bild, das die Menschen von Recht und Europa immer mehr entfremdet.

Es stimmt, dass der Anteil der Christen ständig abnimmt, und dass man nur noch wenig von einschlägigem Glaubenseifer sieht. Daher klingt es logisch, dass man den Nichtchristen den Anblick des Kreuzes in Schulklassen erspart.

Mit der gleichen Logik könnte man freilich wie einst die Kommunisten in Osteuropa auch gleich den Stephansdom zu einem Warenhaus verwandeln. Denn ist es nicht genauso eine unzumutbare Kränkung für Atheisten, wenn Wiens wichtigster Platz von einem katholischen Gotteshaus geprägt wird? Oder wenn in Österreich noch Kirchenglocken läuten?

Vor allem aber übersehen die Richter in dem für die Entfernung der Kreuze verantwortlichen Menschenrechtsgerichtshof, dass die christlichen Symbole auch lauen Christen, ja sogar etlichen der aus der Kirche Ausgetretenen in erstaunlich hohem Ausmaß Heimat vermitteln. Viele erkennen darin kulturelle Identität, auch wenn sie zwischen Geburt und Begräbnis oft nie in Kontakt mit Kirche kommen.

Besonders provozierend ist, wenn die gleichen vorgeblichen Menschenrechts-Schützer, welche die hängende Provokation des Kreuzes entfernen wollen, zugleich die wandernde Provokation des islamischen Schleiers als Menschenrecht verteidigen, der jungen Mädchen von atavistischen, aber vom Unterrichtsministerium finanzierten Religionslehrern und Vätern auf den Kopf gedrückt wird.

Der Zeitpunkt rückt immer näher, wo die Menschen die juristischen Begründungen gar nicht mehr hören wollen, sondern einfach die Gerichtshöfe, vor allem die internationalen, ablehnen. Man kann sogar wetten, dass in Bälde eine europaweite Diskussion entstehen wird, dass die Anwendung der einst von allen hochgeschätzten Grundrechte eine völlige Fehlentwicklung nimmt, dass einige Juristen die Grundrechts-Kodifikationen als ideologisches Instrument einsetzen - und dass daher auch eine Kündigung der einschlägigen Konventionen sinnvoll wird. Angesichts der schweren und blutigen Menschenrechtsverletzungen etwa in Gebieten Russlands mutet es einfach absurd an, wenn sich der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ lieber um die Kreuze in den Klassen kümmert.

Eine kleine Fußnote zu Österreich: Sowohl in diesen (übrigens zum Europarat, nicht zur EU gehörenden) Gerichtshof in Straßburg wie auch in den der EU in Luxemburg sind mit Zustimmung – oder besser gesagt: unter Desinteresse – der ÖVP zwei sehr linke Richterinnen entsandt worden. Die beide noch dazu keinerlei Vorerfahrungen als Richter hatten! Die eine auf Vorschlag noch der FPÖ, die andere auf Vorschlag der SPÖ (was eigentlich das Gegengeschäft zum EU-Kommissar Wilhelm Molterer war, aber über die Pakttreue der SPÖ könnte man ja sowieso ganze Bücher schreiben). Wer eine Ahnung hätte, wie sehr die Gerichtshöfe heute des weitaus wirkungsmächtigste Gestaltungsinstrument der gesellschaftlichen Realität geworden sind, hätte alle Kommissare der Welt für zumindest einen Sitz in einem dieser mächtigen Gerichtshöfe geopfert.

Fast gleichzeitig haben deutsche Höchstrichter schwulen Paaren Anspruch auf Hinterbliebenenrenten eingeräumt, machen von ORF bis „Presse“ Medien Stimmung, dass auch bei uns Schwule exzessive Rechte auf Kosten Dritter bekommen. Und wenn sich nun in Washington die katholische Kirche in einem selten gewordenen Anfall von Mut traut, die neuen ansprüche schwuler Partner mitzutragen, wird sie sofort vom ORF lächerlich gemacht.

Gewiss, auch bei der Schwulenehe wieder kann juristisch manches argumentiert werden. So wie einst die Scholastik die Zahl der Engel diskutiert hat, die auf einer Nadelspitze tanzen können.

Aber auch hier wieder wird ein riesiger Schritt gemacht, der viele Menschen vom Glauben an die Gerechtigkeit des Rechts und vom Gefühl entfremdet, dass ihnen unsere Gesellschaftsordnung Heimat böte.

Noch mehr tut das die exzessive Argumentation Öffentlichkeits-präsenter Juristen, die das Recht auf Asyl für politisch oder religiös Verfolgte de facto in ein allgemeines Zuwanderungsrecht zu verwandeln suchen. Sie geben das zwar nicht offen zu, kämpfen aber stets für langwierige Verfahren mit möglichst vielen Instanzen und Antragsrechten der vorgeblichen Asylwerber – um dann zu sagen, weil das alles so lange dauert, müsse man diesen Asylwerbern jedenfalls ein Bleiberecht gewähren. Das ist eben in der Summe nichts anderes als das Recht auf Einwanderung. Wie es jetzt wieder einmal im Fall Arigona Zogaj durchexerziert wird.

Der selbstzerstörerische Masochismus der westlichen Gesellschaft kann auch in einem alten Rechtssprichwort zusammengefasst werden: Summum ius summa iniuria.

Und das alles vor dem Hintergrund einer neuen europäischen Verfassung, die unglaublich viel neue Überregulierung ermöglicht, die aber jeden Satz meidet, der die emotionale europäische Identität stärkt. Der die europäischen Wurzeln wenigstens nennen würde: die Werte der christlich-jüdischen Tradition, die Intellektualität der griechisch-römischen Antike, die Rationalität der Aufklärung.

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