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Ist Deutschland noch eine Demokratie?

Diese Frage muss man sich in letzter Zeit ernsthaft stellen. Denn zur Demokratie gehört viel mehr als nur die Möglichkeit, vertraulich ein Kreuz auf einem Stimmzettel machen zu können. Dazu gehören insbesondere faire und gleiche Chancen für alle Parteien, zu Wahlen anzutreten und wahlkämpfen zu können. Die Tatsache, dass die Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage keineswegs mehr eindeutig ist, führt zwingend zur gesamteuropäischen Frage: Warum unternimmt dann die EU-Kommission nichts gegen Deutschland, wenn sie doch viel kleinere behauptete Delikte in anderen EU-Staaten mit Milliarden-Strafen belegt? Ist Deutschland einfach zu groß, als dass die Kommission so gegen das Land vorzugehen wagen würde, wie sie das gegen Ungarn tut? Oder steckt gar parteipolitisch-ideologische Willkür und Einäugigkeit hinter der Brüsseler Einseitigkeit?

Tatsache ist, dass deutsche Behörden, insbesondere der der Regierung unterstehende Verfassungsschutz zunehmend gegen die "Alternative für Deutschland" mit düsteren, aber weitgehend substanzfrei bleibenden Verdächtigungen vorgehen und sie öffentlich diskriminieren. Dieses Vorgehen wird umso intensiver, je näher die nächsten Landtagswahlen in drei Bundesländern und die Bundestagswahl rücken.

Dieses Vorgehen ist ein eindeutiger Eingriff der Regierung in die Demokratie und deren zentrales Hochamt, Wahlen. Damit diese fair sind, müssen unbedingt alle Parteien gleiche Antrittschancen haben. Die aber werden der AfD verweigert. Das muss man im Bemühen um Objektivität auch dann betonen, wenn man inhaltlich die politischen Ziele der AfD ablehnt. Ein schlimmer Eingriff in die Demokratie wäre es auch dann genauso, wenn man damit nicht die bei allen Umfragen zweitgrößte Partei angriffe, sondern bloß eine Kleinpartei. Ein solcher Eingriff wäre es auch dann, wenn die gegenwärtige Ampelregierung eine Chance auf Wiederwahl hätte und nicht bei allen Meinungsumfragen nur noch ein Drittel der Wähler hinter sich hätte – wenn sie also ganz offensichtlich ihre Gegner nicht mehr via Wahlurne besiegen kann.

Das Vorgehen der Ampel gegen eine Oppositionspartei erinnert im Grundmuster ganz stark an das heutige Russland, auch wenn das Vorgehen nicht so brutal, sondern raffinierter ist. Diktator Putin hat vor den gegenwärtigen Präsidenten-"Wahlen" Oppositionelle einsperren oder umbringen lassen oder hat ihnen zumindest keinen Platz auf dem Stimmzettel gelassen. Das alles ist in Deutschland nicht der Fall. Damit ist das Verhalten des Landes aber noch keineswegs korrekt.

Der deutsche Verfassungsschutz begründet sein öffentliches Vorgehen gegen die AfD damit, dass diese ein "Verdachtsfall" und zum Teil "extremistisch" sei und dass es "verfassungsfeindliche Bestrebungen" in der AfD gebe.

Diese vagen, aber massiv klingenden Beschuldigungen erinnern an Franz Kafka und George Orwell, die einst das jeden Widerstand niederwalzende Verhalten einer verbrecherischen Obrigkeit beschrieben haben, deren Vorwürfe auch nie genau festmachbar oder reine Meinungsdelikte waren. Diese Beschuldigungen sind umso anrüchiger, als 2018 der damalige Chef des Verfassungsschutzes von der schwarz-roten Koalition wegen eindeutig wahrheitsgemäßer Aussagen (es gebe keinerlei Hinweise auf die von Regierungspolitikern behaupteten "Hetzjagden" auf Ausländer in Chemnitz) gefeuert und durch einen politisch gefügigen Nachfolger ersetzt worden ist.

Die bekanntgewordenen "Indizien" für die Vorwürfe des zum Regierungsschutz gewendeten Verfassungsschutzes sind jedenfalls lachhaft:

  • Alles, was an Beweisen für eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD behauptet worden ist, sind bei näherem Hinschauen Vorschläge, Wünsche, Anträge auf Änderung einzelner Verfassungs-Artikel. Wenn das jedoch die AfD schon zum extremistischen Verdachtsfall machen sollte, dann muss das auch auf jede andere Partei zutreffen, die jemals Änderungen der Verfassung (in Deutschland: des Grundgesetzes) vorgeschlagen hat. Das aber haben alle.
  • Es sind keinerlei Indizien vorgelegt worden, dass die AfD dieses Grundgesetz gewaltsam, außerparlamentarisch oder durch einen Putsch ändern will.
  • Ein weiterer Vorwurf betrifft die Kontakte zu den österreichischen Identitären, einer durch Aktionismus gegen Islamisierung und weitere Migration und für mehr Abschiebungen agierende Gruppe. Egal, was man von diesen Zielen halten mag: Es gibt noch kein einziges Gerichtsurteil in Österreich oder Deutschland, das den Identitären Rechts- oder gar Verfassungsbruch vorwerfen würde. Auch haben Politiker mehrerer anderer Parteien auch schon mehrfach ähnliche Ziele angesprochen.
  • Ein weiterer Vorwurf: In der AfD werde "völkisch" gedacht und vor einer "Umvolkung" gewarnt. Auch wenn – zum Beispiel – dieses "Tagebuch" noch nie diese Ausdrücke verwendet hat, weil sie völlig verwaschen sind, so ist doch eindeutig klar, dass das Berufen auf das "Volk" kein Verbrechen sein kann. Immerhin geht von diesem "Volk" laut Artikel 1 der österreichischen Verfassung das ganze Recht aus. Und im deutschen Grundgesetz steht sogar schon in der Präambel (die es in Österreich nicht gibt), dass das Grundgesetz "für das gesamte Deutsche Volk" gelte. Auf dem Reichstagsgebäude steht in großen Lettern "DEM DEUTSCHEN VOLK". Da ist es schon ziemlich absurd, aus dem Adjektiv "völkisch", also dem zentralen Wort der Verfassungen ohne weitere Begründung kurzerhand ein Mega-Staatsverbrechen zu machen.
  • Schließlich wird der AfD auch vorgehalten, dass bei einer privaten Veranstaltung einige Parteimitglieder über "Remigration" gesprochen haben, also über Massenabschiebungen. Solche sind aber auch schon von vielen Politikern anderer Parteien vorgeschlagen worden. Ungeklärt ist nur, wer genau davon erfasst sein soll. Tatsache ist jedenfalls, dass beispielsweise auch Österreich Radikalislamisten abschiebt, obwohl sie in Österreich geboren sind, obwohl sie hier aufgewachsen und 26 Jahre legal hier gelebt haben, wie etwa der "Kurier" vor wenigen Tagen gemeldet hat. Sie haben also eindeutig Anspruch auf den rot-weiß-roten Pass. Dennoch ging die Abschiebung diesmal ganz ohne Proteste von Rot, Grün und Pink über die Bühne. Möglicherweise war dies deshalb der Fall, weil der Koranlehrer vorher 27 Monate Haft absolvieren hat müssen, und die Pro-Migrationsparteien da doch nicht anstreifen wollten; oder aber, weil sie nicht rechtzeitig davon erfahren haben, als die Abschiebung unmittelbar nach der Haft stattgefunden hat. Es ist also auch völlig unklar, wann Pläne der Remigration zum großen Verbrechen werden. Denn selbstverständlich gibt es in fast allen Ländern auch Regelungen, die zur Aberkennung einer zuerkannten Staatsbürgerschaft führen.

Die bisher bekannten Vorwürfe sind also völlig wolkig, diffus und unkonkret. Daher ist das Vorgehen des linken Verfassungsschutzes gegen die AfD offensichtlich demokratiewidrig. Aber nicht nur das. Dieser Vorwurf gilt mindestens ebenso für die vielen Millionen Steuergelder, die linksextremistische Gruppen für ihren zum Teil gewalttätigen "Kampf gegen rechts" bekommen. Das gilt auch für die massiv an die DDR erinnernde Tatsache, dass die Regierung mit Hilfe der durch Regierungshilfe finanzierten Medien Massendemonstrationen gegen eine Oppositionspartei inszeniert.

In hohem Ausmaß demokratiewidrig ist auch die öffentliche Kampfansage rotgrüner Ministerinnen unter Anführung von Innenministerin Nancy Faeser gegen die AfD. Sie wollen rascher auf deren Bankkonten zugreifen können. Sie wollen AfD-Leute schnell und ohne langes Gerichtsverfahren aus dem Beamtendienst werfen können. Sie wollen eine "Früherkennungseinheit" gegen Einflusskampagnen forcieren, um "Desinformation" zu entlarven, womit also die Regierung einen Wahrheitsanspruch für sich erhebt, den sie mit polizeilichen Mitteln durchsetzen will.

Demokratiewidrig ist aber auch die jahrelange Weigerung der anderen Parteien, einem AfD-Politiker die der Partei laut Verfassung zustehende Position eines von mehreren Bundestags-Vizepräsidenten zu überlassen.

Das alles zeigt eine schlimme und eindeutige Ent-Demokratisierung Deutschlands.

Bei dieser beklemmenden Zustandsbeschreibung über Deutschland gilt es freilich, die Relationen zu bewahren. Das Land scheint in die gleiche Richtung zu gehen, die Russland in die Putin-Diktatur gegangen ist. Deutschland ist freilich an Intensität, Brutalität und krimineller Bösartigkeit gegenüber der Opposition noch meilenweit von Russland entfernt. Der Kipppunkt ist noch nicht erreicht.

Auf der anderen Seite aber sind die heutigen deutschen Zustände inzwischen doch weit, weit schlimmer als das, was die EU-Kommission und vor allem das EU-Parlament Ungarn vorhalten. Dort wird von der Regierung nicht versucht, Parteien zu verbieten oder polizeilich zu verfolgen. Die Vorwürfe gegen Ungarn gehen vielmehr primär Richtung Korruption. Die aber ist etwas, was man sehr vielen EU-Staaten vorwerfen kann.

An diesen Vorwürfen wird wohl etliches stimmen, auch wenn bisher keine überzeugenden Beweise auf den Tisch gekommen sind. Denn die fast immer als besonders häufiges Beispiel genannte Tatsache, dass Viktor Orbán in seiner Heimatstadt ein Stadion bauen hat lassen, ist nicht wirklich erschütternd. Ebenso ist die Tatsache zwar sehr übel, dass staatliche Stellen Orbán-freundlichen Zeitungen mehr Inserate zukommen lassen als den Orbán-feindlichen Medien – aber kein Österreicher sollte sich da laut darüber aufregen (außer er glaubt, das linke Hetzblatt "Falter" könnte auch nur ein paar Monate ohne Inserate und Kooperationen aus dem Machtimperium der Gemeinde Wien überleben). Und auch der Regierungseinfluss bei der Bestellung von ungarischen Höchstrichtern dürfte erst dann als verfolgenswertes Delikt gelten, würde die EU genau das Gleiche auch bei allen anderen Mitgliedsländern inkriminieren. Etwa bei Österreich, wo das sogar von der Verfassung so vorgesehen ist.

Orbán ist jedenfalls schon einmal, als er abgewählt worden ist, völlig problemlos auf die Oppositionsbänke gewechselt. Das derzeitige Verhalten der deutschen Ampelparteien ist hingegen alles andere als ein Ausdruck selbstverständlicher Bereitschaft, problemlos einen Machtwechsel hinzunehmen.

Es war ein Rechtsstaat- und Demokratieskandal historischer Dimension, als die anderen EU-Länder aus rein parteipolitischer Willkür und nationalen Strategieinteressen heraus im Jahr 2000 wegen der Regierungsbildung durch zwei nichtlinke Parteien gegen ein anderes Mitgliedsland vorgegangen sind. Sie haben versucht, dieses zu demütigen und zu diskriminieren. Zum Glück erfolglos. Damals hat sich wenigstens noch die Brüsseler Kommission herausgehalten und gegenüber allen Mitgliedsstaaten neutral verhalten. Damals waren die nationalen Regierungen der anderen Staaten die Täter.

Ganz anders verhält sich die heutige EU-Kommission. Sie hat im Fall Ungarn angefangen, sich sehr tief in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedslandes einzumischen, auch dort, wo es gar keine direkten EU-Kompetenzen gibt. Dadurch wird das Fehlen objektiver und schriftlich festgehaltener Parameter, nach denen dabei vorgegangen wird, schon an sich zum rechtsstaatlichen Defizit.

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