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Warum verhindern die Grünen jede sinnvolle Reform?

Gleich in drei zentralen Bereichen, die sich diese Koalition zu reformieren vorgenommen hat, steht seit Jahr und Tag alles. In allen drei Themenbereichen sind es die Grünen, die eine sinnvolle Reform verhindern, sei es aus ideologischen, sei es aus machtpolitischen, sei es aus agitatorischen Gründen. Mit wachsender Wahrscheinlichkeit kann man annehmen, dass eine schwarz-blaue Regierung da mehr zusammenbringen würde – zumindest eine, bei denen die Herren Kurz und Strache an der Spitze stehen würden (bei einem Gespann Nehammer-Kickl kann man sich da allerdings nicht so sicher sein). Bei jenen drei zunehmend dringender gewordenen Aufgaben geht es erstens um das Pensions-Splitting zwischen Ehepartnern, zweitens um Informationsfreiheit, und drittens um den Komplex Staatsanwaltschaft.

Erstens: Das automatische Pensionssplitting würde bedeuten, dass im Augenblick einer Ehescheidung alle während der Ehejahre von den Ehepartnern gesammelten Pensionsansprüche gleichmäßig geteilt werden. Das wäre nur gerecht und eine völlig logische Analogie zu allen während der Ehe erarbeiteten Vermögenswerten, die ja auch strikt zu teilen sind. Eine Ehe ist letztlich eine Partnerschaft, in der wie bei einer GmbH den Gesellschaftern gemeinsam alles Erwirtschaftete gehört, das nach Ende dieser Partnerschaft zu teilen ist, egal ob einer meint, der Zuwachs wäre primär sein Verdienst oder nicht.

Ein solches Splitting würde der ständig von allen Berufsfeministen gebetsmühlenartig vorgebrachten Klage über die Altersarmut von Frauen den Boden unter den Füßen wegziehen. Eigentlich müssten ja die Grünen als klassische Frauenpartei einer solchen Regelung lieber heute als morgen zustimmen. Das tun sie jedoch nicht, sondern verknüpfen das Splitting ständig mit neuen, damit gar nicht zusammenhängenden Bedingungen wie etwa der Einführung einer verpflichtenden Väterkarenz (die ja Mütter wie Väter meist gar nicht wollen und die eine weitere schlimme Belastung für die Wirtschaft darstellen würde, die ohnedies schon unter dem stöhnt und ächzt, was Schwarz-Grün und vor allem die EU in letzter Zeit so an überflüssigen Regeln ausgekocht haben).

Daraus lernen wir: Die Grünen wollen in Wahrheit den Frauen gar nicht helfen, sondern viel lieber weiterhin einen (noch dazu von allen Medien treu nachgebeteten) Grund zum Klagen und Jammern haben, dass es den Frauen so schlecht gehe.

Zweitens: Bei der sogenannten Informationsfreiheit geht es darum, dass Behörden die Pflicht bekommen, einem anfragenden Staatsbürger über den genauen Inhalt eines konkreten Aktes voll zu informieren (mit wenigen Ausnahmen, etwa in Bezug auf eine aktuelle Straffahndung oder die technischen Aspekte von Militärwaffen).

Eine solche Informationsverpflichtung wäre zweifellos die weitaus beste, objektivste und (etwa im Vergleich zu den von linken Staatsanwälten selektiv nur bei ÖVP und FPÖ beschlagnahmten und dann in die Öffentlichkeit gespielten Chats) sauberste Maßnahme, um Korruption, Misswirtschaft, Behördenschlamperei, Faulheit und Freunderlwirtschaft zu bekämpfen. Schließlich arbeitet die Bürokratie ja mit unserem Steuergeld, weshalb wir eigentlich jedes moralische Recht haben, wie ein Eigentümer ihre Tätigkeit zu kontrollieren. Viele Beamte sehen hingegen in den Bürgern nicht die wahren Chefs, sondern nur lästige Untertanen.

Gleichzeitig wäre jedoch ein unbeschränktes Informationsfreiheitsgesetz ein perfektes Instrument für Querulanten, für politische Gegner, für bösartige NGOs, für ausländische Geheimdienste, um Ämter jeder Art durch ständige oder gar bösartige Auskunftsheischerei lahmzulegen. Man denke zum Vergleich an die bei Internet-Kriminellen beliebten DDOS-Attacken, durch die eine Internet-Seite durch ununterbrochene Anfragen und Zugriffe zahlloser Roboter (Bots) lahmgelegt und zum Absturz gebracht werden kann. Genauso könnte jede Behörde durch eine Unzahl von Anfragen und Attacken zum Zusammenbruch gebracht oder zumindest in gewaltige finanzielle Belastungen gestürzt werden.

Ein unlösbares Dilemma? Für diese Koalition offenbar schon. Bei einigem Einsatz von Vernunft und Kreativität wäre das jedoch nicht so.

Denn auch eine echte Informationsverpflichtung ließe sich so regeln, dass die Zahl der Anfragen in Grenzen bliebe und den Ländern und Gemeinden keine unerträglichen Lasten aufbürden würde. Das könnte man mit einem der ältesten marktwirtschaftlichen Mechanismen lösen: durch kostendeckende Gebühren.

Diese sollten sinnvollerweise in ein Grundfixum und in einen Betrag aufgeteilt werden, der sich nach der Anzahl der zu kopierenden Seiten richtet. Bei einer solchen Lösung könnten die Gemeinden und Länder keine Sorge mehr glaubhaft machen wegen drohender Kostenbelastungen oder sabotierender Daueranfragen. Bei einer solchen Lösung würden logischerweise nur noch jene Bürger anfragen, die echtes Interesse haben, die einer bestimmten Sache nachgehen, etwa weil sie einen konkreten Verdacht haben.

Aber die Grünen wollen halt als typische Linke alle gratis machen. Weil halt Linke noch nie begriffen haben, dass am Schluss immer irgendjemand die Kosten tragen muss. Was dann meist der Staat ist, also die Allgemeinheit, die durch noch mehr Steuern oder noch mehr Schulden belastet wird.

Drittens, der Gordische Knoten Staatsanwaltschaft: Da verlangen der Justizapparat und in seinem Sog die meisten Parteien die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft; die Staatsanwälte sollen nicht mehr dem Justizministerium und damit den gewählten Volksvertretern unterstehen, sondern einer rein durch das Justizpersonal selbst bestimmten und niemandem mehr zur Rechenschaft verpflichteten Weisungsspitze.

Das ist in Wahrheit ein extrem bedenkliches Vorhaben. Denn es würde die völlige Loslösung der gesamten Staatsanwaltschaft aus jeder demokratischen Rückkoppelung und Kontrolle bedeuten. Das wäre ein weiterer gewaltiger Schritt hin zu einem Richterstaat, wo sich eine kleine Elite ohne demokratischen Auftrag zunehmend über das Volk und damit gegen das Volk stellt. Bisherige Zeichen einer solchen Entwicklung waren etwa in der ideologisch getriebenen Willkür der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen zahllose schuld- und dennoch wehrlose Bürger zu erkennen. Sie sind auch in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs zu erkennen, der immer mehr den sich in Gesetzen gewählter Volksvertreter niederschlagenden Willen der Österreicher ignoriert und der insbesondere immer öfter jedem aus Afrika oder Asien ins Land Gekommenen mit verschiedensten juristischen Kniffen zum Bleiberecht verhilft.

Dennoch scheint der Zug zu einer Bundesstaatsanwaltschaft politisch schon abgefahren. Die ÖVP hat ihre Zustimmung aber immerhin an zwei kluge – freilich eindeutig noch unzureichende – Forderungen geknüpft, die den Machtwahn der Staatsanwälte einzudämmen versuchen. So sollen die Verfahren kürzer und jeder zu Unrecht Verfolgte angemessen entschädigt werden (diese werden ja bisher durch ihre jahrelange Verteidigung gegen die unberechtigten Attacken der Staatsanwaltschaft mit sechsstelligen Summen belastet – siehe etwa den von den Staatsanwälten herbeigeführten De-Facto-Bankrott des H.C. Strache).

Beides klingt auf dem Papier gut, ist aber völlig unzureichend. So sind strafrechtliche Verfahrensbeschleunigungen zwar schon oft versprochen worden. Aber alles, was dann beschlossen worden ist, hat bisher immer nur zu einer noch längeren Dauer von Vorverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt. Und die WKStA hat fast ihre gesamte Energie zur Hetze und zu Anzeigen gegen den zuständigen Sektionschef genutzt, der sie zu rascheren Erledigungen anhalten wollte.

Ein Beispiel ist etwa die Verpflichtung der Staatsanwälte, regelmäßig einen Bericht zu schreiben, wenn Verfahren länger dauern. Dadurch sind die Verfahren logischerweise noch mehr verzögert worden, weil die Zeit ja fürs Berichteschreiben aufgeht. Staatsanwälte werden mit Sicherheit auch künftig noch genug Ausreden finden, wenn sie Verfahren – die fast nie mit einem Schuldspruch enden – aus Faulheit, Unfähigkeit oder Bösartigkeit jahrelang in die Länge ziehen.

Das einzige, was da wirklich helfen würde, wird wohl sicher nicht beschlossen werden:

  1. Das wäre ein verpflichtender Wechsel der für einen Fall zuständigen Staatsanwaltschaft nach zwei oder drei Jahren, wenn es zu keinem Hauptverfahren und zu keiner Einstellung gekommen ist.
  2. Das wäre die zwingende Einstellung eines Verfahrens, wenn dieses fünf Jahre gedauert hat (wie es übrigens auch der Tendenz der Judikatur des Menschenrechts-Gerichtshofs entsprechen würde).
  3. Das wären unabdingbare dienstrechtliche Konsequenzen für Staatsanwälte, wenn bei ihnen mehrere Verfahren zu lange dauern. Das wäre also eine negative Dienstbeschreibung. Das wäre also Jobverlust.
  4. Das wären auch unmittelbare finanzielle Konsequenzen für die betreffende Staatsanwaltschaft – für deren Budget oder auch für die Bezüge der einzelnen Staatsanwälte durch eine Streichung von Zulagen –, wenn die Republik ihretwegen überdurchschnittlich häufig und überdurchschnittlich hoch Entschädigungen an zu Unrecht Verfolgte zahlen muss. Denn sonst wäre die Gefahr allzu groß, , dass sich ihr Verhalten nicht ändert, dass es den Staatsanwälten in typischer Beamtenmanier völlig wurscht bleibt, wenn der Staat, also die Allgemeinheit, ihretwegen mit großen Summen belastet wird.
  5. Und letztlich sind in diese Entschädigungszahlungen eindeutig auch die beruflichen Schäden für einen zu Unrecht Verfolgten einzubeziehen, wenn er etwa ab Bekanntwerden der letztlich unberechtigten staatsanwaltschaftlichen Aktionen nachweislich keinen Job mehr findet oder trotz aller Bemühungen deutlich weniger verdient als vorher.

Das alles wäre bei einer Staatsanwaltschaft dringend notwendig, wo neun von zehn Fällen nie zu einer Verurteilung führen, wo aber alle zehn Verfolgten schwere finanzielle, berufliche, psychologische und oft auch familiäre Schäden erleiden. Nichts davon wird jedoch Wirklichkeit werden, solange die Grünen in einer Schlüsselposition sitzen. Nicht einmal die ohnedies zahnlosen Vorschläge der ÖVP dürften Chancen bei ihnen haben.

Denn die Linksparteien können mit gutem Grund davon ausgehen, vor allem in der Korruptionsstaatsanwaltschaft (nach dem ORF) die besten Verbündeten zu haben. Sie werden daher nie einer Einschränkung der Willkür-Möglichkeiten der Staatsanwälte zustimmen. Selbst wenn immer klarer wird, dass im psychologischen Mindset alle Bürger einmal schuldig sind und  bestenfalls ihre Unschuld beweisen können.

Nun werden manche sagen: Aber wenn man deren Möglichkeiten beschränkt, könnte es ja leichter passieren, dass ein Schuldiger unbestraft davonkommt.

Darauf kann man nur sagen: Ja, das könnte es. Aber alle großen Rechtsphilosophen und liberalen Denker waren sich einig: Es ist ethisch tausend Mal besser, ein Schuldiger kommt ungestraft davon, als ein Unschuldiger wird bestraft.

Koalition wohin?

Angesichts dieser extrem problematischen Haltung der Grünen ist es absolut unverständlich, dass  die in etlichen der angesprochenen Bereiche federführende ÖVP-Ministerin Edtstadler die einzige denkbare und sinnvolle Alternative zu den Grünen als Koalitionspartner, also die Freiheitlichen, frontal attackiert und sie ohne jede Berechtigung sogar als "extremistisch" bezeichnet.

Es gibt nicht das geringste Anzeichen, dass die FPÖ Gewalt unterstützen oder den Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung betreiben würde. Nur dann wäre die Bezeichnung "extremistisch" legitim. So falsch und abzulehnen die Linie der FPÖ in zwei wichtigen Fragen der letzten Zeit auch war – also bei ihrer Kampagne gegen das Impfen und bei ihrer ebenso verantwortungslosen Russlandfreundlichkeit –, aber einem wirklichen als extremistisch zu bezeichnenden Rechtsbruch stehen etwa die grünen Unterstützer der Klebeterroristen deutlich näher als die Freiheitlichen.

Wenn die ÖVP absichtlich den Eindruck vermittelt, dass sie den linken Grünen (die überdies ja auch massiv migrationsfreundlich sind, was einem zentralen Verlangen vieler Bürger zuwiderläuft) weit näher steht als den rechten Freiheitlichen, dann sollte sie sich über eines nicht wundern: Dann beginnen halt viele Bürgerliche, also Menschen, die eher rechts der Mitte stehen, über einen Wechsel von der ÖVP- zur FPÖ-Sympathie nachzudenken. Das tun sie umso öfter, je weniger die FPÖ in letzter Zeit über Corona-Impfungen und Russland redet und stattdessen mehr über jene Themen, wo auch ÖVP-Wähler ihrer Meinung sind.

Mit Denunzieren hingegen kann die ÖVP keinen einzigen Wähler von der FPÖ zurückholen. Und mit dem ständig verkündeten Kampf gegen die Inflation auch nicht. Denn diese ist ganz eindeutig ein globales Phänomen mit einigen Hauptschuldigen in Brüssel und Frankfurt. In Österreich selbst kann die Politik hingegen nur immer noch mehr Schulden machen, um populistisch die Folgen der Inflation für die Bürger zu mildern.

Zusätzliche Schulden führen jedoch mittelfristig mit Garantie nur zu einem: zu noch mehr Inflation. Vielleicht nimmt sich die ÖVP die Zeit, sich das von einem seriösen Ökonomen erklären zu lassen.

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