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Wo es dringend einen U-Ausschuss bräuchte: das Dreifachversagen der Justiz

Gleich fünf Mal wurden an diesem Wochenende Jugendliche auf der Mariahilferstraße räuberisch überfallen. Das besonders Dramatische daran: Die Täter (soweit die Polizei ihrer habhaft werden konnte) waren nicht nur mit einer Ausnahme Migranten aus typischen "Flüchtlings"-Herkunftsländern – das ist man ja im sozialistischen "Haltungs"-Paradies Wien geradezu schon gewöhnt. Sie waren überdies auch, wieder mit einer Ausnahme, alle unter 14 Jahre alt. Ähnlich verhält es sich bei zwei jetzt erwischten Kellereinbrechern im transdanubischen Wien. Eigentlich sollte längst klar sein, was die Politik da tun muss, tun müsste. Es gibt damit jedenfalls schon das dritte riesige Problemfeld, wo man nur noch von einem katastrophalen Versagen der Justiz sprechen kann, das dringend von einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden müsste.

Zuerst zu den Kinderverbrechern. Das Anwachsen dieses Problembergs hat man schon seit einiger Zeit sehen können. Er hängt zwar vielfach mit dem noch viel größeren Problemberg durch die "Flüchtlinge" zusammen. Siehe die Herkunftsländer der "mutmaßlichen" Kinder-Täter in den aktuellen Fällen: Syrien, Gambia, Somalia.

Aber bei den immer aktiver werdenden Kinderbanden wird noch viel stärker die völlige Hilflosigkeit des sogenannten Rechtsstaates sichtbar. Denn solche Täter können nach der geltenden Rechtslage in keiner Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt weitgehend auch für deren Eltern, außer man kann ihnen nachweisen, sie hätten von den Umtrieben der Kinder gewusst oder diese gar angesichts ihrer Strafunmündigkeit dazu angestiftet. Was selten gelingen wird.

Ach ja, richtig (damit die Leser auch etwas zum Lachen haben): Die Opfer können bei den Eltern zivilrechtlich den Schaden einklagen. Und die Wiener Polizei wird ein paar Tage lang die Streifen auf der dank einer grünen Stadträtin verkommenen Mariahilferstraße verstärken.

Die Österreicher werden es mit absoluter Sicherheit nicht stillschweigend hinnehmen, dass der Staat bei seiner wichtigsten Aufgabe, dem Schutz der Bürger, einfach abdankt; dass man halt leider, leider gegen Kinderverbrecherbanden nichts tun kann, weil es diese und weil es jene Konvention verbietet. Hier braucht es ganz dringend konkrete, auch gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Österreicher – denn ja, auch unsere eigenen Kinder sollten Anspruch auf Schutz gegen diese Banden haben, selbst wenn die Wiener Linksparteien diese mit offenen Armen in die Stadt geholt haben und weiter holen.

Dieser Schutz kann zweifellos nicht in weiteren Euro-Millionen für Sozialarbeiter und Psychologen bestehen, soll er irgendeinen Sinn haben. Es geht vielmehr darum, diese Früchtchen aus dem Verkehr zu ziehen. Sollte man sie wirklich nicht abschieben können, weil das schon wieder eine andere der von Österreichs Diplomaten ständig mit Eifer unterzeichneten Konventionen verbietet, und weil die Politik zu feig ist, auch einmal Paragraphen einer Konvention zu kündigen, dann muss man die Kinderverbrecher landesintern bändigen und sicherstellen. Vielleicht war das ja doch nicht so blöd, was der FPÖ-Landesrat Waldhäusl in Niederösterreich mit besonders riskanten jugendlichen Typen unter den Migranten getan hat, die den österreichischen Steuerzahler jedes Monat tausende Euro kosten. Waldhäusls von allen Linken bejammerte Opfer haben jedenfalls eine Zeitlang nicht andere überfallen und berauben können.

Kinder sind heute körperlich deutlich früher reif. Wenn sie ungestraft Verbrechen um Verbrechen begehen können, dann gleicht das als allgemeine Gefahr zu 100 Prozent dem Waffenbesitz vieler amerikanischer Bürger, der gerade von jenen ständig kritisiert wird, die es zugleich ablehnen, dass gegen Kinderverbrecher vorgegangen wird.

Das Strafrecht hat eigentlich primär die Aufgabe, die Bürger zu schützen, und nicht die Interessen der Täter. Sollte man meinen.

Da wir aber eine Justizministerin haben, die angesichts ihrer linksradikalen Prägung das nicht einmal ansatzweise versteht; da der beste Straflegist der Republik durch eine rot-grüne Intrige lahmgelegt worden ist; da das ganze Justizministerium in eine linksradikale Hochburg verwandelt worden ist, wo man statt der wirklichen Notwendigkeiten gerade eine Ehe auf Zeit mit dem ungeheuerlichen Ziel vorbereitet, dass dadurch Staatsbürgerschaftsehen noch mehr erleichtert werden: Da also aus diesem Ministerium keine Hilfe für die Österreicher zu erwarten ist, müsste der eigentliche Gesetzgeber aktiv werden, der ja den Bürgern am Wahltag verantwortlich ist.

Um solche gesetzgeberischen Aufgaben ordentlich umzusetzen und vorzubereiten, gibt es eine Institution, die endlich einmal sinnvoll eingesetzt werden könnte, die eines Untersuchungsausschusses im Parlament. Der sollte etwa so getauft werden: "Ausschuss zur Untersuchung von Missständen und Reformnotwendigkeiten in der Strafjustiz und im Migrationsrecht".

Wenn die bürgerlichen Parteien dieses Landes auch nur eine einzige der erhaltenen Wählerstimmen wert sein wollen, wenn sie auch einmal etwas FÜR die Bürger tun wollen, statt, wie der letzte Ausschuss, zusammen mit den Linksparteien ständig in fremden Unterhosen zu wühlen, dann muss die Justiz das zentrale Thema des nächsten U-Ausschusses sein.

Das wäre auch deshalb doppelt positiv, um den verheerenden Eindruck auszuradieren, den der letzte Ausschuss hinterlassen hat, der monatelang eben nichts anderes getan hat, als in persönlichen Mails und SMS-Nachrichten herumzuschnüffeln, und der dadurch (leider auch mit Hilfe des Verfassungsgerichtshofes) ein halbes Dutzend Grundrechte ausgehebelt hat.

Für den notwendigen neuen Ausschuss sollte die Suche nach allen Möglichkeiten, um auch Kinderverbrecher aus dem Verkehr ziehen zu können, aber nur eine von drei großen Notwendigkeiten sein.

Das Justizversagen rund um den grässlichen Sexualmord 

Die zweite große Aufgabe ist zweifellos die Aufarbeitung des kolossalen Justizversagens, das da von Stunde zu Stunde mehr rund um den grässlichen Sexualmord einer Afghanenbande an einer 13-Jährigen offenkundig geworden ist, sowie die notwendigen Gesetze, die eine Wiederholung weitgehend unmöglich machen sollen.

Jetzt stellt sich heraus, dass gegen einen der Täter schon 2017 eine abschlägige Asylentscheidung und eine formelle "Aufforderung" ergangen ist, nach Afghanistan zurückzukehren. Der Mann hat dagegen Beschwerde beim sogenannten Bundesverwaltungsgericht eingelegt – über die seit vier Jahren nicht entschieden worden ist!!

Des Unfassbaren nicht genug: In der Zwischenzeit ist er auch nicht weniger als dreimal strafrechtlich verurteilt worden – aber kein einziges der Gerichte hat sich um die Ausreiseaufforderung oder die Beschwerde gekümmert. Offenbar nach dem Prinzip: andere Baustelle, geht doch uns nichts an.

Dieser Fall muss wirklich minutiös aufgearbeitet werden. Und kann am Ende nur – sollten nicht noch völlig andere Fakten bekannt werden – mit dem Rücktritt mindestens jenes Gerichtspräsidenten enden, der sich nicht darum gekümmert hat, dass in seinem Gericht solche wichtigen Akten einfach liegenbleiben. Obwohl das Gesetz eigentlich deren dringende Erledigung verlangt. Da sollte es diesem Gerichtspräsidenten auch nichts helfen, dass für seinen Weg an die Gerichtsspitze die frühere Tätigkeit im Kabinett des SPÖ-Kanzlers Franz Vranitzky wohl nicht ganz unwichtig gewesen sein dürfte.

Wie man halt in Österreich so Karrieren macht …

(Sein Fall gleicht übrigens aufs Haar – bis auf die Parteifarbe – dem Fall des Thomas Schmid, der aus schwarzen Ministerkabinetten an die Spitze der Verstaatlichtenholding gelangt ist – mit zwei Unterschieden: Schmid hat diese Holding erstens nach allen bekannten Zahlen erfolgreich geführt und keinen Mist gebaut; und zweitens, dieser Gerichtspräsident hat nicht sein Handy abliefern müssen, sodass ihm erspart geblieben ist, dass auch die intimsten Dinge, die sich darauf befinden, zum Objekt öffentlichen Gejohles geworden sind).

In diesem zweiten Teil des Justiz-Untersuchungsausschusses muss aber über diesen Einzelfall hinaus auch sonst die Rolle der Gerichte bei der exzessiven Gewährung von "subsidiärem Bleiberecht" und bei den diversen anderen Gründen untersucht werden. Insbesondere geht es um die Frage, warum es trotz Ablehnung von Asylbegehren so oft zu keinen Abschiebungen kommt. Daran ist nämlich nur in den seltensten Fällen die Faulheit der Polizei schuld, sondern fast immer die exzessiv "Flüchtlings"-freundliche Judikatur des Verfassungsgerichtshofs, der dadurch auch den restlichen Gerichts- und Behördenapparat lähmt. 

Wer Letzteres nicht glaubt, möge sich diese Internetseite anschauen. Sie ist die schockierendste Zusammenstellung von Gerichtsversagen, die ich in diesem Land bisher beobachten habe müssen: Ununterbrochen verhindert dieser VfGH mit den lächerlichsten Begründungen Abschiebungen.

Studiert man diese Entscheidungen, dann bekommt man fast Mitleid mit dem Bundesverwaltungsgericht, dem der VfGH ständig mit dem Verbot von Abschiebungen in den Rücken fällt, dem der VfGH die absurdesten Aufträge gibt, sich etwa über die Arbeitsmarktsituation in einem Herkunftsland zu erkundigen, bevor man dorthin jemanden abschieben kann …

Dieser zweite Teil des Justiz-U-Ausschusses sollte daher auch unbedingt zu sehr konkreten Vorschlägen kommen, wie mit Gesetzen – auch im Verfassungsrang – die katastrophale Entwicklung umgedreht werden kann. Dabei sollte unbedingt auch an jenen EU-Ländern Maß genommen werden, die trotz der Behinderung durch die ebenfalls sehr "Flüchtlings"-freundlichen europäischen Gerichte viel besser den Schutz ihrer Bürger gegen die Massenmigration geschafft haben.

Die schweren Fehler der WKStA

Und der dritte Teil des U-Ausschusses muss sich mit dem befassen, was durch die Causa Pilnacek bekannt geworden ist. Da werden die Linksparteien gewiss weiter sehr genau der Frage nachgehen, ob der derzeit suspendierte Sektionschef Pilnacek irgendein Gesetz gebrochen hat. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch ihre Pflicht, der sie einschließlich ihrer Ministerin  ohnedies tagtäglich nachkommen. 

Was aber bisher überhaupt nicht geschehen ist, und was den U-Ausschuss so dringend macht, ist die Notwendigkeit, auch allen Verfehlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft selbst mit der gleichen Intensität nachzugehen. Das hat Zadic als deren offensichtlich engste Verbündete bisher nie getan. Auch daher muss das Parlament diese Aufgabe übernehmen.

Das ist umso dringender, weil ebenfalls erst seit ein paar Stunden bekannt ist, dass der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien schon vor zwei Jahren auf nicht weniger als 103 Seiten schwere Vorwürfe gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aufgelistet hat. Dieses Konvolut ist umso gravierender, als durch den Zeitpunkt der Abfassung dieser 103 Seiten auch die linke Verschwörungstheorie zunichte gemacht wird, die Vorwürfe gegen die WKStA seien nur Rache, seit diese gegen ÖVP-Politiker vorgeht.

Es ist absolut ungeheuerlich, dass all diese Fehler nie unabhängig untersucht worden sind. Zadic und der WKStA ist es stattdessen gelungen, auch diesen Oberstaatsanwalts-Chef abzuschießen. Und wenn die sogenannte Justizministerin jetzt sagt, sie hätte diese 103 Seiten eh geprüft und nichts Relevantes gefunden, dann ist das wirklich nur ein ganz, ganz schlechter Aprilscherz.

Übrigens: Als allerneuester Skandal – einer von den vielen, die in diesen 103 Seiten noch gar nicht enthalten sein können – hat sich ebenfalls in den letzten Stunden herausgestellt, dass ausgerechnet Peter Pilz den Tonbandmitschnitt der Aussagen von Sebastian Kurz vor dem U-Ausschuss bekommen hat. Laut Parlamentsdirektion ist aber die WKStA die allereinzige Institution, die dieses Tonband bekommen hat. Warum nur fällt mir da ein, dass Zadic jahrelang Mitglied der Fraktion dieses Peter Pilz gewesen ist?

Allein dieses Faktum müsste – neben der dringenden Notwendigkeit eines Justiz-U-Ausschusses – eigentlich gravierend genug für die Einleitung eines Strafverfahrens sein. Selbst wenn Frau Zadic wieder weinerlich klagt, man dürfe doch den Rechtsstaat nicht angreifen.

Dabei ist das Gegenteil wahr: Nur wenn allen diesen Skandalen einzelner Behörden und Institutionen nachgegangen wird und wenn alle notwendigen Gesetze und Verfahrensschritte gegen eine Wiederholung dieser Fehlentwicklungen gesetzt werden, kann der Rechtsstaat noch gerettet werden.

Freilich: Die Partie Zadic-WKStA kann sich glücklich schätzen, dass alle drei Linkparteien in ihrem Lager stehen, dass die FPÖ nur noch ein auf drei grenzintelligente Worte ("Kurz muss weg") geschrumpftes Partei- und Arbeitsprogramm hat, und dass die ÖVP weit und breit keine tauglichen Juristen für diese Themen hat, sondern nur noch einen Betriebswirt für den U-Ausschuss gefunden hat.

Jeder kann sich ausrechnen, was dieses kollektive Versagen der Parteien als Endergebnis für den (einstigen) Rechtsstaat Österreich bedeutet.

A) Die WKStA wird weiterhin wüten können;
B) Es wird weiterhin keine effizienten Abschiebungen geben, damit werden mit Sicherheit auch weitere Massenvergewaltigungen und Anschläge stattfinden;
C) Und auch die Kinderbanden werden weiterhin ungehindert österreichische Kinder terrorisieren können.

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