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FN 553: Die Staatsanwälte, Waffengeschäfte und die Causa Faymann

Eine interessante Begründung gibt es für den nunmehr zweiten und damit rechtskräftigen Freispruch für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly.

Dass es bei Waffengeschäften verdeckte Konsulenten gebe, sei an sich nicht anstößig, stellte das Wiener Oberlandesgericht nun klar. Dem Gericht geht es „zu weit", generell Zahlungsflüsse über solche Berater als kriminell zu bezeichnen. Das ist ein wichtiges Urteil, um die in den letzten Jahren total neurotisierte Stimmung rund um jeden Konsulenten und jedes Waffengeschäft zu entkrampfen. Das ist zugleich zum zweiten Mal eine blutige Nase für die Wiener Staatsanwaltschaft, deren Verhalten ja nicht zum ersten Mal den Anschein einer parteipolitischen Schlagseite hat. Der Verdacht gilt insbesondere der Einstellung der Verfolgung der Herrn Faymann und Ostermayer, die ja parteipolitisch motivierte ÖBB- und Asfinag-Inserate an den zuständigen Vorständen vorbei vereinbart hatten. Bei ihren Taten fehlt im Gegenzug zur Causa Mensdorff kein einziges Indiz in der Kette. Sehr wohl aber fehlt noch immer eine öffentliche Begründung für diese Verfahrenseinstellung, die noch die letzte Ministerin verlangt hatte! Glauben die Staatsanwälte gar, sich das angesichts des neuen Ministers zu ersparen, weil der einst Faymann zum Klienten hatte? Und ist es nicht etwas seltsam, dass ausgerechnet in ihren Reihen gleichzeitig das Verlangen besonders laut ist, weisungsfrei gestellt zu werden?

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