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Karlsruhe: Die richtige Antwort wäre eine (wirklich) liberale

In Deutschland sind künftig eingetragene Partnerschaften auch steuerlich gleichzubehandeln. Das hat das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe jetzt entschieden. Das ist das gleiche Gericht, das bisher die europäische Schuldenwirtschaft zwar immer scharf kritisiert, aber letztlich nie zu verbieten gewagt hat. Obwohl spätestens seit 2010 die Rechtswidrigkeiten dieser Politik eindeutig sind. Im Fall der Euro-Haftungen brechen die Richter aus falscher Europaräson das Recht und bleiben untätig; im Fall der schwulen Partnerschaften haben sie hingegen keine Scheu, zugunsten einer aggressiven Minderheit die Gesetze der Sparsamkeit zu durchbrechen und die Staatsfinanzen auszuräumen.

Ein totaler Widerspruch? Ja, in der Tat. Aber auch Richter sind feige und opportunistische Menschen.

Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof wird da zweifellos in Bälde wie fast immer nachstolpern. Es ist ja kaum einer Erwähnung wert, dass sich natürlich auch er fürchtet, aus den rund um den Euro begangenen Rechtsbrüchen Konsequenzen zu ziehen, nachdem sogar in Karlsruhe die Angst über das Recht gesiegt hat.

Vertragswidrig verletzt wurden etwa die No-Bailout-Verbote wie auch die ja gleich mehrfach einbetonierten Defizitlimits. Dabei hat soeben auch der Internationale Währungsfonds erstmals die katastrophalen Fehler bei der Griechenland-Hilfe zugegeben, EU und EZB haben das freilich noch nicht getan. Aber die deutschen Richter fürchten sich jedenfalls und sagen daher immer nur: Bis hierher und nicht weiter. Obwohl die deutsche EU-„Hilfe“ dann ständig doch weitergeht. Und die Österreicher sagen eben gar nichts.

Umgekehrt wird auch der österreichische VfGH zweifellos in sklavischer Nachfolge zu Deutschland demnächst auch den homosexuellen Linksmenschen viel von dem (eigentlich längst nicht mehr vorhandenen) Steuergeld zuschieben.

Die Hauptverantwortung für beide Fehlentscheidungen liegt aber nicht bei den feigen Richtern, sondern bei der Politik, wie etwa das jetzige Urteil der Gleichstellung der Ehe mit schwulen Partnerschaften zeigt. Bei den Linksparteien braucht‘s keine lange Erklärung für ihre Haltung. Haben sie doch immer die schwulen Interessen vertreten und nicht die der Steuerzahler. Und die konservativen Parteien haben in ihrer Naivität immer geglaubt, durch halbes Nachgeben mit solchen Gruppen Kompromisse schließen zu können. Diese Kompromisse haben dann „eingetragene Partnerschaft“ oder so ähnlich gelautet.

Welch Selbsttäuschung! Denn damit hat man den richterlichen Gutmenschen überhaupt erst die Instrumente in die Hand gegeben, sich an die Seite dieser Gruppen zu stellen und aus dem halben Nachgeben ein ganzes zu machen.

Hinter der Naivität der konservativen Parteien sind oft die „Berater“ aus der zweiten Linie gestanden, die geglaubt haben, ÖVP oder CDU durch solche Dummheiten „moderner“ machen zu können. Ebenso waren bürgerliche Politiker verantwortlich, die sich durch solches Nachgeben positive Kommentare bei den linken Medien holen wollten. In Wahrheit haben die Konservativen dadurch aber natürlich nur massiv Wählervertrauen verloren, nichts jedoch gewonnen.

Auch das dritte Lager hat in diesem Themenkreis keine sonderliche Glaubwürdigkeit. Der Grund ist klar: Wie sollten da ausgerechnet die Erben eines Jörg Haider oder Guido Westerwelle glaubwürdig werden?

Dabei wäre die Lösung ganz einfach und klar auf der Hand: Aber sie wird ausgerechnet durch kurzsichtige christliche Gruppen und Bischöfe blockiert, welche die staatliche Ehe mit Zähnen und Klauen verteidigen. Sie vergessen dabei völlig, dass diese staatliche Zivilehe vor nicht einmal hundert Jahren erst gegen heftigen kirchlichen Widerstand geschaffen worden ist.

Die einzige Lösung des Dilemmas hat einen rein liberalen Kern, der auf einen Satz komprimierbar ist: Der Staat hat sich weder positiv noch negativ in zwischenmenschliche Beziehungen einzumischen. Weder durch das Strafrecht noch durch Zeremonien noch durch finanzielle Folgen, die an solche Beziehungen (ob sie nun Ehe, Partnerschaft, Sexualität oder Freundschaft heißen) geknüpft sind.

Würde dieses liberale Prinzip umgesetzt, könnte die Kirche wieder frei und ohne Rücksicht auf den Staat ihre Trauungen durchführen oder verweigern. Der Staat bräuchte keine aufwendigen Standesämter mehr zu betreiben. Jeder kann mit jedem jeden Vertrag schließen und bei Notaren oder Ämtern deponieren oder auch nicht schließen. Wichtig ist nur, dass nichts zu Lasten eines Dritten oder der Allgemeinheit geht.

Der Staat hat aus liberaler Sicht überhaupt nur in einem einzigen Fall das Recht, etwas zu Lasten Dritter, also meist der Steuerzahler, zu fördern: Wenn Paare für Kinder sorgen.

Eigentlich müssten das auch katholische Bischöfe genauso sehen: Kinder sind ja in katholischer Sicht der Hauptzweck einer Ehe.

Und für Liberale (zumindest für jene, die über die nächsten Quartalsergebnisse hinauszuschauen vermögen, was in der Industriellenvereinigung allerdings derzeit nicht der Fall ist) sind Kinder eine absolut notwendige Zukunftsinvestition.

Dafür, aber nur dafür darf man auch andere Menschen enteignen. Nichts anderes als Enteignung bedeutet es ja, wenn man Menschen mit Mitteln, die bis hin zum Einsatz der Polizei gehen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abnimmt.Oder wenn man ihnen die Verfügungsmacht über ihr (Wohnungs-)Eigentum entzieht.

Hingegen gibt es für einen Liberalen absolut keinen Grund, mit so brutalen Methoden (die manche schlicht als Raub bezeichnen) auch zugunsten kinderloser Paare vorzugehen. Ob diese nun verheiratet sind oder nicht. Ob sie eine sexuelle Orientierung haben oder nicht. Und in Wahrheit gibt es auch für Christen keinen Grund.

Der einzige Grund, dass da dennoch Geld fließt, liegt in Strukturkonservativismus und verantwortungslosem Populismus der Gesetzgeber, also Parteien.

Nur deswegen hält Deutschland am steuerreduzierenden Ehegattensplitting fest, eben auch dort wo dieses kinderlosen Paaren zugutekommt. Nur deswegen hält Österreich an vielen Förderinstrumenten auch für kinderlose Paare fest, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung, aber auch im Mietrecht.

Dennoch hört man erstaunlicherweise auch von Liberalen nur selten den Ruf, diesen Unsinn endlich zu beenden.

PS.: Apropos Ehevertrag: Kluge Juristen empfehlen bei derjetzigen Rechtslage, schon vor der Eheschließung einen Vertrag über die gemeinsamen Vermögensverhältnisse zu schließen.

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