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Die schwere Vergewaltigung und der verschwiegene schwere Raub

Die Vergewaltigung eines 14-Jährigen in einer Haftanstalt ist ein grässliches Verbrechen. Ebenso grässlich ist aber auch die – öffentlich total totgeschwiegene – Tat, die ihm vorgeworfen wird. Wegen der er jedoch nicht bestraft wird, weil dem Knaben laut einem Gutachten die Reife fehlt, um die Schuldhaftigkeit einzusehen. Was mehr als erstaunt. Denn für einen schweren bewaffneten Raubüberfall hat ihm ja auch nicht die Reife gefehlt.

Gewiss: Für all das hier Geschriebene gilt die Unschuldsvermutung in Hinblick auf alle Involvierten. Der Medienmainstream hat auch insofern absolut Recht, als er nach besseren Vorkehrungen ruft, damit solche Untaten in Gefängnissen nicht mehr passieren können. Freilich sind diese Medien auch die ersten, die etwa sofort gegen Videoüberwachungen rund um die Uhr als Schutzmaßnahme protestieren würden. Und die in die Ecke getriebene Justizministerin reagiert ein wenig zu nonchalant, wenn sie schulterzuckend (obwohl nicht wahrheitswidrig) darauf hinweist, dass solche Verbrechen in Haftanstalten leider immer wieder passieren.

Völlig unverständlich aber ist, dass sich all die politisch korrekten Medien keine Sekunde für das Verbrechen selbst interessieren, das dem Knaben vorgeworfen wird. Denn noch darf man es sagen: Auch die Bürger haben Rechte. Dazu sollte eigentlich auch jenes an ganz vorderer Stelle gehören, dass ihnen Jugendliche nicht mit gezücktem Messer auf der Straße ihr Geld abnehmen. Daher ist die Einstellung des Verfahrens unter einem windigen Vorwand (also eben keineswegs, weil Zweifel an der Tat bestehen!) ein genauso großer Skandal wie der unzureichende Schutz für Häftlinge.

Was ist nur mit Österreichs Strafrichtern los? Kommen bei ihnen trotz solcher Gewaltverbrechen zumindest in manchen Fällen primär mütterliche Gefühle hoch? Sucht man im Unterbewusstsein Ausreden, weil die drohenden zehn Jahre Haft als zu schwer erscheinen? Kann das, was nun in Kreisen der Strafjustiz als Information kursiert, wirklich denkmöglich sein: Dass der entsetzte (und durchaus nachvollziehbare!) Ruf der Jugendrichterin, manche Vorkommnisse in Haftanstalten seien ja Folter, auch hervorragend geeignet ist, um von einer mehr als problematischen Einstellung des Verfahrens abzulenken?

Kann der weitere Ruf der Richterin, die offenbar dem „Falter“ sehr nahesteht, nach Entschädigung für den 14-Jährigen aus Steuermitteln (also nicht von den Tätern!) wirklich ernsthaft diskutiert werden, ohne dass auch seine Tat diskutiert wird?

Dass die SPÖ-Juristen nun nach der Wiedererrichtung des Jugendgerichtshofs rufen, ist hingegen nur eine amüsante, wenn auch längst langweilige Fußnote. Dahinter steckt nichts anderes der Hundertste Revancheversuch des einstigen Chefs dieses Gerichts für die Schließung des Jugendgerichtshofs durch einen politisch anders gefärbten Minister. Denn an der Wahrscheinlichkeit solcher Taten hätte sich dadurch absolut nichts geändert.

Viel relevanter ist eine andere Frage: Was wäre passiert, wenn der Raubüberfall ein paar Monate vorher passiert wäre? Dann wäre der Knabe nämlich grundsätzlich nicht strafmündig gewesen und es hätte nicht einmal solcher seltsamer Gutachten bedurft.

Dabei wissen wir heute alle, dass immer öfter Jugendliche unter 14 ganz bewusst Verbrechen begehen, weil sie nicht mehr bestraft werden können, aber zumindest körperlich immer frühreifer werden. Und dass sie aus genau diesem Grund von Älteren zu Untaten eingesetzt werden. Andere Länder sind deshalb schon intensiv dabei, die Grenzen der Strafmündigkeit zu senken oder das zumindest zu diskutieren. Bei uns werden hingegen von bestimmten Richterinnen sogar Über-14-Jährige für strafunreif erklärt und heimgeschickt.

Man darf jetzt auch gespannt sein, was den Vergewaltigern passiert (nur wird die Justiz wohl wiederum alles tun, damit wir es nie erfahren). Werden auch sie für unreif erklärt?

Irgendwie unreif sind wir ja schließlich alle, also schafft das Strafrecht ab.

 

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