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Fußnote 191: USA als Datenschutzverbrecher

Graf Claus Stauffenberg hat irgendwie noch Glück gehabt, dass er den 21. Juli 1944 nicht überlebt hat.

Denn sonst wäre ihm wohl ebenfalls der niederträchtige Vorwurf gemacht worden, dass er Hitler einfach töten wollte und nicht vor ein ordentliches Gericht zu bringen versucht hat. Den gleichen Vorwurf erheben derzeit ja etliche Grüne (damit automatisch auch der Großteil der Medienwelt), und einige Juristen in Hinblick auf die Tötung Osama bin Ladens durch die Amerikaner. Das muss man sich nun wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Da hat dieser Mann der freien Welt auf die heimtückischste Weise den Krieg erklärt – wenn auch zugegebenermaßen nicht durch Überreichung einer Kriegserklärung auf diplomatischem Weg –, da hat er mit Dutzenden Anschlägen Tausende Tote auf dem Gewissen. Und dann erwischen ihn die Amerikaner nach jahrelanger oft gescheiterten Suche in einer total geheimen Aktion mitten in einer höchstwahrscheinlich feindlichen Umgebung, wo wirklich jede Minute Verzögerung lebensgefährlich für das Kommando ist (und eine Verhaftung bin Ladens hätte wohl mehr als eine Minute gekostet). Nach dieser Aktion wagen es die linken Dummköpfe ernsthaft, davon zu reden, dass das alles rechtswidrig gewesen sei. Gewiss ist bekannt, dass die Grünen immer für die allerdümmsten Aussagen gut sind. Aber schmerzhaft ist es schon, wenn auch Juristen und Medien solche Vorwürfe erheben. Wollen die wirklich täglich klarmachen, dass Europas Jurisprudenz und Medien völlig außer Rand und Band geraten? Und warum müssen sich vor allem Deutsche und Österreicher ständig vor aller Welt blamieren? Fiat iustitia, pereat mundus. Manche wollen wirklich die Formaljustiz so zuspitzen, dass die Welt untergeht.

PS: Damit den einschlägigen Dummköpfen nicht die Vorwürfe ausgehen, ein kleiner Ratschlag: Als nächstes sollten sie sich bitte darüber beklagen, dass die Amerikaner den Datenschutz in skandalöser Weise verletzen, indem sie Bin Ladens Computer mitgenommen haben. Sie hatten dafür nämlich nicht einmal einen richterlichen Durchsuchungsbefehl.

 

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