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Justiz: von einer Peinlichkeit zur nächsten

Es ist immer wieder, aber keineswegs nur die WKStA, derentwegen man immer intensiver Zweifel an der österreichischen Justiz bekommen muss. Dabei müsste diese eigentlich eine tragende Säule eines funktionierenden Rechtsstaates sein. Insbesondere die schwer überforderte und massiv ideologisierte Justizministerin Alma Zadic sorgt für Kopfschütteln. Solches gibt es aber auch nachträglich über Sebastian Kurz, auf dessen Vorschlag Zadic ja überhaupt erst Ministerin werden konnte (nachdem sie ihn davor als Abgeordnete wüst beschimpft hatte …).

Fassungslos macht die Ministerin nicht zuletzt dadurch, dass sie allen Ernstes ein SPÖ-Mitglied für die Neubesetzung des Weisungsrates vorgeschlagen hat. Dieser Weisungsrat ist ja dazu geschaffen worden, Entscheidungen des Justizministers in heiklen, also sehr oft politischen Strafrechtsfällen durch ein neutrales Gremium überprüfen zu lassen. Nur schwer vorstellbar, dass das ein SPÖ-Mitglied ganz objektiv kann.

Ganz offensichtlich will Zadic die Strafjustiz zur linkstotalitären Universalwaffe machen. Das hat sie ja schon durch den grundlosen Hinausschmiss sowohl des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft wie auch des zuständigen Sektionschefs wie auch der Rechtsschutzbeauftragten zu erreichen versucht. Das tut sie auch laufend dadurch, dass sie die Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft trotz der schier unendlich langen Liste von Fehlern, Pannen, Niederlagen und ideologischen Einseitigkeiten dieser Behörde nicht abberuft.

In den letzten Stunden ist passend schon wieder eine neue Niederlage dieser WKStA bekannt geworden. Das Oberlandesgericht Graz hat deren Anklage gegen den Manager Siegfried Wolf wegen angeblicher Geldwäsche sowohl aus formalen wie auch aus inhaltlichen Gründen zurückgewiesen. Zur Erinnerung: Wolf ist einer der erfolgreichsten österreichischen Industriellen und war von Sebastian Kurz als Aufsichtsratsvorsitzender der Verstaatlichten-Holding ÖBAG gewünscht (aber dann von Finanzminister Löger nicht genommen) worden. Man wird den Verdacht nicht los, dass die WKStA jeden mit ewigem Hass verfolgt, der Kurz zu nahe gekommen ist.

Ein mehr als schiefes Licht auf die Justiz wirft auch der große Spionagefall Ott-Marsalek. Zuerst war da einst die unbegreifliche Aufhebung der Suspendierung von Ott durch das unabhängige Verwaltungsgericht, der ja schon vor Jahren im Verfassungsschutz auffällig geworden war. Dieses Urteil kann man freilich dem Zadic-Ministerium nicht vorwerfen. Sehr wohl kann man das aber bei einem anderen Aspekt des Spionageskandals: Die Staatsanwaltschaft hat einst die von der Polizei verlangte Hausdurchsuchung bei dem schon vor längerer Zeit unter Verdacht geratenen Präsidenten der Österreichisch-Russischen Freundschaftsgesellschaft Florian Stermann abgelehnt. Das fällt dann doppelt auf, wenn man sich erinnert, wie schnell die Staatsanwaltschaft sonst in politischen Prozessen mit Hausdurchsuchungen bei der Hand ist (um dann Handy- und Computerinhalte an die Öffentlichkeit durchsickern zu lassen ...).

Stermann hat sich selbst als Informationsdrehscheibe zwischen dem inzwischen nach Russland geflohenen Wirecard-Manager Jan Marsalek und dem Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus bezeichnet. Der "Kurier" weist – zu Recht – darauf hin, dass eine solche Entscheidung in einem berichtspflichtigen Fall auch von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium abgesegnet gewesen sein muss.

Untätig sind Zadic und ihr Ministerium hingegen in einem anderen Fall geblieben. Sie haben es jedenfalls unterlassen, rechtzeitig vor der Verjährung ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage gegen Peter Pilz, den ehemaligen Politpartner von Zadic, einzuleiten. Hat ihm doch ein rechtskräftiges Urteil durch die Formulierung "unglaubwürdig" eine solche attestiert. Dennoch vor der Verjährung untätig geblieben zu sein, müsste eigentlich von einem Gericht auf Amtsmissbrauch durch Ministerin und Ministerium geprüft werden, der ja auch durch Unterlassung begangen werden kann. 

Kinderverbrecher

Völlig untätig ist das Justizministerium auch in einem anderen Bereich geblieben: nämlich bei der besonders viele Österreicher bewegenden Frage, wie man mit den immer häufiger gewordenen schweren Verbrechen von Jugendlichen unter 14 Jahren umgehen soll. Siehe die vielen Messerungen, Raubüberfälle und die Dauer-Vergewaltigung einer Zwölfjährigen. Dazu hat jetzt an Stelle des Zadic-Ministeriums wenigstens die – eigentlich gar nicht ressortzuständige – ÖVP einen differenzierten Vorschlag gemacht.

Die Ministerin schweigt hingegen – offensichtlich desinteressiert – weiter. Und der rotgrüne ORF hetzt natürlich sofort gegen die ÖVP, weil diese angeblich die Debatte "anheizt" (als ob das sonst niemanden interessieren würde). Der Zwangsgebührenfunk bringt die dort üblichen linken "Fachleute" und "Netzwerke" in Stellung, die da behaupten, "dass ein Absenken der Strafmündigkeit nicht zu einer Abnahme von Delikten junger Menschen führt". Offenbar wissen diese "Fachleute" und "Netzwerke", dass die Jugendlichen auch aus dem Gefängnis oder einem Erziehungsheim heraus rauben und vergewaltigen können. Offenbar sind solche "Fachleute" auch schon vor Jahrzehnten für die SPÖ aktiv gewesen, als diese erstmals von einer "gefängnislosen" Gesellschaft schwadroniert hatte.

Gewiss sollten 13-jährige nicht mit 18-Jährigen oder noch Älteren zusammengesteckt werden. Sie sollten vielmehr in ganz speziellen Einrichtungen zumindest einen Teil jener Erziehung nachholen, den sie bei ihren Eltern offensichtlich nicht bekommen haben. Das Wichtigste an dem ÖVP-Vorschlag, der sich ohnedies nur auf schwere Gewaltdelikte bezieht, ist überhaupt, dass die Eltern viel mehr ins Spiel kommen und zu ihrer Verantwortung stehen müssen.

Zu diesen durchaus richtigen und wichtigen Vorschlägen muss die ÖVP freilich – wieder einmal – eines klarmachen: Wie will sie denn davon auch nur irgendetwas realisieren können, wenn sie vorhat, nach der nächsten Wahl mit ein oder gar zwei Linksparteien zu koalieren?

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