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Ein Ausschuss hat gleich vier Staatsgewalten schwer demoliert

Mit dieser Überschrift kann man die ernüchternde Bilanz des Ibiza-Untersuchungsausschusses zusammenfassen. Dieser Ausschuss hat keine Sekunde untersucht, wie man Gesetzgebung oder Verwaltung vielleicht besser machen könnte (obwohl das eigentlich Aufgabe jedes solchen Ausschusses wäre). Er hat auch keine Sekunde versucht, die Hintergründe des infamen Lauschangriffes von Ibiza aufzuarbeiten (obwohl "Ibiza" in der Überschrift des Ausschusses so gestanden ist). Statt dessen haben die Oppositionsparteien plus den weiterhin als Opposition agierenden Grünen von der ersten Sekunde an versucht, die ÖVP auf die Anklagebank zu setzen, obwohl diese weder in Ibiza verwickelt gewesen ist, noch ihr ein Delikt vorgeworfen werden konnte. Und, vor allem, obwohl ein Parlamentsausschuss kein Gericht ist.

Der Untersuchungsausschuss enthüllte mit erstaunlicher Klarheit, wie sehr die Linksparteien und ihre Medienkompanien jedes Interesse verloren haben, die FPÖ zu denunzieren. Dabei war ihr gesamtes Agieren bis 2019 noch total von diesem Interesse beherrscht gewesen, das zu wöchentlichen Enthüllungen über als Skandal dargestellte Liederbücher und Rattengedichte geführt hatte. Aber seit die Freiheitlichen nicht mehr in der Regierung sind, hat schlagartig das Interesse an Enthüllungen aufgehört. Gleichzeitig waren die Freiheitlichen doppelt froh, dass im Ausschuss, ganz im Gegensatz zu seiner Überschrift, seit Monaten so gut wie gar nicht über sie oder Straches Ibiza-Äußerungen geredet worden ist. Um diesen Aspekt zu verstärken, richteten sie sogar doppelt aggressiv all ihre Geschütze auf den einstigen Koalitionspartner.

Das alles ist "nur" grotesk. Eine nationale Katastrophe sind aber die schweren Schäden, die durch den Untersuchungsausschuss gleich allen Staatsgewalten zugefügt worden sind. Denn damit sind auch Demokratie und Rechtsstaat schwer beschädigt worden.

1. Opfer: Das Parlament

Der Nationalrat hat sich schon alleine durch die personelle Auswahl der in den Ausschuss entsandten Abgeordneten vor den Augen der Öffentlichkeit massiv disqualifiziert. Das gilt für alle Parteien. Da war eine Ansammlung von Hinterbänklern ausgewählt worden, die sich dann durch ununterbrochene Hetze in die vorderen Reihen zu spielen versuchten. Ihr Verhalten glich durch maßlos überzogene Hassauftritte und beweisfreie Vorverurteilungen den übelsten Gerichten totalitärer Diktaturen, bei denen ja auch das Urteil von Anfang an feststeht.

Viele Bürger fühlten sich durch den Ausschuss in ihrer Vermutung über die charakterliche und intellektuelle Qualität der Abgeordneten bestätigt. Noch nie seit Einführung des allgemeinen Wahlrechts hat sich das Volk von solchen "Volksvertretern" so wenig vertreten gefühlt. Wobei sicher die Abgeordneten Krisper und Krainer das Allerübelste an diesem Exhibitionismus von Widerlichkeit waren, wobei es aber auch bei den anderen Parteien kein wirklich positives Gegenstück gegeben hat. Einziges offenes Rätsel für die Durchschnittsösterreicher: Sind die Teilnehmer dieses Ausschusses typisch für den gesamten Parlamentarismus? Oder sind sie eine besonders negative Ausschuss-Ware, weil sich die seriöseren Parlamentarier die Hände nicht so schmutzig machen wollten?

Fatal erwies sich jedenfalls die in der negativen Auslese wurzelnde Tatsache, dass kaum Juristen in den Ausschuss entsandt worden sind. Schon das war Garantie, dass es schiefgehen musste. Hat sich doch der Ausschuss ununterbrochen als Ersatzgericht versucht.

Ebenso fatal war die Folge dieses Versuchs, zu einem Möchtegern-Gericht zu werden, dass man sich fast ständig mit Vorwürfen zu beschäftigen versucht hat, die auf Grund anonymer Denunziationsanzeigen auch gleichzeitig in einem Strafverfahren anhängig gewesen sind. Das hat nach der Reihe vorgeladenen Zeugen (so sie überhaupt gekommen sind) die Möglichkeit gegeben, sich der Antworten zu entschlagen. Das hat die Sinnlosigkeit dieses Ausschusses erst so richtig offengelegt.

Das Schlimmste aber ist: Kein einziger Abgeordneter scheint begriffen zu haben, dass jeder über eine Gegenpartei geschüttete Kübel Jauche immer auch auf alle anderen einen sehr üblen Geruch lenkt. Und dass die wahren Opfer des Ausschusses der Respekt für die politische Klasse, das Vertrauen in den Staat und der Glaube an die Demokratie gewesen sind.

"Leider habe ich im Laufe der Sitzungen erleben müssen, dass hier unsachliche und persönliche Angriffe stattgefunden haben". Das war die ebenso vernichtende wie treffende Kritik der Verfahrensrichterin Ilse Huber an den Zuständen im Ausschuss. "So etwas habe ich in meiner jahrzehntelangen Laufbahn als Richterin noch nie erlebt und so etwas hätte ich auch niemals erwartet". Die langjährige Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes hat  speziell wegen des Gossen-Umgangstons der Neos-Scharfmacherin Krisper schließlich ihr Amt zur Verfügung gestellt. Sie wollte da nicht mehr mittun.

Umso interessanter ist die parteipolitische Bilanz: Die Koalition der FPÖ mit den drei Linksparteien hat zwar in vielerlei Richtungen der Republik, der Demokratie und dem Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt, dem eigentlich ins Visier genommenen gemeinsamen Feind konnten sie jedoch trotz noch so viel Hysterie überhaupt nichts anhaben: der ÖVP. Sind doch deren Umfragewerte völlig stabil geblieben.

Lediglich unter den Linksparteien sind Verschiebungen zu bemerken, die aber wohl andere Ursachen haben: Die Neos gewinnen einige Prozentpunkte dazu. Sie profitieren vom abenteuerlichen Zustand der SPÖ und von der Aversion linksradikaler Wähler dagegen, dass die Grünen in die Regierung gegangen sind.

2. Opfer: Die Regierung

Zwar nicht rechtlich, aber imagemäßig devastierend waren für die ÖVP etliche der Mail- oder SMS-Inhalte, die sich auf dem Handy des früheren Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, gefunden haben. Besonders der freche wie zugleich auch anschmeißerische Ton, mit dem der Mann mit dem Bundeskanzler kommunizierte, hat zweifellos dem Sebastian Kurz viel seiner Aura genommen.

Ernüchternd war auch der offensichtlich mit Kurz akkordierte Versuch Schmids, der Kirche einen Verlust ihrer steuerlichen Privilegien anzudrohen. Dabei war der Anlass dieses Versuches noch durchaus verständlich: Eben der Zorn der ÖVP über das Verhalten der Bischöfe.

Diese haben seit vielen Jahrzehnten immer die ÖVP für die Interessen der Kirche ins Rennen geschickt (etwa zugunsten des Religionsunterrichts, zugunsten der katholischen Privatschulen, beim Kampf gegen Euthanasie und Abtreibung, zugunsten der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags …). Das hat die ÖVP in großkoalitionären Jahren immer wieder gezwungen, im Gegenzug der SPÖ Zugeständnisse zu machen (beispielsweise bei den steuerlichen Privilegien der Gewerkschaft). Die Bischöfe – und speziell ideologische Agitatoren wie der Caritas-Chef Landau – haben das aber überhaupt nicht honoriert, sondern in allen inhaltlichen Fragen gezielt gegen die ÖVP polemisiert: Sei es bei deren Kampf gegen Missbrauch des Wohlfahrtsstaates; sei es bei deren Kampf gegen die illegale Migration.

Angesichts dieser Doppelbödigkeit der Amtskirche ist es psychologisch voll nachvollziehbar, dass der ÖVP die Zornesader geplatzt ist. Verheerend ist aber, dass das einem Beamten aufgetragen worden ist.

Gewiss hat auch ein Bruno Kreisky sehr oft solche politischen Links unternommen. Er hat sehr oft von Kirche wie Opposition wie Medien wie Wirtschaft Wohlverhalten im Gegenzug für kleine Konzessionen bei ganz anderen Fragen eingefordert und damit etlichen Erfolg erzielt. Nur: Kreisky hat sich für solche eigentlich problematischen Links durchaus immer selbst hingestellt – öffentlich oder unter vier Augen. Er hat meiner Erinnerung nach dafür nie einen Beamten losgeschickt, wie es Kurz getan hat.

Noch unangenehmer für Kurz selber ist eine an sich lächerliche Ungenauigkeit seiner Aussage vor dem Ausschuss geworden. Diese kann ihm angesichts des Zustandes der Justiz – insbesondere der Korruptionsstaatsanwaltschaft wie auch des Wiener Straflandesgerichts – zum Verhängnis werden, denn die rot-pinken Regimenter haben diese Ungenauigkeit in eine strafrechtlichen Falle für Kurz umzuwandeln versucht. Es ist zwar höchst unwahrscheinlich, dass das wirklich mit einer rechtskräftigen Verurteilung für Kurz enden wird. Auch wenn man angesichts mancher Urteile des Wiener Straflandesgerichts über etliche dortige Richterinnen nur den Kopf schütteln hat können.

Solange dieses Verfahren durch die Instanzen läuft, ist es jedenfalls eine schwere Belastung für Kurz und damit auch für die Handlungsfähigkeit der Regierung, die sich eigentlich auf viel wichtigere Herausforderungen konzentrieren sollte.

Imageverluste musste auch Finanzminister Blümel hinnehmen. Dabei gehen die Vorwürfe gegen ihn eigentlich nur um die Frage der Menge von Mails und SMS, die aus dem Finanzministerium an den Ausschuss geliefert werden mussten. Die Attacken auf ihn, weil anfangs zuwenig geflossen ist,  sind psychologisch wirksam, aber aus mehreren Gründen lächerlich:

  • Denn die gesamte Lieferung betrifft erstens zur Gänze Mails des Ministeriums vor seinem Amtsantritt.
  • Denn Blümel hat zweitens für seine defensive Haltung auch ein gutes inhaltliches Argument gehabt – das ja eigentlich sonst immer sehr lautstark von Gewerkschaft und den Linksparteien verwendet wird: nämlich den Schutz der Mitarbeiter und Beamten des Hauses, um deren Mails es eigentlich gegangen ist. Diese haben – wie jeder andere normale Mensch – in ihren Mails halt auch oft sehr saloppe und sehr private Inhalte geschrieben. Und sie empfinden es zu Recht als eine absolute Sauerei, dass diese Mails nun an die Öffentlichkeit gezerrt worden sind, so, wie wenn diese ein formeller Akteninhalt gewesen wären.
  • Denn Blümel hat sich drittens fahrlässig auf die Rechtsvertretung durch die offizielle Finanzprokuratur der Republik verlassen, über die der Verfassungsgerichtshof aber besonders lustvoll drübergefahren ist (dahinter steckt auch ein Hahnenkampf der Eitelkeiten unter staatlichen Möchtegern-Großjuristen, der Blümel vorher wohl unbekannt gewesen ist).
  • Denn viertens "enthüllen" alle von SPÖ&Co als Skandal angeprangerte Mailinhalte bloße Selbstverständlichkeiten: etwa dass die ÖVP politisch nahestehende Menschen bei Postenbesetzungen bevorzugt hat (so wie es mit mindestens der gleichen Brutalität jahrzehntelang die SPÖ betrieben hatte und mit noch viel ärgeren Methoden, wie auch noch größerer Konsequenz, die SPÖ aus dem Wiener Rathaus); etwa dass die ÖVP (erfreulicherweise!) auch unter der schwarz-blauen Zeit über Privatisierung jener Bereiche nachgedacht hatte, die nicht Staatsaufgabe sind.

Ein besonders großer Schaden durch die Ausschusstätigkeit trifft aber die ganze Regierung, trifft Minister aller Parteien und künftiger Kabinette. Regieren wird nämlich für sie alle viel, viel schwieriger: Denn kein Politiker, der bei Sinnen ist, keiner ihrer Mitarbeiter wird in Zukunft noch irgendwelche heiklen Inhalte und Überlegungen einem elektronischen Instrument anvertrauen. Aus dem "Jedes Schriftl ist ein Giftl" ist nun auch ein "Jedes Handy ist ein Spion" geworden.

Es wird künftig nur noch unter vier Augen nachgedacht, konzipiert und verhandelt werden können, übrigens nicht nur in der Politik, sondern auch in jeder Organisation, in jedem Wirtschaftsunternehmen. Damit werden Entscheidungen in einem Land, das ohnedies stark zur Immobilität neigt, noch viel seltener und langsamer werden, damit wird noch weniger (nach)gedacht werden können. Diese Folge der kumulierten Intrigen und Fehlentscheidungen tut dem Land ganz schlecht.

3. Opfer: Die Justiz

Ein besonders verheerendes Bild hat die Justiz bei all ihren Aktionen rund um den eigentlich außerhalb der Justiz stattfindenden Ausschuss gespielt. Geradezu katastrophal war die Rolle des Verfassungsgerichtshofs. Dieser hat in skurrilen, an Franz Kafka erinnernden Entscheidungen dekretiert, dass alle Unterlagen an die Abgeordneten auszuliefern und damit de facto der Öffentlichkeit preiszugeben seien, die "abstrakt relevant" für den Untersuchungsgegenstand des Aussschusses seien. Er hat nur nie definiert, was "abstrakt relevant" eigentlich sein soll.

Überdies haben weder der angerufene VfGH noch die beantragenden Oppositionsparteien jemals den Gegenstand des Untersuchungsausschusses nachvollziehbar definiert. Und schon gar nicht in einer Qualität, wie sie jedes Gericht von einer Klage oder Anklage verlangt, wenn sie nicht zurückgeschmissen werden soll.

Es ist wirklich unfassbar, dass de facto jeder Staatsbürger alles vorlegen muss, was undefiniert (weil nur "abstrakt relevant") von irgendeiner Partei als interessant für einen undefinierten Untersuchungsgegenstand ist. Das ist das Verhalten einer totalitären Diktatur.

Das auch noch abzudecken, war eine epochale Fehlentscheidung des Verfassungsgerichthofes. Als Ergebnis weiß nun die ganze Nation sogar, dass ein bestimmter Beamter homosexuell ist. Das ist also eine weitere groteske Folge des Agierens ausgerechnet jenes VfGHs, der uns die Homoehe und Homo-Adoption beschert hat.

Die nächste Ungeheuerlichkeit des Höchstgerichts: Es hat sich mit der Beschlagnahme aller "abstrakt relevanten" Kommunikationen in einem Verfahren wegen undefinierter Vorwürfe auch brutal über die EuGH-Judikatur hinweggesetzt. Der EU-Gerichtshof hat nämlich ganz eindeutig judiziert, dass Justiz oder Polizei die Inhalte von Mails, SMS und Ähnlichem nur dann schnappen können, wenn es um "schwere Verbrechen" wie Terrorismus geht. Solche sind aber nicht einmal von der Opposition behauptet worden.

Dieses Ignorieren des EuGH ist gerade jetzt besonders auffällig, da sich die gesamte Linke (samt Typen wie einem Othmar Karas) auf Ungarn und Polen mit großen Kanonen einschießt, weil sich dort nicht nur Verfassungsgericht, sondern auch Regierung und Parlamentsmehrheit über den EuGH hinwegsetzen würden. In Österreich wird diese Tatsache außerhalb von Juristenkreisen hingegen kaum zur Kenntnis genommen.

Dort dafür umso schärfer. So schrieben am Montag dieser Woche zwei Rechtsprofessoren (Bußjäger und Schumacher) im Rechtspanorama der "Presse" einen Text, in dem das Vorgehen der Justiz scharf kritisiert wird: "Gemessen an den Standards, die sonst für Exekutionen gelten, dürfte das VfGH-Erkenntnis von keinem Gericht vollstreckt werden."

Die Professoren kritisieren dabei insbesondere, dass die vom VfGH angeordnete Exekution deshalb nicht umzusetzen gewesen wäre, weil eine Exekution im (bisherigen) Rechtsstaat Österreich immer einen sehr präzisen Exekutionstitel haben muss. Sie sagen klipp und klar, "dass ein (Exekutions-)Titel, der durch Dritte erst bestimmt zu machen ist, nicht vollstreckbar ist"! Und ein Exekutionstitel, dass alles zu beschlagnahmen sei, was "abstrakt relevant" für einen diffusen Vorwurf sei, ist überhaupt das absolute Gegenteil von der gerade bei Exekutionen zu Recht verlangten Genauigkeit. Im Übrigen bemängeln die Professoren auch das Fehlen eines unabhängigen Kurators in dieser "Exekution", der etwa private Dateien vor dem Zugriff des Exekutors schützt.

Die dritte Ungeheuerlichkeit des VfGH: Er wäre eigentlich als wichtigstes Organ berufen gewesen, die Grundrechte aller Österreicher zu schützen, zu denen ja ganz eindeutig auch Beamte, Manager und Politiker gehören. Stattdessen hat er mit seiner "abstrakt-relevanten" Exekutions-Generalfreigabe eine ganze Reihe dieser Grundrechte mit Füßen getreten. Vom Datenschutz über das Hausrecht bis zum Fernmeldegeheimnis.

Aus all diesen Gründen ist der VfGH hauptverantwortlich dafür, dass Österreich einen Riesenschritt Richtung Totalitarismus und Richtung einer alle demokratischen Regeln missachtenden Richterdiktatur gegangen ist.

Natürlich muss man beim Versagen der Justiz nach dem VfGH auch Korruptionsstaatsanwaltschaft und Justizministerin nennen. Beide haben bei dieser katastrophalen Entwicklung ebenfalls eine Schlüsselrolle gespielt. Wobei sich beide freilich nicht ganz zu Unrecht auf die Gummiformulierung des VfGH berufen konnten, mit der sie ihr eigenes parteipolitisch-ideologisches Engagement tarnen können. Aber auch Bundespräsident und Landesgericht sind zumindest am Rande zu nennen, denen das Problem nicht einmal aufgefallen sein dürfte, dass, "gemessen an den Standards, die sonst für Exekutionen gelten, das VfGH-Erkenntnis von keinem Gericht vollstreckt werden dürfte".

Sind die Österreicher dieser Entwicklung wehrlos ausgeliefert? Ziemlich. Zwar können alle Betroffenen, etwa Beamte, aber auch Minister, in den Rechtszug gehen, wobei sie auch gute Aussichten haben, am linken VfGH vorbei zum Verwaltungsgerichtshof und zum Obersten Gerichtshof zu gelangen, und über diese dann eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu erreichen, den der VfGH ja zu übergehen versucht hatte.

Dem stehen jedoch zwei Aspekte entgegen: Erstens ist die ÖVP juristisch offenbar sehr schlecht aufgestellt und beraten. Und zweitens dauert es wohl jahrelang, bis die Causa beim EuGH landet. Während der Schaden für Rechtsstaat und Demokratie sofort eingetreten ist.

4. Opfer: Die Medien

Ganz zum Schluss des Untersuchungsausschusses haben sich einige Medien als ganz besonders üble Mittäter entpuppt. Freilich hat sich etwa der ORF schon von Anfang an als Mithetzer an der Seite von Krisper und Krainer betätigt (und er hat auch zum Schluss in einem unverhüllten ZiB-Kommentar das Verlangen von Rot-Pink-Blau unterstützt, den unsäglichen Ausschuss weiter zu verlängern).

Der wirkliche Medienskandal war aber ein "Umtrunk" nach einer der letzten Ausschusssitzungen. Dieser Umtrunk wäre wohl allen Nichtteilnehmern unbekannt geblieben, wäre da nicht das Unheil passiert, dass ein FPÖ-Abgeordneter – der, wie fast seine ganze Fraktion, provokativ stets Masken und Impfung verweigert hat – reihenweise Teilnehmer mit dem Corona-Virus angesteckt hat. Dieses Ansteckungsunheil ist aber noch harmlos gegen das, was man danach über den Teilnehmerkreis erfahren hat: SPÖ, FPÖ, Neos, die Regierungspartei(!) der Grünen und eine ganze Reihe mit ihnen sympathisierender Journalisten waren dabei. Nicht eingeladen war hingegen die Volkspartei, immerhin die größte Partei des Landes. Was eindeutig beweist: Journalisten und vier Parteien haben den gemeinsamen Kampf gegen die ÖVP gefeiert.

Noch schlimmer aber ist die Tatsache, dass keiner der teilnehmenden Journalisten vor Bekanntwerden des Infektions-Clusters über diese seltsame Feier berichtet hat. Dabei berichten sie sonst immer ausführlich über zahllose Politikerveranstaltungen und nennen alle bekannten Teilnehmer. Das nicht getan zu haben, ist journalistisch ein absolutes Foul. Das macht die Mainstream-Journalisten aus unabhängigen Beobachtern zu eindeutigen Verbündeten.

Noch degoutanter ist, dass diese Medien auch nachher absolut nichts unternommen haben, um wirklich zu informieren. Also, um erstens ihre Leser und Zuseher über den Teilnehmerkreis, zweitens über die eigene Teilnahme und drittens über die einladende Partei zu informieren. Dabei soll es sogar teilnehmende Journalisten geben, die sich selbst angesteckt haben! Das macht aus Verbündeten eindeutige Mittäter einer überaus anrüchigen Verschwörung. Das muss ihnen in den Augen jedes Bürgers jede Qualifikation als enstzunehmender Journalist entziehen. Denn ein solcher müsste die Information seiner Leser und Seher über alles stellen.

Aus der Weise, wie die einzelnen Medien über den Ausschuss berichtet haben, kann man ziemlich genau schließen, wer da aller dabeigewesen ist, auch wenn sie es kartellartig totzuschweigen versuchen.

Damit haben sich die Medien keinen guten Dienst erwiesen. Damit ist auch die vierte Staatsgewalt – was die Medien gerne wären –, also jener Faktor, der sich gerne als unabhängig ausgibt, auf das Widerlichste diskreditiert.

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