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Die Verhöhnung des Rechts durch den EuGH

Das Ja des obersten EU-Gerichtshofs zum Thema Anleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank war zwar schon lange befürchtet worden. Aber dennoch ist dieses Urteil in seinem blanken Zynismus zutiefst widerlich. Es hat nämlich nichts mit Recht zu tun, sondern nur mit der nationalen Herkunft der Mehrheit der Richter. Sie kommen aus Ländern, in denen man dauerhaft auf Kosten der Deutschen, Niederländer, Finnen (und bis vor kurzem auch Österreicher) sowie durch ungehemmtes Gelddrucken und Schuldenmachen leben will. Dazu kommt, dass in diesem EuGH etwa aus Österreich eine ganz weit links stehende Politikerin (Maria Berger) ohne einen einzigen Tag Erfahrung in der Justiz als „Richterin“ sitzt.

Linke – wie etwa auch jene in Griechenland – glauben ja ernsthaft, dass Geld nicht durch Arbeit, Leistung und Sparen, sondern einfach durch politischen Beschluss aus dem Nichts geschaffen werden kann.

Das EuGH-Urteil widerspricht aber nicht nur den langfristigen – und durch keinen Gerichtshof der Welt aufhebbaren – Gesetzen der Ökonomie, sondern schlicht auch jeder sprachlichen Logik. Dabei sollte diese eigentlich unverrückbare Grundlage jeder Rechtsprechung sein.

Konkretes Thema des Urteils war der Beschluss der Europäischen Zentralbank aus 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Staaten aufzukaufen. Dieser Beschluss öffnet ganz eindeutig der unlimitierten Staatsfinanzierung durch die EZB Tür und Tor. Was die EZB auch noch heute im Falle Griechenlands tagtäglich mit großen Summen tut. Dabei ist der technische Kanal zwar nicht der direkte Kauf griechischer Anleihen, sondern die ständig weiterlaufende Finanzierung des schönen griechischen Lebens durch ELA-Notfallkredite und Target-Verschuldung. Diese sind einst eigentlich nur als rein verrechnungstechnische und bankpolitische Maßnahmen geschaffen worden, wurden aber von Griechenland und EZB raffiniert als weitere Kreditlinie genutzt.

Sie klingen daher auch ein wenig harmloser – in Wahrheit freilich nur deshalb, weil es so komplizierte finanztechnische Konstruktionen sind, dass kein Europäer ihre Bedeutung durchschaut. ELA- und Target-Kredite wirken sich aber im Ergebnis genauso verheerend aus wie ein Ankauf von Staatsanleihen durch die Zentralbank. Sie machen zusammen nach glaubwürdigen Berechnungen inzwischen schon 179 Milliarden Euro aus!

Griechenland wird diese ebenso wenig zurückzahlen wie die rund 320 Milliarden offizieller Staatsverschuldung bei den anderen Euro-Ländern, beim IWF und bei Banken. Bei den Banken und anderen privaten Geldgebern hat Griechenland übrigens heute nur noch sehr wenig von seinen Schulden, weil diese viel vorsichtiger agieren als EZB und Staaten; und weil diese schon längst durch die EZB einen massiven „Haarschnitt“ erlitten haben.

Diese Schuldenlawine der Griechen trifft zur Gänze die Sparer und Steuerzahler in den anderen europäischen Ländern, die seit etlichen Jahren durch die EZB-Nullzinspolitik Schritt für Schritt enteignet werden.

Aber zurück zum direkten Anleihenkauf durch die EZB, also zur allerfrechsten Form der Staatsfinanzierung. Selbst dazu behauptet der EU-Gerichtshof nun trocken und im Widerspruch zu jeder Logik wörtlich: Das „verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten".

Da kann einem nur noch der Mund vor Empörung offen bleiben.

Das hat natürlich auch der deutsche Verfassungsgerichtshof ganz anders gesehen. Aber er hat – der Systematik des EU-internen „Rechts“-Systems folgend – den EuGH um eine Vorabentscheidung zu dieser Frage gebeten. Und die hat er eben nun gekommen. Jetzt werden wohl auch die Richter in Karlsruhe sich dem zähneknirrschend beugen – außer sie haben den Mut zu sagen: Damit ist die EU kein Rechtsgebilde mehr. Solcher Mut ist aber bei Richtern nicht zu erwarten.

Was auch immer Karlsruhe tut, das Faktum ist längst schon eindeutig: Die Mehrheit der Euro-Staaten tut, was sie wollen. Die rechtlichen Regelungen sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Es wird beinhart über jede noch so klare Bestimmung drübergefahren, wenn die politischen Interessen der Richtermehrheit nur groß genug sind, dass sich wahrscheinlich (die Abstimmungsergebnisse im Detail sind ja geheim) alle Richter nur noch nach nationalen Opportunitäten verhalten.

Jetzt werden viele Klugredner sagen, der direkte Anleihenkauf durch die EZB („Outright Monetary Transactions“) sei ohnedies nur angekündigt, aber in dieser Form nie verwirklicht worden. Überdies hätte schon diese Ankündigung für Beruhigung gesorgt.  

Das sind zwei extrem lächerliche Argumente.

Denn zum einen ist es ökonomisch wie rechtlich völlig gleichgültig, ob die EZB Griechenland via Target und ELA-Kredite sowie über Anleihenkäufe auf dem sogenannten Sekundärmarkt finanziert oder über „Outright Monetary Transactions“, also den „Primärmarkt“. Überdies ist für die rechtliche Beurteilung ja völlig egal, ob es um eine Ankündigung oder um eine konkrete Realisierung geht. Gleichzeitig macht ja gerade dieses Urteil jetzt auch den Weg für diesen Staatsfinanzierungsweg frei.

Zum anderen ist es völlig klar, dass zwar in der Tat durch solche Mätzchen kurzfristige Beruhigung erkauft werden kann – dass diese aber mittel- und langfristig umso verheerendere Folgen haben.

Am meisten bestürzt aber: Noch nie ist den Europäern so klar gezeigt worden, dass Recht und Verträge egal sind, dass auch in internationalen Gerichtshöfen nur nationale Interessenvertretung erfolgt.

Massive Rechtsbeugung hat noch nie in der Geschichte ohne Katastrophen geendet.

PS.: Die erwähnte EuGH-Richterin Berger will nach ihtrer Zeit im EuGH von der SPÖ natürlich noch weiter versorgt werden. Sie giert nach glaubwürdigen Quellen in der Justiz schon auf den Posten des österreichischen Verfassungsgerichtshofpräsidenten, also des Chefs der für die SPÖ heute schon wichtigsten Ideologiedurchsetzungs-Instanz.

 

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