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Integration nach Art des Verfassungsgerichtshofs

Der VfGH – einst als Hüter der Verfassung geschaffen – wird immer mehr zu einer Institution linksradikaler Gesellschaftsveränderung und Immigrationsförderung. Seine jüngste Entscheidung ist  geradezu unfassbar.(Mit nachträglicher Ergänzung)

Er hat zugunsten des Verbleibs einer Nigerianerin in Österreich judiziert, mit der Begründung, dass diese durch ihre Tätigkeit als Prostituierte hierzulande beruflich integriert sei. Jetzt wissen wir also, was dieser rot-schwarze Proporz-Gerichtshof unter Integration versteht. Dabei war davor zehn Jahre lang von allen Instanzen das Asylbegehren der Frau abgewiesen worden. Deren Rechtsanwälte aber haben unverdrossen die Causa immer weiter getrieben.

Ach ja, und nicht zu vergessen der zweite – genauso skandalöse – Aspekt: Man erfährt, dass die Frau auch noch zehn Jahre nach ihrer Einwanderung trotz dieses "Berufs" von einer „sozialen Einrichtung“ mit 290 Euro unterstützt wird. Pro Monat. Damit haben wir wieder ein eindrucksvolles Beispiel, wie die vielen Gelder für Sozialstaat und „humanitäre Organisationen“ wirklich ausgegeben werden.

Wetten, dass sich jetzt jede Menge einwanderungswillige Frauen als Prostituierte anmelden werden, da man damit ja ab jetzt Integration und „Selbsterhaltungsfähigkeit“ beweisen und das legale Aufenthaltsrecht in Österreich erreichen kann? Pardon, wohl nicht nur Frauen – es gibt ja im Zeitalter des Genderismus natürlich auch männliche Prostituierte . . .

Nachträgliche Ergänzung: nur wenige Stunden nach dem Verfassungsgerichtshof hat jetzt auch der EU-Gerichtshof die Asyl-Tore zur freien Einreise nach Europa noch weiter aufgerissen, als sie schon sind: Er hat de facto Homosexualität als allgemeinen Asylgrund anerkannt. Obwohl diese nicht einmal annähernd in einem völkerrechtlichen Vertrag als Asygrund steht. Obwohl diese praktisch nie objektiv überprüfbar ist. Aber eine solche "Judikatur" ist kein Wunder, wenn Österreich mit Zustimmung der ÖVP eine sozialistische Ministerin als österreichische "Richterin" an diesen Gerichtshof entsandt hat.

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