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FN 576: Unsere Strafjustiz

Endlich einmal hat die Polizei wieder einen Jugendlichen erwischt und festgenommen, der als Teil einer vermutlich europaweiten Bande in zahllose Diebstähle verwickelt war.

Was macht der Richter, vor dem der Knabe jetzt stand? Er hat selbst eine Sachverständige bestellt, die es offen ließ, ob der Bub schon über oder unter 14 Jahre alt ist, und ihn freigesprochen. Der Sachverständige der Staatsanwaltschaft hatte ihn hingegen zwischen 16 und 18 eingestuft (der Knabe selber hat sich überhaupt für 12 erklärt). Ich weiß zwar nicht, welcher der beiden Ärzte recht hat. Es ist aber mehr als erstaunlich, dass Strafrichter plötzlich den staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen von ihnen selbst bestellte entgegensetzen; denn genau das lehnen sie ja sonst fast immer ab. Es ist mehr als ärgerlich, dass mehrere Medien sofort von „Tricks“ sprechen, damit aber nicht etwa die Taschendiebbande meinen, sondern Polizei und Staatsanwaltschaft, die nun wegen neuer Delikte versuchen, den Knaben weiterhin – bis zur Rechtskraft seines Freispruchs – aus dem Verkehr zu ziehen. Und vor allem ist es mehr als unerträglich, dass mit großer Wahrscheinlichkeit und Hilfe der Justiz der Knabe bald wieder ungehindert in den Straßen seinem (meist nur für die Hintermänner) einträglichen Gewerbe nachgehen kann. Unter Beifall der NGO-Industrie und der linken Medien. Denn unsere Rechtsordnung bietet keinerlei Schutz gegen die immer zahlreicher werdenden Jugendlichen, die unter 14 Jahre alt sind (egal ob es nun stimmt oder nur behauptet wird) und berufskriminell agieren. Viele andere Rechtsstaaten tun das hingegen schon.

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