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Fußnote 492: Wenigstens eine EU-Katastrophe ist gescheitert

In der Wahlkampf genannten Ansammlung an Idiotie wird es kaum jemand zur Kenntnis nehmen: Aber der Europäische Gerichtshof hat ein für Österreich sensationell erfreuliches Urteil gefällt.

Der EuGH hat nämlich den Anspruch eines Deutschen auf eine Ausgleichszulage in Österreich abgeschmettert – zumindest sofern Österreich nachweisen kann, dass die Zahlung solcher Leistungen eine unangemessene Belastung des heimischen Sozialsystems darstellt. Diesen Nachweis zu erbringen, müssten selbst die schwächsten Juristen der Republik schaffen. Hinter diesem scheinbaren Einzelfall stand eine große Angst: Falls EU-Ausländer hier Ausgleichszulagen verlangen können, dann wird Österreich von Tausenden, vielleicht sogar Millionen solcher Pensionisten überrannt werden. Wobei weniger der Zuzug von älteren Deutschen Sorge gemacht hat, sondern von solchen aus Osteuropa, vor allem dem Balkan mit ihren Minirenten. Jetzt sind zwei Dinge EU-amtlich: Erstens, die Ausgleichszulage ist eine Sozial- und nicht eine Versicherungsleistung; zweitens haben EU-Ausländer keinen gleichberechtigten Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben. Sonst hätte eine Lawine gedroht. Hat sich doch schon binnen der letzten drei Jahre die Zahl der EU-Bürger mit Ausgleichzulagenansprüchen in Österreich verdoppelt. Kein Wunder, leistet sich die Republik doch das freigiebigste Pensionssystem Europas (wenn nicht der Welt). Ohne es sich leisten zu können.

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