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Acht Merkwürdigkeiten im Krieg der Staatsgewalten

Die neueste Wendungen in der unendlichen Korruptionsgeschichte sind in mehrfacher Hinsicht so merkwürdig, dass einem der Mund offen bleibt. Und dass man nicht mehr an Zufälle glauben kann. (Mit einer nachträglichen Ergänzung)

Da will sich die Staatsanwaltschaft einen schwarzen Abgeordneten zur Strafverfolgung ausliefern lassen. Vorwurf ist die Annahme eines Druckkostenbeitrags von 10.000 Euro für eine von ihm geleitete Parteizeitung. Werner Amon soll dazu „befragt“ werden, obwohl ja die Annahme von Parteispenden zwar anrüchig sein mag, aber nicht strafbar ist. Eine solche „Befragung“ könnte man aber trotzdem als in Ordnung ansehen – wenn nicht eine ganze Reihe unglaublicher Nebenerscheinungen zu konstatieren wäre, die klarmachen, dass da gar nichts in Ordnung ist.

Denn die gleiche Staatsanwaltschaft hat seit vielen Monaten Null Interesse daran gezeigt, den roten Werner Faymann zu ganz ähnlichen Vorwürfen wie gegen den schwarzen Werner Amon zu fragen. Nämlich zu den Bestechungsgeldern, die Faymann – unter anderem – von der ÖBB zu Boulevardzeitungen fließen hat lassen.

Es gibt in Wahrheit nur zwei Unterschiede zwischen Faymann und Amon: Bei der Bestechung aus Mitteln von ÖBB und Asfinag ist es um Hunderte Male größere Beträge gegangen als bei dem Verdacht gegen Amon. Und: Faymann hat mit der Vergabe von Anzeigen an die Kronenzeitung & Co auch gleich das Aktiengesetz verletzt sowie Amtsmissbrauch begangen, indem er öffentliche Mittel zu seiner persönlichen Bewerbung eingesetzt hat. Aber Faymann ist für die Staatsanwälte offenbar tabu. Das ist nicht mehr bloß merkwürdig, sondern stinkt zum Himmel.

Zweite Merkwürdigkeit ist der Zeitpunkt: Dieser Auslieferungsantrag gegen Werner Amon kommt nur wenige Tage, nachdem derselbe Amon die Absicht eines von ihm geleiteten Parlamentsausschusses angekündigt hat, das unglaubliche Desinteresse der Staatsanwaltschaft an weiteren Tätern im Falle Kampusch nun durch ein FBI-Team untersuchen zu lassen (so haben es die Strafverfolger etwa Kampusch erspart, jemals unter Wahrheitspflicht zu ihren diesbezüglichen Beobachtungen, ihren vielen Widersprüchen sowie ihren vielen Skiausflügen und Geburtstagsfeiern in der Gefangenschaft befragt zu werden). Das Zustandekommen dieser FBI-Untersuchung ist eine Mega-Blamage für die Staatsanwälte, die sich in den letzten Jahren immer gegenseitig Persilscheine ausgestellt hatten. Und die zufällig alle einer Partei nahestehen, die Amon trotz eines Koalitionsbündnisses gar nicht nahesteht.

Dritte Merkwürdigkeit: Der Auslieferungsantrag wird nur wenige Stunden nach einer weiteren Blamage der Staatsanwaltschaft bekannt: Sie hatte über zwei Instanzen Anklage gegen einen FPÖ-Politiker wegen eines islamfeindlichen Computerspiels erhoben und ist nun mit Bomben und Granaten gescheitert. Womit sich die Staatsanwaltschaft neuerlich ganz eindeutig als schwer linkslastiges Instrument positioniert hat.

Vierte Merkwürdigkeit: Der Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft liegt auch in auffallender zeitlicher Nähe zum krachenden Scheitern zweier Gesetzesvorstöße aus dem Dunstkreis der Strafverfolger. Einmal wollten sie ohne Vorausgenehmigung durch einen Richter und ohne Rücksicht auf irgendeinen verfassungsrechtlichen Geheimnisschutz Zugriff auf beschlagnahmte Unterlagen; und ein andermal wollten sie sich die Kompetenz zur prozesslosen „Diversion“ (also zu staatsanwaltlicher Privatjustiz ohne Richter) in erweitertem Umfang auch in Korruptionsangelegenheiten aneignen. Es wäre nun allzu menschlich, wenn sich da jemand gedacht hat: Wenn uns schon das Parlament die erweiterte Diversion verwehrt, dann schnappen wir uns halt den nächstbesten Abgeordneten, um zu zeigen, was die logische Konsequenz dessen ist, dass wir Bagatelldelikte nicht mit Hinterzimmer-Deals einstellen dürfen. Und außerdem lenkt das perfekt von der Pannenserie ab.

Fünfte Merkwürdigkeit: In den Stunden vor dem Auslieferungsantrag ist die Staatsanwaltschaft gleich noch einmal total blamiert worden, als ein bekannter Gutachter einem Staatsanwalt massive Beeinflussungsversuche vorgeworfen hat. Noch blamabler war die nur noch aus rotzig zu bezeichnende Stellungnahme einer Sprecherin der Strafverfolger, der Gutachter solle halt Anzeige erstatten, wenn ihm was nicht passt.

Sechstens: Die meisten Zeitungen nehmen nun massiv gegen Amon Stellung. Sie begreifen aber allesamt nicht, dass die mit dem Auslieferungsantrag sichtbar gewordene Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft auch sie alle auf die Anklagebank bringen muss. Denn es gibt keine Zeitung, die nicht im Laufe der Jahre die diversesten „Druckkostenbeiträge“ (beziehungsweise beim ORF: „Produktionskostenzuschüsse“) kassiert hätte. Die Medien hatten dabei aber ganz sicher genausowenig wie Amon das Gefühl, etwas Unrechtes zu tun. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch der interessanten Meinung, ein Firmenvorstand, der einen Druckkostenbeitrag an eine Zeitung zahlt, begehe Untreue, weil ja keine Gegenleistung in Form eines Inserats zu sehen ist (die Argumentationslinie Amons, dass es eine Beilage der Telekom gegeben habe, die nun leider nicht mehr auffindbar ist, ist ja wenig glaubwürdig). Und noch interessanter ist die zweite Meinung der Staatsanwaltschaft, die Zeitung begehe durch Annahme des Druckkostenbeitrags strafbare Beihilfe zur Untreue. Die Wahrheit ist eine ganz andere – wenngleich ebenfalls für die Medien nicht sehr schmeichelhafte: Natürlich gibt es auch bei „Druckkostenbeiträgen“ genauso eine Gegenleistung wie bei Anzeigen – die besteht halt nur nicht in Form eines Inserats, sondern in der inhaltlichen Berichterstattung der Zeitung. Korrupt verhalten sich dabei vor allem die Medien. Und zwar nicht als bloße Beiträger. Sondern durch Betrug am Leser.

Siebente Merkwürdigkeit ist der wirklich schon beängstigend abstruse Alternativvorwurf der Staatsanwälte: Wenn es schon keine Untreue war, dann war‘s halt Geldwäsche. Ich habe darüber seither mit etlichen Juristen gesprochen, alle haben nur noch verächtlich den Kopf geschüttelt. Angesichts solcher juristischer Purzelbäume wundert es fast schon, dass nicht als weitere Alternativdelikte Amons auch noch Kindesmissbrauch und Neutralitätsverletzung ins Spiel gebracht werden.

Achte Merkwürdigkeit ist der Atomkrieg unter schwarzen Politikern. Wenn die ÖVP-Justizministerin öffentlich dem ÖVP-Klubobmann „Verschwörungstheorien“ vorwirft, dann ist das ein seit vielen Jahren nicht mehr öffentlich hörbar gewesener Ton zwischen Spitzenexponenten gewesen. Danach kann ihr eine ordentliche Parteiführung nur noch die Heimkehr als Assistenzprofessorin für Arbeitsrecht nach Graz empfehlen. Diese Ministerin kann ja nicht ernsthaft erwarten, dass ihr bei weiteren Misstrauensvoten ein Verschwörungstheoretiker noch einmal die Mauer macht. Es wäre zwar noch irgendwie – wenn auch schwer – nachvollziehbar, wenn sich die Frau Karl vor die Staatsanwälte stellt. Trotz all der Peinlichkeiten, in die sie von diesen hineingezogen worden ist. Es ist aber nur noch als offene Provokation oder grenzenlose politische Dummheit zu werten, wenn Karl das gleich mit einem Frontalangriff auf den eigenen Fraktionsobmann verbindet. Intelligent wäre dieses Verhalten nur dann, wenn ihr Abgang ohnedies schon fix ist und sie jetzt halt die Gelegenheit ergreift, um sich noch schnell die Märtyrerkrone der linken Medien zu holen. Sie begreift nur nicht, dass eine solche Krone nach wenigen Tagen verwelkt sein wird.

PS.: In der ÖVP gilt ja der steirische Parteiobmann Schützenhöfer als der Schuldige an Karl, die sich auch mit einem Kabinettsjob für Schützenhöfer junior bedankt hat. Jedoch: Auch Werner Amon kommt aus dem steirischen ÖAAB und ist dessen Wiener Aushängeschild. Das macht die Sache noch an einer weiteren Front pikant.

Nachträgliche Ergänzung: Offenbar wurde Werner Faymann doch von der Staatsanwaltschaft befragt. Es soll im Februar in aller Vertraulichkeit passiert sein. Diese war möglich, weil Faymann nicht Abgeordneter ist und daher nicht eigens ausgeliefert werden musste. In diesem einen Punkt haben sich die Merkwürdigkeiten jedenfalls reduziert.

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