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Wie eine Privatrechtsgesellschaft freier Bürger aussehen könnte

Die „Österreichischen Schule der Volkswirtschaftslehre“ greift weit über den Bereich der Ökonomie hinaus. Das zeigt etwa das 1949 erschienenen Hauptwerk Ludwig von Mises’, „Human Action“. Die Lehren der „Österreichischen Schule“ könnten als Grundlage einer ausschließlich privatrechtsbasierten Gesellschaftsordnung dienen.

Ohne auf Fragen hinsichtlich deren technischen Organisation im Detail einzugehen, soll an dieser Stelle, anhand der Beurteilung sich jeder Gesellschaft stellenden Herausforderungen, das Wesen einer staatsfreien Privatrechtsgesellschaft erläutert werden.

Soziale Sicherung

Erfolgt durch den Einzelnen. Keine, oder sehr niedrige Steuern und keinerlei Hindernisse auf dem Weg in die selbständige Tätigkeit begünstigen die Möglichkeit zur Eigenvorsorge. Damit reduziert sich der Anteil der Bedürftigen auf eine leicht überschaubare Zahl von Personen. Wenige gibt es, die nicht können. Viele dagegen, die (vom rezenten Wohlfahrtstaat dazu nach Kräften motiviert!) nicht wollen!

Es kann aber kein Recht darauf geben, auf Kosten anderer zu leben – ohne damit innere Widersprüche zu etablieren. Damit gibt es aber auch keine garantierten Ansprüche auf Vermögensbestandteile Dritter. Ein Rechtsanspruch auf von Dritten zu leistende Frondienste existiert daher nicht. Wohlfahrt ist eine Aufgabe freiwilliger Verbände wie Caritas, Diakonie oder nichtkonfessioneller wohltätiger Organisationen.

Gesundheitswesen

Nahrung, Bekleidung und Behausung kosten Geld. Gesundheitsdienstleistungen ebenfalls. Es gibt keinen logischen Grund, warum man zwar für einen Mantel, eine Semmel oder einen Liter Milch bezahlen muss, den Gips am Bein oder ein Antirheumatikum aber „gratis“ erhalten soll. Das staatliche Krankheitsverwaltungssystem ist ineffizient und teuer (Beispiel: Krankenhäuser in unmittelbarer Nähe zueinander, wie in Mödling/Baden oder Stockerau/Korneuburg) – und von widerstreitenden Interessen geprägt.

Die Kostenintransparenz für die Beitragszahler sorgt für eine unbekümmerte Nachfrage. Die Förderung einer Nulltarifmentalität lädt zu sozialer Verantwortungslosigkeit ein. Private Arztpraxen werden (nicht nur von Rentnern) als kommode Wärmestuben zweckentfremdet. Das Vergnügen am Verzehr unbekömmlicher Kost, an exzessivem Alkoholkonsum oder der Ausübung gefährlicher Sportarten liegt beim Einzelnen, die Kosten der Wiederherstellung dadurch Erkrankter dagegen werden sozialisiert.

In einer Privatrechtsgesellschaft existiert dagegen weder eine Zwangsversicherung noch eine Versicherungspflicht. Wer Leistungen benötigt, bezahlt entweder selbst dafür, oder die von ihm freiwillig abgeschlossene Versicherung tut das. Wer nicht zahlt, hat auch keine Ansprüche. Er kann sich aber im Notfall jederzeit an privat finanzierte Hilfsorganisation wenden.

Geld

Es gibt weder ein staatlich verordnetes noch produziertes Zwangsgeld. Geld war von Anbeginn ein Produkt des Marktes – nicht das einer planenden Behörde. Staatliche Währungsmonopole und ein freier Markt passen nicht zueinander! Geld ist, wie auch die Sprache, „spontan“ entstanden, als Folge menschlichen Handelns, nicht als per Hoheitsakt konstruiertes Ergebnis eines Plans.

Jeder Bürger ist frei zu entscheiden, in welcher Währung er seine Geschäfte abzuwickeln wünscht. Wer das für utopische Phantasie hält, sollte sich vergegenwärtigen, dass in den USA erst 1913 eine einheitliche Währung und ein monopolistischer Geldproduzent auf den Plan trat.

Noch jedes staatliche Geld wurde früher oder später ein Opfer von Manipulationen zu Lasten der Bürger: Hyperinflationen, Währungsreformen und Geldwertvernichtung sind das typische Kennzeichen staatlicher Geldmonopole. Zentralbanken sind Inflationierungsbehörden und damit die natürlichen Feinde jedes Sparers.

Pensionen

Prinzip Eigenvorsorge. Einen „Generationsvertrag“, gibt es nicht. Staatliche Umlagesysteme gleichen in einer alternden Gesellschaft Pyramidenspielen. Jeder Bürger hat daher nach Belieben und seinen Möglichkeiten selbst für sein Alter vorzusorgen, mittels Lebensversicherungen, Firmenbeteiligungen, Vermietung und Verpachtung, durch das Anlegen von Horten, etc., oder er arbeitet stattdessen lebenslänglich – was dem herrschenden Frühverrentungszeitgeist natürlich massiv zuwiderläuft.

Für Problemfälle – aus Eigenverschulden oder schicksalhaft bedingt – sind private Wohlfahrtsvereine zuständig. Die jahrzehntelang geübte Praxis des jedes Verantwortungsgefühl zerstörenden Wohlfahrtsstaates hat zu einer Erosion des Vorsorgegedankens geführt.

Das beschriebene, privat organisierte System hat sich indes als absolut funktionstüchtig erwiesen. Chile hat unter Augusto Pinochet und Jose Pinera die Umstellung des Umlagesystems auf ein durch Kapital gedecktes Prinzip erfolgreich vorexerziert. Und es funktioniert – ohne dass Menschen zu Hunderttausenden verhungern. Denn sie wissen eben, dass sie für sich selbst verantwortlich sind!

Schule

Es gibt keine staatliche Zwangsvollstreckung – und damit auch keine Kindesverstaatlichung wie im Status quo. Staatliche Schule bedeutet zuallererst Erziehung und Formung von Untertanen, nicht aber die Vermittlung relevanter Bildung. Ohne entsprechende Bildung und berufliche Ausbildung kann eine zunehmend wissensbasierte Gesellschaft aber nicht überleben. Es ist daher zunächst an den Eltern, für ihre Kinder die ersten Weichen zu stellen und für deren Unterricht zu sorgen. Das kann in professionellen Anstalten, in privat finanzierten Schulen, oder – wie in den USA, insbesondere bei religiösen Randgruppen weit verbreitet – auch in Form von „Homeschooling“ erfolgen. Die Eltern sind allemal die vertrauenswürdigsten und besten Anwälte ihrer Kinder, nicht die bezahlten Agenten des Leviathans.

Wie Milton Friedman einst korrekt festgestellt hat: „Es gibt kein freies Mittagessen!“ Schulen, Akademien und Universitäten sind daher kostenpflichtig. Der Wettbewerb unter den Anbietern von Bildungsinhalten sorgt – wie in jedem anderen nach Marktgesetzmäßigkeiten organisierten Bereich – für Qualität und niedrige Kosten. Die Kinder von Mittellosen oder Waisen werden von Sponsoren und Schulmäzenen unterstützt.

Drogen, Kriminalität

„Opferlose Verbrechen“ gibt es in einer freien Gesellschaft nicht. Entweder die Rechte Dritter werden verletzt oder eben nicht. Wer sich in seinem Haus betrinkt, Marihuana raucht oder Sexorgien mit zustimmenden Erwachsenden organisiert, schädigt niemanden. Wer mit seinem Ferrari – dort wo es gefahrlos möglich ist - Tempo 300 fährt, auch nicht.

Derlei „Vergehen“ sind daher keine und werden folglich auch nicht bestraft. Konsequenzen hat indes derjenige zu gewärtigen, der Dritte, etwa in Folge unverantwortlichen Schnellfahrens in alkoholisiertem Zustand, schädigt.

Aufgabe der Sicherheitspolitik ist es, die kollektive Sicherheit zu befördern, nicht sie zu reduzieren. Durch die Kriminalisierung von Drogen, egal ob Alkohol, Cannabis oder Heroin, geschieht aber genau das. Man züchtet die organisierte Kriminalität der Drogenproduzenten und -verteiler einerseits und die Beschaffungskriminalität der Abhängigen andererseits. Mehr als 50 Prozent der Gefängnisinsassen in den USA sitzen mittelbar oder unmittelbar wegen Drogendelikten ein. Im Norden Mexikos tobt – einer irrwitzigen Drogengesetzgebung sei Dank – seit geraumer Zeit ein regelrechter Krieg, der jährlich Tausende Menschenleben fordert.

Es steht einem Staat nicht zu, mündigen Bürgern in Fragen der privaten Lebensführung Vorschriften zu machen. Kinder über die Gefahr des Drogenkonsums aufzuklären, bzw. sie davon fernzuhalten, ist zuallererst die Aufgabe der Eltern, nicht die einer staatlichen Tugendbehörde.

Paternalismus hat in einer freisinnigen Gesellschaft keinen Platz. Bei der Verfolgung von Verbrechen steht das Ziel der Wiedergutmachung, nicht das bloße Wegsperren von Delinquenten auf Kosten der Opfern, im Mittelpunkt. Mörder haben keinen Anspruch darauf, weiterzuleben, da sie ein Leben „gestohlen“ haben und der Grundsatz des Tatausgleichs die Rückgabe des gestohlenen Gutes erfordert.

Ehe, Familie

Es liegt auf der Hand, dass Eltern in längeren Zeithorizonten denken als Kinderlose. Nach den Eltern kommt eben nicht – wie für kinderlose Hedonisten – die Sintflut. Die Zeitpräferenzrate liegt bei ihnen füglich niedriger als bei Menschen ohne Kinder. Eine niedrige Zeitpräferenz – also die Fähigkeit und Bereitschaft, Konsumentscheidungen zugunsten der Nachkommen auf die Zukunft zu verschieben, begünstigt die Vermögensbildung.

Eine Gesellschaft, in der Eigenverantwortung und Zukunftsorientierung etwas zählen, wird daher der Ehe und Mehrkindfamilien positiv gegenüberstehen. Der Wohlfahrtsstaat hat es im krassen Gegensatz dazu dahin gebracht, dass nur noch das Prekariat sich reproduziert – und zwar zu Lasten des Mittelstandes, der sich Kinder nicht mehr leisten zukönnen glaubt.

Die daraus resultierende Abwärtsspirale hat etwa Thilo Sarrazin in seinem Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ in allen Details beschrieben, ohne allerdings zur logischen Konsequenz zu finden, den Wohlfahrtsstaat dafür verantwortlich zu machen und dessen sofortige Abschaffung zu fordern.

Landesverteidigung

Zwangsverpflichtung – eine allgemeine Wehrpflicht – gibt es nicht. Bürger gegen deren Willen zu einem Dienst zu pressen, mit dessen Zielen sie sich nicht identifizieren können, liegt nahe an der Sklaverei und ist daher inakzeptabel. Die Verteidigung nach außen erfolgt, nach dem Vorbild der Armee George Washingtons im Unabhängigkeitskrieg gegen die Briten, ausschließlich durch Freiwilligenmilizen,verstärkt durch professionelle Kader, die für den Einsatz modernster Waffensysteme verantwortlich sind. Diese können von privaten Sicherheitsfirmen bereitgestellt werden.

Erst die allgemeine Wehrpflicht, die im Zuge der napoleonischen Kriege „erfunden“ wurde, hat zu einer totalen Politisierung und Militarisierung der Gesellschaften geführt, die vordem undenkbar war. Die Nachteile einer Zwangsrekrutierung sind unübersehbar.

Waffenbesitz

Ist frei. Kein redliches Geschäft – auch nicht der Kauf eines Gewehres – unterliegt einer Beschränkung. Kriminelle finden immer Mittel und Wege, sich zu bewaffnen. Es ist zynisch, friedliebende Bürger – die potentiellen Opfer – zu entwaffnen, während man die illegale Bewaffnung krimineller Gewalttäter niemals unterbinden kann und damit rechtschaffene Bürger der Willkür von Gangstern aussetzt, denen sie sich wehrlos gegenübersehen.

An der Freiheit des Waffenbesitzes bemisst sich die Freiheit der Bürger einer Gesellschaft. Sklaven und den Insassen totalitärer Staatsgebilde war und ist der Waffenbesitz strikt verboten.

Diskriminierungsverbote

Gibt es in einer freien Gesellschaft nicht. Diskriminieren heißt unterscheiden und das kann nicht ohne Zerstörung der Freiheit unterbunden werden. Jedermann kann frei entscheiden, mit wem er Verträge abzuschließen gedenkt und mit wem nicht. Derjenige, der aus Angst vor einem Vermögensschaden oder aus Sorge um seine Sicherheit seine Wohnung nicht an Schwarze, Briten, Rothaarige, Brillenträger oder Behinderte vermieten will, kann dazu nicht genötigt werden.

Der Gastwirt, der sich etwa weigert, Familien mit Kindern zu bedienen, weil er keine Kinder mag, der darf das tun. Er hat dafür die Kosten der von ihm geübten Diskriminierung zu tragen – indem er auf Geschäfte mit Familien verzichtet.

Ein konsequent zu Ende gedachtes Diskriminierungsverbot würde selbst die Wahl des Sexualpartners kriminalisieren. Dann hätten nämlich alle verschmähten Kandidaten ein Schadenersatzrecht gegen den/die Diskriminierende(n). Welch eine absurde Vorstellung!

Subventionen/Protektionismus

Subventionen sind der klassische Ausdruck für die Unterstützung eines vom Markt abgelehnten Verhaltens. Wenn niemand Maßschuhe oder Maßanzüge nachfragt, ist es widersinnig, Menschen dafür zu belohnen, dass sie Schuhe oder Anzüge per Hand herstellen. Das würde einerseits unwirtschaftliches Handeln fördern und andererseits die Entscheidung von Menschen, die bereits auf dem Markt ihre Präferenzen bekundet haben, indem sie nämlich keine Maßschuhe oder -anzüge kaufen, konterkarieren.

Auf Basis welchen Rechts sollte das geschehen? Subventionen – gleich wofür – widersprechen dem Prinzip der freien Entscheidung des mündigen Bürgers und sind daher abzulehnen. Sie sind ein Instrument planwirtschaftlichen Denkens und führen zwangsläufig zur Konservierung unrentabler Strukturen, zur Umverteilung von produktiven zu unproduktiven Teilen der Wirtschaft, gleich welcher Branche.

Umweltfragen

Eine freie Gesellschaft ist nicht blind für Umweltfragen. Es war der Staat des 19. Jahrhunderts, der – um bestimmte Industrien zu fördern – einseitig in Eigentumsrechte eingegriffen und die Möglichkeit zur Forderung von Schadenswiedergutmachung ausgeschlossen hat – z. B. infolge von Schmutzemissionen.

Ein strikt angewandtes Eigentumsrecht bietet jederzeit Titel zur Klage gegen die individuelle Schädigung durch Fremdeinwirkung. Für die ist allerdings ein Nachweis zu erbringen, der mitunter schwierig gelingt.

Zusammenfassung

Der auf den Erkenntnissen der Österreichischen Schule fußende Libertarismus orientiert sich strikt am Individuum und lehnt jeden Kollektivismus ab. Seine Wurzeln reichen in die Spätscholastik, wie den in Salamanca lehrenden Jesuiten Mariana, in die Philosophie von John Locke und die der schottischen Moralphilosophen David Hume und Adam Smith, sowie zu den französischen Physiokraten wie Jean-Babtiste Say und Frédéric Bastiat zurück.

Der immer wieder gegen den Libertarismus erhobene Vorwurf der „Unchristlichkeit“ entbehrt jeder Grundlage: Das Neue Testament kennt ebenfalls ausschließlich die Verantwortung des Einzelnen! In einer auf strikte Subsidiarität bedachten Gesellschaft freier Bürger ist – wie auch in der christlichen Lehre – kein Platz für Paternalismus, Zwang und Gewalt!

Eine libertäre Alternative zum Zentralismus bildet, neben der oben beschriebenen „voluntaristischen“ Privatrechtsgesellschaft, auch die Kleinstaaterei. Je kleiner die politische Einheit, desto milder der Umgang deren Regierung mit dem Bürger. Die Möglichkeit zur „Abstimmung mit den Füßen“ zwingt die politischen Eliten zum Maßhalten. Positive Beispiele: Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg Hong Kong, Singapur – allesamt im Index of Economic Freedom der Heritage Foundation auf den vordersten Plätzen.

Die radikalere Alternative zum staatlichen System ist dagegen das herrschaftsfreie, privatrechtlich organisiertes System, frei finanziert, ohne die Pflicht zur Leistung von Zwangsabgaben, in welchem der Rechts- und Eigentumsschutz des Bürgers von miteinander konkurrierenden Agenturen wahrgenommen wird. Diese Agenturen könnten etwa aus heute bestehenden Versicherungsunternehmen hervorgehen.

Private Firmen, die sich des Eigentumsschutzes der bei ihnen Versicherten annehmen, hätten – im Gegensatz zum Staat – größtes Interesse an Konflikt- und Schadensvermeidung und würden den Bürger, falls dennoch ein Schaden einträte, abfinden. Der Staat dagegen maximiert unentwegt seine Einnahmen, ohne aber den Bürgern entsprechend verbesserte Leistungen anzubieten.

Am Beginn des Weges steht in jedem Fall die Zurückdrängung von Zwangsgesellschaften durch das Instrument der Sezession. Das bedeutet den Austritt kleinerer aus größeren Organisationen – das Gegenteil dessen, was wir gegenwärtig im Zuge des Ausbaus der politischen Strukturen der EUdSSR erleben. Der Frieden und Wohlstand mehrende Freihandel benötigt keine politische Union – keine harmonisierten Sozialstandards und schon gar keine „harmonisierten“ Steuerlasten.Die Träger des Marktes – freie Bürger – treffen „zwanglos“ täglich ihre demokratischen Entscheidungen mit der Geldbörse: Jede ausgegebene Geldeinheit ist eine Stimme – und damit die perfekte Demokratie der Zahler.

Ob der Wohlfahrtsstaat an seine Grenzen gekommen ist und implodieren wird wie der Sozialismus anno 1989, ist also nicht mehr die Frage. Diese stellt sich lediglich nach dem Zeitpunkt, zu dem das geschieht, und der vermutlich recht dissonanten Begleitmusik dieses Ereignisses.

Margaret Thatcher stellte einst hellsichtig fest: „Das Problem mit dem Sozialismus ist, dass ihm früher oder später das Geld fremder Leute ausgeht.“ Wir sind mittlerweile so weit. Es ist daher an der Zeit für etwas Neues!

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

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