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Die Methoden der Staatsanwälte, „Journalisten“ und Geheimdienste

Als leidgeprüfter Österreicher möchte man es fast schon als Fortschritt werten, dass die sogenannte Korruptionsstaatsanwaltschaft das Verfahren gegen Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka bereits nach zwei Monaten eingestellt hat. Freilich haben sämtliche befragten Strafrechtler schon nach 24 Stunden gewusst, dass da weit und breit kein strafbares Verhalten zu finden ist, selbst wenn der geheimnisvolle Mitschnitt von angeblichen Aussagen des inzwischen verstorbenen Justiz-Sektionschefs Pilnacek korrekt und nicht Produkt einer der vielen kriminellen Manipulationen linker Agitatoren und Spione nach dem Muster Ibiza, Potsdam, Silberstein gewesen ist.

Der Grund, warum man der WKStA dennoch die Tatsache, dass sie "schon" nach zwei Monaten eingestellt hat, zugute halten könnte, ist eine zweite Tatsache, nämlich dass "normalerweise" die schwarzen und blauen Opfer der WKStA oft viele Jahre warten müssen, bis sie wieder von den kafkaesken Verdächtigungen befreit ruhig schlafen und an die Rückzahlung ihrer meist gewaltigen Verteidigungskosten gehen können. Dabei hätte auch in den meisten dieser Fälle ein objektiver juristischer Sachverstand schon nach wenigen Tagen das Fehlen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts feststellen müssen. Aber in der WKStA liebt man halt die wildesten Verschwörungstheorien linker Kampfmedien.

Man kann nur rätseln, warum das diesmal flotter ging:

  • Wollten die Zadic-Staatsanwälte das erkennbar substanzlose Thema möglichst frühzeitig vor den September-Wahlen vom Tisch haben?
  • Ist ihnen klar geworden, dass sie in einem Jahr höchstwahrscheinlich nicht mehr unter dem Schutz einer linksradikalen Justizministerin agieren werden können und dass sie sich daher im Eigeninteresse zu mäßigen versuchen?
  • Oder sind sie davon ausgegangen, dass ohnedies schon ein "Mission accomplished!" gilt?

Diese erfüllte Mission war ganz eindeutig die Aufgabe, ÖVP und FPÖ ständig in eine Wolke des Korruptionsgestanks zu hüllen. Und diese Wolke ist ja jetzt nicht aus der Welt, weil nach dem Plutarch zugeschriebenen Motto "Aliquid semper haeret" immer irgendetwas in den Köpfen der Bürger haften bleibt. Dieser Erfolg wurde schon deshalb erzielt, weil in der Vorweihnachtszeit die linken Mainstreammedien, vor allem der ORF, riesig über die angebliche Intervention Sobotkas in ein laufendes Strafverfahren berichtet haben (wobei auch in diesem Fall übrigens die Strafbarkeit sehr fragwürdig gewesen wäre). Dieser Berichtslawine an Vorwürfen wird jetzt halt die presserechtlich notwendige dürre Feststellung folgen, dass eingestellt worden ist.

Dazu kommt, dass die WKStA in den letzten Jahren ein wirkliches Trommelfeuer gegen Schwarz und Blau losgelassen hat, während sie sich für die wirklichen Korruptionsfälle in diesem Land nie interessiert hat. Diese wären vor allem in den riesigen Bestechungsinseraten aus dem Imperium der Gemeinde Wien zu suchen, aber auch in den angeschwollenen Geldflüssen grüner Ministerien an die grünen NGOs. Zu einer wirklichen rechtskräftigen Verurteilung haben es die Staatsanwälte in ihrer politischen Hexenjagd aber praktisch nie gebracht. Statt dessen müssen sie beispielsweise, neben zahllosen anderen Verfahren, folgende Schlappen verbuchen:

  • H.C. Strache: 2 Freisprüche und 10 Einstellungen;
  • Gernot Blümel: Einstellung;
  • Michaela Steinacker (ÖVP-Abgeordnete): Einstellung;
  • Niedrist (Beamter): Einstellung;
  • Landeshauptmann Wallner: Einstellung;
  • Pilnacek: Freispruch;
  • Spitzenbeamte des Integrationsfonds: Einstellung;
  • Bankaufsicht Commerzialbank: Einstellung;
  • Novomativ: Einstellung.

Das sind nur jene Justiz-Peinlichkeiten, die sofort in Erinnerung kommen. In allen Fällen haben sie für die Opfer einen gewaltigen wirtschaftlichen und psychologischen Schaden bedeutet. Und nie sind bisher die schuldigen, zumindest leichtfertigen Staatsanwälte bisher irgendwie zur Rechenschaft gezogen worden.

Dazu kommt die von der WKStA verschuldete Zerschlagung des Verfassungsschutzes und der infame Abschuss der Rechtsschutzbeauftragten. Dazu kommt die Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof massive Verletzung der Grundrechte durch die Staatsanwälte und die reihenweise Handy-Beschlagnahme ohne richterliche Kontrolle getadelt hat. Dazu kommt, dass das Zadic-Ministerium selbst in ein Strafverfahren zugunsten einer Klimakleberin (eigentlich Betoniererin) eingegriffen hat, der Untersuchungshaft gedroht hat (also genau das gemacht hat, was Sobotka vorgeworfen worden war!). Dazu kommt die reinen Wahlkampf darstellende Einsetzung einer Untersuchungskommission wegen der Vorwürfe auf dem angeblichen Pilnacek-Tonmitschnitt, die nicht nur im verfassungsfreien Raum schwebt, sondern die von Anfang an durch eine klare Schlagseite geprägt gewesen ist.

Warum hatten die angeblich Sobotka belastenden Worte auf dem dubiosen Gesprächsmitschnitt keinerlei juristisches Substrat, selbst wenn Pilnacek das entgegen allen anderen seiner sonstigen Aussagen so gesagt haben sollte? Ganz einfach deshalb, weil Sobotka auch dann nur ein jedem Staatsbürger zustehendes Recht genutzt hätte, sich über ein (nicht nur) seiner Meinung nach skandalöses Verhalten der Staatsanwälte zu beschweren.

Damit gleicht dieser Fall der geplatzten Vorwürfe gegen Sobotka absolut jenen Mega-Affären, die in letzter Zeit die deutsche, beziehungsweise österreichische Innenpolitik dominiert haben, wo ebenfalls dubiose Lauschangriffe von den Linksparteien und linken Medien ins Monströse aufgeblasen worden waren:

  • Das ist der Fall Ibiza, wo nichts von dem Erlauschten strafrechtlich ein Delikt dargestellt hatte – auch wenn es den alkoholisierten H.C. Strache in ein charakterlich übles Licht gerückt hat, und auch wenn es von der WKStA in der Folge zu Dutzenden Hausdurchsuchungen und Handybeschlagnahmen genutzt worden ist (die sich später fast alle als rechtswidrig herausgestellt haben).
  • Das ist der Fall des (höchstwahrscheinlich mit Hilfe des deutschen Verfassungsdienstes) von einer regierungsnahen linken "Journalisten"-Gruppe belauschten Potsdamer Treffens – auch dort ist nach allem, was man bisher weiß, nichts Rechtswidriges passiert. Es wurden vielmehr bloß Vorschläge für strengere Rechtsregeln gegen die überhandnehmende Migration und zur vermehrten Abschiebung ("Remigration") ausgetauscht. Man kann diese Vorschläge nun gewiss kritisieren – oder loben –, aber in einem Rechtsstaat sollten jedenfalls Vorschläge zu einer rechtlichen Änderung von Gesetzen oder Verfassungsbestimmungen niemals strafbar sein, egal welchen Inhalt sie haben. Sonst würden sich die Parlamentsabgeordneten ständig strafbar machen, die ja ständig Rechtsregeln ändern oder zumindest ändern wollen.

Der endgültige Beweis für die Dummheit der Linken: Wirklich sämtliche dieser ihrer Aktionen haben kurz- oder langfristig nur zu einem geführt – zu einem weiteren Wählerzulauf zu Parteien wie FPÖ oder AfD, also zu jenen, deren Bekämpfung die Linke zu ihrem Hauptlebensinhalt gemacht hat.

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