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Chorherr: Was an der Oberfläche läuft – und was darunter

Klarer denn je hat sich beim sogenannten Chorherr-Prozess die Unfähigkeit wie auch Einäugigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft gezeigt. Diese hat offenbar wirklich nicht viel im Kopf – aber die unbeschränkte Lizenz zum Wüten durch eine linksradikale Justizministerin in der Hand. Wenn ein Journalist in einem Artikel so viele objektiv eindeutige Fehler produzieren würde wie die WKStA in ihrer Anklageschrift, würde ihm sein Chefredakteur empfehlen, sich doch einen anderen Beruf zu suchen (zumindest ein solcher, der nicht nur die eigenen Karrieresprünge, sondern primär das von ihm geleitete Medium im Auge hat). Dabei haben Journalisten in der Regel meist nur ein paar Stunden Zeit für ihr Werk. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen drei Jahre Zeit für das Erstellen ihrer Anklageschrift.

Dennoch wird Christoph Chorherr in der Anklageschrift als Mitglied der Wiener Stadtregierung, als Planungsstadtrat und als nicht amtsführender Stadtrat bezeichnet. Faktum ist freilich, dass Chorherr zum Zeitpunkt des ihm vorgeworfenen Spendenerhalts nichts davon gewesen ist (nicht amtsführender Stadtrat war er lediglich davor, als die Grünen in der Opposition waren). Das hätten die Staatsanwälte – sofern des Lesens mächtig – problemlos in Wikipedia wie auch in jeder seriösen Quelle herausfinden können.

Dabei ist Chorherrs damalige Funktion ja ein Schlüsselglied in der Kette der Vorwürfe gegen ihn: Er hat für den von ihm initiierten Entwicklungshilfeverein (der humanitäre Projekte, vor allem Schulen im Süden Afrikas abgewickelt hat) Spenden gesammelt und soll den Spendern aus der Immobilen- und Bauwirtschaft dafür Baugenehmigungen verschafft haben. Ganz abgesehen davon, dass Chorherr nicht für sich, sondern einen honorigen Zweck gesammelt hat, ist Tatsache, dass er damals nur Mitglied des Gemeinderates gewesen ist. Aber eben nicht der für Baugenehmigungen zuständige Stadtrat.

Das war damals die grüne Stadträtin (und damalige Wiener Parteichefin) Vassilakou. Nur sie kann den zuständigen Beamten Weisungen – oder "Wünsche" – gegeben haben, wie ein Antrag zu behandeln ist. Oder der Bürgermeister.

Indem die Staatsanwälte Chorherr einfach selbst zum Stadtrat machen, schummeln sie sich um die notwendige Beweiskette herum. Die müsste nämlich beweisen: Chorherr hat als sich für Planungsfragen interessierender Gemeinderat seine Parteichefin wegen der Spenden an den Afrikaverein solange bearbeitet oder unter Druck gesetzt, bis diese dann selbst irgendwelche Weisungen an die ihr untergebenen und zuständigen Beamten gegeben hat. Oder er hat selber bei diesen Beamten interveniert.

Daher wären eigentlich folgende Dinge relevant:

  1. Was sagt Vassilakou dazu?
  2. Hat sie von Chorherrs Verein gewusst?
  3. Hat sie auch von den gesammelten Spenden gewusst?
  4. Ist sie von Chorherr bearbeitet worden?
  5. Hat sie Weisungen gegeben?
  6. Was sagen die zuständigen Beamten dazu?
  7. Haben sie Weisungen oder Wünsche erhalten?
  8. Von Vassilakou?
  9. Von Chorherr?
  10. Oder gab es womöglich – etwa bei einem besonders spannenden Projekt, nämlich dem Hochhaus neben dem Konzerthaus, – gar Wünsche oder Weisungen von Bürgermeister Häupl?

All diese Beweispunkte erspart man sich weitgehend, indem man Chorherr in der Anklageschrift einfach zum Planungsstadtrat macht …

Da bleibt der Mund offen – aber auch die folgenden Fragen:

  • Warum macht die WKStA so etwas?
  • Kann in der Zadic-Justiz wirklich auch so etwas konsequenzlos durchgehen?
  • Warum ist die Anklageschrift auch sonst so dünn, dass es fast sicher zu einem Freispruch kommen muss?

Dafür gibt es wohl nur zwei mögliche Erklärungen (die eventuell sogar beide zutreffen):

  • Einerseits könnte wirklich stimmen, was viele Strafrechtsexperten sagen: Die WKStA ist in Sachen juristischer Qualität – nicht nur durch das Fehlen jeder ideologiefreien Objektivität – jämmerlich schwach. Ein Indiz für diesen Vorwurf findet sich etwa in der Tatsache, dass die allermeisten von ihr eingeleiteten Verfahren ohne rechtskräftige Verurteilung enden. Der diesbezügliche Prozentsatz ist wohl bei keiner anderen Strafverfolgungsbehörde auch nur annähernd so hoch. Ein weiterer Beweis ist die sich fast ständig über Jahre hinweg streckende Dauer der Vorverfahren bei der WKStA (oder kennt jemand irgendeine objektive Erklärung, warum die Causa Kurz so in die Länge gezogen wird - außer jener, dass den Staatsanwälten die Beweise fehlen?).
  • Die andere Erklärung aber lautet: Die WKStA hat ganz bewusst so schludrig gearbeitet, weil sie insgeheim gar nicht auf eine Verurteilung des grünen Ex-Politikers abzielt.

Das ist ein ziemlich dramatischer Vorwurf. Dennoch kursiert er seit einigen Stunden. Er wird durch die Prophezeiungen jenes überwiegend von Gemeinde-Wien-Inseraten abhängigen Journalisten verstärkt, der seit Jahren als De-facto-Pressesprecher der WKStA fungiert. Dieser schreibt nämlich – so als ob er das schon seit längerem wüsste –, dass Chorherr nicht verurteilt werden wird.

Aufs Erste scheint es ja freilich unlogisch, dass die WKStA einen großmächtigen Prozess führt, nur um ihn zu verlieren. Aufs Zweite aber ist zu erkennen: Dieser Prozess dient perfekt dazu, um geschickt gleich auf alle drei Hauptvorwürfe zu reagieren, die gegen die WKStA erhoben werden:

  • dass sie nur gegen schwarze und blaue Politiker vorgeht;
  • dass sie in fast keinem Verfahren eine prozessfähige Anklage zusammenbringt;
  • und dass sie einen großen Bogen um die größte Korruptionsblase Österreichs macht, nämlich das Wiener Rathaus.

Wenn man dieses dreifache Motiv bedenkt, dann ist das Verfahren gegen Chorherr plötzlich geradezu ideal: Ein Linker aus dem Wiener Rathaus sitzt jetzt tatsächlich auf der Anklagebank. Und wenn er dann freigesprochen wird, dann ist ja nicht die WKStA schuld, sondern das Gericht.

Zusätzlich könnte da auch die Tatsache mitspielen, dass Chorherr eher zum – inzwischen verwelkten – bürgerlichen Teil der Grünen gehört hat. Ist doch sein (in vielem allerdings völlig anders denkender) Vater lange Chefredakteur der "Presse" gewesen, als diese noch bürgerlich-liberal gewesen ist. Da könnte man ja auch zu dem Schluss kommen, dass Chorherr selbst dann einen idealen Angeklagten abgibt, wenn ihn das Gericht wider Erwarten und wider die Qualität der Anklageschrift doch verurteilen sollte. Bei einem, der ja nicht gerade zum innersten Kreis der linken Blase gehört, würde das nicht so viel machen.

Ähnliches gilt für die Creme der österreichischen Immobilien-Wirtschaft, die man wegen ihrer Spenden auch gleich tutti quanti auf die Anklagebank gebracht hat. Dazu kann man freilich nur sagen: Wir wären in der besten aller Welten, wenn die alle wirklich nie etwas Schlimmeres getan hätten, als für einen wohltätigen Zweck zu spenden!

Zumindest in einem Fall bin ich sogar zutiefst überzeugt, dass da viel Schlimmeres gelaufen ist: bei der Genehmigung des Baus eines Hochhauses zwischen Konzerthaus und Stadtpark, das für das Stadtbild Wiens verheerend sein wird, das Wien auch den Status eines global anerkannten Weltkulturerbes kosten wird (und das noch dazu potthässlich ist).

Freilich kann man nur lachen, wenn jemand glauben machen will, dass so etwas durch eine überschaubare Spende – keiner der Immobilien-Multimillionäre hat mehr als 100.000 Euro gegeben – an den Entwicklungshilfeverein eines Gemeinderates möglich gemacht werden kann.

Wenn man da wirklich Zusammenhänge aufdecken will, müsste man schon ein wenig tiefer schürfen: von den Spitzen des Wiener Rathauses, die ja politisch immer wieder mit dem Projekt konfrontiert worden sind, bis zur involvierten Bank, die nach mehreren Informationen massiv zugunsten des Schandbaus interveniert hat.

Chorherr hingegen als Hautdrahtzieher hinzustellen, ist ungefähr so, wie wenn man den Kellner eines Restaurants, in dem sich Mafia-Bosse getroffen haben, zum zentralen Schuldigen macht, nur weil er ein fettes Trinkgeld bekommen hat (und weil man sich mit den wahren Schuldigen nicht anlegen will).

PS: Im Übrigen hätte im Fall dieses Hochhauses auch die Bundesregierung eingreifen können, wenn – aus welch dunklen Gründen immer – die Stadt Wien einen solchen Bau genehmigt. Und sie hätte das zumindest nach Ansicht des Verfassungsexperten Öhlinger auch müssen. Denn die Baugenehmigung widerspricht eindeutig den völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zum Schutz des Weltkulturerbes. Aber die Bundesregierung hat das unterlassen, ohne uns zu sagen warum. Dafür wäre übrigens zuerst der schwarze Minister Blümel, dann der grüne Vizekanzler Kogler zuständig gewesen (dieser ist es genauer gesagt noch immer) …

PPS: Der einzig wirklich große Spender für den Chorherr-Verein sitzt skandalöserweise nicht auf der Anklagebank: Das ist die Gemeinde Wien. Diese hat – in Zeiten der rot-grünen Rathauskoalition – für den Verein des grünen Gemeinderates gleich das Zehnfache von dem hingelegt, was sonst irgendjemand gespendet hat. Aber der Griff einer Regierungspartei in den Steuersäckel stört ja niemand in dieser verkommenen Justiz. Da wird nicht einmal nachgefragt, warum die Wiener Steuerzahler eigentlich ungefragt zum Zahlen für Schulprojekte in Südafrika gezwungen werden. Wie gut die Gutmenschen doch mit fremdem Geld sind!

PPPS: Wer noch Zweifel daran hat, dass Österreichs Staatsanwälte und das Justizministerium auch über die WKStA hinaus zu einer großen Problemzone geworden sind, der schaue etwa auf die Justizministerin, die gerade eine massive Strafmilderung für den sogenannten Maßnahmenvollzug verkündet hat; das ist offenbar ihre größte Sorge – freilich nicht die der Österreicher. Beim Treiben der Staatsanwälte schaut sie hingegen weg, als ginge sie das nichts an.

PPPPS: Oder man lese die Berichte über einen anderen Prozess, der in den letzten Stunden im Wiener Landesgericht stattgefunden hat. In diesem hat sich die Richterin sogar öffentlich über das Verhalten der Staatsanwälte gewundert: Ein Mitglied einer "Jugendbande" sticht einen 30-jährigen Mann, der einem niedergeprügelten und fast bewusstlos am Boden liegenden 28-Jährigen zu helfen versucht hat, so schwer nieder, dass der Mann neben anderen Verletzungen einen neun Zentimeter tiefen Stichkanal bis zur Leber erleidet. Auf der Intensivstation kann sein Leben zwar gerettet werden. Richterin wie alle Strafrechtsexperten konnten und können aber nicht verstehen, wieso die Staatsanwälte darin nicht einen Mordversuch sehen wollten. Und wieso sie für den Täter nicht einmal Untersuchungshaft beantragten. Aber bei den österreichischen Staatsanwälten sollte eigentlich längst nichts mehr wundern. Die interessieren sich ja nur dafür, was auf H.C. Straches Handy zu finden ist. Oder dafür, dass die Partnerin von Sebastian Kurz 68 Euro Gehaltserhöhung für eine Karenzvertretung bekommen hat …

PPPPPS: Am Schluss müssen sie dann ja nach Jahren halt doch immer all das, was sie an politischen Vendettas angefangen haben, einstellen. So jetzt gerade wieder nach zwei Jahren(!) und nach weiteren heftigen Kosten für H.C. Strache ein weiteres Verfahren gegen den Ex-FPÖ-Chef, nämlich die sogenannte Causa Kappel.

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