Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Wird Österreich endgültig zum totalitären Überwachungsstaat?

Es ist eine besonders dumme und für die Zukunft Österreichs giftige Diskussion, die da plötzlich ausgebrochen ist. Von mehreren Seiten wird verlangt, dass alle "Chats" von Politikern, also alle, selbst die persönlichsten SMS-, Mail-, WhatsApp- und andere Nachrichten ewig zugänglich bleiben müssen. Sollte diese – wieder einmal am lautesten vom größten Hort der politischen Dummheit, also den Neos, erhobene – Forderung angesichts der komaartigen Schwäche der ÖVP tatsächlich Gesetz werden, dann wird das eine Fülle von katastrophalen Folgen für die Zukunft dieses Landes haben.

Der Grund der Forderung ist natürlich klar: Neos und andere Oppositionspolitiker gieren danach, mit Hilfe der sogenannten Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bekanntlich völlig einseitig nur Interesse an den Handys von ÖVP- und FPÖ-Politikern hat, deren alte interne Kommunikationen ausweiden zu können (andere Parteien interessieren die Staatsanwälte nicht, obwohl 2016, im Jahr der nun im Mittelpunkt stehenden Thomas-Schmid-Mails, SPÖ Bundeskanzler amtiert haben, die dann beispielsweise die kriminellen, aber von der Staatsanwaltschaft nie vor Gericht gebrachten Silberstein-Aktionen zu verantworten hatten). Durch dieses Zusammenspiel wissen nun die Österreicher das, was sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und dieser Justizministerin wissen sollen, etwa dass der eine ÖVP-Mann "Arsch" gesagt hat und dass ein anderer schwul ist.

Wo freilich der Nutzen für Republik oder gar das Justizsystem durch die Verbreitung dieses Wissens liegt, haben uns Staatsanwälte, Neos und ihre Gesinnungsgenossen, die nun eine Rund-um-die Uhr-Kontrolle aller Regierungspolitiker verlangen, noch nicht erklärt. Für Oppositionspolitiker hingegen, für den in den meisten Menschen steckenden Voyeurismus und damit natürlich auch für die schwachbrüstig gewordenen Medien stellen solche Informationen natürlich ein gschmackiges Futter dar.

Als Begründung für die Forderung nach totaler Transparenz jeder auch uralten Äußerung eines Politikers waren bisher vor allem diese zwei Argumente zu hören:

  • Nur durch Beschlagnahme eines Handy sei man den mutmaßlichen Rechtswidrigkeiten des Thomas Schmid, also eines Spitzenbeamten mit parteipolitischen Intentionen, auf die Spur gekommen;
  • Durch solche Transparenz könne man geplante Verbrechen rechtzeitig verhindern, wobei in der Argumentation tatsächlich auch ein geplanter Mord als Beispiel genannt worden ist.

Nun: Beide Argumente stimmen – aber nur sehr oberflächlich. Sie sind jedoch absolut ungeheuerlich, wenn man ihre Konsequenzen durchdenkt. In vielfacher Hinsicht:

  1. Es ist zwar richtig und legitim, vermuteten Rechtswidrigkeiten des Thomas Schmid und möglicher Mittäter nachzugehen. Es ist aber absolut illegitim, jeden unbewiesenen Verdacht durch Amtsmissbrauch auch gleich in die Öffentlichkeit zu tragen. Noch viel skandalöser ist es, das auch mit fünf Jahre alten Chats zwischen zwei Personen zu tun, die absolut keinen strafrechtlichen Zusammenhang haben. Solche rechtswidrige Veröffentlichungen werden noch erleichtert, wenn es eine allgemeine Aufbewahrungspflicht gibt. Die Behauptung der Justizministerin ist ein reiner Schmäh und geradezu eine intellektuelle Zumutung, das Hinaustragen der Chats aus den Akten hätten nicht die Staatsanwälte, sondern die Strafverteidiger getan, obwohl sie damit zum Nachteil der eigenen Mandanten handeln, also selbst rechtswidrig handeln würden. Diese Justiz-Argumentation ist deshalb doppelt absurd, weil nach Darstellung dieses linksradikalen Justizministeriums die Anwälte in der gleichen Minute die Medien informiert haben müssten, da sie selber zum ersten Mal diese Chats im Strafakt theoretisch sehen hätten können: Es ist eine glatte Verleumdung der Rechtsanwälte, so zu tun, als ob sie bewusst und strafbar den eigenen Mandanten schaden hätten wollen. Und das behauptet eine Ministerin, die zwei Jahre lang selbst Rechtsanwältin gewesen ist …
  2. Die Möglichkeit, dass man durch Überwachung aller Chats einem geplanten Mord oder anderen Verbrechen auf die Spur kommen könnte, besteht theoretisch natürlich immer. Aber das gilt logischerweise nicht nur in Hinblick auf Politiker-Chats, sondern auch bei jeder elektronischen oder telefonischen Äußerung jedes anderen Menschen.
  3. Mit dieser Argumentationskette, dass die Überwachung aller Kommunikationen ja etwas eigentlich Gutes und Notwendiges wäre, um Schlimmes aufzudecken oder zu verhüten, rechtfertigen sich vom einstigen Hitler-Deutschland bis zum heutigen Kommunisten-China (von Nordkorea gar nicht zu reden) alle totalitären Repressions-Apparate. Es verursacht Übelkeit, dass eine angeblich liberale Partei und ein theoretisch zum Schutz der Grundfreiheiten aller Österreicher berufener Gerichtshof genauso denken und argumentieren wie solche Schergen-Systeme.
  4. Wie krank oder zumindest heuchlerisch die Forderung nach totaler Offenheit jeder Politiker-Kommunikation ist, merkt man auch beim Vergleich: Auch Gerichtshöfe, Geschworenen- und Schöffengerichte ebenso wie beispielsweise Prüfungskommissionen und zahllose andere Gremien können nur funktionieren, wenn dort völlig offen und vertraulich kommuniziert werden kann.
  5. Es gibt keine sinnvolle Abgrenzung zwischen einzelnen Kategorien von Kommunikation, wo jene zwischen Politikern totalitär überwacht würde, die zwischen Nichtpolitikern aber frei und vor dem Zugriff neugieriger Staatsschergen geschützt wäre. Nichts wäre leichter als die Schaffung von Umgehungs-Konstruktionen, um ein solches Politiker-Überwachungsgesetz auszuhebeln. Dann würden halt Chats über anonyme Dritt-, Viert- und Fünfthandys laufen, dann würden private Zwischenträger aktiv werden, dann würden Handys und Computer ständig gelöscht werden, dann würde vielfach nur noch im Dark Net kommuniziert werden, dann würde wie im Krieg jede Kommunikation mühevoll verschlüsselt werden. Dann würde eine Flut von Prozessen klären müssen, wer genau unter die Kommunikationszensur-Gesetze fällt und wer nicht.
  6. Soll die Politiker-Transparenz nicht nur eine Farce bleiben, dann landen wir daher unausweichlich bei der totalen, bei der totalitären Überwachung absolut jeder Kommunikation zwischen wem auch immer, wie sie im Kommunismus und Nationalsozialismus der Fall gewesen ist.
  7. Es wäre auch völlig unlogisch, nur bei der elektronischen Kommunikation (also bei Chats via SMS, WhatsApp, Mails, usw.) eine totale und rückwirkende 24/7-Transparenz zu erzwingen, nicht aber auch bei telefonischen, brieflichen oder mündlichen Kommunikationen. Wenn eine Rechtsordnung wirklich jedem Politiker die Möglichkeit vertraulicher Chat-Kommunikationen verbieten will, weil da etwas Schlimmes gesagt worden sein könnte, ist es zwingend, dass sie auch die Vertraulichkeit von Telefonaten, Briefen und Gesprächen unmöglich macht. Genau das haben totalitäre Regime vom Vormärz über die Nazis bis zu den Kommunisten ja tatsächlich gemacht.
  8. Eine Erfüllung der Neos-Forderung, die in Wahrheit einzig den Zweck hat, politische Gegner durch Veröffentlichung irgendwelcher vor Jahren gesagter Sätze bloßzustellen, würde einen der größten kulturellen Fortschritte von Demokratie und Rechtsstaat zunichte machen. In Wahrheit gibt es dann keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr, wenn wesentliche Grundfreiheiten so demoliert würden.
  9. Sollten Neos und VfGH mit ihrem Verlangen, alles müsse transparent sein, Erfolg haben, würde das natürlich einen gigantischen Lacherfolg bei allen ausländischen Spionen und Geheimdiensten auslösen: Diese brauchen dann in Österreich nicht mehr mühsam Computer zu knacken, Viren einzuschleusen, Mails abzufangen oder Unterhaltungen zu belauschen. Sie brauchen nur noch zu warten, bis ihnen Parlament und Staatsanwaltschaft alles auf dem Silberteller präsentieren, was sie wissen wollen (falls Staatsanwälte, Medien und Oppositionsparteien schlafen, würden die ausländischen Dienste notfalls einen Parlamentarier durch Ausstreuen von Gerüchten dazu bringen, eine diesbezügliche Kommunikation an die Öffentlichkeit zu bringen).
  10. Sollten die krausen Vorstellungen von Neos &Co Realität werden, die der Verfassungsgerichtshof zumindest einmal in einer hirnlosen Entscheidung auch unterstützt hat, dass jede Chat-Kommunikation auch Jahre später offengelegt werden muss, dann werden zwar die diversen Untersuchungsausschüsse noch viel Lustiges und Pikantes aus der Vergangenheit ans Tageslicht bringen können. Dann werden sich die Medien noch an vielen Schimpfworten ergötzen können, die in vermeintlich vertraulichen Dialogen gefallen sind. Dann werden andere Parteien noch viel Freude daran haben, wenn jemand in einem solchen vertraulichen Dialog Kritik an Positionen des eigenen Parteichefs zu üben wagt. Dann wird aber für die Zukunft absolut jedes relevante Gespräch in den mündlichen Raum verlegt werden, dann werden in Österreich alle Spitzenleute nicht mehr die effizienten Methoden der modernen Technologie verwenden können.
  11. Das heißt dann aber: Die Entscheidungsqualität in der Politik wird eindeutig noch schlechter und mühsamer. Denn ganz generell werden immer und überall Entscheidungen mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechter, wenn davor weniger oder weniger offen darüber kommuniziert wird.
  12. Jeder, der sich in Entscheidungen sachlich einzubringen hätte, wird zehnmal darüber nachdenken, ob ein Mail oder SMS mit von der Parteilinie abweichenden Argumenten nicht früher oder später an die Öffentlichkeit gespielt und dann gegen ihn verwendet werden kann. Da wird dann so mancher ganz darauf verzichten, sich einzubringen. Dabei müsste es im Interesse von Republik, Rechtsstaat und Demokratie liegen, dass über absolut jedes neue Gesetz vertraulich in und zwischen den Parteien noch viel intensiver, offener und kritischer diskutiert wird als jetzt. Nur so kommen wir zu besseren Gesetzen.
  13. Als katastrophalste Folge einer endgültigen Erzwingung einer lebenslangen 24/7-Transparenz jedes Politikers werden sich noch viel weniger fähige Menschen bereit finden, sich für politische Aufgaben im Dienste der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Denn jeder intelligente Mensch braucht den Freiraum, wo er sich mit anderen völlig vertraulich austauschen kann, wo er auch keine neurotischen Ängste haben muss, wenn ihm einmal ein Schimpfwort entfährt. Kein vernünftiger Mensch will für den Rest seines Lebens damit rechnen müssen, dass er irgendwann einmal mit einem Schimpfwort, einer sexuellen Äußerung an den Pranger der medialen Hatz gestellt werden kann. Dann wird es in der Politik nur noch Typen der Qualitätsklasse Leichtfried, Krisper, Karas, Zadic oder Gudenus geben …

Gute Nacht, Österreich!

Die einzige Rechtfertigung, die die Neos für ihr schwachsinniges Verlangen vorlegen können, ist die ebenso schwachsinnige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, als dieser dekretiert hat, dass einem Parlaments-Ausschuss, der irgendwelche Verschwörungstheorien zusammenschwurbelt, alles an Unterlagen übergeben werden müsse, was dafür "abstrakt relevant" sei. Der Ausdruck "abstrakt relevant" ist aber ein völlig unverständlicher Gummiausdruck (und stellt damit eine provozierende Verletzung des rechtsstaatlichen Grundprinzips dar, dass jede Gerichtsentscheidung verständlich, klar und nachvollziehbar sein sollte). In der österreichischen Praxis hat er allerdings schlicht bedeutet: "Alles". Es muss absolut alles an noch so privaten Unterlagen herausgegeben werden, was von einem solchen Ausschuss verlangt wird.

Das bedeutet im wirklichen Politikleben: Ein paar Parlamentarier stoßen beweisfrei irgendwelche Anschuldigungen aus; darauf können sie sich mit Hilfe einer einseitig ideologisierten Staatsanwaltschafts-Gruppe sämtliche Chats aller Personen aneignen, gegen die sie Anschuldigungen erhoben haben. Und dann können sie hoffen, in den tausenden so beschafften Seiten irgendetwas zu finden, womit sie politische Gegner in ein schiefes Licht rücken können.

Es sind also nicht nur die Neos, es war auch der (bekanntlich von Richtern mit SPÖ- oder Mitterlehner-Nähe dominierte) Verfassungsgerichtshof, der das Fundament von Rechtsstaat und Demokratie ins Wanken gebracht hat.

Die Informationsfreiheit

Nun werden zu Recht manche sagen: Aber hat sich nicht auch das Tagebuch für mehr Informationsfreiheit ausgesprochen?

Ja, das hat es. Und das tut es auch weiterhin sehr intensiv. Aber Informationsfreiheit sollte sich keinesfalls auf vertrauliche Dialoge, auf den internen Nachdenk- und Diskussionsprozess (mündlich oder via SMS, Mail, Brief usw.) beziehen. Dieser Bereich sollte unbedingt vertraulich bleiben, wenn ein Staat noch funktionieren soll. Sie sollten sogar noch besser geschützt werden.

In jeder anderen funktionierenden Demokratie gibt es daher auch einen absolut geschützten Raum, in dem man vertrauliche und offene Dialoge führen kann. Geschützt gegen die Spione von außen und gegen die von innen.

Aber sehr wohl sollte es Zugriff geben:

  • auf jeden Verwaltungsakt;
  • auf jede Entscheidung der politischen Macht, bei der es etwa um das Ausgeben von Steuergeld durch Bund, Land, Gemeinde oder sonstige von Zwangsgebühren lebende Institutionen geht;
  • auf jene Dinge, wo es beispielsweise um Genehmigungen oder Umwidmungen geht;
  • auf jede Studie, die auf Steuerkosten erstellt worden ist.

Ausnahmen von dieser Transparenzpflicht sollte es nur wenige geben. Und jede Ausnahme sollte immer einer raschen und vertraulichen Überprüfung durch Richter zugänglich sein. Anlässe für Ausnahmen können etwa in der Sicherheits- oder Außenpolitik zu finden sein, im Persönlichkeitsschutz oder in einem aktuellen Strafverfahren.

Jeder sonstige staatliche Akt müsste jedem österreichischen Staatsbürger in kurzer Frist komplett zugänglich sein (wenn auch gegen einen Betrag, der die für Akten-Vorlage und Akten-Kopie entstehenden Kosten deckt).

Sollte ein solcher Akt dubioses Verhalten zeigen, etwa die willkürliche Vergabe von Inseraten auf Steuerkosten, etwa Grundstücksumwidmungen ohne ausreichende und nachprüfbare Begründungen, etwa öffentliche Aufträge ohne saubere Ausschreibung, etwa Hinweise auf eklatante Einseitigkeiten einer Staatsanwaltschafts-Behörde, dann muss die Strafjustiz aktiviert werden können. Und diese sollte dann nicht mehr die Möglichkeit haben, Anzeigen ohne Begründung zurückzulegen.

Auch den vielen üblen Vorgängen, die der Rechnungshof ständig offenlegt, sollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft verpflichtend nachgehen müssen (natürlich nicht bei bloßen Anregungen des Rechnungshofes, sondern nur beim Verdacht auf Rechtswidrigkeiten, von denen fast jeder Bericht nur so wimmelt). Das wäre tausend Mal besser als das bei den Staatsanwälten so beliebte Schnüffeln in fremder (elektronischer) Post. Dieses erinnert jeden Menschen, dem an Rechtsstaat und Freiheit gelegen ist, einfach viel zu sehr an die Methoden von Gestapo und KGB.

Mit anderen Worten: Transparenz, viel mehr Transparenz als heute, sollte es überall dort geben, wo der Staat handelt. Oder wo er handeln müsste. Aber keinesfalls dort, wo der Staat nachdenkt, also wo Beamte oder Politiker untereinander diskutieren und Meinungen austauschen.

PS: Die irrste aller von den Neos jetzt aufgestellten Verschwörungstheorien lautet übrigens: Es sei "eine Wahl gekauft" worden. Die Neos verwechseln also einfach Meinungsumfragen mit Wahlen. Irgendwann sollten wir doch die Debatte führen, ob Abgeordnete nicht bisweilen ihre geistige Gesundheit testen lassen müssten.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung