"Kinderrechte in die Verfassung" ist von "guter Gesinnung" getragener juristischer Unsinn voller Plattitüden und Trivialitäten, ist bestenfalls "Als ob"-Politik.
"Kinderrechte in die Verfassung" ist von "guter Gesinnung" getragener juristischer Unsinn voller Plattitüden und Trivialitäten, ist bestenfalls "Als ob"-Politik.
Das Ziel ist natürlich die Entfernung der Kinder aus Familien, welchen die biblisch-christliche Weltanschauung gelehrt und nach christlichen Normen erzogen werden.
Denn das Kind hat nach postmoderner Auffassung das Recht, areligiös, nihilistisch und mit vielfältigen Trans-, Schwul- und Pädophilen-Spielchen aufzuwachsen. Eltern, welche ihren Kindern die Wahlfreiheit ihres Geschlechtes usw. nicht gewähren, werden entkindert.
Auf den ersten Blick scheint die Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz nur überflüssig zu sein. Auch Kindern stehen ohnehin alle Grundrechte zu. Im juristischen gilt aber der Grundsatz, dass ein Gesetzgeber keine überflüssigen Regelungen erlässt und daher im Prinzip kein Gesetz bzw. Verfassungsgesetz als überflüssig betrachtet werden darf. Die für das deutsche Grundgesetz vorgesehene Neuregelung gibt den Richtern weitere Interpretationsmöglichkeiten. Insbesondere ideologisch motivierte Richter haben daher die Chance, die Befugnisse des Staates zu erweitern und so in der konkreten Materie die Befugnisse der Erziehungsberechtigten - also vor allem der Eltern – einzuschränken und damit familienfeindlich zu agieren. Bei Gesetzen im Verfassungsrang ist die Gefahr der richterlichen Rechtsgestaltung besonders groß, weil Verfassungsgesetze in der Regel unscharf sind. - Und die Verpolitisierung von Verfassungsgerichten stellt eine große Gefahr dar. Immer mehr neigen Verfassungsrichter dazu, statt Rechtsprechung Rechtspolitik zu betreiben. So z.B. auch österreichische Verfassungsrichter. Unser Verfassungsgerichtshof hat die Verschiedentlichkeit der Geschlechter als Voraussetzung für eine Eheschließung gekippt. Wenn das nicht Rechtspolitik war.