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Von der Dummheit der Schwulenehe

Jetzt haben die Genossen noch einmal ihre linke Mehrheit im Verfassungsgerichtshof in aller Brutalität genutzt. Sie haben zum (unter vier Augen sehr offen ausgedrückten) Ärger der bürgerlichen Minderheit der Verfassungsrichter schnell noch die Homoehe durchgedrückt – zwei Wochen, bevor sie ihre Mehrheit verlieren werden. Ob ein solches Verhalten das Vertrauen in den Rechtsstaat fördert, dessentwegen der VfGH einst von den Verfassungsvätern geschaffen worden war?

Das ist schon auf Grund des Zeitpunkts lebhaft zu bezweifeln. Denn dieser ist ganz eindeutig ideologisch-parteitaktisch gewählt worden. Umso seltsamer mutet es an, wenn Schwarz-Blau jetzt offensichtlich diesem Verfassungsgerichtshof ein Vetorecht gegen direkt-demokratische Entscheidungen des obersten Souveräns – also der Bürger – geben will.

Es ist jedenfalls höchste Zeit, dass die Ära des VfGH-Präsidenten Holzinger zu Ende geht. Denn das war sicher die am weitesten links stehende Verfassungsrichterbank der zweiten Republik.

Nun kommt es freilich darauf an, dass Schwarz-Blau die (ja leider immer noch durch die Politik erfolgenden) Nachbesetzungen durch solche Juristen vornimmt, die erstens in ihrer geistigen Positionierung die seit 34 Jahren eindeutig bestehende konservative Mehrheit der Österreicher widerspiegeln, UND die zweitens verfassungsjuristisch hochqualifiziert sind. Alles andere (Geschlecht, Bundesland usw.) sollte hoffentlich hinter diesen Kriterien tertiär bleiben. Anders als bei früheren Richter-Bestellungen.

Man wird sehen.

Und die Homoehe? Ist die nun wirklich eine Katastrophe? Sie ist es jedenfalls politisch und spaltet die Gesellschaft, wenn eine so grundlegende Entscheidung gegen den Willen der gewählten Volksvertreter knapp vor Pensionsbeginn von drei Richtern mit einer knappen Mehrheit (und sie war knapp, auch wenn offiziell darüber nichts verlautet) gefasst wird. Das ist genauso übel und charakterlos wie jene milliardenschweren Entscheidungen, mit denen die SPÖ zuletzt fast schon regelmäßig drei Tage vor einer Wahl in die Staatskassa gegriffen hat.

In einer Hinsicht wird die Homoehe hingegen nicht gerade zum Tsunami werden, nämlich bei den Zahlen derjenigen, die eine solche eingehen. In nächster Zeit wird zwar natürlich viel einschlägige Propaganda mit den ersten Fällen gemacht werden. Aber es werden sehr wenige Fälle sein. Das hat schon die Zahl der bisherigen "Verpartnerungen" gezeigt. Denn während die einschlägige Propaganda von mindestens zehn Prozent Homosexuellen gesprochen hat, hat die Zahl der Verpartnerungen jeweils nur rund ein Prozent der im gleichen Jahr registrierten Eheschließungen zwischen Männern und Frauen betragen.

Und die Zahl der Homo-Ehen wird zweifellos noch viel geringer sein – zumindest, wenn die Verpartnerung weiter als Rechtsinstitut zur Auswahl bestehen bleiben sollte. Für viele ist eine solche Ehe light nämlich die viel bequemere Variante. "Partner" haben alle Vorteile einer Ehe, aber nicht all deren Pflichten: Sie sind vor allem nicht zur gegenseitigen Treue verpflichtet, auch die Beistandspflicht ist reduziert. 

Es ist daher kein Wunder, dass die Homo-Lobbyisten von der "Hosi" jetzt in der ersten Reaktion auf den VfGH sogar offiziell fordern, dass die eingetragene Partnerschaft als Alternative "unbedingt erhalten bleiben" muss. Dabei ist gerade dieses Institut jahrelang von allen Schwulen kritisiert und statt dessen die Homo-Ehe verlangt worden! Jetzt ist diese offenbar nicht mehr so wichtig.

Es werden daher nicht sehr viele Schwule und Lesben danach drängen. Das werden freilich erst die Statistiken in ein paar Jahren zeigen.

Der wirkliche politische und ethische Skandal ist hingegen schon vor ein paar Jahren passiert. Der besteht genau in den Vorteilen und Rechten einer Verpartnerung. Für diesen Skandal tragen auf ÖVP-Seite vor allem Josef Pröll und der hinter ihm stehende Raiffeisen-Flügel (der ja übrigens auch bei der Völkerwanderung eine sehr üble Rolle gespielt hat) die Hauptverantwortung. Sie mögen vielleicht geglaubt haben, dadurch das Homo-Ehe-Thema erledigt zu haben, haben dies aber nicht erreicht, und dafür in zwei viel wichtigeren Bereichen nachgegeben:

  1. Das ist vor allem der auch bei einer Verpartnerung eintretende Anspruch auf eine Witwer/Witwen-Rente. Dieser aber ist nun wirklich die Perversion einer Institution, die einst rein dazu geschaffen worden ist, um die Witwen auch nach dem Tod ihres Mannes zu sichern, die sich jahrelang um die Kindererziehung gekümmert haben, die daher keinen ausreichenden eigenen Pensionsanspruch erwerben konnten. Das war vor allem für die Arbeiter, die einst oft sehr gefährlichen Tätigkeiten nachgegangen sind, ein sehr wichtiges und mehr als legitimes Anliegen. Diese Witwenrenten waren aber zu einem guten Teil schon längst fragwürdig geworden, als immer mehr Ehen ohne Kinder endeten. Die Arbeiter, welche jene Witwenrenten einst erkämpft haben, würden sich im Grab umdrehen, könnten sie sehen, welch Missbrauch daraus entstanden ist (noch dazu in Zeiten der historisch höchsten Staatsverschuldung Österreichs).
  2. Ebenso skandalös, wenn auch in ganz anderer Hinsicht, ist der Umstand, dass schon vor dem nunmehrigen Homo-Ehe-Judikat die Adoption fremder Kinder durch schwule Paare ermöglicht worden ist. Das ist besonders absurd, da viele heterosexuelle Ehepaare jahrelang vergeblich auf Adoptivkinder warten. Das ist auch extrem verantwortungslos, da viele (freilich nicht alle) Kinderpsychologen sehr davor warnen, ohne Not Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen zu lassen. Das schafft zwingenderweise viele Orientierungs- und Identifikationsprobleme bei den betroffenen Kindern. Die Natur hat ja durchaus weise gehandelt, als sie dafür gesorgt hat, dass jedes Kind einen Vater und eine Mutter mit jeweils sehr spezifischen Eigenschaften hat (auch wenn die nicht immer beisammen bleiben).

Aber darüber hinaus schafft der VfGH-Beschluss auch neue Probleme, die die Oberstrichter in ihrem ideologischen Eiferertum wahrscheinlich gar nicht bedacht haben.

Das größte davon ist eine massive neue Diskriminierung. Sie trifft viele andere zwischenmenschliche Beziehungen, etwa zwischen Geschwistern, wo oft die gegenseitige Betreuung und (nichtsexuelle) Liebe im Alter genauso groß oder noch größer ist als bei schwulen Paaren. Warum können diese nicht genauso an jene Vorteile herankommen, die schwule Paare jetzt genießen können?

Sollten aber die VfGH-Linken meinen, der Unterschied liege in der sexuellen Beziehung, die ja zwischen Geschwistern verboten sei, dann taucht ein weiterer Rattenschwanz an Problemen auf:

  1. Dann muss man ja auch beispielsweise die sexuellen Beziehungen zwischen drei Menschen als Ehe mit allen Vor- und Nachteilen erlauben. Sonst würde ja wieder nicht stimmen, was der ob des VfGH triumphierende Christian Kern bejubelt hat: Künftig sei es "egal, wer wen liebt in unserem Land".
  2. Was ist mit jenen Ehen, die von Anfang an Sexualität ausdrücklich ausschließen? Wenn Sexualität entscheidend ist, müssten sie ja eigentlich als nichtig angesehen werden.
  3. Und warum bleiben nach diesem Judikat eigentlich sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern verboten? Ist das dann nicht auch eine Diskriminierung, zumindest dann, wenn daraus (etwa wegen Gleichgeschlechtlichkeit) keine Kinder entstehen können?

Jene Christen, die sich diesem Staat nun ein deutliches Stück weiter entfremdet fühlen müssen, sollten sich zum Trost daran erinnern, dass die Zivilehe eigentlich erst vor weniger als hundert Jahren als sozialistisches Kampfinstrument gegen die kirchliche Ehe eingeführt worden ist. Samt einer der kirchlichen Trauung nachempfundenen Zeremonie (ähnlich wurde dann später die kommunistische "Jugendweihe" als Gegeninstitut zur Firmung installiert). Als Christ sollte man bei aller Verachtung für Holzinger & Co doch eigentlich froh sein, dass sich die staatliche Ehe von der kirchlichen jetzt noch ein paar Kilometer entfernt hat.

Und als liberal denkender Mensch (was übrigens kein Widerspruch zum Christlichsein ist) sollte man eigentlich nachdenken, was für eine Berechtigung eine staatliche Zeremonie bei der Eheschließung noch hat. Warum genügt da nicht eigentlich ein Dokument so wie bei Geburt, Tod oder Scheidung, die ja mindestens gleichwichtige Ereignisse im Leben sind? Was hat das noch mit einem schlanken Staat zu tun, der sich möglichst nicht ins Privatleben seiner Bürger einmischen sollte? Warum braucht es quer durchs Land zahllose teure Standesämter, die ja 99 Prozent des Jahres leerstehen? Warum kann man nicht jene, die ein tolles Fest haben wollen, auf private Event-Veranstalter verweisen, so wie ja auch eine Begräbnis-Zeremonie rechtlich eine Privatsache ist?

Und eben vor allem: Warum gibt es überhaupt noch Witwen/Witwer-Renten außerhalb jener Fälle, wo Kinder aufgezogen worden sind?

PS: Kardinal Schönborn hat in seiner Kritik am VfGH weise Worte über die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau gefunden, wobei er durchaus auf theologische Argumente verzichtet und perfekt diesseitig argumentiert. Seine Worte werden freilich dadurch etwas konterkariert, dass er selbst erst Tage davor eine große Zeremonie zugunsten der Aids-Opfer geleitet hat. Bei allem Mitgefühl für diese Opfer: Verantwortungsethisch hätte er das nicht tun dürfen, da er ja auch keine großen Gedenkgottesdienste für die Opfer von Krebs- oder Kreislaufkrankheiten oder von Unfällen veranstaltet. So wurde dieses Schönborn-Engagement zum klaren Pro-Homosexualität-Statement, da Aids nun einmal eng, wenn auch nicht ausschließlich mit der Sexualität dieser Gruppe verbunden ist.

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