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Der Schlepper als neuer Bundeskanzler?

Das Innenministerium hat nicht weniger als 50 Beamte dafür abgestellt, um Jagd auf Schlepper zu machen. Gewaltig. Umso eigenartiger ist, dass noch kein Verfahren wegen des zweifellos größten Falles – „mutmaßlicher“ – Schlepperei in Österreich im Gange ist.

Die Schlepperjagd-Force ist bei vielen anderen Fällen ziemlich erfolgreich: Schon rund tausend Täter wurden erwischt. Es sind meist Osteuropäer, die sich ein paar Tausend Euro dazuverdienen wollten, indem sie illegale Migranten aus Afghanistan, aus arabischen und afrikanischen Ländern in ihren Kastenwägen transportiert haben, meist Richtung Deutschland. Das ist illegal und strafbar, sobald die Transporteure wussten oder ahnten, dass ihre Passagiere keine gültigen Papiere besitzen.

Seltsam ist nur, dass der allergrößte Schlepper bisher völlig straffrei geblieben ist. Das sind - "mutmaßlich" - die ÖBB. Sie haben im Gegenteil dem Bund den gewaltigen Betrag von fünf Millionen Euro dafür verrechnet, dass sie illegale Migranten aus Afghanistan, aus arabischen und afrikanischen Ländern in Sonderzügen transportiert haben, meist Richtung Deutschland. Damit kommt also nicht einmal „Nächstenliebe“ als Tatmotiv in Frage (auch wenn diese ohnedies nicht straf- oder aktienrechtlich relevant wäre).

Ganz genau hat die Staatsbahn laut ÖBB-Chef Christian Kern:

  1. knapp 300.000 „Flüchtlinge“ befördert,
  2. 674 Sonderzüge geführt,
  3. 1335 Busse bereitgestellt,
  4. 70.000 Übernachtungen in ÖBB-Gebäuden organisiert.

Alle befragten Strafjuristen halten das für eindeutig anklagewürdig. Denn alle Argumente, die einem als Rechtfertigung für das Verhalten Kerns und der ÖBB einfallen könnten, gehen jedenfalls total am Gesetz vorbei:

  • Weil Österreicher und nicht Rumänen, Ungarn, Serben, Griechen als Schlepper fungieren? Das wäre glatter Rassismus, wenn dieses Argument in den Köpfen der Staatsanwälte entscheidend gewesen sein sollte.
  • Weil die ÖBB ein Staatsbetrieb sind, während die von der Justiz derzeit verfolgten Schlepper privat aktiv sind? Das ist vielleicht ein ideologisches Argument einiger Linksradikaler, steht aber in keinem Gesetz.
  • Weil Züge anders zu behandeln sind als Klein-Lkw? Auch davon steht nichts im Schlepperei-Paragraphen.
  • Weil der Justizminister den Staatsanwälten aus koalitionärer Feigheit die Verfolgung der ÖBB untersagt hat? Wenn es eine solche Weisung gäbe, müsste sie spätestens durch eine parlamentarische Anfrage öffentlich werden. Sie würde aber allen bisherigen Behauptungen des Justizministers widersprechen, dass er keinerlei Strafverfolgung unterbunden hat.
  • Weil die über die Grenze drängenden Migranten auf Grund ihrer großen Masse höhere Gewalt gewesen  sind? Dieses Argument wirkt allenfalls für die dadurch überforderten Exekutivbeamten unmittelbar an der Grenze schuldbefreiend, aber sicher nicht für die ÖBB, die extra hunderte Sonderzüge an die Südgrenzen geführt haben, um die illegalen Migranten an die deutsche Grenze zu bringen.
  • Weil auch in Ungarn, Serbien oder Mazedonien die Bahnen ähnliche Schlepperdienste verrichtet haben? Erstens: Wenn andere Recht brechen (sofern das nach den Gesetzen jener Länder überhaupt rechtswidrig gewesen sein sollte), hat man deswegen noch lange nicht selbst das Recht dazu erworben. Zweitens: Zumindest in Ungarn und Mazedonien haben sich die Bahnen zusammen mit den dortigen Regierungen immerhin bemüht, bald wieder den Rechtszustand herzustellen (siehe die Weigerung der ungarischen Bahn, die am Budapester Bahnhof drängenden Migranten weiterzutransportieren; siehe die – von Gutmenschen als Skandal angeprangerten! – Versuche der ungarischen Bahn, die Migranten statt an die österreichische Grenze in Flüchtlingslager zu bringen).
  • Weil die ÖBB defizitär ist? Sei sie doch gar nicht, wird alljährlich bei Vorlage der Bilanz behauptet, wo stolz über Gewinne berichtet wird (wobei verschwiegen wird, dass zuerst der Steuerzahler Milliarden für die schon mit jugendlichem Alter in Pension gleitenden ÖBB-Pensionisten, für alle möglichen Infrastrukturbauten sowie für diverse Verkehrsdienstleistungen zahlen hat müssen!). Aber natürlich wäre auch ein Defizit keine Rechtfertigung für einen Rechtsbruch (wenn das der Fall wäre, wären etwa alle Hypo-Manager sofort salviert!).
  • Weil laut Kern diese Leistungen sogar 15 Millionen wert gewesen seien, die ÖBB der Republik aber nur 5 verrechnet haben? Auch das ist rechtlich in Hinblick auf den Schlepper-Paragraphen völlig irrelevant. Das könnte im Gegenteil ein zusätzliches Delikt des Vorstandes darstellen. Nämlich das der Untreue. Der ÖBB-Vorstand disponiert ja nicht über eigenes, sondern über fremdes Vermögen, dem damit nach Kerns eigener Darstellung durch die Schlepperaktivitäten ein Schaden von zehn Millionen zugefügt worden ist.
  • Weil die Schlepper-Tätigkeit der ÖBB auf Auftrag und Bezahlung der Bundesregierung erfolgt ist? Das könnte zwar der Fall sein, auch wenn kein solcher Auftrag veröffentlicht worden ist. Aber das ändert überhaupt nichts an der Strafbarkeit des Verhaltens. Außerdem müsste die Bahn überhaupt einmal offenlegen, wer denn wann in welcher Form diesen Auftrag erteilt hat. Irgendwelche Telefonate wären da jedenfalls völlig irrelevant. Irrelevant wäre so ein Auftrag aber gleich aus drei Gründen:
  1. Denn auch die Bundesregierung hat genauso wie jeder Staatsbürger, wie jeder ausländische Kleinfrachter-Chauffeur die Strafgesetze zu beachten. Gelobt doch jedes Regierungsmitglied bei Amtsantritt vor allem anderen die Befolgung der Gesetze. Weder einzelne Minister noch die Regierung als ganzes steht über den Gesetzen.
  2. Denn im Fall eines formellen Auftrags an die ÖBB würden sich daher die verantwortlichen Minister nur zusätzlich strafbar machen, die ÖBB selber wären nicht strafbefreit. Zu den Verdächtigen könnte jedenfalls der im Vorjahr im Amt befindlich gewesene Verkehrsminister Stöger als Eigentümervertreter gehören, möglicherweise auch Innenministerin und Bundeskanzler.
  3. Denn es gibt kein einziges Gesetz, nicht einmal eine Entschließung des Gesetzgebers, wodurch ein solches Verhalten von ÖBB und Regierung genehmigt oder straffrei gestellt würde. In Wahrheit hat der Gesetzgeber – so wie in Deutschland – bisher in keiner Weise die illegale Ein- oder Durchreise von einer Million Menschen erlaubt. Und nur er könnte das!

Ich finde also keinen einzigen Grund, warum ÖBB-Chef Kern als eindeutig Hauptverantwortlicher für das Tun der Bahn nicht längst hinter Gittern gelandet ist. Dieses Tuns hat er sich sogar mehrfach öffentlich berühmt, offenbar um zu zeigen, wie weit links sein Herz schlägt.

Manche sehen pikanterweise darin einen Rechtfertigungsgrund, dass dieser Herr Kern möglicherweise bald SPÖ-Chef und eventuell auch Bundeskanzler werden könnte. Für diese Perspektive ist es freilich in der Tat hilfreich, dass Kern sich durch sein Verhalten die Stimmen der Welcome-Extremisten in der SPÖ erobert hat.

Bleeibt all das aber wirklich straffrei, wäre Österreich endgültig in der Kategorie der untersten Bananenrepubliken gelandet, wo sich eine Machtelite über alle Gesetze erhaben dünkt, wo Staatsanwälte nur noch als Büttel der Machthaber fungieren (siehe etwa auch die mehr als dubiose Einstellung des Strafverfahrens Faymann/Ostermayer).

Gleichsam verschärfend kommen noch zwei zusätzlich provozierende Punkte hinzu:

  • Die von vielen ÖBB-Mitarbeitern (freilich nur inoffiziell, weil sie unter Maulkorb-Zwang gestellt worden sind) bestätigten Devastierungen in „Flüchtlingszügen“, die von Kern immer vertuscht worden sind.
  • Die Tatsache, dass den Flüchtlingen im ÖBB-Gelände sogar ein eigenes Gratis-WLAN eingerichtet worden ist. 

PS: Wenn die Justiz im Fall Kern weiter untätig bleibt, erhöht das ihr Schuldkonto weiter. Dieses ist ja erst in den allerletzten Tagen durch ihre weitgehende Untätigkeit und unbegreifliche Gutmensch-Milde in Sachen des – „mutmaßlichen“ – Brunnenmarkt-Mörders schwer aufgeladen worden. Diesen hatte man trotz Vorstrafen und 18 Anzeigen weder in Schubhaft genommen noch abgeschoben. Aber wahrscheinlich kann der – „mutmaßliche“ – Mörder ja auf Grund einer wahnwitzigen Rechtsprechung gar nicht abgeschoben werden, wenn ihm als Drogendealer und Mörder anderswo die Todesstrafe droht…

Ich schreibe regelmäßig Kommentare für die unabhängige und rund um die Uhr aktuelle Informationsseite „Vienna.at“. 

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