Wer die Mär von der Frau als Opfer weitererzählt, ist kein Feminist

Autor: Christian Klepej

Nicht Messer, sondern Menschen töten

Autor: Andreas Tögel

Und wieder eine Print-Zeitung weniger ...

Autor: Günter Frühwirth

Die europäische Systemtransformation

Autor: Josef Stargl

Freiheit stirbt oft scheibchenweise

Autor: Elisabeth Weiß

Über alte und neue Rattenfänger

Autor: Leo Dorner

Gendern: Ideologie und Gehirnwäsche

Autor: Heinrich Benz

Warum die Österreicher wie Idioten dastehen

Autor: Gerhard Kirchner

Leerstandsabgabe – die schwarze Vermögenssteuer?

Autor: Wilfried Grießer

Das blödeste Wort der Menschheit

Autor: Willi Sauberer

Alle Gastkommentare

Gleichgeschlechtliche Elternschaft aus Kinderperspektive

Bis Ende 2015 hatten adoptionsbedürftige Kinder in Österreich grundsätzlich ein Recht auf eine Mutter und einen Vater (abgesehen von wegen spezieller Umstände für die Adoption durch Einzelpersonen vorgesehenen Kindern). Seit Anfang 2016 ist es gesetzlich möglich, dass Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren gemeinschaftlich adoptiert werden (Fremdkindadoption).

Sollten künftig wegen Untätigkeit der Bundesregierung Fälle eintreten, dass fremde minderjährige Kinder, die aufgrund ihres Alters auf eine enge Bindung zu ihren künftigen Adoptiveltern entsprechend dem Beziehungsverhältnis zwischen Kindern und leiblichen Eltern angewiesen sind, von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert werden, obwohl geeignete verschiedengeschlechtliche Paare zur Verfügung stehen, würde dies eine schwere Verletzung der Grundrechte der betroffenen Kinder darstellen.

Bereits seit Februar 2015 sind das novellierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) und ergänzende Anpassungen des ABGB in Kraft, die lesbischen Paaren ermöglichen, fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, um vaterlose „Familien“ zu gründen. Ein so in die Welt gesetztes Kind hat seine biologische Mutter und deren Lebensgefährtin als rechtliche Eltern. Der samenspendende Vater hat dem Kind gegenüber weder Verpflichtungen noch Rechte.

Das Kindesbedürfnis, die Vaterbeziehung zu erleben, ignoriert das Gesetz völlig. Ein betroffenes Kind erlangt erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres lediglich das Recht, Informationen zur Identität des Vaters zu erhalten. Zu wenig, zu spät. Für jeden unvoreingenommenen Beobachter müsste klar sein, dass auch dieses Gesetz nicht die Kinderinteressen in den Vordergrund stellt, sondern die Wünsche lesbischer Paare. Die Entscheidung von homosexuellen Paaren, eigene Familien zu gründen, bedeutet die Mutterlosigkeit oder die Vaterlosigkeit der betroffenen Kinder von vornherein bewusst anzustreben. Aus Kinderperspektive sind die resultierende Lebenssituationen unnatürlich und potentiell schädlich. Den betroffenen Kindern wird auch die Chance genommen, sowohl von der Mutterbeziehung als auch der Vaterbeziehung zu profitieren. Die Botschaft an ein betroffenes Kind lautet entweder: Wir wollen nicht, dass Du eine Mutter hast, Du brauchst keine Mutter und Du kriegst keine Mutter. Oder: Wir wollen nicht, dass Du einen Vater hast, Du brauchst keinen Vater und Du kriegst keinen Vater.

Milli Fontana, heute eine 23 jährige junge Dame, wurde mittels Samenspende gezeugt. Seit ihrer Geburt wurde sie – vorerst ohne Vater – von ihrer lesbischen biologischen Mutter und deren Lebensgefährtin großgezogen. Bereits als Volkschulkind äußerte Milli den Wunsch, einen Vater zu haben. Ihre Mutter erklärte ihr, dass sie – im Gegensatz zu den meisten Kindern – statt einer Mutter und einem Vater eben zwei Mütter hätte. Mit elf Jahren zeigte Milli bereits Verhaltensauffälligkeiten. Sie artikulierte ihren Wunsch nach einem Vater mit immer größerer Heftigkeit, sodass ihre Mutter einlenken musste. Sie kannte glücklicherweise die Identität des Samenspenders und organisierte ein Treffen.

Milli erzählt, dass sie an dem Tag, als sie ihren Vater zum ersten Mal kennenlernte, das erste Mal das Gefühl hatte, ein ganzer Mensch zu sein. Glücklicherweise war ihr Vater nicht abgeneigt, seine Tochter regelmäßig zu treffen und es entwickelte sich eine gute Beziehung zwischen beiden. Wegen der Vaterentbehrung, die Milli während ihrer frühen Kindheit erleiden musste, setzt sie sich heute dafür ein, dass der absichtlichen Herbeiführung vaterloser Familiensituationen im Wege der Fortpflanzungsmedizin gesetzlich vorgebeugt wird. Sie würde die „Homo-Ehe“ erst dann befürworten, wenn vorher entsprechende fortpflanzungsmedizinrechtliche Regelungen implementiert werden.

Milli spricht sich jedoch nicht grundsätzlich gegen Kindesadoptionen durch Homosexuelle aus, und erklärt, dass es ihrer Ansicht nach immer ein Gewinn für ein elternloses Kind darstelle, adoptiert zu werden. Da sie jedoch ihre intensiven Sehnsüchte nach einem Vater in früher Kindheit auf ein angeborenes, natürliches Bedürfnis zurückführt, ist wohl anzunehmen, dass Milli eine Bevorzugung verschiedengeschlechtlicher Paare bei Kindesadoptionen befürwortet, soweit eine Wahlmöglichkeit besteht.

Katy Faust, heute verheiratet und Mutter, erzählt rückblickend über die inhärente Unzulänglichkeit des Familienkonstruktes, in dem sie selbst aufgewachsen ist: „Obgleich ich die Lebensgefährtin und auch die Freunde meiner Mutter liebte, ich hätte jede einzelne von ihnen hergegeben, um von meiner Mutter und meinem Vater – unter einem Dach – geliebt zu werden.“ Aufgrund ihrer Kindheitserfahrung spricht sich Katy dafür aus, dass so weit als möglich alle Kinder in Familien mit Mutter und Vater aufwachsen sollten. Sie spricht sich gegen die „Homo-Ehe“ aus, die ihrer Ansicht nach - aus Kinderperspektive betrachtet - dazu beiträgt unnatürliche Lebenssituationen zu normalisieren.

Heather Barwick wurde ebenfalls von einem lesbischen „Elternpaar“ großgezogen. Rückblickend erzählt sie über ihre leidvolle Sehnsucht nach dem Vater, den sie während ihrer Kindheit entbehren musste: „Ich bin groß geworden umgeben von Frauen, die sagten, dass sie sich Männer weder wünschen, noch sie brauchen würden. Dennoch, als kleines Mädchen wünschte ich mir verzweifelt einen Papa. Es ist etwas Seltsames und Verwirrendes mit dieser tief verwurzelten unstillbaren Sehnsucht nach einem Vater umherzustreifen, nach einem Mann, in einer Gemeinschaft, die sagt, dass Männer unnötig sind. Es gab Zeiten, da richtete ich meinen Zorn gegen meinen Papa, weil er für mich nicht da war, und manchmal war ich auf mich selbst zornig, deswegen weil ich einen Vater überhaupt erst wollte.“

Aufgrund ihrer Erfahrung, vaterlos bei lesbischen „Eltern“ aufzuwachsen, setzt sich Heather heute für die traditionelle Familie und die Ehe ein und versucht Bewusstsein dafür zu schaffen, dass gleichgeschlechtliche Elternschaft dazu führen kann, dass betroffene Kinder wegen Vater- oder Mutterentbehrung sehr leiden.

Wie reagiert die LGBT-Gemeinschaft auf Erfahrungsberichte wie die oben aufgeführten Beispiele? Betroffenen wie Heather, Katy und Milli wird von LGBT-Organisationen und aktivistisch Tätigen der LGBT-Gemeinschaft kein Gehör und kein Verständnis offeriert, sondern ihre Aussagen werden entweder ignoriert oder sie müssen sich vorwerfen lassen, bigotte Verräter zu sein. Solche kalte Reaktionen sind aber durchaus erwartbar, denn LGBT-Organisationen und LGBT-Aktivisten behaupten mit Nachdruck, dass die von homosexuellen Menschen gewählte Familienformen der natürlichen Familie absolut gleichwertig wären. Eine inhärente Unzulänglichkeit darf es einfach nicht geben und darf nicht eingestanden werden.

Wegen wiederholter Vorwürfe entschied Katy ihr Blog „asktheBigot.com“ zu nennen. Aufgrund von noch bestehenden Kontakten zur LGBT-Gemeinschaft, in der sie aufgewachsen waren, und aufgrund von Gesprächen mit anderen erwachsenen Kindern aus dieser Gemeinschaft schätzten Heather und Katy, dass eine erhebliche Zahl von Kindern gleichgeschlechtlicher „Eltern“ unter Vaterentbehrung oder Mutterentbehrung leiden. Das Thema in der LGBT-Gemeinschaft anzusprechen, wäre aber grundsätzlich tabu, und um Konflikte mit ihren „Eltern“ zu vermeiden, würden betroffene Kinder in der Regel das Thema verdrängen.

Mutter und Vater bedeutet wertvolle Vielfalt aus Kinderperspektive

Da die Welt der Kinder, insbesondere der jüngeren Kinder, noch primär von familiären Erlebnissen, insbesondere von den Interaktionen mit den eigenen Eltern geprägt ist, ist es sinnvoll, dass Kinder in Lebensgemeinschaft mit einer weiblichen primären Bezugsperson und einer männlichen primären Bezugsperson aufwachsen. Die Manifestation der zwei biologischen Geschlechter schafft eine Diversitätskategorie, die aus Kinderperspektive wertvoll und lebensbereichernd ist.

Jedes Kind ist von Natur aus in der Lage, die Mutterbeziehung und die Vaterbeziehung voneinander zu unterscheiden und als jeweils einzigartige, wundervolle, wertvolle Bereicherung seines Lebens zu erkennen und zu erfahren. Jedes Kind hat von Natur aus das Vermögen von der Mutterbeziehung und von der Vaterbeziehung spezifisch zu profitieren. Eltern sind primäre Bezugspersonen, Betreuer, Vorbilder, Lehrer, Spielkameraden und in wichtigen Lebensphasen auch die besten Freunde ihrer Kinder.

So verfügt jedes Kind mit Mutter und Vater unter anderem über eine weibliche und eine männliche primäre Bezugsperson, über eine Lehrerin mit der Lebenserfahrung einer Frau, über einen Lehrer mit der Lebenserfahrung eines Mannes, über eine beste Freundin und über einen besten Freund. Nur verschiedengeschlechtliche Eltern können ihren Kindern diese wertvolle Vielfalt bieten. Da absolut kein einziger erzieherischer Grund dagegen spricht, dass Kinder diese Vielfalt erleben, sondern sie vielmehr ein Kindesleben lang von ihr profitieren können, kann es als natürliches Kindesbedürfnis angesehen werden, dass Kinder von einer Mutter und einem Vater gemeinsam großgezogen werden.

Wie die Bioethikkommission Politik und Justiz in die Irre führte

Vor allem in westlichen Staaten werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die lesbischen Paaren ermöglichen, rechtlich Eltern von mithilfe von Samenspenden gezeugten Kindern zu werden, und es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, rechtlich Eltern von fremden adoptionsbedürftigen Kindern zu werden. Wie konnte es dazu kommen?

Die Soziologie und die Psychologie im Westen spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. Während der vergangenen Jahrzehnte wurde zunehmend im Gleichklang mit einflussreichen LGBT-Organisationen eine auf vorgeblich wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Argumentation als Rechtfertigung entwickelt, die einer sorgfältigen Überprüfung allerdings nicht standhält. Angeblich würde eine Vielzahl von empirischen Studien belegen, dass Kinder, die ohne Vater oder ohne Mutter bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, sich genauso gut entwickeln wie Kinder die bei verschiedengeschlechtlichen Eltern aufwachsen.

Die wohl signifikantesten österreichischen Versuche, sich wissenschaftlich mit Auswirkungen gleichgeschlechtlicher Elternschaft auf die Kindesentwicklung auseinanderzusetzen, finden sich in Stellungnahmen der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes zum Fortpflanzungsmedizinrecht. Obwohl diese Stellungnahmen explizit das Fortpflanzungsmedizinrecht betrafen und die Leihmutterschaft in Österreich nicht zur Debatte stand, konstatierte die Kommissionsmehrheit (19 von 25 Mitgliedern) dennoch ausdrücklich, dass nicht nur Kinder die von lesbischen Paaren (oder auch alleinerziehenden Müttern) großgezogen werden, sondern generell Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren großgezogen werden (also auch von homosexuellen Männerpaaren), sich genau so gut entwickeln würden wie Kinder verschiedengeschlechtlicher Eltern:

„Wie eine Vielzahl von repräsentativen und auf Langzeitbeobachtung beruhenden Studien zeigt, unterscheiden sich Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht wesentlich von Kindern die bei verschiedengeschlechtlichen Paaren aufwachsen.“ [ Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts, 2012, (Seite 30) ]

Die verständigen Argumente der Minderheit von sechs Kommissionsmitgliedern, die eine konträre Meinung vertrat, fanden in Medien und wohl auch in der Politik leider nur geringe Beachtung. Die Kommissionsmehrheit untermauerte ihren Standpunkt mit einer Studie aus Deutschland (2009), zwei als Langzeitstudien dargestellte Studien aus den USA (2010) und Großbritannien (2010), einer Metaanalyse aus Skandinavien (2000) und auch einer Grundsatzerklärung der American Psychological Association (APA, 2004), die sie beispielhaft und stellvertretend für die insgesamt große Zahl vorhandener Studien zitierte. Auf die zwei wohl signifikantesten dieser Studien und auf die Grundsatzerklärung der APA möchte ich im Folgenden näher eingehen.

1. Die von der Kommissionsmehrheit erstgenannte Studie, „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ (Rupp, 2009) ist die einzig existierende gro?angelegte wissenschaftliche Studie aus dem deutschsprachigen Raum zur psychologischen Kindesentwicklung in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.

Zur Frage der Repräsentativität der Studie schreibt die Studienleitung:

„Die Studie kann für die Regenbogenfamilien, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft (625 Paare, 866 befragte Elternteile) begründet haben, als repräsentativ angesehen werden. Auch die Kinderstudie verfügt über eine im Vergleich zu anderen derartigen Untersuchungen große Stichprobe von 97 Kindern und ist somit ausgesprochen belastbar.“

Aussagen aus dem Fazit:

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich Kinder und Jugendliche aus LP in Bezug auf die Beziehungsqualität zu beiden Elternteilen und in ihrer psychischen Anpassung von Kindern und Jugendlichen, die in anderen Familienformen aufwachsen, nur wenig unterscheiden.“ … „Die Ergebnisse der Kinderstudie legen in der Zusammenschau nahe, dass sich Kinder und Jugendliche in Regenbogenfamilien ebenso gut entwickeln wie Kinder in anderen Familienformen.“

War die Repräsentativität der Stichproben tatsächlich gegeben? Ist das überzeugungskräftig formulierte Fazit aufgrund der Qualität der erhoben Daten angebracht? Ist diese Studie in Bezug auf gänzlich vaterlose oder gänzlich mutterlose Familiensituationen mit gleichgeschlechtlichen „Eltern“ überhaupt aussagekräftig?

Die Studie besteht aus drei Teilen, deren Ergebnisse im Schlussfolgerungsteil berücksichtigt werden:

  1. Erfassung von subjektiven elterlichen Einschätzungen des eigenen Erziehungsverhaltens und des Sozialverhaltens der eigenen Kinder.
  2. Psychologische Teilstudie mit 95 teilnehmenden Kindern.
  3. Einholung von persönlichen Ansichten von 29 "Experten" aus der Jugendwohlfahrt und dem Bereich Schule zur Lebenssituation von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.

Insbesondere in Bezug auf gänzlich vaterlose oder gänzlich mutterlose Familiensituationen mit gleichgeschlechtlichen "Eltern" fehlt es der Studie an Relevanz. Unter anderem aus folgenden Gründen ist die Validität der Studie in Frage zu stellen:

  • Anhand von Meldedaten nahm die Studienleitung direkt Kontakt mit allen damals in Deutschland in Lebenspartnerschaft lebenden Paaren mit Kindern auf. Deren Gesamtanzahl wird nicht genannt, jedoch kann aufgrund der angegebenen Zahleninformationen hergeleitet werden, dass nach dem Erhalt von Informationen zum Thema und Zweck der Studie, deutlich weniger als die Hälfte der insgesamt kontaktierten Paare sich zur Teilnahme entschied, nämlich 625 Paare (mit insgesamt 693 Kindern). Das war ein Vorgang von Selbstselektion. Selbstselektion konterkariert die für die Validität von Studienergebnissen in der Sozialforschung vorauszusetzende Repräsentativität von Stichproben.
  • Zur Zeit der Teilnehmeranwerbung und der Studiendurchführung forderte die LGBT-Gemeinschaft vehement völlige Gleichstellung für homosexuelle Paare im Adoptions- und Eherecht. Als einzige gro?ßangelegte deutsche Studie zu gleichgeschlechtlicher Elternschaft inklusive einer kinderpsychologischen Teilstudie, konnte davon ausgegangen werden, dass Entscheidungsträger aus Justiz und Politik die Ergebnisse dieser Studie als richtunggebend ansehen würden. Die im voraus über den Zweck der Studie informierten Teilnehmer waren sich dessen bewusst, dass ein positives Studienergebnis zur gesellschaftlichen Anerkennung und zur rechtlichen Besserstellung der von ihnen gewählten Familienformen beitragen würde, und dass dagegen ein negatives Studienergebnis katastrophale Auswirkungen auf ihre Interessen haben würde. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich lesbische Paare mit Problemkindern bewusst entschieden, an der Studie nicht teilzunehmen, und dass dagegen andere Paare intendierten, die Studie zu instrumentalisieren. Darüber hinaus tendieren Menschen dazu, ihre Angaben bei Befragungen entsprechend zu justieren (bewusst oder unbewusst), wenn sie dadurch einen Nutzeffekt für sich erwarten und davon ausgehen können, dass ihre Angaben nicht verifiziert werden.
  • Kinder, die gänzlich vaterlos oder gänzlich mutterlos bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, waren gar nicht der Fokus dieser Studie. Die Mehrheit der 693 Kinder pflegte entweder laufend Kontakt mit dem getrennt lebenden leiblichen Elternteil und/oder wurde in früher Kindheit von der Lebensgemeinschaft mit heterosexuellen Eltern geprägt.
  • Die Repräsentativität der an der psychologischen Teilstudie teilnehmenden Gruppe von Kindern war nicht gewährleistet, da lediglich Geschlecht und Alter von der Studienleitung berücksichtigt wurde und die Gruppe aus einem weiteren Vorgang von Selbstselektion hervorging. Obwohl die an der Elternbefragung teilnehmenden 625 Paare über die Möglichkeit informiert wurden, dass ihre Kinder an der kinderpsychologischen Teilstudie teilnehmen könnten, stimmten nur die Eltern von 95 Kindern zu. Dieser weitere Vorgang von Selbstselektion ist deswegen signifikant, weil die kinderpsychologische Teilstudie die einzige Möglichkeit darstellte, die subjektiven Antworten aus der Elternbefragung zu verifizieren. ?Die Mitwirkung an der Teilstudie war nicht mit besonderen Ungelegenheiten oder Mühen verbunden. Es stellt sich also die Frage, wieso die überwiegende Mehrheit der Eltern entschied, dass ihre Kinder an dieser Teilstudie nicht teilnehmen sollten. Dieser Vorgang von Selbstselektion zusammen mit dem bereits erwähnten Vorgang von Selbstselektion im Zuge der ursprünglichen Anwerbung konterkariert die Validität der Ergebnisse der kinderpsychologischen Teilstudie.
  • Von den 95 an der psychologischen Teilstudie teilnehmenden Kindern pflegten zwei Drittel zum Zeitpunkt der Befragung Kontakt zum getrennt lebenden leiblichen Elternteil und drei Viertel stammte aus einer früheren Lebenssituation mit heterosexuellen Eltern. In Anbetracht der Kleinheit der verbleibenden Gruppe von Kindern aus gänzlich vaterlosen oder gänzlich mutterlosen Familiensituation mit gleichgeschlechtlichen „Eltern“ und unter Berücksichtigung der mangelnden Repräsentativität war die Erzielung von aussagekräftigen Daten in Bezug auf entsprechende Lebenssituationen auszuschließen.
  • Die Fragen aus einem der psychologischen Fragebogentests wurden teils minderjährigen Kindern (ab 10) telefonisch an ihrem Wohnort gestellt, also dort,wo sie in Lebensgemeinschaft mit ihren gleichgeschlechtlichen „Eltern“ lebten. Diese Vorgangsweise ist völlig unseriös. Einerseits sollte ein persönlicher Rapport mit Kindern dieses Alters hergestellt werden, um die Glaubwürdigkeit von Antworten auf Fragen, die ihren persönlichen emotionellen Bereich betreffen, einschätzen zu können und andererseits kann die Anwesenheit eines Elternteils während einer psychologischen Befragung zur Familiensituation das Antwortverhalten von Kindern erheblich beeinflussen.
  • Die eingesetzten psychologischen Tests ermöglichen keine umfassende Persönlichkeitsanalyse. Das ist ungefähr so wie, wenn der Arzt bei der Vorsorgeuntersuchung nur die Hälfte der vorgesehenen Untersuchungen durchführt und dann behauptet es wäre alles in Ordnung, denn er hätte nichts auffälliges entdeckt.

Angesichts dieser Mängel kann man wohl nur darüber staunen, dass diese Studie in Stellungnahmen der hochrangigen Bioethikkommission überhaupt Erwähnung fand.

2. Die in den USA durchgeführte Studie „US National Longitudinal Lesbian Family Study: Psychological Adjustment of 17-Year-Old Adolescents“ (2010) ist eine Teilstudie der „US National Longitudinal Lesbian Family Study“ (NLLFS), und wurde weltweit in Medien als überzeugender Nachweis zitiert, dass Kinder die bei lesbischen Paaren aufwachsen, entwicklungspsychologisch im Vergleich mit Kindern verschiedengeschlechtlicher Eltern nicht benachteiligt sind. Entsprechende Berichte erschienen im Time Magazine, im Parenting blog der New York Times, in diversen medizinischen und psychiatrischen Portalen und vielen weiteren Nachrichtenportalen. Um sich ein Bild von der Aussagekraft dieser Studie zu machen, ist es notwendig, neben der Studie selbst, auch die Angaben zum Design, zur Methodik und zur Teilnehmeranwerbung in der einführenden Publikation zum NLLFS zu berücksichtigen.

Diese Studie weist ähnlich schwerwiegende Mängel auf wie die deutsche Studie von Rupp. Anfang der 90-er Jahre wurden von der Studienleitung Informationen über die Absicht, eine Studie zu lesbischer Elternschaft durchzuführen, bei lesbischen Veranstaltungen, in Buchhandlungen und in Zeitschriften für Lesben verbreitet. Zielgruppe waren lesbische Frauen, die planten, ein Kind mithilfe einer Samenspende zu bekommen oder nach einer Insemination bereits schwanger waren.

Diejenigen, die sich bei der Studienleitung meldeten (1. Selbstselektion) wurden über Methodik und Zeitplan der Studie aufgeklärt. Danach stand es ihnen frei, daran teilzunehmen oder nicht (2. Selbstselektion). Wie viele sich bei der Studienleitung tatsächlich meldeten und wie viele sich entschieden nicht teilzunehmen, wird nicht offengelegt. Es wird nur die Zahl von 84 letztlich teilnehmenden zukünftigen „Familien“ genannt, die eine demografisch nicht-repräsentative Stichprobe bildeten (14 alleinstehende zukünftige lesbische Mütter, 70 lesbische Paare als zukünftige Mütter mit „Co-Mutter“).

Die Studienleitung nahm also einerseits die hohen Wahrscheinlichkeit in Kauf, dass die Teilnehmer aufgrund eines Schneeballprinzips (konterkariert die Repräsentativität) Kenntnis von der Studie erlangten; andererseits gab es zwei Vorgänge von Selbstselektion. Für die gegenständliche Studie wurden im Jahre 2009 Mütter von 78 der Kinder (6 „Familien“ waren seit der Anwerbung ausgeschieden) gebeten, mittels eines standardisierten Erhebungsinstrumentes (Fragebogen) subjektive Einschätzungen zu psychischen und sozialen Kompetenzen ihrer ca. 17-jährigen Heranwachsenden per E-Mail einzureichen. Ob die rein subjektiven Angaben der Mütter der Realität entsprachen, war nicht verifizierbar.

Die Studienleitung bekam die Kinder, denen über das Internet nur Fragen zu ihren Erfahrungen mit Diskriminierung im Alltag gestellt wurden, nicht zu Gesicht. Die über den Zweck der Studie informierten Mütter waren sich dessen bewusst, dass ein positives Studienergebnis dazu beitragen würde, die gesellschaftliche Akzeptanz der von Ihnen gewählten Familienform zu fördern und dazu beitragen könnte, ihre persönliche familienrechtliche Situation zu verbessern. Sie waren sich auch bewusst, dass dagegen ein negatives Studienergebnis ungünstige Auswirkungen auf ihre Interessen haben würde. Menschen tendieren dazu, ihre Angaben bei Befragungen entsprechend zu justieren (bewusst oder unbewusst), wenn sie dadurch einen Nutzeffekt für sich erwarten und davon ausgehen können, dass ihre Angaben nicht verifiziert werden. Und es ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Frauen teilnahm, um die Studie zu instrumentalisieren, um aller Welt zu zeigen, wie gut lesbische Paare Kinder erziehen können.

Aufgrund der Art der Teilnehmeranwerbung, des Studiendesigns und der erfassten Daten lässt sich eine informative ausgewogene Conclusio formulieren: „Subjektive Einschätzungen von sozialen und psychischen Kompetenzen der eigenen 17-jährigen Kinder (N=78) durch eine nicht-repräsentative, selbstselektierte Gruppe von lesbischen Müttern ergab zum Teil höhere Bewertungen als analoge Bewertungen einer normativen Vergleichsgruppe.“ Dass ein solches Ergebnis aus wissenschaftlicher Perspektive wenig brauchbar ist, liegt auf der Hand.

Obwohl die Studienleitung ein ausführliches strukturiertes Abstract publizierte, entschied sie sich, Schwächen der Studie darin zu verschweigen. Sie verfasste eine Zusammenfassung der Resultate der Mutterbefragung (die höhere Bewertungen von sozialen und akademischen Kompetenzen für die eigenen Kinder ergab als Vergleichswerte der Vergleichsgruppe) und formulierte folgende Hauptaussage als Conclusio, die aus wissenschaftlicher Perspektive streng genommen eine Irreführung darstellt: „Jugendliche, die seit ihrer Geburt in lesbische-Mütter-Familien großgezogen werden, zeigen eine günstige psychische Anpassung.“

Die Anführung dieser ungerechtfertigt generalisierten, überzeugungskräftigen Hauptaussage war deswegen folgenreich, weil Journalisten sich nicht damit plagen, ganze Studien zu analysieren, sondern aus Zusammenfassungen oder den Schlussfolgerungsteilen von Studien abschreiben. So verbreitete sich medial auf aller Welt die Unwahrheit, dass diese Studie überzeugend nachweisen würde, dass generell Kinder, die bei lesbischen Paaren aufwachsen, eine günstige psychische Anpassung aufweisen würden, und dass sie zum Teil sogar höhere soziale und akademische Kompetenzen aufweisen würden als Kinder heterosexueller Eltern.

Nun drängt sich die Frage auf, ob die Kommissionsmehrheit überhaupt eine gründliche Überprüfung hinsichtlich Qualität, Stichhaltigkeit und Relevanz der von ihr aufgeführten Studien vorgenommen hat. Sollte die Kommissionsmehrheit (16 hochrangige Mediziner, Soziologen, Biologen und Juristen) diese beiden Studien sorgfältig geprüft haben, ist die Tatsache, dass sie diese dennoch in wichtigen Stellungnahmen zur Untermauerung ihres Standpunktes genannt hat, ein Skandal. Sollte sie andererseits die fehlende Validität dieser Studien wegen Sorglosigkeit oder Inkompetenz nicht erkannt haben, dann wäre dies äußerst beschämend.

3. Die Grundsatzerklärung der American Psycological Association von 2004 beruht auf einer Evaluierung von 59 Studien. Im Jahre 2012 analysierte Soziologe Loren Marks von der Louisiana State University gründlich jede einzelne dieser Studien. Mit überzeugenden Argumenten weist Marks nach, dass keine einzige der 59 Studien methodische Mindeststandards erfüllt. Die in der APA-Grundsatzerklärung publizierten überzeugungskräftigen Behauptungen seien empirisch unbegründet.

Die Herangehensweise der Kommissionsmehrheit, als psychologisches Argument die eigene Position einfach mit einer Auflistung von ausgesuchten – offenbar nicht sorgfältig evaluierten – Studien zu untermauern, würde man vielleicht von einem wenig ambitionierten Psychologiestudenten erwarten, aber von 16 namhaften Mitgliedern einer hochrangigen Bioethikkommission? Die Studienlage alleine definiert nicht den Stand einer Wissenschaft. Studien sind in den Kontext der gesamten Bandbreite dessen zu stellen, was die Wissenschaft zu bieten hat. 

Vermutlich wollte die Kommissionsmehrheit sich auf eine umfassende Erörterung der Kinderperspektive gar nicht einlassen. Einerseits bemühte sie sich herauszustreichen, wie „fundamental bedeutsam“ die Fortpflanzungswünsche lesbischer Frauen wären, andererseits war ihr die Frage, ob die Vater-Kind-Beziehung nicht mindestens ebenso fundamental bedeutsam ist, keiner Diskussion würdig.

Seitdem die Bioethikkommission sich 2012 mit gleichgeschlechtlicher Elternschaft befasst hat, sind weitere Studien durchgeführt worden, darunter weitere erstaunlich mangelhafte Studien ohne nennenswerte Aussagekraft wie die „Australian Study of Child Health in Same-Sex Families“. Es gibt allerdings Sozialforscher, die das Problem der schwachen Methodik bisheriger Studien zu thematisieren beginnen. In einer Analyse der einzigen vier vor 2012 erstellten Studien, die auf einer – den durchaus plausiblen Angaben der Studienleiter zufolge – nachgewiesenermaßen repräsentativen Stichprobe beruhen (drei Studien von Wainright und Patterson und eine von Rosenfeld, die alle auf der selben Stichprobe basieren), stellte Soziologe Donald Paul Sullins 2015 fest, dass 27 der angeblich 44 lesbischen „Elternpaare“ aus dieser Stichprobe tatsächlich heterosexuelle Paare waren, die fälschlicherweise als lesbische Paare spezifiziert wurden. Deswegen sind die Ergebnisse dieser Studien unbrauchbar. Eine korrigierte Auswertung ergibt, dass Töchter lesbischer „Elternpaare“ wesentlich häufiger als Kinder verschiedengeschlechtlicher Eltern über sexuelle Belästigung durch Familienmitglieder berichten (diese Berichte wurden anonymisiert erfasst). Jedoch lässt die Kleinheit der korrigierten Stichprobe keine überzeugungskräftige Rückschlüsse auf die Gesamtbevölkerung zu. Laut einer anderen auf einer repräsentativen Stichprobe basierenden Studie von Douglas W. Allen (2013) schaffen erheblich weniger Töchter gleichgeschlechtlicher „Eltern“ den Schulabschluss einer höheren Schule als Kinder verschiedengeschlechtlicher Eltern.

Diese neueren Studien stehen nicht jenseits der Kritik und es sind bislang zu wenige, sie bilden jedoch ein klares Indiz dafür, dass die Nullhypothese nicht stimmt. Die Wahrheit ist, dass die empirische Sozialforschung zu gleichgeschlechtlicher Elternschaft noch immer in den Kinderschuhen steckt.

Ungünstige Vorbildwirkung

Kinder verfügen über ein hohes Maß an Feinfühligkeit, mit der sie die Qualität der Beziehung der Eltern zueinander wahrnehmen. Ihr Sicherheitsgefühl und ihre emotionale Stabilität werden gestärkt, wenn sie ein harmonisches, liebevolles Verhältnis zwischen ihren Eltern ungestört wahrnehmen und wertschätzen können. Die Verbindung von Mann und Frau wird von heterosexuellen Kindern als grundlegend richtig, natürlich und archetypisch angesehen. Alleine schon das Denkbild der harmonischen Verbindung von Mutter und Vater geht mit einem positiven Gefühl der Wertschätzung einher. Vernimmt ein Kind obendrein Zeichen eines harmonischen Verhältnisses der Elternteile zueinander etwa im Tonfall, in den Gesichtsausdrücken und im Verhalten zueinander, wird sein Sicherheitsgefühl und seine emotionale Stabilität gestärkt.

Es ist evident, dass ein analoger Prozess der Wertschätzung im Rahmen des Beziehungsverhältnisses zwischen heterosexuellen Kindern und homosexuellen „Eltern“ nicht gleichsam natürlich und ungestört stattfinden kann. Die Persönlichkeitsentwicklung eines heterosexuell veranlagten Kindes geht mit dem Bewusstwerden eines als natürlich empfundenen emotionalen Abgrenzens gegenüber homosexuellen Beziehungsformen einher. Aufgrund dieses Abgrenzens auf emotionaler Ebene existieren homosexuelle Beziehungsformen nicht als plausible Beziehungsformen im Weltbild von heterosexuellen Menschen. Die Vorstellung von der Verbindung zwischen Mann und Mann bzw. Frau und Frau oder auch die Wahrnehmung von zur Schau gestellter homosexueller Zuneigung sind geeignet, spontan Gefühlsreaktionen des Befremdens, der Unerwünschtheit oder auch der Aversion auszulösen. Diese Gefühle sind natürliche Warnsignale, die eine Überschreitung der aufgrund der natürlichen moralischen und emotionellen Disposition existierenden Grenze in der eigenen Persönlichkeit vorbeugen und können nicht wegrationalisiert werden, weil sie eben auf einem natürlichen Abgrenzen auf emotionaler, nicht rationaler Ebene beruhen. Aus diesem Grund (und unter der Voraussetzung eines günstigen familiären Beziehungsumfeldes), ist es auch nicht notwendig, dass heterosexuelle Kinder mit Homosexualität bzw. mit auf gleichgeschlechtlicher Anziehung beruhenden Beziehungen experimentieren, um zu realisieren, dass die homosexuelle Beziehungsform ihrer persönlichen emotionalen und moralischen Disposition widerspricht. Denn bereits die Vorstellung davon oder aber auch die Betrachtung von zur Schau gestellter homosexueller Zuneigung können entsprechende Gefühlsreaktionen als Warnsignal auslösen.

Bereits im Volkschulalter entwickeln Kinder ein Verstehen dafür, dass freundschaftliche oder geschwisterliche Beziehungsformen sich von Gemeinschaften zweier Lebensgefährten grundlegend unterscheiden. Ein pubertierendes Kind, dass bei einem homosexuellen Paar aufwächst, wird realisieren, dass seine „Eltern“ Lebensgefährten sind, deren Beziehung auf homosexueller Anziehung beruht. Die unausweichliche Folge dieser Erkenntnis und seiner Lebenssituation als heterosexuell veranlagtes Kind mit homosexuellen „Eltern“ aufzuwachsen ist, dass es zur Hemmung der Etablierung des Abgrenzens gegenüber homosexuellen Beziehungsformen kommen muss (und damit zu Unsicherheiten in der Entwicklung der sexuellen Identität, unter Umständen zu Experimenten mit Homosexualität und zur Verzögerung der Etablierung des heterosexuellen Persönlichkeitsaspektes) und/oder zur Hemmung des kindlichen Naturells das Beziehungsverhältnis der Eltern zueinander feinfühlig wahrzunehmen und wertzuschätzen (und damit zum Ausbleiben von damit einhergehenden Vorteilen für die emotionale Stabilität).

Da deutlich mehr als 90 Prozent aller Kinder heterosexuell veranlagt sind, kann gesagt werden, dass das Risiko, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern von diesen Entwicklungsstörungen betroffen sind, wesentlich höher ist als bei Kindern verschiedengeschlechtlicher Eltern. Die von manchen Soziologen und Psychologen als unbedenklich bezeichnete deutlich höhere Bereitschaft von Kindern gleichgeschlechtlicher „Eltern“, mit Homosexualität zu experimentieren, ist alles andere als unbedenklich, und zumindest zum Teil auf diese Entwicklungsstörungen zurückzuführen.

Wird die Bundesregierung adoptionsbedürftige Kinder im Stich lassen?

Die Neuerungen im Adoptionsrecht sind eine Folge der VfGH-Entscheidung vom 11.12.2014, mit der das Höchstgericht die folgenden zwei Gesetzeszeilen aufhob:

  • §8 Abs4 EPG: "Die eingetragenen Partner dürfen nicht gemeinsam ein Kind an Kindesstatt oder die Wahlkinder des jeweils anderen an Kindesstatt annehmen"
  • Erster Satz §191 Abs2 ABGB: "Die Annahme eines Wahlkindes durch mehr als eine Person, sei es gleichzeitig, sei es, solange die Wahlkindschaft besteht, nacheinander, ist nur zulässig, wenn die Annehmenden miteinander verheiratet sind".

Mit Jahresbeginn 2016 wurde die Gesetzesaufhebung rechtswirksam. Damit gilt aktuell in Österreich ein sehr liberales Adoptionsrecht. Theoretisch dürfen Geschwisterpaare, nicht in eingetragener Partnerschaft lebende homosexuelle Paare, in eingetragener Partnerschaft lebende Paare, unverheiratete verschiedengeschlechtliche Paare und Ehepaare gemeinschaftlich Kinder adoptieren und auch Adoptionen durch Einzelpersonen sind weiterhin möglich.

Das Korrektiv dafür, dass Kinder nicht willkürlich in diese Familienkonstellationen untergebracht werden, ist natürlich der Imperativ, das Kindeswohl als Entscheidungskriterium in den Vordergrund zu stellen. Adoptionsbedürftige Kinder haben nicht nur ein Recht darauf, dass geprüft wird, ob Adoptivwerber erzieherisch kompetent sind und über ausreichend Ressourcen und Belastbarkeit verfügen, um Kinder bis zur Volljährigkeit großzuziehen, sondern auch, dass sie in einer Familienkonstellation untergebracht werden, die für ihre Entfaltung am geeignetsten ist und die ihren grundlegenden Bedürfnissen entspricht.

Aus diesem Grund wurden bei Adoptionen fremder Kinder bislang Ehepaare bevorzugt. Ausnahmen waren und sind weiterhin angezeigt bei Vorliegen spezieller Umstände wie beispielsweise eine nahe Verwandtschaft und eine bereits länger bestehende Bindung zu einer bestimmten Person entsprechend dem Beziehungsverhältnis zwischen Kindern und leiblichen Elternteilen. In der Regel ist jedoch die Familienkonstellation mit Mutter und Vater die erste Wahl, denn betroffene Kinder haben ein Recht darauf, dass soweit als möglich ihrem natürlichen Bedürfnis, die Vaterbeziehung und die Mutterbeziehung zu erleben, entsprochen wird. Sie haben ein Recht darauf, dass sie nicht unnötigerweise in Familienkonstellationen mit homosexuellen Adoptivelternpaaren gedrängt werden infolge deren nicht auszuschließen wäre, dass sie unter – unter Umständen verdrängter – Mutterentbehrung oder Vaterentbehrung leiden müssen, und sie einem höheren Risiko ausgesetzt wären, Unsicherheiten bei der Etablierung ihrer sexuellen Identität zu erfahren.

Es ist anzunehmen, dass immer dann, wenn künftig ein homosexuelles Paar zur Verfügung steht, um ein fremdes Kind zu adoptieren, gleichzeitig auch mehrere bestens geeignete verschiedengeschlechtliche Paare zur Verfügung stehen, die konsequent zu bevorzugen wären. Die Entscheidung der Bundesregierung, es dabei zu belassen, die aufgehobenen Gesetzeszeilen zu streichen und den verbleibenden Gesetzestext sonst unverändert zu lassen, ist allerdings unzureichend. Denn in einem Bericht der „Wiener Zeitung“ hat eine Vertreterin der Wiener MA11 bereits erklärt, dass die MA11 bisher in Pflegefällen nicht nach der sexuellen Orientierung unterschieden habe und bei Adoptionen wolle man das künftig ebenso wenig tun.

Die MA11 scheint also Bereitschaft zu zeigen, grundlegende Kinderinteressen zu missachten, um gleichgeschlechtlichen Paaren entgegen zu kommen. Es muss daher damit gerechnet werden, dass Fälle eintreten werden, dass fremde minderjährige Kinder, die aufgrund ihres Alters auf eine enge Bindung zu ihren künftigen Adoptiveltern entsprechend dem Beziehungsverhältnis zwischen Kindern und leiblichen Eltern angewiesen sind, von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert werden, obwohl bestens geeignete verschiedengeschlechtliche Paare zur Verfügung stehen. Damit hat die Bundesregierung akuten Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass betroffene Kinder nicht ungleichbehandelt werden.

Da eine Bevorzugung verschiedengeschlechtlicher Paare sachlich begründbar und im Hinblick auf den Imperativ, die Kinderinteressen vorrangig zu berücksichtigen, unbedingt notwendig ist, ist sie selbstverständlich verfassungskonform umsetzbar, ob im Wege einer gesetzlichen Regelung oder eines Erlasses. Vertritt der Justizminister die Ansicht, dass eine verfassungskonforme Umsetzung nicht möglich ist, so ist ihm die Kompetenz abzusprechen.

Die Frage ist nur: Wird die Bundesregierung adoptionsbedürftige Kinder im Stich lassen oder wird sie handeln und zeigen, dass sie die Würde dieser Kinder achtet?

Martin Kuna war in der Textilindustrie, im Elektrohandel und als Instrumentalmusiklehrer tätig.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung