Das Unrecht im Rechtsstaat – am Beispiel des Falles Leon Apler

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Was heißt kritisches Denken im KI-Zeitalter?

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Wir können die Probleme mit Migration nicht mehr weiter ignorieren

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Wenn der Amtsschimmel lauthals wiehert

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Das wirkliche Problem wird nicht erkannt

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Das DÖW und der „rechtsextreme“ Karolinger Verlag

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Der "Fall Anna" und der gesetzliche Schutz von Minderjährigen

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FN 747: Saudi-Arabien und Russland

Saudi-Arabien macht mit seiner Militärintervention im Jemen genau dasselbe wie Russland in der Ukraine.

Wieder wird das wichtigste Grundgesetz des Weltfriedens verletzt. Ein Land marschiert in ein anderes, kleineres und mutmaßlich schwächeres ein, weil dort ein Machtwechsel stattgefunden hat. Es hat dazu aber nur dann völkerrechtlich oder moralisch ein Recht, wenn es von jenem Land direkt oder über Terroristen oder durch die Entwicklung von ABC-Waffen angegriffen oder bedroht wird; wenn dort langanhaltende Menschenrechtsverletzungen in großem Ausmaß passieren; oder wenn das der UNO-Sicherheitsrat so erlaubt. Nichts davon ist da wie dort der Fall. Menschenrechtsverletzungen im Jemen sind eher durch die mit den Saudis und dem sunnitischen Fundamentalismus sympathisierenden Kräfte begangen worden – siehe das jüngste Blutbad in schiitischen Moscheen. Die Welt kann nur dann eine bessere werden, wenn endlich das Denken in über die Landesgrenze hinausgehende Einflusssphären und Machtbereiche aufhört. Das sollte sie beiden Invasoren mit großer Prinzipientreue klarmachen. Auch wenn etwa Sanktionen allen wehtun.

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