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SOS Justiz oder: Das Fundament zerbröselt

Österreichs Justiz befindet sich in einem schlechten Zustand. Dieser Eindruck wächst in der Öffentlichkeit von Tag zu Tag mehr. In einigen Bereichen ist dieser Eindruck durchaus zu Recht entstanden – es fehlt aber an einem starken Minister, der da mit ruhiger Hand für Ordnung sorgt. In anderen Bereichen ist dieser Eindruck durchaus zu Unrecht entstanden – es fehlt aber an einem starken Minister, der da mit fester Stimme die Unabhängigkeit der Justiz gegen die Anmaßungen von Politik und Medien verteidigt.

Claudia Bandion-Ortner erweckt vielmehr den Eindruck einer schweren Überforderung. Sie ist primär deshalb noch im Amt, weil die ÖVP keinen Nachfolger findet. Die ÖVP-Spitze hat zumindest erkannt, dass man Minister nicht in den Seitenblicken suchen soll, und dass man sie auch nicht auf Zuruf eines mächtigen Raiffeisen-Mannes nominieren soll.

Tatsache ist freilich auch, dass Bandion-Ortner  kaum Unterstützung aus der eigenen Partei erhält, die ja selbst seit längerem jede juristische Kompetenz an der Garderobe abgegeben hat. Es gibt keinerlei Sachkompetenz im ÖVP-Klub (wo man sogar einen Nichtjuristen zum Verfassungssprecher machen musste!). Es gibt keinerlei Sachkompetenz im ÖVP-Generalsekretariat. Bandion-Ortner hat auch keinen Pressesprecher, der sich mit eigener juristischer Autorität in den öffentlichen Kampf werfen könnte.

Am Eindruck einer Überforderung der Ministerin ändert auch der Umstand nichts, dass sie mit zwei Gesetzesvorlagen derzeit in die richtige Richtung unterwegs ist, nämlich bei der Gemeinsamen Obsorge und bei der Einrichtung eines Lobbyistenregisters. Freilich ist sie in Sachen Lobbying und Parteifinanzierung durch die Macht von Fraktionen und Parteizentralen nur sehr beschränkt handlungsfähig. Was man ihr aber nicht wirklich vorwerfen kann.

Ihre Probleme liegen jedoch verblüffenderweise im Bereich ihrer eigenen Spezialisierung, nämlich im Strafrecht. Dort zerschellt sie vor allem an der ihr unterstehenden Staatsanwaltschaft. Diese ist in vielfacher Hinsicht überfordert; sie ist von unzerreißbaren SPÖ-Netzwerken geprägt; sie agiert mit einem großen Macht- und Selbstbewusstsein und dünkt sich sogar zeitweise über die Gesetze erhaben. Dem ist eine schwache Ministerin nicht gewachsen.

Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, das Ganze einfach als einen Fall Bandion-Ortner darzustellen. Österreich bräuchte vielmehr dringend eine neue Debatte über die fundamentale Notwendigkeit einer besseren Rechtskultur.

Diese müsste bei der Wiener juridischen Fakultät mit ihrem ständig heftig links ideologisierenden Dekan beginnen. Sie müsste jene Abgeordneten erfassen, die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft schon fast täglich als Propagandainstrument einsetzen, nur weil man solcherart leichter in die Medien kommt als mit einer bloßen Pressekonferenz. Und sie müsste auch die Medien erfassen, die sich mit Begeisterung selbst zu Richtern aufspielen.

Die Medien begreifen nicht , dass die ihnen von Staats- und Rechtsanwälten oft illegalerweise zugespielten Aktenteile eben immer nur gezielt ausgesuchte Teile sind; sie erkennen nicht, dass die Informanten aus dem Halbdunkel in der Öffentlichkeit einen ganz bestimmten Eindruck erwecken, aber nur selten der Wahrheit eine Bahn brechen wollen; oder sie haben sogar selbst die gleichen unlauteren Intentionen; sie wehren sich mit Erfolg gegen eine funktionierende richterliche Kontrolle von medialem Machtmissbrauch; und sie glauben, mit ständigen verächtlichen Vorverurteilungen von Politikern die eigenen Leser- und Seherzahlen vor einem weiteren Absturz retten zu können.

Teil dieser jämmerlichen Rechtskultur sind auch zwei neue Gesetzesentwürfe zum Kampf gegen die politische Korruption. Diese werden signifikanterweise beide im direkten Zugriff der Parteisekretariate getextet und nicht etwa im Justizministerium. Der eine Entwurf soll mehr Transparenz rund um die Parteispenden herstellen – wobei es aber weiter frei möglich bleibt, an den Parteien nahestehende Vereine im Dunkeln zu spenden. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Grünen etwa brauchen sicher keinerlei direkten Parteispenden für ihre Öffentlichkeits- und Nachwuchsarbeit, weil ihnen da Vereine wie Global 2000 und Greenpeace ohnedies perfekt die Mühe abnehmen.

Der zweite Entwurf soll die skandalösen Bestechungsgelder für Medien in Form von Inseraten und Druckkostenbeiträgen regeln. Diese sollen aber nicht etwa abgeschafft werden. Diese sollen auch nicht durch einen Deckel wenigstens limitiert werden (haben sie sich doch zuletzt jährlich verdoppelt!). Deren Vergabe wird auch keinerlei Objektivierung unterzogen. Hingegen weiß jeder Geschäftsführer eines Markenartikelerzeugers, dass er genau etablierte und längst branchenübliche Prozeduren in Hinblick auf eine (für den Werbenden, nicht die Medien!) optimale Inseratenvergabe einhalten muss, will er nicht seinen Posten verlieren und wegen Untreue angezeigt werden. Die „Reform“ sieht lediglich die Veröffentlichung der Inseratenausgaben vor – jedoch erst lange im Nachhinein, und nur dann, wenn ALLE öffentlich-rechtlichen Institutionen die diesbezüglichen Zahlen eingemeldet haben. Wer nimmt die Wette an, dass ganz zufällig – so ein Pech! – irgendeine der SPÖ nahestehende Landesregierung eines blöden Computerabsturzes wegen nicht rechtzeitig vor einem heiklen Wahltag melden wird können? Sodass halt eben leider, leider gar nichts veröffentlicht wird.

In einer solchen geradezu mafiösen Atmosphäre tut sich die Justiz als vielleicht wichtigste Staatsgewalt natürlich schwer, nicht hineingezogen zu werden. Was aber keine Rechtfertigung sein kann für all das, was da in letzter Zeit in unterschiedlichster Form schiefgeht. Um nur einige der aktuellsten und wichtigsten Fälle zu nennen:

  1. Der aktuellste: Am Wochenende drohte der SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter der Justiz mit einem Untersuchungsausschuss, wenn sie es wagen sollte, das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser einzustellen. Dabei ist bisher kein Sachverhalt bekannt, auf den sich eine Anklage gegen Grasser selbst stützen könnte. Obwohl bestimmte Staatsanwälte, bestimmte Medien, die Grünen und auch der Dekan der juridischen Fakultät bei der Grasser-Jagd das Amtsgeheimnis immer wieder sehr einseitig verletzen. Es sei denn, Grassers ganz offensichtlich schlechte Auswahl von Freunden wäre neuerdings ein Straftatbestand. (Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Zum Unterschied von Grasser sind bei den Herrn Meischberger, Plech und Hochegger solche Sachverhalte sehr wohl bekannt.)
    In einem anderen Land mit einer hohen Justizkultur wäre man jedenfalls von sehr vielen Seiten dem Herrn Kräuter ob solcher Einschüchterungsversuche gegenüber der Justiz massiv über den Mund gefahren. Aber nicht in Österreich und schon gar nicht diese Ministerin.
     
  2. Seit Jahr und Tag dringen aus der Staatsanwaltschaft in der Causa Grasser, aber auch in vielen anderen Verfahren immer wieder sehr selektiv Aktenteile an die Öffentlichkeit. Das ist ein Bruch des Amtsgeheimnisses, also ein strafbares, von Amtswegen zu verfolgendes Delikt, das natürlich bei einer für das Strafrecht zuständigen Behörde doppelt schlimm ist. Und das durch den starken parteipolitischen Bias der Aktenveröffentlichung nicht harmloser wird.
    Was aber tut die Ministerin angesichts dieser unfassbaren Zustände? Sie hat jedenfalls keine hochnotpeinliche Untersuchungskommission mit den diesbezüglichen Nachforschungen beauftragt, obwohl diese Aktenveröffentlichungen ja fast an organisierte Kriminalität im Justizressort grenzen. Statt dessen will Bandion-Ortner nun im Gegenteil selektiv das Amtsgeheimnis aufheben. Und sie berät sich darüber ausgerechnet mit jenen Journalisten, die sich als Transporteur solcher hinausgespielter Akten ihren Lebensunterhalt verdienen. Mit Richtern und (sauberen) Staatsanwälten berät sie hingegen nicht. Das ist ungefähr so wie eine Konferenz eines Architekten mit Voyeuren, wie groß denn die Löcher sein sollen, durch die diese in eine Damengarderobe blicken können.
     
  3. Da sind im Fall Kampusch in der Staatsanwaltschaft Wien unfassbare Fehler passiert (ich glaube ja in meinem Optimismus noch immer nicht ganz an den großen und einflussreichen Kinderschänderring, der da dahinterstehen könnte, sondern an typische Schlamperei, die man halt krampfhaft und mit zweifelhaften Methoden vertuschen will). Dabei steht sogar der Verdacht im Raum, dass ein Kriminalbeamter sogar in seiner Verzweiflung Selbstmord begangen hat, weil er unter heftigem Druck über Nacht seiner oft geäußerten Überzeugung abgeschworen hat (oder abschworen musste), dass es mindestens einen Zweittäter gegeben hat.
    Um nur ein unglaubliches Detail eines hier schon öfter abgehandelten Falles anzuführen: Der angebliche Einzeltäter Priklopil hat angeblich Selbstmord begangen. Sein Leichnam wird für der Einäscherung aber nicht obduziert, obwohl das auch bei jedem ganz unverdächtigen Selbstmord ganz normale Routine ist. Die Ministerin hat aber erst reagiert, als sie über (von hochrangigen Richtern alarmierte) Parlamentarier dazu gezwungen worden ist. Davor hat sie es zugelassen, dass einander parteipolitisch nahestehende Staatsanwälte wechselseitig Persilscheine ausgestellt haben. Erst unter dem Druck des Parlaments ist die Angelegenheit bei einem unabhängigen Untersuchungsrichter gelandet. Obwohl das von der Strafprozessordnung eigentlich von Anfang an für solche Fälle vorgesehen wäre. In Großbritannien würde längst eine "Royal Commission" aus unabhängigen und weisen Persönlichkeiten den ganzen Fall untersuchen, bei dem es ja nicht nur um direkte Delikte, sondern auch um ein Verhalten geht, welches das Ansehen der Justiz beeinträchtigt. So etwas könnte in Österreich aber eine Ministerin auch ganz alleine installieren. Ganz ohne Royals.
     
  4. Nächste unglaubliche Verwicklung: Als der Akt dann beim Untersuchungsrichter gelandet war, traten die nunmehr doch in ein schiefes Licht geratenen Staatsanwälte den Gang in die Öffentlichkeit an. Sie publizierten nicht-öffentliche Aktenteile, im wesentlichen freilich nur den von einem gleichgesinnten Kollegen vor Jahr und Tag ausgestellten Persilschein. Dass einige besonders naive (oder parteipolitisch befreundete) Journalisten, etwa im ORF, daraus gleich einen Unschuldsbeweis für die Wiener Staatsanwälte gezimmert haben, zählt zu den skurrilen, aber eher irrelevanten Randerscheinungen der Causa. Davon lässt sich glücklicherweise in aller Regel – zum Zorn der Medien – ein unabhängiger Richter nicht wirklich beeindrucken. Interessanter ist aber, was die Ministerin angesichts eines solchen mutmaßlichen Bruchs des Amtsgeheimnisses und einer einseitigen Desinformation der Öffentlichkeit durch ihre eigenen Untergebenen tut? Wieder lautete die Antwort: ganz offensichtlich nichts.
     
  5. Der nächste Mega-Missstand: Die Staatsanwaltschaft wird durch eine Fülle von Wirtschaftsverfahren erdrückt. Wofür sie nichts kann. Sie ist aber ganz offensichtlich überfordert. Manche Prozesse lassen ein Jahrzehnt lang auf sich warten. Dafür startet die ideologisch hochaufgeladene Wiener Staatsanwaltschaft begeistert Verfahren zur Einschränkung der (eigentlich von der Menschenrechtskonvention garantierten) Meinungsfreiheit von Islamkritikern.
    Diese Krise hat zwei Hauptursachen: Die eine ist die neue Strafprozessordnung, welche den Staatsanwälten massiv Kompetenzen zugeschoben hat. Diesen sind die Staatsanwälte aber derzeit weder quantitativ noch qualitativ gewachsen. Kriminalpolizei und Untersuchungsrichter sind hingegen weitestgehend entmachtet worden. Aber dennoch gibt es keinerlei Debatte, wie weit man denn die Strafprozessordnung wieder ins Lot bringen muss.
    Die zweite Ursache liegt an den Universitäten. Dort haben linke Jus-Professoren zwar mit großem Aufwand skurrile Gender-Lehrveranstaltungen in den Lehrplan hineingepusht; aber das Wirtschaftswissen der Juristen hat in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen. Zwar hat die Wirtschafts-Universität inzwischen ein Studium „Wirtschaft und Recht“ geschaffen – aber bis deren Absolventen die Expertise-Defizite in der Staatsanwaltschaft wirklich füllen können, wird es noch dauern.
     
  6. Nach wie vor ist der Bawag-Prozess die unglaublichste und bis heute nicht einmal halb aufgerollte Justiz-Groteske der letzten Jahre: Dabei geht es weniger darum, dass das Urteil der nunmehrigen Justizministerin ziemlich zerzaust worden ist. Das ist mehr als unschön, passiert aber Richtern des öfteren.
    Viel ärger ist die Tatsache, dass sich die Staatsanwaltschaft nie darum gekümmert hat, was der mit einem blauen Auge davongekommene Investmentbanker Flöttl mit den 300 Millionen der Bawag wirklich getan hat. Diese will er ja angeblich bis auf den letzten Cent verspekuliert haben. Ein österreichischer Staatsanwalt lässt sich mit der lachhaften Erklärung abspeisen, dass sämtliche Unterlagen über einen so riesigen Betrag bei einem Computerabsturz verloren gegangen sind; und dass man keine Ahnung mehr hat, was mit dem Geld passiert ist. Das erinnert an den Buben, der keine Hausübung hat, weil sie leider, leider der Hund aufgefressen hat.
    Der Staatsanwaltschaft ist auch nie aufgefallen, dass sich bis auf Herrn Elsner niemand aus dem Dreieck Bawag-SPÖ-ÖGB ernsthaft für den Verbleib jenes Geldes interessiert hat. Die Staatsanwaltschaft ist auch nie den Kisten voller Hinweise auf Parteifinanzierungen zwischen Bawag und SPÖ nachgegangen, welche Elsner aus der Haft an die Öffentlichkeit spielen hat lassen. Der Staatsanwaltschaft ist auch nie aufgefallen, dass sich ungefähr gleichzeitig mit den geheimnisvollen Verlusten der Bawag die SPÖ von einer gewaltigen Schuldenlast befreien konnte. Wobei bis heute niemand weiß, wie die plötzliche Schuldenfreiheit mit rechten Dingen zugegangen sein soll (die seit 2008 schwer verschuldete ÖVP würde das gerne wissen). Und am unglaublichsten: Die Staatsanwaltschaft hat es bis heute unterlassen, die Rolle von Fritz Verzetnitsch als oberstem Eigentümer-Vertreter der Bawag in den Skandaljahren von einem unabhängigen Richter untersuchen zu lassen. Haben sich da manche Mächtige auf ein Bauernopfer in Person des keineswegs unschuldigen und noch dazu immer sehr präpotenten Herrn Elsner geeinigt, während die wahren Drahtzieher geschützt im Dunkel blieben?
     
  7. Es ist jedenfalls völlig unverständlich, dass die Staatsanwälte bis heute keine Öffnung der Bankkonten des Hern Flöttl, aber sehr wohl der Konten von Strasser und Grasser beantragt haben. Sie haben es ebensowenig bei den Beziehern von dicken Geldern rund um den Kauf der Eurofighter getan. Obwohl hier zumindest die nicht ganz unlogische Vermutung zu prüfen wäre, dass über horrend gut bezahlte Aufträge an eine parteinahe Agentur Geld Richtung BZÖ geflossen sein könnte. Gewiss ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass sich auf einem Kontoauszug dann plump eine Überweisung mit dem Vermerk "wg. EADS" finden könnte. Jedoch würde es allen Beteiligten, also auch allen zu Unrecht Beschuldigten nur dienen, wenn allen Indizien ordentlich nachgegangen würde. So aber kann ein Peter Pilz noch jahrelang mit seinen wilden Spekulationen herumrennen. Und die nun von der Staatsanwaltschaft kolportierte Vermutung, dass ein Richter die Kontenöffnung wahrscheinlich abgelehnt hätte, hätte trotzdem erst in der Realität überprüft werden müssen, um alle Verdächtigungen auszuräumen.
     
  8. Das Wort vom Bauernopfer, auf das sich die österreichischen Staatsanwälte mit Vorliebe stürzen, um nur ja keine großen Tiere zu belästigen, kommt einem wie bei Bawag-Elsner aber auch beim Thema Hypo-Alpen-Adria in den Sinn. Das heißt nicht, dass man über die Taten des ehemaligen HAA-Chefs Kulterer einen Schleier des Vergessens breiten sollte. Ganz im Gegenteil.  Aber der Mega-Flop der Staatsanwälte beim ersten großen HAA-Prozess bestätigt einem in der Gewissheit, dass man bei der Strafverfolgungsbehörde keine Ahnung hat, was da wirklich gelaufen ist.
    Denn der Hauptskandal ist zweifellos, dass das Land Kärnten ohne gesetzliche Basis und öffentliche Kommunikation einfach fast 20 Milliarden Euro Haftung für die risikofreudige Bank übernommen hat (was wieder laut Josef Pröll der Grund gewesen sei, warum später der Bund – leichtfertigerweise – die Bank übernommen hat; wobei Pröll damals noch von Haftungen über "bloß" 6 Milliarden ausgegangen ist). In jedem Unternehmen hätte das dem Vorstand mit Sicherheit eine Anklage wegen Untreue und Krida eingebracht. Die Kärntner Landesregierung ist hingegen völlig unbehelligt geblieben. Was ein Skandal bleibt, auch wenn sich der damalige Chef jener Landesregierung im Vollrausch inzwischen gleichsam selbst gerichtet hat. Ist der Föderalismus wirklich ein Leo für jede Art von Verbrechen?

Wer, bitte, kann mir noch einreden, dass ich Vertrauen in die Justiz haben soll? Dabei hätte ich es so gerne. Denn unter einem betagten Kaiser wurde der überaus weise Spruch an den Rand der Ringstraße geschrieben: Iustitia fundamentum regnorum. Wenn dieses Fundament zerbricht, dann geht mehr kaputt als nur die Justiz.

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