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Kampusch - ein Akt ist geschlossen

Der Fall Kampusch ist nun für die Behörden endgültig erledigt. Aber uns bleibt das Menschenrecht zu zweifeln.

Freilich: Trotz aller anhaltenden Zweifel muss man es wohl für richtig halten, dass es keine ausreichenden Beweise gibt, den Freund des Entführers unter dem Vorwurf einer Mittäterschaft anzuklagen. In dubio pro reo, sagen die Juristen dazu. Es sind eben nicht alle Vorgänge auf dieser Welt ausreichend unserem Wahrheitsdrang zugänglich.

Und schon gar nicht dann, wenn das Opfer - und das war Frau Kampusch in jedem Fall, ebenso wie sie der wichtigste Zeuge bleibt - konsequent bei einer bestimmten Darstellung der Dinge bleibt. Da kann man zwar lange über das sogenannte Stockholm-Syndrom nachdenken, also darüber, dass Opfer einer Entführung im Lauf der Zeit zu Sympathisanten der Täter werden. Am Ergebnis ändert das wenig.

Das Thema wird also wohl noch lange Autoren den Stoff bieten, sich an der Herstellung eines Bestsellers zu versuchen, um kreative Thesen zu beweisen. Ein Mayerling der Nachkriegsgeschichte gewissermaßen.

Ziemlich problematisch bleibt jedoch im Rückblick das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Diese hatte ja schon nach wenigen Wochen die Erhebungen eingestellt. Offenbar haben die Staatsanwälte hellseherische Fähigkeiten: Sie haben offensichtlich im Vorhinein gewusst, dass der umstrittene Freund des Täters nach mehrfacher Änderung seiner ursprünglich extrem unglaubwürdigen Aussagen schließlich Jahre später eine Variante präsentieren wird, die sich als unwiderlegbar erweisen wird. Daher waren sie offenbar im Recht, schon vorzeitig alle verdächtigen Indizien zu ignorieren. Sie hatten auch hellseherisch vorhergewusst, dass die Augenzeugin der Entführung - deren Aussagen sich sonst durchwegs als richtig erwiesen haben - letztlich bei der  x-ten Vernehmung dann nicht mehr hundertprozentig sicher war, zwei Männer gesehen zu haben. Aber schließlich ist diese Zeugin ja eine Ausländerin. Und ein geschlossener Akt der beste Akt.

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